Praxisabgabe: Wann beginnen Sie, und wie regeln Sie die Praxisnachfolge?
Eine Praxisabgabe ist kein Termin, sondern ein Prozess von mehreren Jahren. Wer die Praxisnachfolge regeln will, muss den Planungsbereich klären, einen Nachfolger finden, den Praxiswert kennen, Patienten und Personal informieren und bei einer gesperrten Zulassung ein Nachbesetzungsverfahren beantragen. Diese Seite zeigt den Zeitplan aus Sicht der Abgeberin und des Abgebers und erklärt dann, was die Abgabe für die Nachfolgerin oder den Nachfolger heißt, vor allem für die Finanzierung. Die Börsen und die Auswahlkriterien stehen auf eigenen Seiten, auf die wir verlinken.
Praxisabgabe: Wann beginnen Sie, und wie lange dauert die Nachfolge?
Beginnen Sie mehrere Jahre vor der Übergabe. Die KV Baden-Württemberg empfiehlt, sich fünf bis drei Jahre vorher beraten zu lassen und etwa drei Jahre vorher mit der Nachfolgersuche zu beginnen. In gesperrten Planungsbereichen sollten Sie den Antrag auf Nachbesetzung etwa ein Jahr vor der Übergabe stellen, das Verfahren dauert dort erfahrungsgemäß neun bis zwölf Monate (Seite Praxisabgabe, Stand 22.01.2026). Beim Kaufpreis berücksichtigt der Zulassungsausschuss Ihre wirtschaftlichen Interessen nur bis zum Verkehrswert der Praxis (§ 103 Abs. 4 SGB V).
Praxisabgabe Zeitplan: Wann Praxis abgeben, und wann beginnen Sie mit der Planung?
Die geprüften Vorschriften nennen kein Abgabealter. Die Zulassung endet unter anderem durch Tod, Verzicht, Ablauf einer Befristung oder Wegzug (§ 95 Abs. 7 SGB V). Wann Sie die Praxis abgeben, entscheiden Sie selbst, der Zeitplan richtet sich nach der Vorlaufzeit, die die Kassenärztlichen Vereinigungen empfehlen.
Wie die Angaben zusammenpassen. Die KVen messen Unterschiedliches. Die KV Westfalen-Lippe rät, für den gesamten Prozess etwa zwei Jahre einzuplanen, und nennt für den gesperrten Bereich mindestens sieben Monate von der Antragstellung bis zur Übergabe. Die KV Baden-Württemberg nennt für dasselbe Verfahren neun bis zwölf Monate. Die KV Berlin rät, den Antrag auf Ausschreibung möglichst 12 bis 15 Monate vorher zu stellen, damit die Nachfolgezulassung nicht angreifbar ist und die Praxis ohne Unterbrechung weiterläuft. Eine weitere Übersicht mit KV Hamburg, KV Schleswig-Holstein und der apoBank steht auf der Seite Praxisbörse Arzt. Maßgeblich sind die Hinweise Ihrer eigenen KV.
Warum der Antrag nicht zu früh kommt. Der Antrag auf Nachbesetzung setzt voraus, dass Sie auf Ihre Zulassung verzichten werden. Die KV Baden-Württemberg lässt im Antrag unwiderruflich erklären, dass Sie spätestens vor der Zulassung eines Nachfolgers verzichten. Stellen Sie den Antrag deshalb erst, wenn Zeitpunkt und Praxiswert feststehen.
Steuerlicher Zeitpunkt. Die Vergünstigungen bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns knüpfen an das vollendete 55. Lebensjahr oder eine dauernde Berufsunfähigkeit an (§ 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG). Ob und wie Sie das für den Abgabezeitpunkt nutzen, besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wir geben keine Steuerberatung.
| Zeitpunkt vor der Übergabe | Was ansteht | Quelle |
|---|---|---|
| fünf bis drei Jahre | Niederlassungsberatung der KV kontaktieren | KV Baden-Württemberg, Seite Praxisabgabe (Stand 22.01.2026) |
| etwa drei Jahre | Nachfolgersuche beginnen, unabhängig von einem späteren Ausschreibungsverfahren | KV Baden-Württemberg, Seite Praxisabgabe |
| einige Jahre | Praxisanalyse und Praxiswert klären | KV Baden-Württemberg, Seite Praxisabgabe |
| 1,5 bis 2 Jahre | Niederlassungsberatung aufsuchen | KV Nordrhein, Seite Praxisabgabe |
| etwa ein Jahr | Antrag auf Nachbesetzung stellen; das Verfahren dauert neun bis zwölf Monate | KV Baden-Württemberg, FAQ Praxisnachfolge |
| ein bis zwei Quartale | Patienten informieren | KV Westfalen-Lippe, Broschüre „Praxisabgabe 2.0“ |
| bis zu sechs Monate | Nachfolger im Rahmen einer Übergangslösung bereits beschäftigen | KV Westfalen-Lippe, Broschüre „Praxisabgabe 2.0“ |
| spätestens zur Sitzung der Nachfolgerzulassung | Verzichtserklärung persönlich unterschreiben | KV Baden-Württemberg, Seite Praxisabgabe |
| etwa drei Monate | Gesamtdauer der Übergabe im offenen Planungsbereich ohne Nachbesetzungsverfahren | KV Westfalen-Lippe, Broschüre „Praxisabgabe 2.0“ |
Praxisnachfolge regeln: Welche Wege gibt es im gesperrten und im offenen Planungsbereich?
Welcher Weg gilt, hängt vom Planungsbereich ab. In einem gesperrten Bereich geht die Übergabe nur über das Nachbesetzungsverfahren (§ 103 Abs. 3a und 4 SGB V). Im offenen Bereich ist es nach den Hinweisen der KV Nordrhein nicht nötig. Daneben gibt es den Verzicht zugunsten einer Anstellung und den Verzicht ohne Nachfolger.
- Gesperrter Bereich, Nachbesetzungsverfahren: Der Vertragsarzt oder seine Erben beantragen beim Zulassungsausschuss, ob nachbesetzt wird. Folgt er dem Antrag, schreibt die KV den Sitz aus, und der Ausschuss wählt unter den Bewerbern nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 103 Abs. 3a und 4 SGB V). Die Schritte stehen auf der Seite Nachbesetzungsverfahren.
- Offener Bereich, kein Verfahren: Die KV Nordrhein empfiehlt, dass zuerst die Übernehmenden den Zulassungsantrag stellen. Ist er rechtskräftig, erklärt der Abgeber den Verzicht gegenüber dem Zulassungsausschuss. Die KV Westfalen-Lippe plant dafür etwa drei Monate.
- Nahestehende Nachfolger: Bei der Auswahl zählt, ob der Bewerber Ehegatte, Lebenspartner oder Kind des Abgebers ist, sein angestellter Arzt oder sein bisheriger Praxispartner (§ 103 Abs. 4 SGB V). Für diese Gruppe kann der Ausschuss die Nachbesetzung nicht aus Versorgungsgründen ablehnen (§ 103 Abs. 3a SGB V).
- Verzicht zugunsten einer Anstellung: Wer in einem gesperrten Bereich verzichtet, um angestellt tätig zu werden, bekommt die Anstellung genehmigt, wenn Gründe der Versorgung nicht entgegenstehen. Eine Fortführung der Praxis nach § 103 Abs. 4 ist dann nicht möglich (§ 103 Abs. 4a und 4b SGB V). Die KV Nordrhein beschreibt diesen Weg als Möglichkeit, den Sitz ohne Nachbesetzungsverfahren abzugeben, und nennt die ernsthafte Absicht, die Anstellung mindestens drei Jahre fortzuführen.
- Verzicht ohne Nachfolger: Nach der KV Nordrhein erklären Sie den Verzicht vor dem Zulassungsausschuss, der die Zulassung zum gewünschten Datum beendet. Ein einmal erklärter Verzicht ist eine einseitige Willenserklärung und lässt sich nicht zurückziehen. Auch danach kann noch ein Nachbesetzungsverfahren angestoßen werden.
Kein Recht auf den Wunschnachfolger. Wer die Praxis weiterführt, wählt der Zulassungsausschuss. Als Kriterien nennt das Gesetz unter anderem die berufliche Eignung, das Approbationsalter und die Dauer der ärztlichen Tätigkeit (§ 103 Abs. 4 SGB V). Die Auswahlkriterien erklärt die Seite Nachbesetzungsverfahren, die Frage, ob Ihr Planungsbereich gesperrt ist, die Seite zur Bedarfsplanung.
Was die KV Baden-Württemberg von Abgebern verlangt. Nach Genehmigung der Ausschreibung läuft eine einmonatige Bewerbungsfrist, der Ausschreibungsmonat ist eine Ausschlussfrist. Sie erhalten die Bewerberliste und müssen allen Bewerbern Ihre Übernahmebedingungen offenlegen. Wer unterschiedliche Bedingungen aushandelt, riskiert nach der KV ein Verkehrswertgutachten zu seinen Lasten. Gibt es keine Bewerbung, können Sie kostenfrei eine erneute Ausschreibung beantragen, bei Bedarf auch ein drittes Mal. Zur Sitzung der Nachfolgerzulassung brauchen Sie die von beiden Seiten unterzeichnete Praxisübernahmeerklärung und Ihre persönlich unterschriebene Verzichtserklärung, ein Bevollmächtigter kann sie nur als Bote überbringen.
Wenn der Ausschuss ablehnt. Er kann den Antrag ablehnen, wenn die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Dann zahlt die KV dem Abgeber eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts (§ 103 Abs. 3a SGB V). Die Voraussetzungen und Ausnahmen stehen auf der Seite zum Nachbesetzungsverfahren.
Zahnärzte. Die Absätze 1 bis 7 des § 103 SGB V gelten nicht für Zahnärzte (§ 103 Abs. 8 SGB V). Für sie gilt deshalb kein Nachbesetzungsverfahren nach dieser Vorschrift, siehe die Seite Finanzierung Zahnarztpraxis.
Praxisnachfolger finden und Preis klären: Praxiswert, Verkehrswert und Steuer
Beginnen Sie die Nachfolgersuche nach der KV Baden-Württemberg etwa drei Jahre vor der Übergabe und klären Sie vorher, was die Praxis wert ist. Berücksichtigt wird Ihr Kaufpreis zugunsten des Abgebers nur bis zum Verkehrswert (§ 103 Abs. 4 SGB V).
Praxisnachfolger finden: Wo suchen? Die KV Baden-Württemberg nennt ihre kostenlose Online-Börse, Börsen der Berufsverbände und andere kommerzielle Portale, die Niederlassungsberater, die Weiterbildung von Ärzten, persönliche Kontakte zu Kollegen, Kliniken oder der Gemeinde sowie Inserate in Fachmedien. Die KV Nordrhein bietet ihren Mitgliedern in der KVbörse eine kostenlose Anzeige, auch anonym, die drei Monate läuft. Welche Börsen es gibt und was sie kosten, steht auf der Seite Praxisbörse Arzt. In gesperrten Bereichen ersetzt ein Inserat die Ausschreibung durch die KV nicht.
Praxiswert klären, bevor Sie suchen. Die KV Baden-Württemberg bietet eine kostenlose Orientierungshilfe zum Praxiswert an. Grundlage sind ein Fragebogen, die Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre mit Kontennachweis und das aktuelle Anlageverzeichnis. Berechnet wird ertragswertorientiert der ideelle Wert, dazu kommt der materielle Restwert. Die Hinweise von Bundesärztekammer und KBV (Stand 09.09.2008) trennen Substanzwert und ideellen Wert und rechnen beim ideellen Wert mit einem Prognosemultiplikator, in der Regel zwei Jahre bei der Einzelpraxis und 2,5 Jahre bei der Gemeinschaftspraxis. Sie sind rechtlich nicht verbindlich. Den Rechenweg zeigt die Seite Praxisbewertung Arztpraxis.
Verkauft wird die Praxis, nicht der Sitz. Die Zulassung ist nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV nicht veräußerlich, kann aber ein wertbeeinflussender Faktor sein. Ein Kaufvertrag, auch Praxisübergabevertrag genannt, ist nach der KV Baden-Württemberg Voraussetzung für die Nachfolgezulassung. Sie können vorab mit allen Bewerbern einen gleichlautenden Vertrag schließen, der unter der Bedingung steht, dass der jeweilige Bewerber die Zulassung erhält. Ihre Rechtsberatung übernimmt Ihr Anwalt. Was Käufer für einen Sitz zahlen, zeigt die Seite Kassensitz kaufen, einen Preis für den Sitz allein weisen die geprüften Quellen nicht aus.
Steuer auf den Veräußerungsgewinn. Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis gehört zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 3 EStG) und zählt zu den außerordentlichen Einkünften (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit wird der Gewinn auf Antrag nur herangezogen, soweit er 45.000 € übersteigt. Der Freibetrag gilt nur einmal und ermäßigt sich um den Betrag, um den der Gewinn 136.000 € übersteigt (§ 16 Abs. 4 EStG). Unter denselben persönlichen Voraussetzungen kann auf Antrag der Teil bis 5 Millionen € mit 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 Prozent, besteuert werden, einmal im Leben (§ 34 Abs. 3 EStG). Ob die Voraussetzungen vorliegen und wie der Gewinn zu ermitteln ist, klärt Ihr Steuerberater. Das ist keine Steuerberatung.
Patienten, Personal, Akten und Verträge: Was bei der Praxisabgabe noch zu regeln ist
Neben Zulassung und Kaufvertrag müssen Abgeber vier Dinge regeln: die Information der Patienten, die Patientenakten, das Personal und die laufenden Verträge einschließlich der Praxisräume. Die KV Westfalen-Lippe rät, dafür Steuerberater, Fachanwälte und Versicherungsberater einzubeziehen.
- Patienten: Informieren Sie sie ein bis zwei Quartale vor der Übergabe, etwa durch Aushang im Wartezimmer, auf der Internetseite oder per Zeitungsanzeige (KV Westfalen-Lippe).
- Patientenakten: Sie bleiben als Abgeber verpflichtet, die Unterlagen aufzubewahren (KV Baden-Württemberg). Die Behandlungsakte ist zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit keine andere Frist gilt (§ 630f Abs. 3 BGB). Üblich ist ein Verwahrungsvertrag mit dem Übernehmer, das „Zwei-Schrank-Modell“.
- Personal: Nach § 613a Abs. 1 BGB übernimmt der neue Inhaber die Mitarbeiter mit den bestehenden Verträgen, die Angestellten haben ein Widerspruchsrecht. Informieren Sie sie früh schriftlich (KV Westfalen-Lippe).
- Praxisräume: Prüfen Sie im Mietvertrag Laufzeit, Kündigungsfrist und die Regelung zur Praxisübergabe und sprechen Sie früh mit dem Vermieter. Gehören die Räume Ihnen, können Sie sie an den Übernehmer vermieten (KV Westfalen-Lippe).
- Verträge und Versicherungen: Praxisversicherungen gehen nach dem Versicherungsvertragsgesetz zunächst auf den Übernehmer über. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte nicht einfach gekündigt werden, Stichwort Nachhaftung für Schäden, die erst nach der Abgabe auffallen. Leasing- und Wartungsverträge brauchen eine fristgerechte Kündigung oder Übertragung (KV Westfalen-Lippe).
Patientenakten und Einwilligung. Nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV (Stand 01.10.2025) braucht auch die Weitergabe von Patientendaten im Rahmen einer Praxisveräußerung die Einwilligung der Patienten. Liegt sie nicht vor, kann der Abgeber die Akten dem künftigen Betreiber im Rahmen eines Verwahrungsvertrags in Obhut geben. Dieser muss sie getrennt von anderen Akten unter Verschluss halten und darf sie nur mit Einwilligung des Patienten einsehen (§ 10 Abs. 4 MBO-Ä). Die KV Westfalen-Lippe rät außerdem, Patienten vor der Übergabe die Möglichkeit zu geben, ihre Akte in Kopie zu übernehmen. Das entbindet nicht von der Aufbewahrungsfrist.
Übergangslösung. Wer einen Übernehmer hat, kann ihn nach der KV Westfalen-Lippe bereits bis zu sechs Monate vor der Übernahme beschäftigen. So lernt er das Team kennen und baut eine Bindung zu den Patienten auf. Wie Mietvertrag und Personal im Zusammenspiel mit der Bank wirken, lesen Sie auf den Seiten Praxisübernahme Mitarbeiter und Sonderkündigungsrecht bei Praxisübernahme.
Wenn Sie keinen Übernehmer finden. Dann müssen Sie nach der KV Westfalen-Lippe die Beendigung durch eine Verzichtserklärung mitteilen und die Verwahrung und Herausgabe der Patientenakten selbst organisieren, ebenso Ihre Erben. Betriebsbedingte Kündigungen sind unter Einhaltung der Fristen möglich, arbeitsrechtlich sollten Sie einen Fachanwalt einschalten.
Praxisübernahme Ablauf und Finanzierung: Was die Abgabe für den Nachfolger bedeutet
Der Zeitplan des Abgebers bestimmt, wann der Nachfolger finanzieren muss. Er sollte das Förderdarlehen vor dem Kaufvertrag beantragen, den Kaufpreis am Verkehrswert prüfen und die Kreditzusage auf das Zulassungsverfahren abstimmen.
- Planungsbereich und Arztregister klären. Ist Ihre Arztgruppe gesperrt oder offen? Wer sich um eine Zulassung bewirbt, muss den Eintrag im Arztregister nachweisen (§ 95 Abs. 2 SGB V).
- Praxis und Zahlen prüfen. Lassen Sie sich Umsatz, Kosten und die Unterlagen der letzten drei Jahre zeigen und vergleichen Sie den Kaufpreis mit dem Verkehrswert (Seite Praxisbewertung).
- Finanzierung anfragen, vor dem Kaufvertrag. KfW-Förderdarlehen beantragen Sie über die Hausbank vor Vorhabensbeginn. KfW 067 reicht bis 200.000 € je Vorhaben (Merkblatt Stand 18.06.2026), KfW 077 bis 500.000 € (Stand 10.12.2025).
- Im Ausschreibungsmonat bewerben. Bewerbungen nach Ablauf des Monats weist die KV Baden-Württemberg zurück. Der Abgeber legt Ihnen seine Übernahmebedingungen offen.
- Zulassungsbeschluss abwarten. Zur Sitzung gehören die von beiden Seiten unterzeichnete Praxisübernahmeerklärung und der Zulassungsantrag. Der Ausschuss wählt nach § 103 Abs. 4 SGB V.
- Tätigkeit aufnehmen. In einem gesperrten Planungsbereich endet die Zulassung, wenn Sie nicht binnen drei Monaten nach Zustellung des Beschlusses beginnen (§ 95 Abs. 7 SGB V). Ein zugesagter KfW-067-Kredit muss nach dem Merkblatt innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden.
Was die Abgabe für die Finanzierung heißt. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt den Kaufpreis zugunsten des Abgebers nur bis zum Verkehrswert (§ 103 Abs. 4 SGB V). Ein höherer Preis stärkt Ihre Bewerbung also nicht, und die Bank prüft ihn ebenfalls. Der Kaufpreis einer übernommenen Praxis ist nach dem KfW-Merkblatt 067 förderfähig, nähere Angaben stehen auf den Seiten KfW 067 und KfW 077.
Kreditzusage und Zulassung abstimmen. In gesperrten Bereichen hängt der Kauf am Beschluss des Ausschusses. Eine Finanzierungszusage sollte deshalb zur Bedingung im Kaufvertrag passen, sonst haben Sie im ungünstigen Fall ein Darlehen für eine Praxis, die Sie nicht führen dürfen. Dass der Abgeber mit mehreren Bewerbern gleichlautende bedingte Verträge schließen kann, nennt die KV Baden-Württemberg ausdrücklich. Mehr zur Struktur steht auf der Seite Finanzierung der Praxisübernahme.
Anlaufphase absichern. Gehälter und Miete laufen ab der Übernahme, das Honorar kommt erst nach Zulassung und Abrechnung. Planen Sie deshalb eine Betriebsmittellinie ein, siehe Betriebsmittelkredit für die Praxis, und prüfen Sie die laufende Belastung mit der Kapitaldienstfähigkeit. Welche Unterlagen die Bank dafür sehen will, steht auf der Seite Unterlagen für die Praxisfinanzierung.
Stand und Quelle. Angaben nach § 95, § 101 und § 103 SGB V (gesetze-im-internet.de), § 630f BGB, § 16, § 18 und § 34 EStG (jeweils abgerufen am 04.10.2026), den Seiten Praxisabgabe (Stand 22.01.2026) und FAQ Praxisnachfolge der KV Baden-Württemberg, der Seite Praxisabgabe der KV Nordrhein, der Seite Praxisabgabe und Nachbesetzung der KV Berlin (abgerufen am 04.10.2026), der Broschüre „Praxisabgabe 2.0“ der KV Westfalen-Lippe, den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV zur Bewertung von Arztpraxen (Stand 09.09.2008) und zur ärztlichen Schweigepflicht (Stand 01.10.2025) sowie den KfW-Merkblättern Nr. 067 (Stand 18.06.2026) und Nr. 077 (Stand 10.12.2025), jeweils abgerufen und geprüft am 04.10.2026. Fristen und Förderbedingungen ändern sich, maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG), ohne Gewähr. Durchschnittswerte sind keine Zusagen.
Häufige Fragen
Praxisabgabe: Wann sollte ich anfangen, und wie lange dauert es?
Früh. Die KV Baden-Württemberg empfiehlt, sich fünf bis drei Jahre vor der Abgabe beraten zu lassen, und nennt für das Nachbesetzungsverfahren in gesperrten Bereichen neun bis zwölf Monate, Antrag etwa ein Jahr vorher. Die KV Westfalen-Lippe rät zu etwa zwei Jahren für den gesamten Prozess. Maßgeblich ist Ihre zuständige KV.
Wann Praxis abgeben: Gibt es ein gesetzliches Abgabealter?
Die geprüften Quellen nennen keines. Nach § 95 Abs. 7 SGB V endet die Zulassung durch Tod, Verzicht, Fristablauf oder Wegzug. Steuerlich knüpfen §§ 16 Abs. 4 und 34 Abs. 3 EStG Vergünstigungen an das vollendete 55. Lebensjahr oder dauernde Berufsunfähigkeit, das klärt Ihr Steuerberater.
Praxisnachfolge regeln: Was gilt im gesperrten und im offenen Planungsbereich?
Im gesperrten Bereich beantragen Sie beim Zulassungsausschuss ein Nachbesetzungsverfahren, die KV schreibt den Sitz aus, der Ausschuss wählt (§ 103 Abs. 3a und 4 SGB V). Im offenen Bereich stellt nach der KV Nordrhein zuerst der Nachfolger den Zulassungsantrag, danach erklären Sie den Verzicht.
Praxisnachfolger finden: Wo und wann fange ich an?
Nach der KV Baden-Württemberg etwa drei Jahre vor der Übergabe, über die KV-Börse, Berufsverbandsbörsen, Weiterbildungsassistenten, persönliche Kontakte und Fachmedien. Die KVbörse der KV Nordrhein ist für Mitglieder kostenlos und anonym möglich. Mehr dazu auf der Seite Praxisbörse Arzt.
Praxisübernahme Ablauf: Welche Schritte gelten für den Nachfolger?
Planungsbereich und Arztregister klären, Praxis und Verkehrswert prüfen, Finanzierung vor dem Kaufvertrag anfragen, im Ausschreibungsmonat bewerben, Zulassungsbeschluss abwarten und die Tätigkeit binnen drei Monaten aufnehmen. In offenen Bereichen entfällt die Ausschreibung.
Was passiert bei der Praxisabgabe mit den Patientenakten?
Als Abgeber bleiben Sie zur Aufbewahrung verpflichtet, die Frist beträgt zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB). Üblich ist ein Verwahrungsvertrag mit dem Übernehmer (Zwei-Schrank-Modell), der die Akten ohne Einwilligung der Patienten nicht einsehen darf.
Wie wird der Gewinn aus der Praxisabgabe besteuert?
Der Veräußerungsgewinn zählt zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 3 EStG). Ab 55 oder bei dauernder Berufsunfähigkeit sieht § 16 Abs. 4 EStG einen Freibetrag von 45.000 € vor, § 34 Abs. 3 EStG einen ermäßigten Satz, jeweils nur einmal. Die Anwendung klärt der Steuerberater.
Was bedeutet die Praxisabgabe für die Finanzierung des Nachfolgers?
Der Kaufpreis zählt zugunsten des Abgebers nur bis zum Verkehrswert (§ 103 Abs. 4 SGB V). KfW-Darlehen beantragt der Nachfolger über die Hausbank vor Vorhabensbeginn, also vor dem Kaufvertrag. Die Kreditzusage sollte zur Bedingung im Kaufvertrag für den Fall der Nichtzulassung passen.
Praxisnachfolge frühzeitig durchrechnen lassen
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Weiterführende Seiten
Nachbesetzungsverfahren: Was entscheidet der Zulassungsausschuss?
Antrag, Ausschreibung, Auswahlkriterien, Ablehnung bei Überversorgung und Folgen für den Kaufpreis.
Praxisbörse Arzt: Wo finden Sie Praxisangebote und Nachfolger?
KV-Börsen, apoBank, Ausschreibungen und die Zeitpläne mehrerer KVen im Vergleich.
Praxisbewertung Arztpraxis: Wie lässt sich der Praxiswert berechnen?
Substanzwert, ideeller Wert und Prognosemultiplikator nach den Hinweisen von BÄK und KBV.
Kassensitz kaufen: Was bezahlen Sie wirklich?
Was der Kaufpreis bezahlt, Durchschnittswerte je Fachgruppe und die Reihenfolge von Zulassung, Vertrag und Kredit.
KV Praxisübernahme: Wie läuft die Übernahme von der Ausschreibung bis zur Kassenzulassung ab?
Der Ablauf bei der KV Schritt für Schritt, Förderung und Finanzierungszeitpunkt.
Praxisübernahme Checkliste: Welche Punkte prüfen Sie in welcher Phase?
Sechs Phasen von der Vorbereitung bis zur Übergabe mit Prüfpunkten.
Praxisübernahme Mitarbeiter: Wer geht mit, und was kostet das?
Welche Verträge nach § 613a BGB übergehen und was das für Kaufpreis und Haftung bedeutet.
Arztpraxis übernehmen: Welche Kosten muss der Kredit tragen?
Praxiswert, Substanz und Anlaufliquidität: wie die Übernahme finanziert wird.
KfW 067 StartGeld: Betriebsmittel und Haftungsfreistellung
KfW-Gründerkredit bis 200.000 € je Vorhaben, Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn.
KV Baden-Württemberg: Wie viel ZuZ-Förderung gibt es bei der Niederlassung?
Förderung der KV Baden-Württemberg bei der Niederlassung und Übernahme.
