Praxisübernahme · Frankfurt

Praxisübernahme Frankfurt: Wann brauchen Sie einen Sitz, und gibt es KV-Förderung?

In Frankfurt am Main führt der Weg in die eigene Praxis meist über einen bestehenden Sitz. Nach dem Beschluss des Landesausschusses vom 23.04.2026 sind die Hausärzte und die allgemeinen Fachgruppen der Stadt gesperrt, und die KV Hessen weist Frankfurt in ihrer Fördergebietsliste nicht aus. Diese Seite zeigt, was das für die Arztpraxis-Übernahme bedeutet, wie die Nachbesetzung beim Zulassungsausschuss abläuft und wie Sie den Kauf finanzieren.

Praxisübernahme in Frankfurt: Brauchen Sie einen Sitz, und fördert die KV Hessen den Kauf?

Ja, in der Regel brauchen Sie einen Sitz. Nach dem Beschluss des Landesausschusses vom 23.04.2026 (Arztstand 01.03.2026) sind in Frankfurt die Hausärzte und die Gruppen der allgemeinen fachärztlichen Ebene wegen Überversorgung gesperrt, freie Arztsitze nennt der Beschluss dort nicht. Sie übernehmen deshalb eine bestehende Praxis im Nachbesetzungsverfahren, und der Kaufpreis enthält den ideellen Wert. Die Ansiedlungsförderung der KV Hessen gilt nur in Fördergebieten, und Frankfurt steht nicht in der Fördergebietsliste vom 21.07.2026. Die Übernahme finanzieren Förderdarlehen der KfW, ein Investitionsdarlehen und eine Betriebsmittellinie.

Praxisübernahme Frankfurt: erst der Blick in den Bedarfsplan

Ob Sie in Frankfurt einen Sitz übernehmen müssen, entscheidet der Bedarfsplan der KV Hessen. Die aktuelle Anordnung stammt vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, Beschluss vom 23.04.2026 mit dem Arztstand 01.03.2026. Für Frankfurt ist darin fast alles gesperrt.

Muss ich in Frankfurt einen Sitz übernehmen? Wenn Ihre Arztgruppe in Ihrem Planungsbereich gesperrt ist, ja. Einen neuen Sitz gibt es dort nicht, der übliche Weg ist die Nachbesetzung eines bestehenden Sitzes. Mehr dazu auf den Seiten Bedarfsplanung für Ärzte und Niederlassungssperre, KV Praxisübernahme: Ablauf von Ausschreibung bis Zulassung und Nachbesetzungsverfahren und Zulassungsausschuss.

Was Überversorgung bedeutet. Der Landesausschuss stellt nach § 101 SGB V in Verbindung mit § 103 Abs. 1 SGB V Überversorgung fest und ordnet dann Zulassungsbeschränkungen an. Maßgeblich ist der Versorgungsgrad nach dem Bedarfsplan. Überversorgung liegt vor, wenn der bedarfsgerechte Versorgungsgrad um mindestens zehn Prozent überschritten ist, also ab 110 %.

Hausärzte im Umland. Wer in der Region ohne Sitzkauf starten möchte, findet im selben Beschluss offene Planungsbereiche. Für Hausärzte nennt er unter anderem Heusenstamm/Rödermark/Rodgau/Dietzenbach/Obertshausen mit 14,5, Hanau mit 13,5, Groß-Gerau mit 5,0 und Hattersheim/Hofheim/Kelkheim mit 1,0 freien Arztsitzen. Gesperrt sind dagegen unter anderem Offenbach, Rüsselsheim, Bad Homburg/Oberursel/Friedrichsdorf und Neu-Isenburg/Dreieich/Langen. Die Zahlen berücksichtigen Sitzungen des Zulassungsausschusses bis 17.02.2026. Die Bewerbungsfrist des Beschlusses endete am 05.06.2026.

Psychotherapeuten. Für ärztliche Psychotherapeuten weist Anlage 3 des Beschlusses für Frankfurt am Main 7,0 freie Quotensitze aus. Ob diese Quote für Ihr Vorhaben offen ist, klären Sie vor dem Kauf mit dem Zulassungsausschuss.

Wie aktuell die Zahlen sind. Der Beschluss vom 23.04.2026 löst den Beschluss vom 27.11.2025 (Arztstand 01.10.2025) ab. Die KV Hessen weist selbst darauf hin, dass spätere Entscheidungen des Zulassungsausschusses die Veröffentlichung teilweise überholen können. Fragen Sie vor dem Kaufvertrag beim Zulassungsausschuss oder beim BeratungsCenter nach dem aktuellen Stand.

Quellen: Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei der KV Hessen vom 23.04.2026 mit Anlagen 1 bis 5 (Arztstand 01.03.2026, Bekanntmachung am 24.04.2026) und Bedarfsplan 2026 der KV Hessen (Stand 01.10.2025), kvhessen.de, abgerufen am 04.10.2026; § 101 und § 103 SGB V (gesetze-im-internet.de)

Frankfurt im Bedarfsplan (Beschluss des Landesausschusses vom 23.04.2026, Arztstand 01.03.2026)
ArztgruppePlanungsbereichStand der Zulassung
HausärzteFrankfurtgesperrt (Überversorgung)
Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, UrologenFrankfurt am Main, Stadtgesperrt (Überversorgung), 0,0 freie Arztsitze
PsychotherapeutenFrankfurt am Main, Stadtgesperrt (Überversorgung); für ärztliche Psychotherapeuten nennt der Beschluss 7,0 freie Quotensitze
Anästhesisten, fachärztlich tätige Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater, RadiologenRhein-Maingesperrt (Überversorgung)
Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, StrahlentherapeutenHessen (landesweit)gesperrt (Überversorgung)

Arztpraxis kaufen in Frankfurt: So läuft die Nachbesetzung beim Zulassungsausschuss

In einem gesperrten Bereich beantragt der Abgeber beim Zulassungsausschuss ein Nachbesetzungsverfahren, die KV Hessen veröffentlicht den Sitz, und der Zulassungsausschuss wählt unter den fristgerechten Bewerbern aus. Den Kaufpreis berücksichtigt er nur bis zum Verkehrswert der Praxis.

  1. Antrag des Abgebers. Der Abgeber beantragt beim Zulassungsausschuss, ein Nachbesetzungsverfahren durchzuführen. Nach dem Formular der KV Hessen (Stand November 2025) fällt dafür eine Gebühr von 120 € an. Der Zahlungsnachweis ist innerhalb von 14 Tagen vorzulegen, sonst gilt der Antrag als zurückgenommen.
  2. Entscheidung über die Nachbesetzung. Der Ausschuss prüft nach § 103 Abs. 3a SGB V, ob der Sitz nachbesetzt wird. Er kann ablehnen, wenn die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist.
  3. Veröffentlichung des Sitzes. Die KV Hessen veröffentlicht freie Sitze auf kvhessen.de unter „Freie Sitze“. Der Ausschuss berücksichtigt im Auswahlverfahren nur die Anträge, die nach der Bekanntmachung fristgerecht eingehen.
  4. Zulassungsantrag der Bewerber. Sie reichen einen vollständigen Zulassungsantrag ein. Nach den Hinweisen des Zulassungsausschusses muss er spätestens sechs Wochen vor der gewünschten Sitzung vorliegen, in Ausnahmefällen gelten zehn Wochen. Nur vollständige Anträge werden terminiert.
  5. Auswahl durch den Ausschuss. Bei mehreren Bewerbern entscheidet der Ausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen. Berücksichtigt werden nach der Seite „Freie Sitze“ unter anderem berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste, die Wahl des Standorts im Hinblick auf die Versorgung und Gesichtspunkte wie Fachgebietsschwerpunkt oder Barrierefreiheit.
  6. Sitzung und Beginn. Der Zulassungsausschuss tagt nach festen Terminen. Für Ärzte nennt er für 2026 noch Sitzungen am 20.10., 10.11., 17.11., 08.12. und 15.12.2026 (Stand 07.09.2026). Terminänderungen sind möglich.

Rechenbeispiel zum Zeitplan. Soll Ihr Antrag in der Sitzung am 15.12.2026 beraten werden, muss er nach der Frist von sechs Wochen spätestens am 03.11.2026 vollständig vorliegen. Gilt im Ausnahmefall die Frist von zehn Wochen, ist es der 06.10.2026. Das ist eine Rechnung aus den Angaben des Zulassungsausschusses, keine Auskunft im Einzelfall. Fragen Sie bei Ihrem Vorhaben nach der geltenden Frist.

Kein Recht auf den Wunschnachfolger. Der Abgeber kann seinen Nachfolger nicht frei bestimmen. Ausnahmen gelten nach § 103 Abs. 3a und 4 SGB V für einen bestimmten Personenkreis, etwa Ehegatten, Lebenspartner und Kinder des Abgebers oder bisher angestellte Ärzte und Praxispartner. Die Einzelheiten stehen im Gesetz und sind Sache Ihres Anwalts.

Verzicht mit Vorbehalt. Das Antragsformular der KV Hessen sieht vor, den Verzicht auf die Zulassung unter dem Vorbehalt der Nachfolgeregelung zu erklären. Ein Verzicht ohne Vorbehalt kann nach dem Zugang nicht zurückgenommen werden. Für Sie als Käufer lohnt es sich, im Kaufvertrag zu klären, wie der Abgeber verzichtet und was bei einer anderen Auswahlentscheidung gilt.

Einreichungsweg. Anträge können per E-Mail an zulassungsausschuss@kvhessen.de, über den KIM-Dienst, per Post oder im zuständigen BeratungsCenter eingereicht werden. Nutzen Sie nur einen Versandweg. Originale sind mit Ausnahme von Bürgschaftserklärungen nicht erforderlich.

Quellen: Zulassungsausschuss Hessen, Seiten „Sitzungstermine“ (Stand 07.09.2026) und „Formulare und Infos“ sowie Antragsformular zum Nachbesetzungsverfahren (Stand November 2025), za-hessen.de; KV Hessen, Seite „Freie Sitze“, kvhessen.de; § 103 SGB V (gesetze-im-internet.de), jeweils abgerufen am 04.10.2026

KV Hessen Förderung: Gilt die Ansiedlungsförderung in Frankfurt?

Nein. Die Fördergebietsliste der KV Hessen mit Stand 21.07.2026 enthält Frankfurt nicht. Die Ansiedlungsförderung und die Honorarumsatzgarantie gibt es nur in Fördergebieten, und die liegen derzeit außerhalb der Stadt.

Was die Liste enthält. Für Hausärzte nennt sie förderfähige Städte und Gemeinden in den Mittelbereichen Allendorf (Eder)/Battenberg, Sontra, Eschwege, Homberg (Efze), Schwalmstadt, Haiger/Dillenburg und Lampertheim/Viernheim mit zusammen 32 förderfähigen Sitzen. In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sind es 11 Sitze, etwa für Augenärzte im Vogelsbergkreis, Kinderärzte im Schwalm-Eder-Kreis und Hautärzte, HNO-Ärzte und Nervenärzte in nordhessischen Kreisen. Frankfurt kommt nicht vor. Die Berechnung stammt vom 01.03.2026, drohende Unterversorgung gilt nach dem Beschluss des Landesausschusses vom 23.04.2026.

Warum Frankfurt nicht dabei ist. Nach der Sicherstellungsrichtlinie kommen Planungsbereiche mit festgestellter oder drohender Unterversorgung, mit zusätzlichem lokalem Bedarf oder mit einem Versorgungsgrad unter 90 % in Betracht, hausärztlich zusätzlich mit Bedingungen für die Ärzte unter 60 Jahren. Frankfurt ist dagegen überversorgt und gesperrt.

Plan B außerhalb Frankfurts. Wer in ein Fördergebiet geht, erhält bei Vollzulassung bis zu 66.000 € in fünf Jahrestranchen. Nur bei einer Neugründung gibt es alternativ eine Einmalzahlung bis zu 60.000 €. Bei einer Übernahme bleiben die Tranchen. Beantragt wird vor oder spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit, ausgezahlt wird nach bestandskräftiger Zulassung und Praxisaufnahme, und die Bindung beträgt fünf Jahre. Alle Einzelheiten stehen auf der Seite zur KV Hessen.

Honorarumsatzgarantie. Auch sie setzt nach der Richtlinie ein Fördergebiet voraus und gilt deshalb in Frankfurt nicht.

Konsequenz für Ihre Planung. Für eine Übernahme in Frankfurt rechnen Sie ohne KV-Zuschuss. Eigenkapital, Förderdarlehen und Bankfinanzierung müssen die Übernahme allein tragen. Ändert sich die Einstufung, veröffentlicht die KV Hessen nach dem nächsten Beschluss des Landesausschusses eine neue Fördergebietsliste.

Quellen: KV Hessen, Fördergebietsliste (Stand 21.07.2026), Sicherstellungsrichtlinie Kapitel 3.1 und 3.2 (Stand 14.03.2026) und Seite „Ansiedlungsförderung“ (Stand 29.07.2026), kvhessen.de, abgerufen am 04.10.2026

Arztpraxis übernehmen in Frankfurt: So wird die Finanzierung aufgebaut

Am Anfang steht das Förderdarlehen, KfW 067 bis 200.000 € oder KfW 077 bis 500.000 €, beantragt vor dem Kaufvertrag. Hinzu kommen Investitionsdarlehen, Betriebsmittellinie für die ersten Quartale und die Bürgschaftsbank, wenn Sicherheiten fehlen. Weil der Sitz im Kaufpreis steckt, gehört der ideelle Wert in die Kreditplanung.

Förderdarlehen zuerst: KfW 067 bis 200.000 € oder KfW 077 bis 500.000 €, beantragt vor dem Kaufvertrag. Investitionsdarlehen für den Kaufpreis und den Umbau. Betriebsmittellinie für die ersten Quartale. Bürgschaftsbank, wenn Sicherheiten fehlen. Beim StartGeld 067 sind bis zu 80.000 € für Betriebsmittel vorgesehen, die Antragstellung läuft über die Hausbank vor Vorhabensbeginn (KfW-Merkblatt, Stand 18.06.2026). Das größere Programm 077 braucht zusätzlich eine Bürgschaftsbank.

Was der Kaufpreis in Frankfurt enthält. Weil der Bereich gesperrt ist, zahlen Sie neben der Praxissubstanz den ideellen Wert, der den Sitz abbildet. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt den Kaufpreis nur bis zum Verkehrswert der Praxis (§ 103 Abs. 4 SGB V). Wie sich der Praxiswert berechnen lässt, steht auf der Seite Praxisbewertung. Konkrete Kaufpreise für Frankfurt nennen wir nicht, weil uns dafür keine veröffentlichte regionale Quelle vorliegt.

Die Reihenfolge. Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, sollten drei Dinge geklärt sein: der Stand von Sperre und Nachbesetzung bei Ihrer Arztgruppe, der Antrag bei der Hausbank und der Termin der Zulassungsausschusssitzung. Die Checkliste zur Praxisübernahme führt die Schritte in Phasen auf. Besprechen Sie mit dem Anwalt, wie der Kaufvertrag die Entscheidung des Ausschusses abbildet.

Kapitaldienst und Puffer. Die Bank prüft, ob das Praxisergebnis den Kapitaldienst trägt. Wie das gerechnet wird, zeigt die Seite zur Kapitaldienstfähigkeit, die Rate lässt sich mit dem Praxisfinanzierung-Rechner überschlagen. Planen Sie zusätzlich einen Liquiditätspuffer für die ersten Quartale ein, wie auf der Seite zu Betriebsmitteln und Liquidität beschrieben.

Personalkosten und Mietvertrag. Mit der Praxis gehen auch die Mitarbeiter über (§ 613a BGB, siehe Praxisübernahme Mitarbeiter). Der Mietvertrag gehört früh in die Bankunterlagen (Sonderkündigungsrecht bei Praxisübernahme).

Ansprechstellen und Besonderheiten bei der Praxisübernahme in Frankfurt

Zuständig sind die KV Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main und der Zulassungsausschuss Hessen. Für Zulassung und Nachbesetzung wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, für die Förderung an die Abteilung Sicherstellung der KV Hessen.

Zulassungsausschuss. Nach dem Antragsformular lautet die Anschrift Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapie, Postfach 15 02 04, 60062 Frankfurt. Elektronisch erreichen Sie ihn unter zulassungsausschuss@kvhessen.de. Formulare und Sitzungstermine veröffentlicht er auf za-hessen.de, die Hauptverwaltung der KV Hessen sitzt in der Europa-Allee 90, 60486 Frankfurt am Main.

Beratung. Die info.line der KV Hessen erreichen Sie unter 069 24741-7777, Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr. Die BeratungsCenter der KV Hessen geben Auskunft zur Gültigkeit der Bekanntmachungen. Die Seite zum Zulassungsausschuss führt zu den Formularen.

Freie Sitze und Praxisbörse. Freie Sitze stehen unter kvhessen.de/freie-sitze. Die Praxisbörse der KV Hessen ist kostenlos, Ärzte und Psychotherapeuten können dort inserieren, Inserate von Immobilienmaklern und Vermittlern werden nicht veröffentlicht. Sie ersetzt nicht das Verfahren beim Zulassungsausschuss. Mehr zu Angeboten und Zeitplan auf der Seite Praxisbörse.

Wenn Sie in Hessen bleiben, aber nicht in Frankfurt. Offene Planungsbereiche und Fördergebiete liegen im Beschluss vom 23.04.2026 und in der Fördergebietsliste an anderen Orten. Wie Sie Sitz, Förderung und Finanzierung dort planen, zeigt die Seite zur KV Hessen. Einen Vergleich mit anderen Städten bieten Praxisübernahme Berlin und Praxisübernahme Leipzig.

Wohnen und Praxis. Wer parallel eine Wohnimmobilie in Frankfurt finanziert, findet auf den Seiten Baufinanzierung Frankfurt und Immobilienfinanzierung für Ärzte: Praxis und Eigenheim die Hintergründe.

Stand und Quelle. Angaben nach dem Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei der KV Hessen vom 23.04.2026 (Arztstand 01.03.2026), dem Bedarfsplan 2026 der KV Hessen (Stand 01.10.2025), der Fördergebietsliste (Stand 21.07.2026), der Sicherstellungsrichtlinie der KV Hessen (Stand 14.03.2026), der Seite „Ansiedlungsförderung“ (Stand 29.07.2026), den Seiten des Zulassungsausschusses Hessen (Sitzungstermine, Stand 07.09.2026, Formulare und Infos), dem Antragsformular zum Nachbesetzungsverfahren (Stand November 2025), § 103 SGB V (gesetze-im-internet.de) und dem KfW-Merkblatt Nr. 067 (Stand 18.06.2026), jeweils abgerufen und geprüft am 04.10.2026. Fördergebiete, Beträge, Fristen und Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie der KV Hessen. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG), ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Arztpraxis kaufen in Frankfurt: Muss ich einen Kassensitz mitkaufen?

Soweit Ihre Arztgruppe gesperrt ist, ja. Nach dem Beschluss vom 23.04.2026 trifft das in Frankfurt die Hausärzte und die Gruppen der allgemeinen fachärztlichen Ebene. Der Sitz geht im Nachbesetzungsverfahren auf Sie über, und der Kaufpreis enthält den ideellen Wert. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt den Kaufpreis nur bis zum Verkehrswert der Praxis.

Arztpraxis übernehmen in Frankfurt: Welche Arztgruppen sind gesperrt?

Der Beschluss vom 23.04.2026 weist für Frankfurt die Hausärzte als gesperrt aus. In der Stadt sind außerdem Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Urologen und Psychotherapeuten gesperrt. Für ärztliche Psychotherapeuten nennt der Beschluss 7,0 freie Quotensitze. Maßgeblich ist immer die aktuelle Bekanntmachung der KV Hessen.

Gibt es in Frankfurt eine KV-Förderung für die Praxisübernahme?

Nach der Fördergebietsliste der KV Hessen mit Stand 21.07.2026 nicht. Frankfurt steht nicht in der Liste, und ohne Fördergebiet gibt es weder die Ansiedlungsförderung noch die Honorarumsatzgarantie. Die Liste nennt Gebiete in Nordhessen, Mittelhessen und im Kreis Bergstraße.

Wie läuft die Nachbesetzung eines Sitzes in Frankfurt ab, und was kostet der Antrag?

Der Abgeber beantragt beim Zulassungsausschuss das Nachbesetzungsverfahren. Nach dem Formular der KV Hessen (Stand November 2025) beträgt die Gebühr 120 €, der Nachweis ist innerhalb von 14 Tagen zu erbringen. Danach wird der Sitz veröffentlicht, und der Ausschuss wählt unter den fristgerechten Bewerbern nach pflichtgemäßem Ermessen aus.

Wann tagt der Zulassungsausschuss Hessen, und welche Frist gilt für meinen Antrag?

Für Ärzte nennt der Zulassungsausschuss für 2026 noch Sitzungen am 20.10., 10.11., 17.11., 08.12. und 15.12.2026 (Stand 07.09.2026). Anträge müssen nach seinen Hinweisen spätestens sechs Wochen vor der Sitzung vollständig vorliegen, in Ausnahmefällen zehn Wochen. Terminänderungen sind möglich.

Wo finde ich freie Sitze und Praxisangebote in Hessen?

Freie Sitze veröffentlicht die KV Hessen unter kvhessen.de/freie-sitze. Praxisangebote stehen in der Praxisbörse der KV Hessen, die kostenlos ist und keine Inserate von Immobilienmaklern oder Vermittlern zeigt. Die Börse ersetzt das Verfahren beim Zulassungsausschuss nicht.

KfW-Kredit für die Firmenübernahme: Gilt das auch für eine Praxisübernahme in Frankfurt?

Ja, bei einer Praxisübernahme in Frankfurt kommen Förderdarlehen der KfW zuerst: KfW 067 bis 200.000 € oder KfW 077 bis 500.000 €. Sie werden vor dem Kaufvertrag über die Hausbank beantragt. Dazu kommen ein Investitionsdarlehen und eine Betriebsmittellinie für die ersten Quartale.

Wie sichere ich mich im Kaufvertrag gegen die Auswahl eines anderen Bewerbers ab?

Der Ausschuss wählt nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Recht auf den Wunschnachfolger hat der Abgeber nicht. Der Kaufvertrag sollte das Verfahren berücksichtigen, zum Beispiel durch eine Bedingung für den Fall, dass der Ausschuss einen anderen Bewerber wählt. Die Gestaltung besprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

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