KfW-Förderung — zinsgünstige Mittel, richtig kombiniert.
Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Sanierung, erneuerbare Energien und Familien. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag stehen. Wir kombinieren die KfW-Mittel mit Ihrer Bankfinanzierung — wählen Sie Ihr Programm.
Nach Programm
KfW-Mittel sparen über die Laufzeit oft mehrere tausend Euro Zinsen — aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig vor dem Kaufvertrag gestellt wird. Wir koordinieren KfW, Landesförderung und Bankdarlehen und vermitteln die Bankseite nach §34i GewO.
KfW 297/298 — Neubau QNG
Klimafreundlicher Neubau bis 150.000 € zinsgünstig, mit QNG-Standard.
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Energieeffizient sanieren mit Tilgungszuschuss bis zur Effizienzhaus-Stufe.
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Wohneigentum für Familien — zinsgünstiges Darlehen bis 270.000 €.
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Mehr erfahren →Häufige Fragen
Wann muss ich den KfW-Antrag stellen?
Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?
Beantragt die KfW direkt bei mir?
Antrag vor Vorhabensbeginn — und über die Hausbank
Alle KfW-Programme auf dieser Seite teilen dieselbe Regel, und an ihr scheitern mehr Vorhaben als an allen technischen Anforderungen zusammen: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, beim Kauf die Kaufpreiszahlung. Wer erst den Vertrag unterschreibt und dann zur Bank geht, hat die Förderung verloren — nachträglich wird kein Antrag anerkannt, auch wenn das Gebäude alle Anforderungen erfüllt.
Und: Sie beantragen nie direkt bei der KfW. Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner durchgeleitet — eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder einen Vermittler. Das hat eine Konsequenz, die viele überrascht: Ob Sie die KfW-Mittel bekommen, entscheidet nicht nur die KfW, sondern auch die durchleitende Bank. Sie prüft Ihre Bonität und muss den Baustein in ihre Gesamtfinanzierung aufnehmen wollen. Nicht jede Bank leitet jedes Programm durch. Genau hier liegt unsere Aufgabe.
Zuschuss, Darlehen, Tilgungszuschuss — drei verschiedene Dinge
Die Begriffe werden ständig verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld:
- Zinsverbilligung. Sie bekommen einen Kredit unter Marktzins. Das senkt die Rate — es tilgt aber nichts. So funktionieren die Neubauprogramme 297/298 und 300. Beide haben keinen Tilgungszuschuss, auch wenn im Netz oft etwas anderes steht.
- Tilgungszuschuss. Die KfW erlässt Ihnen nach Abschluss des Vorhabens einen Teil des Kredits. Das wirkt wie nachgereichtes Eigenkapital: Die Restschuld sinkt. Diesen Mechanismus gibt es in der Sanierung (261) — und dort wurde er zum 21.07.2026 gekürzt.
- Direkter Zuschuss. Geld, das nicht zurückgezahlt wird und auch nicht mit einem Kredit verrechnet ist. In der Wohngebäude-Förderung ist das die Ausnahme; es kommt vor allem bei BAFA-Einzelmaßnahmen und in der Heizungsförderung vor.
Für die Finanzierung ist der Unterschied entscheidend. Ein Tilgungszuschuss verbessert Ihre Beleihung und damit die Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Eine Zinsverbilligung tut das nicht — sie macht die Rate leichter, aber die Bank sieht dieselbe Restschuld wie ohne Förderung.
BEG-Umstellung zum 21.07.2026. Die Bundesregierung hat die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu gefasst. Zu den bisherigen Konditionen konnte nur bis zum 20.07.2026 beantragt werden — und nur mit einer bereits erstellten „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Ab dem 21.07.2026 gilt: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, die Erneuerbare-Energien-Klasse wird Standard (ihr bisheriger 5-Punkte-Bonus entfällt) — die Tilgungszuschüsse sinken damit deutlich. Wie die neue Staffel je Effizienzhaus-Stufe genau aussieht, steht erst mit der Förderrichtlinie fest — die lag am Prüfdatum noch nicht vor, und die Fachquellen widersprechen sich. Wir beziffern sie deshalb nicht. Im Gegenzug wird der Zins stärker verbilligt. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Quelle: kfw.de, Produktseiten 261 · 297/298 · 300; KfW-Pressemitteilung zur BEG-Umstellung vom 09.07.2026. Geprüft am 14.07.2026. Die verbindliche Förderrichtlinie lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor — feste Prozentsätze nennen wir hier deshalb bewusst nicht. Maßgeblich ist der Satz, der in Ihrer KfW-Zusage steht.
KfW ist Bund. Daneben gibt es das Land.
Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Jedes Bundesland hat zusätzlich eine eigene Förderbank mit eigenen Programmen — NRW.BANK, L-Bank, IBB, WIBank, ISB, SAB und die übrigen. Diese Programme arbeiten mit anderen Kriterien: Einkommensgrenzen, Haushaltsgrößen, Zweckbindung, teilweise Belegungsrechte, teilweise echte Zuschüsse statt Darlehen.
Beides ist grundsätzlich kombinierbar — aber nicht beliebig. Die Summe aller Förderungen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen, und einzelne Programme schließen sich für dieselbe Wohneinheit gegenseitig aus (300 zum Beispiel mit 261 und 297/298). Welche Kombination in Ihrem Fall die größte Wirkung hat, hängt an Bundesland, Einkommen, Objekt und Vorhaben. Das rechnen wir durch, bevor der erste Antrag rausgeht — nicht danach.
Die gewerblichen KfW-Programme (067 Startgeld, 077 Gründung und Nachfolge) gehören nicht hierher; sie liegen im Förder-Silo für Heilberufe, weil sie dort ihre eigentliche Rolle spielen.
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