Welche Förderung gibt es für Kauf, Neubau und Sanierung?
Acht Programme: 297/298 und 300 für Neubau, 261 und 458 für Sanierung/Heizung, 308 und 124 für Kauf, dazu 270 und 159.
Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Sanierung, erneuerbare Energien und Familien. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag stehen. Wir kombinieren die KfW-Mittel mit Ihrer Bankfinanzierung — wählen Sie Ihr Programm.
Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Sanierung, erneuerbare Energien und Familien — je nach Vorhaben greift ein anderes Programm.
Für die energetische Komplettsanierung ist es KfW 261, für den klimafreundlichen Neubau KfW 297/298, für Familien mit Kind das Wohneigentumsprogramm 300, dazu Programme für erneuerbare Energien (270) und altersgerechten Umbau (159). Der wichtigste Grundsatz gilt für alle: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag oder Sanierungsbeginn gestellt werden — wer erst danach kommt, verliert die Förderung.
KfW-Mittel laufen fast immer als Ergänzung zur Bankfinanzierung, nicht als deren Ersatz; die richtige Kombination aus Förderkredit, Tilgungszuschuss und Bankdarlehen entscheidet über die Gesamtkosten. Welche Programme sich für Ihr Vorhaben kombinieren lassen, rechnen wir durch. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Acht Programme: 297/298 und 300 für Neubau, 261 und 458 für Sanierung/Heizung, 308 und 124 für Kauf, dazu 270 und 159.
Immer vor Vorhabensbeginn — beim Kauf vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Nachträglich wird kein Antrag anerkannt.
Ja, meist mehrere tausend Euro Zinsersparnis über die Laufzeit — kombiniert, nicht anstelle des Bankdarlehens.
KfW-Mittel sparen über die Laufzeit oft mehrere tausend Euro Zinsen — aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig vor dem Kaufvertrag gestellt wird. Wir koordinieren KfW, Landesförderung und Bankdarlehen und vermitteln die Bankseite nach §34i GewO.
5 Fragen zu Vorhaben, Nutzung, Kindern, Einkommen und Voreigentum — der KfW-Fördercheck ordnet vor.
Vier Programme mit den aktuellen Beträgen nach der BEG-Reform — Kauf, Jung kauft Alt, Heizung und Sanierung auf einen Blick.
Klimafreundlicher Neubau bis 150.000 € zinsgünstig, mit QNG-Standard.
Energieeffizient sanieren mit Tilgungszuschuss bis zur Effizienzhaus-Stufe.
Heizungstausch mit Zuschuss bis 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen) — plus Finanzierung des Rests.
Kaufkredit für Familien: ab 3. August 2026 bis 180.000 €, jetzt auch mit Einzelmaßnahmen.
Der Klassiker ohne Auflagen: bis 100.000 € für selbstgenutztes Eigentum, Kauf oder Bau.
Wohneigentum für Familien — zinsgünstiges Darlehen bis 270.000 €.
Photovoltaik und Speicher zinsgünstig finanzieren.
Altersgerecht und barrierearm umbauen, bis 50.000 € je Wohneinheit.
Alle KfW-Programme auf dieser Seite teilen dieselbe Regel, und an ihr scheitern mehr Vorhaben als an allen technischen Anforderungen zusammen: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, beim Kauf der Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Wer erst den Vertrag unterschreibt und dann zur Bank geht, hat die Förderung verloren — nachträglich wird kein Antrag anerkannt, auch wenn das Gebäude alle Anforderungen erfüllt.
Und: Sie beantragen nie direkt bei der KfW. Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner durchgeleitet — eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Versicherung oder einen Vermittler. Das hat eine Konsequenz, die viele überrascht: Ob Sie die KfW-Mittel bekommen, entscheidet nicht nur die KfW, sondern auch die durchleitende Bank. Sie prüft Ihre Bonität und muss den Baustein in ihre Gesamtfinanzierung aufnehmen wollen. Nicht jede Bank leitet jedes Programm durch. Genau hier liegt unsere Aufgabe.
Die Begriffe werden ständig verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld:
Für die Finanzierung ist der Unterschied entscheidend. Ein Tilgungszuschuss verbessert Ihre Beleihung und damit die Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Eine Zinsverbilligung tut das nicht — sie macht die Rate leichter, aber die Bank sieht dieselbe Restschuld wie ohne Förderung.
BEG-Umstellung zum 21.07.2026. Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 die Eckpunkte der neu gefassten Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; sie gelten seit dem 21.07.2026. Von der KfW selbst bestätigt: Die Tilgungszuschüsse sind pauschal um 10 Prozentpunkte gesunken, die Erneuerbare-Energien-Klasse ist Standard (ihr bisheriger 5-Punkte-Bonus entfällt), der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, im Gegenzug wird der Zins stärker verbilligt. Die EE-Klasse ist jetzt Pflicht. Die neue Tilgungszuschuss-Staffel je Stufe: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE und EH Denkmal EE 5 % — für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss (es bleibt der zinsverbilligte Kredit). Obendrauf: +5 Punkte für die NH-Klasse, +10 Punkte für ein „Worst Performing Building“ (EH 70/55/40 EE), serieller Sanierungsbonus 15 Punkte für EH 55/40 EE bzw. 5 Punkte für EH 70 EE (seit September 2026). Neu ist außerdem: Komplettsanierung (KfW 261 / BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BAFA / KfW 458) sind für dasselbe Vorhaben nicht mehr kombinierbar — entweder das eine oder das andere. Maßgeblich ist der Satz in Ihrer KfW-Zusage; bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWE, gültig ab 21.07.2026, veröffentlicht am 20.07.2026 auf energiewechsel.de; KfW-Übersichtsseite ‚Anpassungen 2026‘; KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026. Geprüft am 21.07.2026. Maßgeblich ist der Satz, der in Ihrer KfW-Zusage steht.
Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Jedes Bundesland hat zusätzlich eine eigene Förderbank mit eigenen Programmen — NRW.BANK, L-Bank, IBB, WIBank, ISB, SAB und die übrigen. Diese Programme arbeiten mit anderen Kriterien: Einkommensgrenzen, Haushaltsgrößen, Zweckbindung, teilweise Belegungsrechte, teilweise echte Zuschüsse statt Darlehen.
Beides ist grundsätzlich kombinierbar — aber nicht beliebig. Die Summe aller Förderungen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen, und einzelne Programme schließen sich für dieselbe Wohneinheit gegenseitig aus (300 zum Beispiel mit 261 und 297/298). Welche Kombination in Ihrem Fall die größte Wirkung hat, hängt an Bundesland, Einkommen, Objekt und Vorhaben. Das rechnen wir durch, bevor der erste Antrag rausgeht — nicht danach.
Die gewerblichen KfW-Programme (067 Startgeld, 077 Gründung und Nachfolge) gehören nicht hierher; sie liegen im Förder-Silo für Heilberufe, weil sie dort ihre eigentliche Rolle spielen.
Schreiben Sie mir per WhatsApp oder buchen Sie ein 30-Minuten-Gespräch. Die Erstprüfung ist kostenlos.
Die KfW ist nicht die einzige Quelle. Jedes Bundesland hat ein eigenes Förderinstitut mit eigenen Programmen — sie tauchen in keinem Vergleichsportal auf und werden deshalb regelmäßig übersehen. Welche sich mit welchem KfW-Programm kombinieren lassen, hängt am Vorhaben:
Nordrhein-Westfalen
Bayern
Baden-Württemberg
Hessen
Berlin
Übersicht der Förderinstitute
Die meisten Bauherren lassen Landesmittel liegen — nicht, weil sie ihnen nicht zustünden, sondern weil sie in keinem Vergleichsportal auftauchen. Der Förderkompass ordnet die Bundes- und Landesprogramme nach Zweck und zeigt, worauf es beim Antrag ankommt: Antrag vor Vorhabenbeginn, Durchleitung über die finanzierende Bank — die zwei Punkte, an denen Förderung am häufigsten scheitert.
Kostenlos und unverbindlich. Förderhöhen sind darin bewusst nicht beziffert — sie ändern sich laufend; maßgeblich ist Ihre Förderzusage.