Ratgeber · Sanierung · Förderung & Finanzierung · §34i

Sanierung Förderung — BAFA, KfW und Steuerbonus

Wer sein Wohngebäude saniert, zahlt selten alles selbst. Drei Stellen fördern — BAFA, KfW und das Finanzamt — jede für andere Maßnahmen. Hier steht, welcher Topf wofür zuständig ist, wie hoch die Zuschüsse sind, und wie sich Förderung, Kredit und Eigenmittel zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.

Wer fördert eine Sanierung — und was genau?

Drei Stellen, jede für etwas anderes. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, also Dämmung, Fenster oder Lüftung. Die KfW fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über Programm 261 mit Kredit und Tilgungszuschuss sowie den Heizungstausch über Programm 458, wo die Fördersätze je nach erfüllten Boni deutlich über dem Grundsatz liegen können. Das Finanzamt schließlich gewährt nach §35c EStG eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre — allerdings nur für selbstgenutztes Wohneigentum und nur, wenn für dieselbe Maßnahme keine andere Förderung in Anspruch genommen wird. Genau diese Ausschließlichkeit ist der Punkt, an dem sich entscheidet, welcher Weg für Sie günstiger ist. Die Entscheidung fällt vor Beginn der Arbeiten, nicht danach. Praktisch heißt das: Wer Heizung, Hülle und Steuerermäßigung in einem Zug plant, holt mehr heraus als wer Maßnahme für Maßnahme entscheidet — und vermeidet, dass eine bereits geförderte Maßnahme den steuerlichen Abzug für dieselben Kosten blockiert.

Grundprinzip

Drei Töpfe, drei Zuständigkeiten

Seit der BEG-Reform 2024 ist die Förderlandschaft klar aufgeteilt. Wer das versteht, stellt die Anträge an der richtigen Stelle — und kombiniert sie richtig.

BAFA · Zuschuss

Gebäudehülle & Anlagentechnik

Über die BEG-Einzelmaßnahmen fördert das BAFA Dämmung (Dach, Fassade, Keller), Fenster, Haustür, Lüftung, Smart Home und die Heizungsoptimierung. 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 %. Antrag immer vor Auftragsvergabe.

KfW · Zuschuss & Kredit

Heizung & Komplettsanierung

Der Heizungstausch läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458, seit 21.07.2026 bis zu 80 %). Dazu Ergänzungskredit (358/359), Komplettsanierung zum Effizienzhaus (261) sowie Programme für Kauf, Photovoltaik und altersgerechten Umbau.

Finanzamt · Steuerbonus

§35c EStG — die Alternative

Wer keine Förderung nutzt, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € pro Objekt, förderfähige Kosten bis 200.000 €). Nur für selbstgenutztes Eigentum — und nicht für dieselbe Maßnahme wie eine Förderung.

Nach Maßnahme

Was gefördert wird — und von wem

Die wichtigsten Maßnahmen und ihre Zuordnung. Prozentsätze nach aktuellem Programmstand; maßgeblich sind immer die Richtlinien von BAFA und KfW.

KfW 458

Heizungstechnik

Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetz-/Gebäudenetz-Anschluss. Basisförderung 30 % Zuschuss, über Boni bis zu 80 % (siehe unten). Förderhöchstbetrag seit 21.07.2026: 28.000 € für die 1. Wohneinheit.

BAFA 15 % (+5 % iSFP)

Gebäudehülle

Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Fenster, Haustür, sommerlicher Wärmeschutz. Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €.

BAFA 15 % (+5 % iSFP)

Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Lüftung, Smart Home sowie die Optimierung der bestehenden Heizung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch). Emissionsminderung bei Biomasse gesondert mit bis zu 50 %.

KfW 261

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Förderkredit einheitlich bis 150.000 € je Wohneinheit. Tilgungszuschuss seit 21.07.2026: 10 % (EH 40 EE), 5 % (EH 55 EE, Denkmal EE) — für EH 85/70 EE entfällt er; Boni für NH-Klasse, Worst Performing Building und serielle Sanierung. Wichtig: nicht mit der Einzelmaßnahmen-Förderung (BAFA/KfW 458) für dasselbe Vorhaben kombinierbar.

50 % Zuschuss

Fachplanung & Baubegleitung

Der Energieeffizienz-Experte wird mit 50 % gefördert — bei BAFA-Einzelmaßnahmen als eigener Zuschuss, bei KfW 261 als Tilgungszuschuss. Meist ohnehin Pflicht.

Ergänzungskredit

KfW 358/359

Zinsgünstiger Ergänzungskredit bis 120.000 € pro Wohneinheit — zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle/Anlagentechnik). Genau hier setzt die Finanzierung an.

Heizung im Detail

KfW 458: von 30 % auf bis zu 80 %

Beim Heizungstausch startet die Förderung bei 30 % und steigt über kombinierbare Boni — nach der KfW-Beispielrechnung auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag beträgt seit dem 21.07.2026 28.000 € für die erste Wohneinheit (15.000 € je WE 2–6, 8.000 € je weitere) und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.

Basis

30 % Grundförderung

Für alle, die eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen.

+16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Beim Austausch alter fossiler oder ineffizienter Heizungen — nur für selbstgenutztes Eigentum. Sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte: Warten kostet.

bis +40 %

Einkommensbonus, neu gestaffelt

Für Selbstnutzer nach zu versteuerndem Haushalts-Jahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).

Entfallen

Effizienzbonus & Emissionsminderungszuschlag

Beide Boni sind zum 21.07.2026 gestrichen. Neu ab dem ersten Quartal 2027: ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen — Geräte aus Nicht-EU-Fertigung erhalten dann nur noch 15 % Grundförderung.

Die Boni sind kombinierbar; nach der KfW-Beispielrechnung sind bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreichbar. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 (Eckpunkte, in Kraft ab 21.07.2026), geprüft am 19.07.2026.

Wichtige Regel

Förderung oder Steuerbonus — nicht beides für dieselbe Maßnahme

Der Steuerbonus nach §35c EStG ist die Alternative für alle, die keine Zuschuss- oder Kreditförderung in Anspruch nehmen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 € Steuervorteil pro Objekt — ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Bonus nicht mit einer BAFA-/KfW-Förderung kombinieren. Da die Heizungsförderung meist höher ausfällt als der Steuerbonus, lohnt §35c vor allem dort, wo keine Förderung beantragt wurde oder werden konnte. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, klärt sich mit dem Steuerberater — die verbindliche steuerliche Bewertung liegt dort.

In vier Schritten

Förderung oder Steuerbonus — der Entscheidungsweg

Vier Fragen, in dieser Reihenfolge beantwortet, führen zum richtigen Topf für Ihre Maßnahme.

1

Nutzen Sie die Immobilie selbst?

Nein (Vermietung) → §35c EStG entfällt von vornherein, der Steuerbonus gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Für vermietete Objekte bleiben BAFA und KfW die einzigen Wege.
Ja → weiter zu Frage 2.

2

Ist die Maßnahme förderfähig — BAFA oder KfW?

Heizungstausch (KfW 458), Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) oder Gebäudehülle/Anlagentechnik (BAFA) — die meisten Sanierungsmaßnahmen sind es. Nein, keines der Programme passt → §35c prüfen (weiter zu Frage 4).
Ja → weiter zu Frage 3.

3

Reicht die Förderung — oder bleibt eine Finanzierungslücke?

BAFA-Zuschuss und KfW-Förderung decken selten die vollen Kosten. Für den Rest braucht es einen Ergänzungskredit (z. B. KfW 358/359) oder ein Bankdarlehen — das ist unser Feld, nicht das des Finanzamts. Die Förderung bleibt in jedem Fall höher als der Steuerbonus, wenn sie greift.

4

Keine Förderung beantragt oder möglich?

Dann bleibt §35c: 20 % der Kosten über drei Jahre, bis 40.000 € pro Objekt, bis 200.000 € förderfähige Kosten. Die verbindliche Bewertung im Einzelfall macht der Steuerberater — wir übernehmen die Finanzierung dessen, was der Bonus nicht deckt.

Grundsatz: Förderung zuerst prüfen, Steuerbonus als Auffangnetz. Eine Maßnahme kann nie beide Wege gleichzeitig nutzen — wohl aber kann ein Vorhaben mehrere Maßnahmen enthalten, von denen die eine gefördert und die andere über §35c abgesetzt wird.

Wer nicht nur saniert, sondern auch kauft oder neu baut: der kostenlose Förder-Fahrplan Eigennutzer 2026 fasst alle vier Programme mit den aktuellen Beträgen zusammen.

Aktuell

Was sich 2026 geändert hat

Zwei Neuerungen sind für Käufer und Sanierer besonders relevant — beide zeitlich befristet. Details und Fristen im ausführlichen Beitrag:

Blog · Juli 2026

Sanierungsförderung 2026: Was neu ist

„Gewerbe zu Wohnen" (neu ab 1.7.2026) und die verbesserten Konditionen bei „Jung kauft Alt" ab 3.8.2026 — was das konkret bedeutet.

Sanierungsförderung 2026: Was neu ist →
Hier kommen wir ins Spiel

Förderung ist der eine Teil — die Finanzierung der andere

Zuschüsse decken selten die gesamte Investition. Die Lücke zwischen Fördersumme und tatsächlichen Kosten muss finanziert werden — und genau hier lohnt sich ein bankenunabhängiger Blick. Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lässt sich mit einem klassischen Bankdarlehen und Ihren Eigenmitteln zu einer Gesamtfinanzierung fügen, die zu Ihrem Vorhaben passt. Wir sind keine Fördermittelberatung und stellen keine Förderanträge — das übernehmen Energieeffizienz-Experte und Fachbetrieb. Unsere Aufgabe ist die Finanzierung drumherum: die passende Bank aus über 500 finden, Ergänzungskredit und Eigenmittel sinnvoll takten und die Raten tragfähig halten. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich — die Provision zahlt die Bank.

Offizielle Quellen

Wo Sie die verbindlichen Details finden

Förderprogramme ändern sich. Maßgeblich sind stets die amtlichen Richtlinien — hier direkt zu den Primärquellen:

BEG-Umstellung zum 21.07.2026. Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 die Eckpunkte der neu gefassten Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; sie gelten ab dem 21.07.2026. Von der KfW selbst bestätigt: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, die Erneuerbare-Energien-Klasse wird Standard (ihr bisheriger 5-Punkte-Bonus entfällt), der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, im Gegenzug wird der Zins stärker verbilligt. Die EE-Klasse ist jetzt Pflicht. Die neue Tilgungszuschuss-Staffel je Stufe: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE und EH Denkmal EE 5 % — für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss (es bleibt der zinsverbilligte Kredit). Obendrauf: +5 Punkte für die NH-Klasse, +10 Punkte für ein „Worst Performing Building" (EH 70/55/40 EE), serieller Sanierungsbonus 15 Punkte für EH 55/40 EE bzw. 5 Punkte für EH 70 EE (ab September 2026). Neu ist außerdem: Komplettsanierung (KfW 261 / BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BAFA / KfW 458) sind für dasselbe Vorhaben nicht mehr kombinierbar — entweder das eine oder das andere. Maßgeblich ist der Satz in Ihrer KfW-Zusage; bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.

Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWE, gültig ab 21.07.2026, veröffentlicht am 20.07.2026 auf energiewechsel.de; KfW-Übersichtsseite ‚Anpassungen 2026‘; KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026. Geprüft am 21.07.2026. Maßgeblich ist der Satz, der in Ihrer KfW-Zusage steht.

  • BAFA — BEG-Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung.
  • KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude).
  • KfW 358/359 — Ergänzungskredit zur energetischen Sanierung.
  • KfW 261 — Wohngebäude-Kredit, Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
  • KfW — weitere Programme: Jung kauft Alt (308), Gewerbe zu Wohnen (266), Wohneigentum (124), Erneuerbare Energien (270), Altersgerecht Umbauen (159/455-B).
  • §35c EStG — steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Zusätzlich stehen in vielen Bundesländern und Kommunen eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich BAFA-, KfW-Förderung und Steuerbonus kombinieren?
BAFA-Zuschuss (Gebäudehülle) und KfW-Heizungsförderung lassen sich für ein Gesamtvorhaben kombinieren, weil sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen — für dieselben förderfähigen Kosten darf aber nur ein Antrag gestellt werden. Der Steuerbonus §35c ist eine Entweder-oder-Alternative: nicht für eine Maßnahme, die bereits gefördert wird. Insgesamt ist die Kombination öffentlicher Mittel gedeckelt.
Warum läuft der Heizungstausch jetzt über die KfW statt über die BAFA?
Mit der BEG-Reform 2024 wurde die Zuständigkeit neu geordnet: Der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie) wird seither über die KfW (Programm 458) gefördert, während Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung beim BAFA bleiben.
Muss ich den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
Ja — sowohl bei BAFA als auch bei KfW gilt: erst der Antrag, dann die Beauftragung. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung. Beim Heizungstausch braucht es zudem einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung.
Wie viel bleibt am Ende bei mir hängen — und wie finanziere ich den Rest?
Das hängt von Maßnahme, Boni und förderfähigen Höchstbeträgen ab. Die Differenz zwischen Fördersumme und Gesamtkosten wird über Eigenmittel, den KfW-Ergänzungskredit (358/359) und gegebenenfalls ein Bankdarlehen finanziert. Genau diese Verzahnung rechnen wir mit Ihnen durch — bankenunabhängig über 500+ Banken.
Stellen Sie die Förderanträge für mich?
Nein. Die Förderanträge laufen über Ihren Energieeffizienz-Experten und den ausführenden Fachbetrieb. Wir kümmern uns um die Finanzierung — die passende Bank, den Ergänzungskredit und eine tragfähige Ratenstruktur. Für die verbindliche steuerliche Bewertung (§35c) ist Ihr Steuerberater zuständig.
Was kostet mich Ihre Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Bei einer Baufinanzierung zahlt die Provision die Bank — für Sie entstehen dadurch keine gesonderten Kosten.

Finanzierung Ihrer Sanierung besprechen

Unverbindliche Erstberatung kostenlos — die Provision zahlt die Bank. Ich prüfe, wie sich Förderung, Ergänzungskredit und Eigenmittel für Ihr Vorhaben zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.

Passend weiterlesen

Weiterführende Seiten

Ratgeber

Förderung Neubau & Erstkauf

Das Gegenstück für Neubau: KfW 297/298 und Wohneigentum für Familien.

Förderung Neubau & Erstkauf →
Blog

Sanierungsförderung 2026: Was neu ist

Gewerbe zu Wohnen und Jung kauft Alt — die aktuellen Änderungen mit Fristen.

Sanierungsförderung 2026: Was neu ist →
Finanzierung

Ganzheitliche Baufinanzierung

Wie Eigenmittel, Förderung und Bankdarlehen zu einem Konzept werden.

Ganzheitliche Baufinanzierung →
Selbsttest · 1 Min.

KfW-Fördercheck

Welches der acht KfW-Programme grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passt.

KfW-Fördercheck →
Selbsttest · 1 Min.

Einzelmaßnahmen-Check KfW 308

Fenster, Fassade, Dach, Heizung — welche der vier Maßnahmen an Ihrem Objekt noch offen ist.

Einzelmaßnahmen-Check KfW 308 →

Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand (Juli 2026), ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA und KfW sowie §35c EStG. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).