Förderung energetische Sanierung: BAFA, KfW und Steuerbonus im Überblick
Wer sein Wohngebäude saniert, zahlt selten alles selbst. Drei Stellen fördern — BAFA, KfW und das Finanzamt — jede für andere Maßnahmen. Hier steht, welcher Topf wofür zuständig ist, wie hoch die Zuschüsse sind, und wie sich Förderung, Kredit und Eigenmittel zu einer tragfähigen Finanzierung fügen. Stand: Juli 2026.
Drei Töpfe, drei Zuständigkeiten
Seit der BEG-Reform 2024 ist die Förderlandschaft klar aufgeteilt. Wer das versteht, stellt die Anträge an der richtigen Stelle — und kombiniert sie richtig.
Gebäudehülle & Anlagentechnik
Über die BEG-Einzelmaßnahmen fördert das BAFA Dämmung (Dach, Fassade, Keller), Fenster, Haustür, Lüftung, Smart Home und die Heizungsoptimierung. 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 %. Antrag immer vor Auftragsvergabe.
Heizung & Komplettsanierung
Der Heizungstausch läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458, bis 70 %). Dazu Ergänzungskredit (358/359), Komplettsanierung zum Effizienzhaus (261) sowie Programme für Kauf, Photovoltaik und altersgerechten Umbau.
§35c EStG — die Alternative
Wer keine Förderung nutzt, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € pro Objekt, förderfähige Kosten bis 200.000 €). Nur für selbstgenutztes Eigentum — und nicht für dieselbe Maßnahme wie eine Förderung.
Was gefördert wird — und von wem
Die wichtigsten Maßnahmen und ihre Zuordnung. Prozentsätze nach aktuellem Programmstand; maßgeblich sind immer die Richtlinien von BAFA und KfW.
Heizungstechnik
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetz-/Gebäudenetz-Anschluss. Basisförderung 30 % Zuschuss, über Boni bis max. 70 % (siehe unten). Förderfähig max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit.
Gebäudehülle
Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Fenster, Haustür, sommerlicher Wärmeschutz. Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €.
Anlagentechnik & Heizungsoptimierung
Lüftung, Smart Home sowie die Optimierung der bestehenden Heizung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch). Emissionsminderung bei Biomasse gesondert mit bis zu 50 %.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Förderkredit bis 120.000–150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss (je nach Effizienzhaus-Stufe), plus Boni für Worst-Performing-Buildings und serielle Sanierung.
Fachplanung & Baubegleitung
Der Energieeffizienz-Experte wird mit 50 % gefördert — bei BAFA-Einzelmaßnahmen als eigener Zuschuss, bei KfW 261 als Tilgungszuschuss. Meist ohnehin Pflicht.
KfW 358/359
Zinsgünstiger Ergänzungskredit bis 120.000 € pro Wohneinheit — zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle/Anlagentechnik). Genau hier setzt die Finanzierung an.
KfW 458: von 30 % auf bis zu 70 %
Beim Heizungstausch startet die Förderung bei 30 % und steigt über kombinierbare Boni — gedeckelt bei insgesamt 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € für die erste Wohneinheit).
30 % Grundförderung
Für alle, die eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen.
Geschwindigkeitsbonus
Beim Austausch alter fossiler oder ineffizienter Heizungen — nur für selbstgenutztes Eigentum.
Einkommensbonus
Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € — ebenfalls nur für Selbstnutzer.
Effizienzbonus Wärmepumpe
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienter Wärmequelle (Wasser, Erdreich, Abwasser). Dazu ein pauschaler Zuschlag bei Biomasse mit geringer Staubemission.
Die Boni sind kombinierbar, die Summe ist aber auf 70 % gedeckelt. Für Mehrfamilienhäuser gelten je weiterer Wohneinheit eigene Höchstbeträge.
Förderung oder Steuerbonus — nicht beides für dieselbe Maßnahme
Der Steuerbonus nach §35c EStG ist die Alternative für alle, die keine Zuschuss- oder Kreditförderung in Anspruch nehmen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 € Steuervorteil pro Objekt — ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Bonus nicht mit einer BAFA-/KfW-Förderung kombinieren. Da die Heizungsförderung meist höher ausfällt als der Steuerbonus, lohnt §35c vor allem dort, wo keine Förderung beantragt wurde oder werden konnte. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, klärt sich mit dem Steuerberater — die verbindliche steuerliche Bewertung liegt dort.
Was sich 2026 geändert hat
Zwei Neuerungen sind für Käufer und Sanierer besonders relevant — beide zeitlich befristet. Details und Fristen im ausführlichen Beitrag:
Förderung ist der eine Teil — die Finanzierung der andere
Zuschüsse decken selten die gesamte Investition. Die Lücke zwischen Fördersumme und tatsächlichen Kosten muss finanziert werden — und genau hier lohnt sich ein bankenunabhängiger Blick. Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lässt sich mit einem klassischen Bankdarlehen und Ihren Eigenmitteln zu einer Gesamtfinanzierung fügen, die zu Ihrem Vorhaben passt. Wir sind keine Fördermittelberatung und stellen keine Förderanträge — das übernehmen Energieeffizienz-Experte und Fachbetrieb. Unsere Aufgabe ist die Finanzierung drumherum: die passende Bank aus über 500 finden, Ergänzungskredit und Eigenmittel sinnvoll takten und die Raten tragfähig halten. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich — die Provision zahlt die Bank.
Wo Sie die verbindlichen Details finden
Förderprogramme ändern sich. Maßgeblich sind stets die amtlichen Richtlinien — hier direkt zu den Primärquellen:
- BAFA — BEG-Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung.
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude).
- KfW 358/359 — Ergänzungskredit zur energetischen Sanierung.
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit, Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
- KfW — weitere Programme: Jung kauft Alt (308), Gewerbe zu Wohnen (266), Wohneigentum (124), Erneuerbare Energien (270), Altersgerecht Umbauen (159/455-B).
- §35c EStG — steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Zusätzlich stehen in vielen Bundesländern und Kommunen eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zur Verfügung.
Häufige Fragen
Kann ich BAFA-, KfW-Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Warum läuft der Heizungstausch jetzt über die KfW statt über die BAFA?
Muss ich den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
Wie viel bleibt am Ende bei mir hängen — und wie finanziere ich den Rest?
Stellen Sie die Förderanträge für mich?
Was kostet mich Ihre Beratung?
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Unverbindliche Erstberatung kostenlos — die Provision zahlt die Bank. Ich prüfe, wie sich Förderung, Ergänzungskredit und Eigenmittel für Ihr Vorhaben zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.
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Gewerbe zu Wohnen und Jung kauft Alt — die aktuellen Änderungen mit Fristen.
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Wie Eigenmittel, Förderung und Bankdarlehen zu einem Konzept werden.
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Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand (Juli 2026), ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA und KfW sowie §35c EStG. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).