Ratgeber · Sanierung · Förderung & Finanzierung · §34i

Förderung energetische Sanierung: BAFA, KfW und Steuerbonus im Überblick

Wer sein Wohngebäude saniert, zahlt selten alles selbst. Drei Stellen fördern — BAFA, KfW und das Finanzamt — jede für andere Maßnahmen. Hier steht, welcher Topf wofür zuständig ist, wie hoch die Zuschüsse sind, und wie sich Förderung, Kredit und Eigenmittel zu einer tragfähigen Finanzierung fügen. Stand: Juli 2026.

Grundprinzip

Drei Töpfe, drei Zuständigkeiten

Seit der BEG-Reform 2024 ist die Förderlandschaft klar aufgeteilt. Wer das versteht, stellt die Anträge an der richtigen Stelle — und kombiniert sie richtig.

BAFA · Zuschuss

Gebäudehülle & Anlagentechnik

Über die BEG-Einzelmaßnahmen fördert das BAFA Dämmung (Dach, Fassade, Keller), Fenster, Haustür, Lüftung, Smart Home und die Heizungsoptimierung. 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 %. Antrag immer vor Auftragsvergabe.

KfW · Zuschuss & Kredit

Heizung & Komplettsanierung

Der Heizungstausch läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458, bis 70 %). Dazu Ergänzungskredit (358/359), Komplettsanierung zum Effizienzhaus (261) sowie Programme für Kauf, Photovoltaik und altersgerechten Umbau.

Finanzamt · Steuerbonus

§35c EStG — die Alternative

Wer keine Förderung nutzt, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € pro Objekt, förderfähige Kosten bis 200.000 €). Nur für selbstgenutztes Eigentum — und nicht für dieselbe Maßnahme wie eine Förderung.

Nach Maßnahme

Was gefördert wird — und von wem

Die wichtigsten Maßnahmen und ihre Zuordnung. Prozentsätze nach aktuellem Programmstand; maßgeblich sind immer die Richtlinien von BAFA und KfW.

KfW 458

Heizungstechnik

Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetz-/Gebäudenetz-Anschluss. Basisförderung 30 % Zuschuss, über Boni bis max. 70 % (siehe unten). Förderfähig max. 30.000 € für die 1. Wohneinheit.

BAFA 15 % (+5 % iSFP)

Gebäudehülle

Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Fenster, Haustür, sommerlicher Wärmeschutz. Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €.

BAFA 15 % (+5 % iSFP)

Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Lüftung, Smart Home sowie die Optimierung der bestehenden Heizung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch). Emissionsminderung bei Biomasse gesondert mit bis zu 50 %.

KfW 261

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Förderkredit bis 120.000–150.000 € je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss (je nach Effizienzhaus-Stufe), plus Boni für Worst-Performing-Buildings und serielle Sanierung.

50 % Zuschuss

Fachplanung & Baubegleitung

Der Energieeffizienz-Experte wird mit 50 % gefördert — bei BAFA-Einzelmaßnahmen als eigener Zuschuss, bei KfW 261 als Tilgungszuschuss. Meist ohnehin Pflicht.

Ergänzungskredit

KfW 358/359

Zinsgünstiger Ergänzungskredit bis 120.000 € pro Wohneinheit — zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle/Anlagentechnik). Genau hier setzt die Finanzierung an.

Heizung im Detail

KfW 458: von 30 % auf bis zu 70 %

Beim Heizungstausch startet die Förderung bei 30 % und steigt über kombinierbare Boni — gedeckelt bei insgesamt 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € für die erste Wohneinheit).

Basis

30 % Grundförderung

Für alle, die eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen.

+20 %

Geschwindigkeitsbonus

Beim Austausch alter fossiler oder ineffizienter Heizungen — nur für selbstgenutztes Eigentum.

+30 %

Einkommensbonus

Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € — ebenfalls nur für Selbstnutzer.

+5 %

Effizienzbonus Wärmepumpe

Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienter Wärmequelle (Wasser, Erdreich, Abwasser). Dazu ein pauschaler Zuschlag bei Biomasse mit geringer Staubemission.

Die Boni sind kombinierbar, die Summe ist aber auf 70 % gedeckelt. Für Mehrfamilienhäuser gelten je weiterer Wohneinheit eigene Höchstbeträge.

Wichtige Regel

Förderung oder Steuerbonus — nicht beides für dieselbe Maßnahme

Der Steuerbonus nach §35c EStG ist die Alternative für alle, die keine Zuschuss- oder Kreditförderung in Anspruch nehmen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 € Steuervorteil pro Objekt — ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Bonus nicht mit einer BAFA-/KfW-Förderung kombinieren. Da die Heizungsförderung meist höher ausfällt als der Steuerbonus, lohnt §35c vor allem dort, wo keine Förderung beantragt wurde oder werden konnte. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, klärt sich mit dem Steuerberater — die verbindliche steuerliche Bewertung liegt dort.

Aktuell

Was sich 2026 geändert hat

Zwei Neuerungen sind für Käufer und Sanierer besonders relevant — beide zeitlich befristet. Details und Fristen im ausführlichen Beitrag:

Hier kommen wir ins Spiel

Förderung ist der eine Teil — die Finanzierung der andere

Zuschüsse decken selten die gesamte Investition. Die Lücke zwischen Fördersumme und tatsächlichen Kosten muss finanziert werden — und genau hier lohnt sich ein bankenunabhängiger Blick. Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lässt sich mit einem klassischen Bankdarlehen und Ihren Eigenmitteln zu einer Gesamtfinanzierung fügen, die zu Ihrem Vorhaben passt. Wir sind keine Fördermittelberatung und stellen keine Förderanträge — das übernehmen Energieeffizienz-Experte und Fachbetrieb. Unsere Aufgabe ist die Finanzierung drumherum: die passende Bank aus über 500 finden, Ergänzungskredit und Eigenmittel sinnvoll takten und die Raten tragfähig halten. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich — die Provision zahlt die Bank.

Offizielle Quellen

Wo Sie die verbindlichen Details finden

Förderprogramme ändern sich. Maßgeblich sind stets die amtlichen Richtlinien — hier direkt zu den Primärquellen:

  • BAFA — BEG-Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung.
  • KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude).
  • KfW 358/359 — Ergänzungskredit zur energetischen Sanierung.
  • KfW 261 — Wohngebäude-Kredit, Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
  • KfW — weitere Programme: Jung kauft Alt (308), Gewerbe zu Wohnen (266), Wohneigentum (124), Erneuerbare Energien (270), Altersgerecht Umbauen (159/455-B).
  • §35c EStG — steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Zusätzlich stehen in vielen Bundesländern und Kommunen eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich BAFA-, KfW-Förderung und Steuerbonus kombinieren?
BAFA-Zuschuss (Gebäudehülle) und KfW-Heizungsförderung lassen sich für ein Gesamtvorhaben kombinieren, weil sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen — für dieselben förderfähigen Kosten darf aber nur ein Antrag gestellt werden. Der Steuerbonus §35c ist eine Entweder-oder-Alternative: nicht für eine Maßnahme, die bereits gefördert wird. Insgesamt ist die Kombination öffentlicher Mittel gedeckelt.
Warum läuft der Heizungstausch jetzt über die KfW statt über die BAFA?
Mit der BEG-Reform 2024 wurde die Zuständigkeit neu geordnet: Der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie) wird seither über die KfW (Programm 458) gefördert, während Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung beim BAFA bleiben.
Muss ich den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
Ja — sowohl bei BAFA als auch bei KfW gilt: erst der Antrag, dann die Beauftragung. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung. Beim Heizungstausch braucht es zudem einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung.
Wie viel bleibt am Ende bei mir hängen — und wie finanziere ich den Rest?
Das hängt von Maßnahme, Boni und förderfähigen Höchstbeträgen ab. Die Differenz zwischen Fördersumme und Gesamtkosten wird über Eigenmittel, den KfW-Ergänzungskredit (358/359) und gegebenenfalls ein Bankdarlehen finanziert. Genau diese Verzahnung rechnen wir mit Ihnen durch — bankenunabhängig über 500+ Banken.
Stellen Sie die Förderanträge für mich?
Nein. Die Förderanträge laufen über Ihren Energieeffizienz-Experten und den ausführenden Fachbetrieb. Wir kümmern uns um die Finanzierung — die passende Bank, den Ergänzungskredit und eine tragfähige Ratenstruktur. Für die verbindliche steuerliche Bewertung (§35c) ist Ihr Steuerberater zuständig.
Was kostet mich Ihre Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Bei einer Baufinanzierung zahlt die Provision die Bank — für Sie entstehen dadurch keine gesonderten Kosten.

Finanzierung Ihrer Sanierung besprechen

Unverbindliche Erstberatung kostenlos — die Provision zahlt die Bank. Ich prüfe, wie sich Förderung, Ergänzungskredit und Eigenmittel für Ihr Vorhaben zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.

Information

Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand (Juli 2026), ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA und KfW sowie §35c EStG. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).