Kann ich alles kombinieren?
BAFA und KfW ja, weil sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen — der Steuerbonus §35c ist dagegen eine Entweder-oder-Alternative, nicht für bereits geförderte Maßnahmen.
Wer sein Wohngebäude saniert, zahlt selten alles selbst. Drei Stellen fördern: BAFA, KfW und das Finanzamt, jede für andere Maßnahmen. Hier steht, welcher Topf wofür zuständig ist, wie hoch die Zuschüsse sind und wie sich Förderung, Kredit und Eigenmittel zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.
Für die Sanierung gibt es 2026 drei Töpfe: den BAFA-Zuschuss (15 %, +5 % mit iSFP) für Gebäudehülle und Anlagentechnik, KfW 458 (30 % bis 80 %) für den Heizungstausch und KfW 261 für die Komplettsanierung. Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % über drei Jahre, bis 40.000 €.
Die Förderung einer Sanierung teilen sich drei Stellen, jede für etwas anderes. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, also Dämmung, Fenster oder Lüftung. Die KfW fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über Programm 261 mit Kredit und Tilgungszuschuss sowie den Heizungstausch über Programm 458, wo die Fördersätze je nach erfüllten Boni deutlich über dem Grundfördersatz liegen können.
Das Finanzamt schließlich gewährt nach §35c EStG eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre — allerdings nur für selbstgenutztes Wohneigentum und nur, wenn für dieselbe Maßnahme keine andere Förderung in Anspruch genommen wird. Genau diese Ausschließlichkeit ist der Punkt, an dem sich entscheidet, welcher Weg für Sie günstiger ist.
Die Entscheidung fällt vor Beginn der Arbeiten, nicht danach. Praktisch heißt das: Wer Heizung, Hülle und Steuerermäßigung in einem Zug plant, holt mehr heraus, als wer Maßnahme für Maßnahme entscheidet — und vermeidet, dass eine bereits geförderte Maßnahme den steuerlichen Abzug für dieselben Kosten blockiert.
BAFA und KfW ja, weil sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen — der Steuerbonus §35c ist dagegen eine Entweder-oder-Alternative, nicht für bereits geförderte Maßnahmen.
Für die Lücke gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 € je Wohneinheit) oder ein Bankdarlehen — genau hier setzen wir an.
Seit der BEG-Reform 2024 ist die Förderlandschaft klar aufgeteilt. Wer das versteht, stellt die Anträge an der richtigen Stelle — und kombiniert sie richtig.
Über die BEG-Einzelmaßnahmen fördert das BAFA Dämmung (Dach, Fassade, Keller), Fenster, Haustür, Lüftung, Smart Home und die Heizungsoptimierung. 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 %. Antrag immer vor Auftragsvergabe.
Der Heizungstausch läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458, seit 21.07.2026 bis zu 80 %). Dazu Ergänzungskredit (358/359), Komplettsanierung zum Effizienzhaus (261) sowie Programme für Kauf, Photovoltaik und altersgerechten Umbau.
Wer keine Förderung nutzt, kann 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen (max. 40.000 € pro Objekt, förderfähige Kosten bis 200.000 €). Nur für selbstgenutztes Eigentum — und nicht für dieselbe Maßnahme wie eine Förderung.
Die wichtigsten Maßnahmen und ihre Zuordnung. Prozentsätze nach aktuellem Programmstand; maßgeblich sind immer die Richtlinien von BAFA und KfW.
Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetz-/Gebäudenetz-Anschluss. Basisförderung 30 % Zuschuss, über Boni bis zu 80 % (siehe unten). Förderhöchstbetrag seit 21.07.2026: 28.000 € für die 1. Wohneinheit.
Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Fenster, Haustür, sommerlicher Wärmeschutz. Max. 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €.
Lüftung, Smart Home sowie die Optimierung der bestehenden Heizung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch). Emissionsminderung bei Biomasse gesondert mit bis zu 50 %.
Förderkredit einheitlich bis 150.000 € je Wohneinheit. Tilgungszuschuss seit 21.07.2026: 10 % (EH 40 EE), 5 % (EH 55 EE, Denkmal EE) — für EH 85/70 EE entfällt er; Boni für NH-Klasse, Worst Performing Building und serielle Sanierung. Wichtig: nicht mit der Einzelmaßnahmen-Förderung (BAFA/KfW 458) für dasselbe Vorhaben kombinierbar.
Der Energieeffizienz-Experte wird mit 50 % gefördert — bei BAFA-Einzelmaßnahmen als eigener Zuschuss, bei KfW 261 als Tilgungszuschuss. Meist ohnehin Pflicht.
Zinsgünstiger Ergänzungskredit bis 120.000 € pro Wohneinheit — zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle/Anlagentechnik). Genau hier setzt die Finanzierung an.
Beim Heizungstausch startet die Förderung bei 30 % und steigt über kombinierbare Boni — nach der KfW-Beispielrechnung auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag beträgt seit dem 21.07.2026 28.000 € für die erste Wohneinheit (15.000 € je WE 2–6, 8.000 € je weitere) und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
Für alle, die eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen.
Beim Austausch alter fossiler oder ineffizienter Heizungen — nur für selbstgenutztes Eigentum. Sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte: Warten kostet.
Für Selbstnutzer nach zu versteuerndem Haushalts-Jahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag).
Beide Boni sind zum 21.07.2026 gestrichen. Neu ab dem ersten Quartal 2027: ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen — Geräte aus Nicht-EU-Fertigung erhalten dann nur noch 15 % Grundförderung.
RechtsquelleDie Boni sind kombinierbar; nach der KfW-Beispielrechnung sind bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreichbar. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 (Eckpunkte, in Kraft ab 21.07.2026), geprüft am 19.07.2026.
Der Steuerbonus nach §35c EStG ist die Alternative für alle, die keine Zuschuss- oder Kreditförderung in Anspruch nehmen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 € Steuervorteil pro Objekt — ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Bonus nicht mit einer BAFA-/KfW-Förderung kombinieren.
Da die Heizungsförderung meist höher ausfällt als der Steuerbonus, lohnt §35c vor allem dort, wo keine Förderung beantragt wurde oder werden konnte. Welcher Weg im Einzelfall günstiger ist, klärt sich mit dem Steuerberater — die verbindliche steuerliche Bewertung liegt dort.
Vier Fragen, in dieser Reihenfolge beantwortet, führen zum richtigen Topf für Ihre Maßnahme.
Nein (Vermietung) → §35c EStG entfällt von vornherein, der Steuerbonus gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Für vermietete Objekte bleiben BAFA und KfW die einzigen Wege.
Ja → weiter zu Frage 2.
Heizungstausch (KfW 458), Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) oder Gebäudehülle/Anlagentechnik (BAFA) — die meisten Sanierungsmaßnahmen sind es. Nein, keines der Programme passt → §35c prüfen (weiter zu Frage 4).
Ja → weiter zu Frage 3.
BAFA-Zuschuss und KfW-Förderung decken selten die vollen Kosten. Für den Rest braucht es einen Ergänzungskredit (z. B. KfW 358/359) oder ein Bankdarlehen — das ist unser Feld, nicht das des Finanzamts. Die Förderung bleibt in jedem Fall höher als der Steuerbonus, wenn sie greift.
Dann bleibt §35c: 20 % der Kosten über drei Jahre, bis 40.000 € pro Objekt, bis 200.000 € förderfähige Kosten. Die verbindliche Bewertung im Einzelfall macht der Steuerberater — wir übernehmen die Finanzierung dessen, was der Bonus nicht deckt.
Grundsatz: Förderung zuerst prüfen, Steuerbonus als Auffangnetz. Eine Maßnahme kann nie beide Wege gleichzeitig nutzen — wohl aber kann ein Vorhaben mehrere Maßnahmen enthalten, von denen die eine gefördert und die andere über §35c abgesetzt wird.
Wer nicht nur saniert, sondern auch kauft oder neu baut: Der kostenlose Förder-Fahrplan Eigennutzer 2026 fasst die sieben Programme mit den aktuellen Beträgen zusammen.
Zwei Neuerungen sind für Käufer und Sanierer besonders relevant — beide zeitlich befristet. Details und Fristen im ausführlichen Beitrag:
„Gewerbe zu Wohnen“ (neu ab 1.7.2026) und die verbesserten Konditionen bei „Jung kauft Alt“ ab 3.8.2026 — was das konkret bedeutet.
Zuschüsse decken selten die gesamte Investition. Die Lücke zwischen Fördersumme und tatsächlichen Kosten muss finanziert werden — und genau hier lohnt sich ein bankenunabhängiger Blick. Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lässt sich mit einem klassischen Bankdarlehen und Ihren Eigenmitteln zu einer Gesamtfinanzierung fügen, die zu Ihrem Vorhaben passt. Wir sind keine Fördermittelberatung und stellen keine Förderanträge — das übernehmen Energieeffizienz-Experte und Fachbetrieb.
Unsere Aufgabe ist die Finanzierung drumherum: die passende Bank aus über 650 finden, Ergänzungskredit und Eigenmittel sinnvoll takten und die Raten tragfähig halten. Für kleinere Maßnahmen, die sich ohne Grundschuld realisieren lassen, kann ein unbesicherter Modernisierungskredit der schnellere Weg sein — Angebote mehrerer Banken lassen sich vorab vergleichen. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich — die Provision zahlt in der Regel die Bank.
Förderprogramme ändern sich. Maßgeblich sind stets die amtlichen Richtlinien — hier direkt zu den Primärquellen:
BEG-Umstellung zum 21.07.2026. Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 die Eckpunkte der neu gefassten Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; sie gelten seit dem 21.07.2026. Von der KfW selbst bestätigt: Die Tilgungszuschüsse sind pauschal um 10 Prozentpunkte gesunken, die Erneuerbare-Energien-Klasse ist Standard (ihr bisheriger 5-Punkte-Bonus entfällt), der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, im Gegenzug wird der Zins stärker verbilligt. Die EE-Klasse ist jetzt Pflicht.
Die neue Tilgungszuschuss-Staffel je Stufe: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE und EH Denkmal EE 5 % — für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss (es bleibt der zinsverbilligte Kredit). Obendrauf: +5 Punkte für die NH-Klasse, +10 Punkte für ein „Worst Performing Building“ (EH 70/55/40 EE), serieller Sanierungsbonus 15 Punkte für EH 55/40 EE bzw. 5 Punkte für EH 70 EE (seit September 2026).
Neu ist außerdem: Komplettsanierung (KfW 261 / BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BAFA / KfW 458) sind für dasselbe Vorhaben nicht mehr kombinierbar — entweder das eine oder das andere. Maßgeblich ist der Satz in Ihrer KfW-Zusage; bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWE, gültig ab 21.07.2026, veröffentlicht am 20.07.2026 auf energiewechsel.de; KfW-Übersichtsseite ‚Anpassungen 2026‘; KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026. Geprüft am 21.09.2026. Maßgeblich ist der Satz, der in Ihrer KfW-Zusage steht.
Zusätzlich stehen in vielen Bundesländern und Kommunen eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zur Verfügung.
Als Einzelmaßnahme fördert das BAFA neue Fenster an der Gebäudehülle mit 15 % Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 % mehr. Die KfW fördert Fenster nur im Rahmen der Komplettsanierung über KfW 261.
Dämmung, Fenster oder Lüftung — mit 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 % mehr. Den Heizungstausch fördert die KfW 458.
Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand (Juli 2026), ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA und KfW sowie §35c EStG. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).
Beim Fenstertausch zahlt das BAFA, nicht die KfW: Fenster zählen zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % Zuschuss, mit iSFP +5 %. Die KfW fördert dagegen den Heizungstausch (458) und die Komplettsanierung (261). Der Antrag kommt immer vor der Auftragsvergabe.
Für die Dämmung des Dachs zahlt das BAFA 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan +5 %. Förderfähig sind höchstens 30.000 € Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €. Den Antrag stellen Sie immer vor der Auftragsvergabe.
Den Anschluss an ein Gebäudenetz fördert die KfW im Programm 458, nicht das BAFA. Die Basisförderung beträgt 30 % Zuschuss, über Boni bis zu 80 %. Der Förderhöchstbetrag liegt seit 21.07.2026 bei 28.000 € für die 1. Wohneinheit.
BAFA-Zuschuss (Gebäudehülle) und KfW-Heizungsförderung lassen sich für ein Gesamtvorhaben kombinieren, weil sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen — für dieselben förderfähigen Kosten darf aber nur ein Antrag gestellt werden. Der Steuerbonus §35c ist eine Entweder-oder-Alternative: nicht für eine Maßnahme, die bereits gefördert wird. Insgesamt ist die Kombination öffentlicher Mittel gedeckelt.
Mit der BEG-Reform 2024 wurde die Zuständigkeit neu geordnet: Der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie) wird seither über die KfW (Programm 458) gefördert, während Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung beim BAFA bleiben.
Ja — sowohl beim BAFA als auch bei der KfW gilt: erst der Antrag, dann die Beauftragung. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung. Beim Heizungstausch braucht es zudem einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung.
Das hängt von Maßnahme, Boni und förderfähigen Höchstbeträgen ab. Die Differenz zwischen Fördersumme und Gesamtkosten wird über Eigenmittel, den KfW-Ergänzungskredit (358/359) und gegebenenfalls ein Bankdarlehen finanziert. Genau diese Verzahnung rechnen wir mit Ihnen durch — bankenunabhängig über 650+ Banken.
Nein. Die Förderanträge laufen über Ihren Energieeffizienz-Experten und den ausführenden Fachbetrieb. Wir kümmern uns um die Finanzierung — die passende Bank, den Ergänzungskredit und eine tragfähige Ratenstruktur. Für die verbindliche steuerliche Bewertung (§35c) ist Ihr Steuerberater zuständig.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Bei einer Baufinanzierung zahlt die Provision die Bank — für Sie entstehen dadurch keine gesonderten Kosten.
Drei Töpfe: Das BAFA fördert Gebäudehülle und Anlagentechnik mit 15 % Zuschuss (mit Sanierungsfahrplan +5 %). Die KfW fördert den Heizungstausch über Programm 458 (30 % Grundförderung, über Boni bis zu 80 %, Höchstbetrag seit 21.07.2026: 28.000 € für die erste Wohneinheit) sowie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 (Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss).
Wer keine Förderung nutzt, kann alternativ den Steuerbonus §35c EStG nutzen: 20 % der Kosten über drei Jahre, bis 40.000 € pro selbstgenutztem Objekt.
Unverbindliche Erstberatung kostenlos — die Provision zahlt in der Regel die Bank. Wir prüfen, wie sich Förderung, Ergänzungskredit und Eigenmittel für Ihr Vorhaben zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.
Das Gegenstück für Neubau: KfW 297/298 und Wohneigentum für Familien.
Wie Eigenmittel, Förderung und Bankdarlehen zu einem Konzept werden.
Welches der acht KfW-Programme grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben passt.
Fenster, Fassade, Dach, Heizung — welche der vier Maßnahmen an Ihrem Objekt noch offen ist.
Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Sanierung und Familien, mit der KfW 270 Förderung auch für erneuerbare Energien.
Anders als bei 261, 300 oder „Jung kauft Alt“ gibt es keine energetischen Anforderungen, keine Einkommensgrenze und keine Familienbedingung.
Für die Baufinanzierung mit KfW decken 2026 acht Programme das Feld ab. Für den Kauf ohne Auflagen das Wohneigentumsprogramm 124 (bis 100.000 €).
Der Zuschuss wirkt dauerhaft. Wer die Wirkung beider Größen über die volle Laufzeit vergleicht statt über zehn Jahre, sieht die Verschiebung deutlicher.
Sie ist mit KfW 261 und der Denkmal-AfA kombinierbar. Der Antrag läuft über die Hausbank oder die Bewilligungsbehörde und muss vor dem Kaufvertrag stehen.
Kombination mit Landesförderung: KfW 261 ist mit den meisten Landesförderungen kombinierbar — IBB Berlin, SAB Sachsen, NRW.BANK, L-Bank BW etc.