Für Partner · Makler · Bauträger · Versicherungsvermittler

Sie vermitteln. Wir finanzieren. Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden.

Wir verkaufen keine Immobilien, keine Versicherungen und keine Kapitalanlagen. Deshalb entsteht zwischen uns kein Wettbewerb — sondern der Teil Ihrer Arbeit, an dem Abschlüsse am häufigsten scheitern, wird abgegeben.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit einem Baufinanzierungsvermittler?

Der Partner stellt den Kontakt her, die Vermittlung übernimmt der Finanzierungsvermittler vollständig. Für Immobilienmakler, Bauträger und Versicherungsvermittler heißt das: Sie geben den Fall ab und behalten Ihren Kunden. Perini Finance & Property arbeitet unter der Erlaubnis nach §34i GewO, eingetragen im Vermittlerregister unter D-W-132-ZUCB-95. Spezialisiert sind wir auf Baufinanzierungen, die im Standardprozess einer Filialbank scheitern. Dazu zählen Steuerausländer, Auslandsdeutsche, Expats, Grenzgänger, Selbstständige, Ärzte und Kapitalanleger sowie Gewerbe- und Bauträgerfinanzierungen. Für den Kunden bleibt die Vermittlung kostenfrei, vergütet wird sie von der finanzierenden Bank. Wir vermitteln selbst keine Immobilien und treten Ihren Kunden gegenüber nicht in eigener Sache auf. Die Beteiligung des Partners wird schriftlich und erfolgsabhängig vereinbart. Solange der Partner ausschließlich den Kontakt herstellt und nicht selbst zur Finanzierung berät, bleibt seine eigene Tätigkeit erlaubnisfrei. Eine Einschätzung zur Machbarkeit gibt es, bevor der Kunde eine Zusage erwartet.

Drei Ausgangslagen

Wer mit uns zusammenarbeitet

Immobilienmakler

Der Käufer steht, die Bank nicht

Reservierung läuft, Notartermin ist angedacht — und die Hausbank meldet sich nicht oder sagt ab. Wir übernehmen den Fall in dem Zustand, in dem er gerade ist.

Bauträger & Projektentwickler

Käuferfinanzierung als Vertriebsrisiko

Ein Käufer, dessen Finanzierung platzt, kostet Sie Bauabschnitt und Zeitplan. Wir prüfen Ihre Interessenten vorab und begleiten sie bis zur Auszahlung. Projektfinanzierung →

Versicherungsvermittler

§34d, aber kein §34i

Ihr Kunde erzählt vom Hauskauf, Sie dürfen die Finanzierung nicht vermitteln. Statt den Kontakt an eine Bank zu verlieren, geben Sie ihn in eine benannte Zusammenarbeit.

Wofür Sie uns holen

Wir sind auf die Fälle spezialisiert, die im Standardprozess einer Filialbank durchfallen. Dazu kommt der Bankvergleich: Über die üblichen Plattformanbindungen hinaus pflegen wir direkte Kontakte zu Häusern, die auf Vergleichsportalen gar nicht gelistet sind — regionale Institute und Spezialfinanzierer, die man ohne diese Verbindung nicht findet. Jeder Punkt unten führt auf die Seite, die ihn erklärt — hier steht bewusst nur, was möglich ist.

Woran es meistens liegt, bevor wir übernehmen

Absagen kommen selten daher, dass ein Kunde sich die Immobilie nicht leisten könnte. Sie kommen daher, dass ein Fall nicht in ein Raster passt: Einkommen aus dem Ausland, das eine Bank nicht bewerten will. Eine Kaufpreisstruktur, die vom Bankwert abweicht. Ein Beleihungsauslauf knapp über einer Zinsgrenze. Eine Förderung, die parallel zum Darlehen beantragt werden muss und deren Frist niemand im Blick hatte.

Das sind Bearbeitungsfragen, keine Bonitätsfragen. Wer sie kennt, legt den Fall bei einem anderen Haus anders an — und bekommt eine Zusage, wo vorher eine Absage stand. Genau deshalb lohnt es sich, uns früh einzubinden statt als letzten Versuch.

Und ebenso ehrlich: Wir sagen auch ab. Wenn ein Fall nicht trägt, hören Sie das von uns früh und mit Begründung — das ist für Ihre Planung mehr wert als ein Vielleicht, das drei Wochen kostet.

Was Sie von uns bekommen

Einschätzung vor der Zusage an Ihren Kunden

Eckdaten genügen. Sie erfahren, ob und in welcher Struktur der Fall darstellbar ist, bevor Ihr Kunde Erwartungen aufbaut.

Ein fester Ansprechpartner

Keine Hotline, keine wechselnde Zuständigkeit. Sie wissen, wer Ihren Fall bearbeitet, und erreichen dieselbe Person wieder.

Unterlagen, die Ihnen Arbeit abnehmen

Checklisten und Rechner, die Sie an Ihre Kunden weitergeben können. Zu den Checklisten →

Nachweis für Ihre Verkäufer

Ein Finanzierungszertifikat belegt dem Verkäufer, dass Ihr Käufer belastbar ist. Finanzierungszertifikat →

Vergütung und Erlaubnisrecht

Für Ihren Kunden ändert sich nichts: Die Vermittlung ist für ihn kostenfrei, vergütet wird sie von der finanzierenden Bank. Wie das genau funktioniert, steht auf der Seite zur Vergütung.

Für Sie als Partner regeln wir die Beteiligung individuell und schriftlich — nach Vereinbarung, erfolgsabhängig, fällig bei Abschluss. Keine Vergütung für Klicks, keine für weitergeleitete Adressen ohne Vorhaben. Wir nennen hier bewusst keinen Prozentsatz, weil sich die sinnvolle Ausgestaltung nach Fallart und Aufwand unterscheidet.

Wichtig für Ihre eigene Erlaubnislage: Sie stellen den Kontakt her — mehr nicht. Sie beraten nicht zur Finanzierung, sammeln keine Unterlagen ein und geben keine Konditionen weiter. In dieser Form bleibt die Empfehlung für Sie erlaubnisfrei; die Vermittlung selbst und die Verantwortung dafür liegen vollständig bei uns. Das halten wir in der Vereinbarung ausdrücklich so fest.

Zulassung und Aufsicht

  • Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittlerin nach §34i GewO, zusätzlich §34c GewO
  • Eingetragen im Vermittlerregister unter D-W-132-ZUCB-95, öffentlich prüfbar
  • Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Deutschland AG
  • Inhaberin und Erlaubnisträgerin: Olga Nikushkina

Für Finanzierungen in Spanien und Portugal arbeiten wir unter derselben Erlaubnis über perini.es — relevant, wenn Ihr Kunde im Ausland kauft oder dort bereits eine Immobilie hält.

Was wir nicht übernehmen

  • Kein Immobilienvertrieb, keine Objektakquise, keine Ansprache Ihrer Kunden in eigener Sache
  • Keine Konsumentenkredite und keine Umschuldung ohne Immobilienbezug
  • Keine Fälle ohne konkretes Vorhaben — reine Adresslisten verarbeiten wir nicht
  • Keine Finanzierung gegen Vorkasse oder Bearbeitungsgebühr des Kunden

Häufige Fragen von Partnern

Sprechen Sie meine Kunden anschließend selbst an?
Nein. Wir bearbeiten den Fall, den Sie uns geben, und werben in diesem Zusammenhang weder für weitere Leistungen noch für eigene Angebote bei Ihrem Kunden. Wir vermitteln keine Immobilien und stehen deshalb auch später nicht in Konkurrenz zu Ihnen.
Brauche ich für die Empfehlung eine eigene Erlaubnis?
Solange Sie ausschließlich den Kontakt herstellen und nicht selbst zur Finanzierung beraten, bleibt die Tätigkeit erlaubnisfrei. Sobald jemand Unterlagen sammelt, Konditionen weitergibt oder Produkte empfiehlt, sieht es anders aus. Wir grenzen das in der Vereinbarung schriftlich ab.
Was kostet die Zusammenarbeit mich?
Nichts. Es gibt keine Aufnahmegebühr, keine Mindestabnahme und keine Exklusivität. Sie können uns einen Fall geben und danach jahrelang keinen mehr, ohne dass daraus etwas folgt.
Wie schnell bekomme ich eine erste Rückmeldung?
Eine Einschätzung zur Machbarkeit erhalten Sie nach Sichtung der Eckdaten, in der Regel noch am selben oder am folgenden Werktag. Wie lange die Bank danach braucht, hängt vom Haus und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Mein Kunde hat schon eine Absage. Ist das aussichtslos?
Nicht zwingend. Eine Absage ist die Entscheidung eines Hauses zu einer bestimmten Fallaufbereitung, kein Marktergebnis. Wichtig ist, dass wir wissen, wer bereits angefragt hat — mehrfach gestellte Anfragen bei verschiedenen Banken verschlechtern die Ausgangslage.
Können wir gemeinsam mit dem Kunden sprechen?
Gern, und in vielen Fällen ist das der kürzeste Weg. Sie bleiben dabei sichtbar der Vermittler des Objekts — wir treten als Ihr Finanzierungspartner auf, nicht an Ihrer Stelle.

Fall schildern statt Formular ausfüllen

Schreiben Sie mir per WhatsApp die Eckdaten — Objekt, Kaufpreis, Größenordnung der Finanzierung, Einkommenssituation und Wohnsitz des Kunden — oder buchen Sie direkt ein 30-Minuten-Gespräch. Sie bekommen eine Einschätzung zurück, bevor Ihr Kunde eine Erwartung entwickelt.

Oder telefonisch: +49 2151 3293344
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