Wohnsitz im Ausland

Sie leben im Ausland und wollen in Deutschland finanzieren.

Mit Wohnsitz im Ausland gelten andere Banken, andere Unterlagen und meist eine Beleihung von 60–70 %. Welche Bank Ihren Fall nimmt, hängt vom Wohnsitzland ab. Wählen Sie Ihr Land — jede Seite ist auf diese Konstellation zugeschnitten.

Häufige Fragen

Bekomme ich überhaupt eine Finanzierung mit Wohnsitz im Ausland?
In vielen Fällen ja. Entscheidend sind Wohnsitzland, Einkommensnachweis und Objekt. Die Beleihung liegt meist bei 60–70 %, die Bankenauswahl ist enger als bei Inländern.
Welche Unterlagen brauche ich?
Einkommensnachweis, Identitätsnachweis und Objektunterlagen. Bei Fremdwährungseinkommen kommen Nachweise zur Umrechnung dazu. Wir sagen Ihnen vorab, was Ihre Bank verlangt.
Rechnet die Bank mein Fremdwährungseinkommen an?
Manche ja, mit Abschlag. Welche Bank welche Währung akzeptiert, unterscheidet sich stark — genau dort setzen wir an.
Der entscheidende Satz

Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Pass

Der häufigste Irrtum in unserer Beratung lautet: „Ich bin doch Deutscher, für mich gelten die normalen Regeln.“ Für die Bank gilt das nicht. Maßgeblich ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern wo Sie steuerlich ansässig sind — also wo Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 8 und § 9 AO haben. Wer Deutschland verlassen und den Wohnsitz aufgegeben hat, ist beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) — im Bankjargon: Steuerausländer. Der deutsche Pass ändert daran nichts.

Und genau dieser Status, nicht das Einkommen, halbiert den Bankenkreis. Ein Ingenieur mit gutem Gehalt in Zürich bekommt regelmäßig Absagen, für die derselbe Ingenieur mit Wohnsitz Stuttgart nie einen Grund gehört hätte.

Warum Banken zögern

Vier Gründe, die selten offen genannt werden

  • Anwendbares Recht. Nach der Rom-I-Verordnung kann sich ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland unter Umständen auf zwingende Schutzvorschriften seines Wohnsitzstaates berufen. Die Bank weiß dann nicht sicher, nach welchem Recht der Vertrag im Streitfall ausgelegt wird — und Unsicherheit ist teurer als jedes Ausfallrisiko.
  • § 505d BGB. Prüft die Bank die Kreditwürdigkeit fehlerhaft, kann der Darlehensnehmer den Zins auf Marktniveau senken und jederzeit kündigen. Bei ausländischem Einkommen ist die belastbare Prüfung schwieriger — also steigt die Sanktionsgefahr, nicht das Ausfallrisiko.
  • Fremdwährung und § 503 BGB. Lautet Ihr Darlehen nicht auf die Währung Ihres Wohnsitzstaates, entsteht ein gesetzliches Wandlungsrecht. Es knüpft an die Landeswährung des Wohnsitzstaats, nicht an die Währung Ihres Einkommens — dieser Unterschied wird ständig verwechselt und kostet Anfragen. Details auf der Seite Wandlungsrecht für Steuerausländer.
  • Praktisches. Zustellbarkeit von Erklärungen, Legitimation nach GwG, Nachweis der Mittelherkunft bei Eigenkapital aus dem Ausland, im Ernstfall die Verwertung. Alles lösbar — aber nicht in einer automatisierten Antragsstrecke.

Die gute Nachricht: Es gibt Häuser, die das können. Sie sind wenige, sie werben nicht damit, und man findet sie nicht über Vergleichsportale. Der Zugang ist der eigentliche Wert dieser Beratung.

Die Weiche

Welche Länderseite ist Ihre?

Die Konstellationen unterscheiden sich stärker, als es zunächst wirkt — deshalb hat jedes Land seine eigene Seite. Was sie trennt: die Währung des Einkommens, die Frage, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift, die Nachweisbarkeit des Einkommens gegenüber einer deutschen Bank, und ob ein Rückkehrhorizont besteht. Ein Grenzgänger in die Schweiz hat mit einem Auswanderer in Dubai fast nichts gemeinsam, außer dass beide keinen deutschen Wohnsitz haben.

Suchen Sie sich unten die Konstellation, die auf Sie zutrifft. Wenn keine passt — Mehrfachwohnsitz, geplante Rückkehr, Wechsel des Arbeitgebers ins Ausland während der Finanzierung —, ist das kein Ausschlussgrund, sondern nur ein Fall für ein Gespräch.

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