Wohnsitz Australien und Neuseeland — Immobilie in Deutschland kaufen
Zwölf Zeitzonen entfernt eine deutsche Baufinanzierung aufsetzen — das geht, verlangt aber eine andere Reihenfolge als von Europa aus. Zu klären sind Fremdwährung, Vollmacht und Apostille.
Kurz beantwortet
Wer finanziert Deutschen in Australien/Neuseeland eine Immobilie in Deutschland?
Olga Nikushkina vermittelt unabhängig nach §34i GewO an über 650 Banken und wählt gezielt die Häuser aus, die diese Konstellation annehmen — kostenlos, vergütet wird sie von der finanzierenden Bank.
Muss ich für den Notartermin nach Deutschland fliegen?
In der Regel nicht. Der Kauf läuft über eine vor Ort beglaubigte und apostillierte Vollmacht — beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Einzuplanen ist der Vorlauf: Beglaubigung, Apostille und Postlauf brauchen Zeit.
Wird mein Gehalt in AUD oder NZD voll angerechnet?
Nein. Fremdwährungseinkommen wird mit einem Sicherheitsabschlag auf den umgerechneten Eurobetrag bewertet. Wie hoch der ausfällt, unterscheidet sich von Institut zu Institut erheblich — deshalb die gezielte Bankenauswahl statt der Anfrage bei der Hausbank.
Bekomme ich eine deutsche Baufinanzierung mit Wohnsitz in Australien oder Neuseeland?
Ja, die Konstellation ist finanzierbar — sie verlangt aber mehr Vorbereitung als ein europäischer Wohnsitz. Manche Häuser nehmen Fremdwährungseinkommen nicht an — andere schon. Dazu kommt die Entfernung: Einkommen in AUD oder NZD ist Fremdwährung, Unterlagen müssen in einer für deutsche Banken lesbaren Form vorliegen, und der Notartermin läuft praktisch immer über Vollmacht. Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens, die Beglaubigung ist also ein geregelter Weg und kein Sonderfall. Welche Bank in Frage kommt, entscheidet sich an Einkommensart, Eigenkapital und Objekt — nicht am Wohnsitzland allein. Wer diese Punkte im Erstgespräch mitbringt, verkürzt den Prüfprozess spürbar.
Warum die Entfernung nicht das Hauptproblem ist
Die größte Sorge ist meist die falsche. Nicht die Entfernung entscheidet über die Finanzierung, sondern drei strukturelle Punkte — und zwei davon fallen zu Ihren Gunsten aus.
Erstens: Australien und Neuseeland stehen auf den internen Länderlisten deutscher Banken nicht im Sperrbereich. Der Kreis der Häuser, die diese Konstellation annehmen, ist kleiner als bei deutschem Wohnsitz — aber es gibt ihn, und das ist gegenüber Wohnsitzländern, die viele Institute pauschal ausschließen, ein struktureller Vorteil.
Zweitens: Beide Länder sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Beglaubigungen laufen damit über einen geregelten, deutschen Banken und Notaren bekannten Weg — keine Legalisation über Botschaften, kein Sonderfall.
Drittens — und das ist der eigentliche Punkt: Ihr Einkommen in AUD oder NZD ist Fremdwährung. Banken bewerten es nicht eins zu eins, sondern mit einem Sicherheitsabschlag auf den umgerechneten Eurobetrag. Wie hoch dieser ausfällt, unterscheidet sich von Institut zu Institut erheblich — und genau hier entscheidet sich, welche Bank für Sie die richtige ist.
Der Notartermin — die Frage, die alle stellen
Sie müssen für den Kauf in aller Regel nicht nach Deutschland reisen. Der Beurkundungstermin läuft über eine Vollmacht, die vor Ort beglaubigt und mit Apostille versehen wird. Das ist der Standardweg, kein Notbehelf.
Was Zeit kostet, ist nicht der Termin selbst, sondern die Reihenfolge davor: Finanzierungszusage, Vollmachtstext vom deutschen Notar, Beglaubigung vor Ort, Apostille, Postlauf. Wer diese Kette erst startet, wenn das Objekt bereits gefunden ist, verliert Wochen — und in einem umkämpften Markt damit das Objekt. Deshalb klären wir die Finanzierungsseite bevor Sie bieten.
Die Zeitverschiebung ist in der Praxis das kleinste Problem. Termine liegen für Sie am frühen Morgen oder späten Abend; das lässt sich planen.
Was wir im Erstgespräch klären
- Einkommensart: Angestellt, selbstständig oder gemischt — das bestimmt den Bankenkreis stärker als die Höhe.
- Währung und Abschlag: Welche Institute AUD bzw. NZD mit welchem Abschlag ansetzen.
- Eigenkapital und Transferweg: Wo liegt es, wie kommt es nach Deutschland, ist der Weg nachweisbar?
- Nutzung: Eigennutzung nach Rückkehr oder Kapitalanlage — das ändert Bankenkreis und Förderfähigkeit.
- Rückkehrabsicht: Steht ein Termin fest, erweitert das die Möglichkeiten spürbar.
- Unterlagenform: Was ist zu übersetzen, was zu apostillieren, in welcher Reihenfolge.
Häufige Fragen
Brauche ich ein deutsches Konto?
Muss ich für die Beurkundung nach Deutschland fliegen?
Wird mein Gehalt in AUD oder NZD voll angerechnet?
Ich plane die Rückkehr nach Deutschland — hilft das?
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