Landesförderung

Landesförderung — das zinsgünstige Programm Ihres Bundeslandes.

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank mit eigenen Programmen für Wohneigentum und Sanierung. Diese Mittel lassen sich oft mit der Bankfinanzierung und mit KfW kombinieren — die Antragsreihenfolge entscheidet. Wählen Sie Ihr Bundesland.

Häufige Fragen

Kann ich Landesförderung und KfW kombinieren?
In vielen Fällen ja. Die Programme schließen sich nicht grundsätzlich aus, aber die Antragsreihenfolge ist entscheidend — der Antrag muss vor dem Kaufvertrag stehen.
Beantragen Sie die Förderung für mich?
Wir koordinieren die Bausteine und vermitteln die Bankfinanzierung nach §34i. Den Förderantrag stellen Sie selbst bzw. über die finanzierende Bank; wir sagen Ihnen, wann und in welcher Reihenfolge.
Lohnt sich der Aufwand?
Landesdarlehen sind oft deutlich zinsgünstiger als der Marktzins und können über die Laufzeit mehrere tausend Euro sparen. Ob es für Ihren Fall passt, prüfen wir kostenlos.
Warum das kein Nebenschauplatz ist

Landesförderung ist oft der Unterschied zwischen „geht nicht“ und „geht“

Die KfW wird zuerst gegoogelt, die Landesförderbank zuletzt. In der Praxis ist es häufig umgekehrt: Wenn eine Finanzierung an der Eigenkapitallücke oder an der tragbaren Rate scheitert, ist es fast immer ein Landesprogramm, das sie doch möglich macht — nicht die KfW.

Der Grund liegt in der Zielsetzung. Die KfW-Wohnraumprogramme fördern Energieeffizienz: Wer den technischen Standard erreicht, bekommt Mittel, unabhängig vom Einkommen (Ausnahme: Programm 300). Die Landesförderbanken fördern Wohnraumversorgung: Sie zielen auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen — und arbeiten deshalb mit Werkzeugen, die die KfW gar nicht kennt.

Was Länder anders machen

Vier Unterschiede, die in der Kalkulation zählen

  • Einkommensgrenzen statt Effizienzstandard. Bei den meisten Landesprogrammen entscheidet Ihr Haushaltseinkommen über den Zugang, nicht die Dämmung. Die Grenzen steigen mit der Haushaltsgröße — Familien liegen oft darunter, obwohl sie sich subjektiv nicht als förderberechtigt einschätzen.
  • Nachrangige Darlehen. Landesförderbanken geben Mittel häufig im zweiten Rang. Für Ihre Bank bedeutet das: Der Beleihungsauslauf im ersten Rang sinkt — und damit oft der Zins des Hauptdarlehens. Diese Nebenwirkung ist regelmäßig wertvoller als die Zinsverbilligung des Förderdarlehens selbst.
  • Echte Zuschüsse. Manche Länder zahlen Beträge, die nicht zurückgezahlt werden — teils pauschal, teils pro Kind. Das ist Eigenkapitalersatz und wirkt unmittelbar auf die Beleihung.
  • Zweckbindung und Belegungsrechte. Der Preis dafür: Selbstnutzungspflichten über Jahre, teilweise Mietobergrenzen oder Belegungsbindungen bei vermieteten Objekten. Wer in fünf Jahren verkaufen will, muss das vorher wissen.
Die Weiche

Ihr Bundesland entscheidet — nicht Ihr Wunsch

Maßgeblich ist, wo die Immobilie liegt, nicht wo Sie wohnen oder arbeiten. Jede der Länderseiten unten hat eigene Grenzen, eigene Antragswege und eigene Fristen; ein Programm aus dem Nachbarland lässt sich nicht „mitnehmen“. Für Grenzgänger und Pendler ist das der häufigste Irrtum.

Zwei Regeln gelten überall: Der Antrag geht vor den Kaufvertrag — genau wie bei der KfW. Und: Landesmittel sind Haushaltsmittel. Sie sind gedeckelt, und einzelne Programme werden ausgesetzt, wenn der Topf leer ist. Ein Anspruch besteht nicht. Wer ein Vorhaben in der Planung hat, sollte deshalb früh prüfen lassen — nicht erst, wenn das Objekt gefunden ist.

Wir prüfen für Sie beides zusammen: welches Landesprogramm greift, wie es sich mit der KfW verträgt und welche Bank den kombinierten Baustein überhaupt durchleitet. Denn auch hier gilt: Eine Förderung, die keine Bank annimmt, ist keine Förderung.

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