Landesförderung — das zinsgünstige Programm Ihres Bundeslandes.
Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank mit eigenen Programmen für Wohneigentum und Sanierung. Diese Mittel lassen sich oft mit der Bankfinanzierung und mit KfW kombinieren — die Antragsreihenfolge entscheidet. Wählen Sie Ihr Bundesland.
Welche Landesförderung kann ich zusätzlich zur KfW nutzen?
Neben der bundesweiten KfW hat jedes Bundesland eine eigene Förderbank mit eigenen Programmen für Wohneigentum und Sanierung — etwa die L-Bank in Baden-Württemberg, die LfA in Bayern, die NRW.Bank oder die IBB in Berlin. Diese Landesmittel lassen sich oft mit der KfW-Förderung und der klassischen Bankfinanzierung kombinieren und richten sich häufig gezielt an Familien, Ersterwerber oder Sanierer mit Einkommensgrenzen. Die Programme unterscheiden sich stark von Land zu Land: Zinsverbilligung, Nachrangdarlehen oder direkte Zuschüsse, teils an Wohnort oder Objekt gebunden. Wie bei der KfW gilt meist: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Der Aufwand lohnt sich, weil sich mehrere Fördertöpfe stapeln lassen — vorausgesetzt, Reihenfolge und Antragslogik stimmen. Welche Landesförderung zu Ihrem Bundesland und Vorhaben passt, prüfen wir mit. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Nach Bundesland
Landesförderung, KfW und Bankdarlehen greifen ineinander — aber nur, wenn die Anträge in der richtigen Reihenfolge gestellt werden. Wir koordinieren die Bausteine und vermitteln die Bankseite nach §34i GewO.
Baden-Württemberg
L-Bank: Z15-Darlehen und „Wohnen mit Kind“. Pflichtstation Wohnraumförderungsstelle — Ausweg: aufschiebende Bedingung nach § 158 BGB.
Mehr erfahren →Bayern
BayernLabo: Zinsverbilligungs- und Wohnungsbauprogramm. Das Landratsamt entscheidet; der Stichtag umfasst auch den Darlehensvertrag.
Mehr erfahren →Berlin
IBB: kein Landes-Eigenheimprogramm, dafür KfW 124 direkt über die Förderbank. Der Grundstückskauf darf bis zu sechs Monate zurückliegen.
Mehr erfahren →Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK: Wohneigentum und Nachhaltig Wohnen (ohne Einkommensgrenze). Der Kreis bewilligt — zwei Auswege bei vorzeitigem Beginn.
Mehr erfahren →Hessen
WIBank: Hessen-Darlehen plus Hessengeld gegen die Grunderwerbsteuer. Der Kaufvertrag braucht einen Rücktrittsvorbehalt.
Mehr erfahren →Hamburg
IFB-Eigenheimdarlehen: 150.000 € nachrangig zu 2 % — der Beleihungsauslauf-Hebel in der teuersten Stadt des Nordens. Antrag nur über Kooperationsbanken.
Mehr erfahren →Niedersachsen
NBank: zinslos in den Jahren 1–20, bis 200.000 € plus 10.000 € Zuschuss je Kind — beantragt bei der Wohnraumförderstelle, nicht bei der Bank.
Mehr erfahren →Brandenburg
ILB: Baudarlehen zwanzig Jahre zinsfrei plus Zuschüsse — aber nur in den innerstädtischen Kulissen. Die Gebietsprüfung entscheidet vor dem Kauf.
Mehr erfahren →Rheinland-Pfalz
ISB: Nachrangdarlehen zu Erstrangkonditionen plus erlassener Tilgungszuschuss — und mit „Universell“ ein Weg ganz ohne Einkommensgrenze.
Mehr erfahren →Saarland
SIKB: fester Zins über die gesamte Laufzeit und Tilgungszuschuss je Kind — aber nur für Neubau, Ersterwerb und Umbau, nicht für den reinen Bestandskauf.
Mehr erfahren →Sachsen
SAB-Familienwohnen: Der Zins sinkt Stufe um Stufe je Kind — und die SAB leitet die KfW gleich selbst durch, ein Antrag für Land und Bund.
Mehr erfahren →Thüringen
5 % des Kaufpreises als geschenkter Zuschuss (Antrag nach dem Kauf, 2026 Warteliste) plus EigenheimPlus-Darlehen für den Bestand.
Mehr erfahren →Sachsen-Anhalt
IB-Förderdarlehen zu 0,90 % im Nachrang — Stand Juli 2026 nur im ländlichen Raum mit Kind. Die Standortfrage entscheidet vor allem anderen.
Mehr erfahren →Bremen
Bremer Aufbau-Bank: 15.000 € Eigenheimzuschuss als geschenktes Eigenkapital — plus KfW-Stapel. Modellrechnung mit Beleihungsauslauf-Effekt.
Mehr erfahren →Schleswig-Holstein
IB.SH: soziale Wohnraumförderung zu 0 % Sollzins plus Immo Eigentum. Achtung: Immo Eigentum schließt KfW 124 aus. Ersparnis gerechnet.
Mehr erfahren →Mecklenburg-Vorpommern
Kein Landesdarlehen fürs Eigenheim — hier trägt der Bund. Der KfW-Weg mit Beleihungsauslauf-Hebel, ehrlich gerechnet.
Mehr erfahren →Häufige Fragen
Kann ich Landesförderung und KfW kombinieren?
Beantragen Sie die Förderung für mich?
Lohnt sich der Aufwand?
Landesförderung ist oft der Unterschied zwischen „geht nicht“ und „geht“
Die KfW wird zuerst gegoogelt, die Landesförderbank zuletzt. In der Praxis ist es häufig umgekehrt: Wenn eine Finanzierung an der Eigenkapitallücke oder an der tragbaren Rate scheitert, ist es fast immer ein Landesprogramm, das sie doch möglich macht — nicht die KfW.
Der Grund liegt in der Zielsetzung. Die KfW-Wohnraumprogramme fördern Energieeffizienz: Wer den technischen Standard erreicht, bekommt Mittel, unabhängig vom Einkommen (Ausnahme: Programm 300). Die Landesförderbanken fördern Wohnraumversorgung: Sie zielen auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen — und arbeiten deshalb mit Werkzeugen, die die KfW gar nicht kennt.
Vier Unterschiede, die in der Kalkulation zählen
- Einkommensgrenzen statt Effizienzstandard. Bei den meisten Landesprogrammen entscheidet Ihr Haushaltseinkommen über den Zugang, nicht die Dämmung. Die Grenzen steigen mit der Haushaltsgröße — Familien liegen oft darunter, obwohl sie sich subjektiv nicht als förderberechtigt einschätzen.
- Nachrangige Darlehen. Landesförderbanken geben Mittel häufig im zweiten Rang. Für Ihre Bank bedeutet das: Der Beleihungsauslauf im ersten Rang sinkt — und damit oft der Zins des Hauptdarlehens. Diese Nebenwirkung ist regelmäßig wertvoller als die Zinsverbilligung des Förderdarlehens selbst.
- Echte Zuschüsse. Manche Länder zahlen Beträge, die nicht zurückgezahlt werden — teils pauschal, teils pro Kind. Das ist Eigenkapitalersatz und wirkt unmittelbar auf die Beleihung.
- Zweckbindung und Belegungsrechte. Der Preis dafür: Selbstnutzungspflichten über Jahre, teilweise Mietobergrenzen oder Belegungsbindungen bei vermieteten Objekten. Wer in fünf Jahren verkaufen will, muss das vorher wissen.
Ihr Bundesland entscheidet — nicht Ihr Wunsch
Maßgeblich ist, wo die Immobilie liegt, nicht wo Sie wohnen oder arbeiten. Jede der Länderseiten unten hat eigene Grenzen, eigene Antragswege und eigene Fristen; ein Programm aus dem Nachbarland lässt sich nicht „mitnehmen“. Für Grenzgänger und Pendler ist das der häufigste Irrtum.
Zwei Regeln gelten überall: Der Antrag geht vor den Kaufvertrag — genau wie bei der KfW. Und: Landesmittel sind Haushaltsmittel. Sie sind gedeckelt, und einzelne Programme werden ausgesetzt, wenn der Topf leer ist. Ein Anspruch besteht nicht. Wer ein Vorhaben in der Planung hat, sollte deshalb früh prüfen lassen — nicht erst, wenn das Objekt gefunden ist.
Wir prüfen für Sie beides zusammen: welches Landesprogramm greift, wie es sich mit der KfW verträgt und welche Bank den kombinierten Baustein überhaupt durchleitet. Denn auch hier gilt: Eine Förderung, die keine Bank annimmt, ist keine Förderung.
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Förderkompass: KfW und Landesförderung auf einer Seite
Die meisten Bauherren lassen Landesmittel liegen — nicht, weil sie ihnen nicht zustünden, sondern weil sie in keinem Vergleichsportal auftauchen. Der Förderkompass ordnet die Bundes- und Landesprogramme nach Zweck und zeigt, worauf es beim Antrag ankommt: Antrag vor Vorhabenbeginn, Durchleitung über die finanzierende Bank — die zwei Punkte, an denen Förderung am häufigsten scheitert.
- Welche KfW-Programme sich ausschließen und welche sich stapeln lassen
- Die Landesförderinstitute im Überblick — und die kommunalen Programme, an die niemand denkt
- Die Umstellung der Bundesförderung zum 21.07.2026 und was sie für Sanierer bedeutet
Kostenlos und unverbindlich. Förderhöhen sind darin bewusst nicht beziffert — sie ändern sich laufend; maßgeblich ist Ihre Förderzusage.