Landesförderung — das zinsgünstige Programm Ihres Bundeslandes.
Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank mit eigenen Programmen für Wohneigentum und Sanierung. Diese Mittel lassen sich oft mit der Bankfinanzierung und mit KfW kombinieren — die Antragsreihenfolge entscheidet. Wählen Sie Ihr Bundesland.
Nach Bundesland
Landesförderung, KfW und Bankdarlehen greifen ineinander — aber nur, wenn die Anträge in der richtigen Reihenfolge gestellt werden. Wir koordinieren die Bausteine und vermitteln die Bankseite nach §34i GewO.
Baden-Württemberg
L-Bank Wohnraumförderung — Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Umgebung.
Mehr erfahren → 🔵Bayern
LfA Förderbank Bayern — München, Nürnberg, Augsburg.
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IBB Investitionsbank Berlin — Wohnraumförderung in der Hauptstadt.
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NRW.BANK — Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet.
Mehr erfahren → 🦁Hessen
WIBank Hessen — Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt.
Mehr erfahren → ⚓Hamburg · Niedersachsen · Brandenburg
IFB Hamburg, NBank und ILB Brandenburg im Überblick.
Mehr erfahren → 🍇Rheinland-Pfalz · Saarland
ISB Rheinland-Pfalz und SIKB Saarland.
Mehr erfahren → 🟣Sachsen · Thüringen · Sachsen-Anhalt
SAB, TAB und IB Sachsen-Anhalt — Leipzig, Dresden, Halle, Erfurt.
Mehr erfahren →Häufige Fragen
Kann ich Landesförderung und KfW kombinieren?
Beantragen Sie die Förderung für mich?
Lohnt sich der Aufwand?
Landesförderung ist oft der Unterschied zwischen „geht nicht“ und „geht“
Die KfW wird zuerst gegoogelt, die Landesförderbank zuletzt. In der Praxis ist es häufig umgekehrt: Wenn eine Finanzierung an der Eigenkapitallücke oder an der tragbaren Rate scheitert, ist es fast immer ein Landesprogramm, das sie doch möglich macht — nicht die KfW.
Der Grund liegt in der Zielsetzung. Die KfW-Wohnraumprogramme fördern Energieeffizienz: Wer den technischen Standard erreicht, bekommt Mittel, unabhängig vom Einkommen (Ausnahme: Programm 300). Die Landesförderbanken fördern Wohnraumversorgung: Sie zielen auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen — und arbeiten deshalb mit Werkzeugen, die die KfW gar nicht kennt.
Vier Unterschiede, die in der Kalkulation zählen
- Einkommensgrenzen statt Effizienzstandard. Bei den meisten Landesprogrammen entscheidet Ihr Haushaltseinkommen über den Zugang, nicht die Dämmung. Die Grenzen steigen mit der Haushaltsgröße — Familien liegen oft darunter, obwohl sie sich subjektiv nicht als förderberechtigt einschätzen.
- Nachrangige Darlehen. Landesförderbanken geben Mittel häufig im zweiten Rang. Für Ihre Bank bedeutet das: Der Beleihungsauslauf im ersten Rang sinkt — und damit oft der Zins des Hauptdarlehens. Diese Nebenwirkung ist regelmäßig wertvoller als die Zinsverbilligung des Förderdarlehens selbst.
- Echte Zuschüsse. Manche Länder zahlen Beträge, die nicht zurückgezahlt werden — teils pauschal, teils pro Kind. Das ist Eigenkapitalersatz und wirkt unmittelbar auf die Beleihung.
- Zweckbindung und Belegungsrechte. Der Preis dafür: Selbstnutzungspflichten über Jahre, teilweise Mietobergrenzen oder Belegungsbindungen bei vermieteten Objekten. Wer in fünf Jahren verkaufen will, muss das vorher wissen.
Ihr Bundesland entscheidet — nicht Ihr Wunsch
Maßgeblich ist, wo die Immobilie liegt, nicht wo Sie wohnen oder arbeiten. Jede der Länderseiten unten hat eigene Grenzen, eigene Antragswege und eigene Fristen; ein Programm aus dem Nachbarland lässt sich nicht „mitnehmen“. Für Grenzgänger und Pendler ist das der häufigste Irrtum.
Zwei Regeln gelten überall: Der Antrag geht vor den Kaufvertrag — genau wie bei der KfW. Und: Landesmittel sind Haushaltsmittel. Sie sind gedeckelt, und einzelne Programme werden ausgesetzt, wenn der Topf leer ist. Ein Anspruch besteht nicht. Wer ein Vorhaben in der Planung hat, sollte deshalb früh prüfen lassen — nicht erst, wenn das Objekt gefunden ist.
Wir prüfen für Sie beides zusammen: welches Landesprogramm greift, wie es sich mit der KfW verträgt und welche Bank den kombinierten Baustein überhaupt durchleitet. Denn auch hier gilt: Eine Förderung, die keine Bank annimmt, ist keine Förderung.
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