Landesförderung Saarland

SIKB Saarland — ein Prozent für die ganze Laufzeit, in Euro gerechnet

Das Saarland macht, was sonst niemand macht: einen festen Zins über die gesamte Darlehenslaufzeit — bis zu dreißig Jahre, ohne Anschlussrisiko. Der Preis dafür steht im Kleingedruckten: gefördert wird nur, was neu entsteht.

Was bringt die saarländische Wohnraumförderung wirklich?

Die SIKB vergibt Tilgungsdarlehen zu 1,0 % nominal, fest für die gesamte Laufzeit von bis zu dreißig Jahren, mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Höhe richtet sich nach der förderfähigen Wohnfläche: 2.000 € je Quadratmeter bei Neubau und Ersterwerb — beim Vier-Personen-Haushalt (95 m²) sind das 190.000 €. Das Darlehen wird an bereitester Stelle im Grundbuch besichert, praktisch hinter der Hausbank: Deren Beleihungsauslauf fällt von 84 auf 34 Prozent. Ergebnis im Standardfall: Zins im ersten Jahr von rund 12.160 € auf 6.385 € — etwa 5.775 € weniger. Dazu kommt der Tilgungszuschuss von 5 % je Kind (höchstens 20 %), der vom Darlehen abgesetzt wird: bei zwei Kindern 19.000 € erlassen. Aber: Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Umbau unter wesentlichem Bauaufwand — der reine Bestandskauf nicht. Und der Kaufvertrag gehört hinter die Förderzusage. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Programme — mit ihren richtigen Namen

Darlehen · 1,0 % fest

Eigentumsförderung Neubau/Ersterwerb

2.000 € je m² förderfähiger Wohnfläche (Vier-Personen-Haushalt: 95 m², je Person ±15 m²), Zins 1,0 % nominal fest für die gesamte Laufzeit, bis 30 Jahre, drei tilgungsfreie Anlaufjahre. Wohnfläche des Objekts höchstens 180 m², Belegungsbindung zehn Jahre.

Geschenkt

Tilgungszuschuss 5 % je Kind

Je Kind 5 % des Förderdarlehens, gedeckelt bei 20 % — wird zum in der Zusage bestimmten Zeitpunkt vom Darlehen abgesetzt, keine Barauszahlung. Für Modernisierungen auf EH-55-Standard gibt es alternativ 15 %.

Umbau

Wesentlicher Bauaufwand statt Bestandskauf

Der Bestand kommt nur über die Hintertür ins Programm: Umbau, Nutzungsänderung oder Erweiterung unter wesentlichem Bauaufwand (vermutet bei Baukosten von mindestens 1.000 €/m²) wird mit 1.800 €/m² gefördert — der Sanierungsfall, nicht der Schnäppchenkauf.

Was es in Euro bewegt

Modellrechnung: Zins, Rate und Beleihungsauslauf

Im Saarland trägt der erste Hebel fast allein: Ein fester Ein-Prozent-Zins über die ganze Laufzeit — der niedrigere Beleihungsauslauf legt on top nach. Einheitlicher Standardfall, damit die Länder vergleichbar bleiben.

Standardfall

Saarland — Förderdarlehen im Nachrang

Annahmen: Kaufpreis 400.000 €, Beleihungswert 380.000 €, Darlehensbedarf 320.000 €. Haushalt: Paar mit zwei Kindern, innerhalb der Einkommensgrenze des jeweiligen Programms. Marktspanne 3,4–3,9 % (10 J., effektiv) — ohne Förderung oberes Ende (3,8 %, Beleihungsauslauf 84 %), mit Förderung unteres Ende (3,45 %).

Positionohne Landesförderungmit SIKB
Förderdarlehen (SIKB)190.000 € @ 1,0 %
Bankdarlehen (1. Rang)320.000 € · Auslauf 84 % @ 3,8 %130.000 € · Auslauf 34 % @ 3,45 %
Zins im 1. Jahr12.160 €6.385 €
Bank-Rate (2 % Tilgung)1.547 €/Mon590 €/Mon
Zinsersparnis 1. Jahr5.775 € — davon 5.320 € Zinsverbilligung + 455 € niedrigerer Beleihungsauslauf

Nicht eingerechnet: der Tilgungszuschuss — bei zwei Kindern werden 19.000 € vom Förderdarlehen abgesetzt. Die Eigenleistung muss mindestens 15 % der Gesamtkosten betragen (bei mehr als zwei Kindern genügen 10 %); bis zu einem Teil ist Selbsthilfe mit Helferliste anrechenbar.

Ein fester Zins über die gesamte Laufzeit heißt: kein Anschlussrisiko. Der Gesamtvorteil gegenüber dem Marktzins bewegt sich — mit der Tilgung abnehmend — im hohen fünfstelligen Bereich.

Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Quelle Förderkondition: SIKB, Merkblatt „Saarländische Wohnraumförderung — Eigentumsförderung“ (Stand 06/2026). Stand: 21.07.2026 (primär). Marktspanne: Deutsche Bundesbank (MFI-Zinsstatistik) und veröffentlichte Zinsindizes der Baufinanzierungsvermittler, geprüft 14.07.2026. Programme, Zinsen und Grenzen ändern sich — verbindlich ist die Auskunft der SIKB bzw. der Bewilligungsstelle.

Bund plus Land

KfW-Kombination — was dazu geht, was ersetzt, was sich ausschließt

Die SIKB lässt Bundesprogramme ausdrücklich zu — gesperrt sind nur weitere Landesmittel der sozialen Wohnraumförderung, nicht die KfW. Der Antrag muss vor Kaufvertrag bzw. Baubeginn stehen.

KfW-ProgrammKombinationHinweis
KfW 124 (Wohneigentum) ✓ dazu Bundesprogramme sind zusätzlich zulässig; ausgeschlossen sind nur weitere Landesmittel der sozialen Wohnraumförderung.
KfW 297/298 (Klimafr. Neubau) ✓ dazu Für den EH-40-Neubau; schließt KfW 300 aus (eine Neubau-Säule).
KfW 300 (Wohneigentum Familien) ✓ dazu Statt 297/298 — für Familien in der KfW-Einkommensgrenze.
KfW 261 (BEG Sanierung) ✓ dazu Beim Umbau unter wesentlichem Bauaufwand die natürliche Ergänzung zur 1.800-€/m²-Schiene.

Der Fehler, der die Förderung kostet — und der Ausweg

Zwei Fallen in einem Satz: Der reine Bestandskauf ist nicht förderfähig — und vor der Förderzusage darf weder gebaut noch ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein; schon das Ausheben der Baugrube gilt als Beginn. Wer erst beim Notar sitzt und dann von der SIKB hört, hat beides verloren.

Der Ausweg: Das Merkblatt nennt die Rettungsleine selbst: Verträge sind ausnahmsweise unschädlich, wenn sie ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtförderung enthalten — ausgeführt wird trotzdem erst nach der Zusage. Der Antrag geht direkt an die SIKB (keine kommunale Zwischenstation), Grunderwerb, Planung und Bodenuntersuchung sind vorab zulässig.

Vor Ort

Was das für Saarland praktisch heißt

Das Saarland ist der Direktfall. Ein Land, eine Bank, ein Antragsweg — die SIKB ist selbst Bewilligungsstelle. Das Preisniveau ist moderat: Bei saarländischen Neubau- und Ersterwerbspreisen deckt die Quadratmeter-Förderung einen ungewöhnlich großen Teil der Finanzierung, und der feste Zins über die volle Laufzeit nimmt das Anschlussrisiko komplett heraus. Die Einkommensgrenze liegt für ein Paar mit zwei Kindern bei 66.800 € anrechenbarem Einkommen (§ 9 WoFG SL). Grunderwerbsteuer: 6,5 %.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich ein bestehendes Haus mit der SIKB-Förderung kaufen?
Nicht als reinen Kauf. Förderfähig sind Neubau, Ersterwerb und der Umbau unter wesentlichem Bauaufwand — also der Kauf mit umfassender Baumaßnahme (vermutet bei Baukosten von mindestens 1.000 €/m²). Für den klassischen Bestandskauf bleibt die KfW-Schiene.
Wann muss der Antrag gestellt sein?
Vor dem Vorhabensbeginn, direkt bei der SIKB. Als Beginn zählen Baugrube, Fundamente und der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen; Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb sind unschädlich. Verträge mit kostenfreiem Rücktrittsvorbehalt sind zulässig.
Wie lange bin ich gebunden?
Zehn Jahre Belegungsbindung ab Bezugsfertigkeit — der geförderte Wohnraum ist in dieser Zeit vom Haushalt selbst zu bewohnen. Die Kreditlaufzeit selbst darf bis zu dreißig Jahre betragen, der Zins bleibt über die gesamte Zeit fest.
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