Wer finanziert Steuerausländer konkret?
Wir — unabhängige Vermittlung nach §34i GewO über 650+ verglichene Banken, gezielt bei den Häusern, die diese Konstellation strukturell annehmen.
Steuerausländer, Fremdwährungseinkommen, Grenzgänger, Expats, Auslandsdeutsche: Das sind die Konstellationen, für die die Kreditrichtlinie einer Filiale schlicht keine Zeile vorsieht — und die deshalb reihenweise abgelehnt werden, obwohl sie tragfähig sind. Genau diese Fälle sind hier gebündelt. Trägt das Einkommen, sind bis zu 100 % des Beleihungswerts erreichbar — auch bei Gehalt in Fremdwährung.
Die Baufinanzierung als Steuerausländer deckt bis zu 100 % des Beleihungswerts, wenn das Einkommen trägt. Die Spanne liegt bei 60 bis 100 %, je nach Einkommensart und Bonität, Basis ist der Bankwert (Beleihungswert), nicht der Kaufpreis. Das Wohnsitzland entscheidet über den Bankenkreis, nicht über die Spanne. Bei Wohnsitz im Ausland kommen die Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln.
Ja, eine Baufinanzierung als Steuerausländer ist möglich — aber nicht bei jeder Bank. Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, sein Einkommen in Fremdwährung bezieht oder als Grenzgänger, Expat oder Auslandsdeutscher arbeitet, fällt durch das Standard-Raster einer Filiale.
Entscheidend ist nicht die Bonität, sondern ob das finanzierende Haus solche Fälle überhaupt zeichnet und die Nachweise — ausländisches Einkommen, Wechselkurs, Aufenthaltsstatus — richtig einordnet. Genau hier liegt die Arbeit: die wenigen Häuser zu kennen, die Auslandsbezug aktiv finanzieren, und den Antrag so aufzubereiten, dass er durchgeht.
Welches Haus zu welchem Fall passt, klären wir im Gespräch — das ist die Leistung, nicht die Bankwerbung.
Wir — unabhängige Vermittlung nach §34i GewO über 650+ verglichene Banken, gezielt bei den Häusern, die diese Konstellation strukturell annehmen.
Ja, bei den passenden Banken — mit einem Abschlag, dessen Höhe und akzeptierte Währungen je Institut unterschiedlich ausfallen.
Ein Nein hat drei Gründe: die Bonität, das Eigenkapital – oder die Kreditrichtlinie. Die ersten beiden verschiebt niemand. Der dritte ist unser Fach. Eine wirtschaftlich nicht tragfähige Finanzierung können wir aber nicht lösen. Die Belegfälle für Grund 3 →
CHF · USD · GBP · AED · SAR · QAR · KWD · BHD · OMR · ILS · TRY · SGD · HKD · CNY · JPY · KRW · TWD · THB · MYR · IDR · INR · AUD · NZD · CAD · MXN · BRL · CLP · SEK · NOK · DKK · ISK · PLN · CZK · HUF · RON · BGN · ZAR · MAD · EGP · UAH
Der Rubel ist die einzige Ausnahme. Die Bank rechnet in Euro um und zieht einen Abschlag von 10–25 % (bei 100-%-Finanzierung 50 %) ab, je nach Währung und Einkommensart — auch bei Schweizer Grenzgängern.
Welche Bank den Fall nimmt, entscheidet das Wohnsitzland, nicht die Beleihung von 60–100 %.
Kein Deutsch nötig — wir sprechen Englisch, Russisch, Spanisch und Französisch.
Als Nicht-Resident ist eine Beleihung von 60–100 % realistisch, nicht pauschal 50 bis 60 %; Grundlage ist der Bankwert, nicht der Kaufpreis.
„Als Nicht-Resident bekommen Sie nur 50 bis 60 Prozent“ ist die Zahl der einen Hausbank, nicht des Marktes. In unserer Vermittlungspraxis sind bis zu 100 % des Beleihungswerts erreichbar; die Spanne liegt bei 60–100 %, je nach Einkommensart und Bonität (das Wohnsitzland entscheidet über den Bankenkreis, nicht über die Spanne); der Bankwert (Beleihungswert), nicht der Kaufpreis, ist die Basis. Der Rest ist der sogenannte Blankoanteil: der Teil des Darlehens, der nicht durch den Immobilienwert gedeckt ist. Je höher dieser Anteil, desto enger wird der Kreis der Banken, die den Fall überhaupt zeichnen.
Nachweisbares Einkommen, Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Jahresabschlüsse, Kontoauszüge mit Gehaltseingang, Meldenachweis im Ausland — bei fremdsprachigen Dokumenten teils amtliche Übersetzungen. Pass oder Ausweis sollte noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die vollständige Liste vorab spart die zweite Anfragerunde.
Bei vollständigen Unterlagen dauert eine Finanzierungszusage in der Regel 3 bis 10 Werktage — wir bereiten alle Unterlagen vor und reichen sie optimal bei der passenden Bank ein. Auslandsbezug allein verlängert diese Frist nicht.
Die Unterlagen sind dieselben wie im Inland — plus Apostille, plus beglaubigte Übersetzung, plus ein längerer Nachweiszeitraum. Was sich wirklich unterscheidet, sind drei Zahlen: die Beleihung, das Eigenkapital und die Anrechnung von Einkommen in fremder Währung.
| Größe | Wert | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Beleihung bei Wohnsitz im Ausland | 60–100 % | gerechnet wird auf den Beleihungswert, nicht auf den Kaufpreis |
| Eigenkapital | bis 40 % je nach Fall, zuzüglich Nebenkosten | Nebenkosten obendrauf: 8–15 % je nach Bundesland und Courtage — sie werden nicht mitfinanziert |
| Einkommen in fremder Währung | Abschlag 10–25 %, bei 100-%-Finanzierung 50 % | Sicherheitsabschlag auf das in Euro umgerechnete Einkommen — kein Ausschluss, aber es kostet Budget |
Checkliste Steuerausländer: alle Rahmendaten und Unterlagen →
Einen Auslandskredit für eine Immobilie in Deutschland beantragen Sie bei einer der 6 bis 10 Banken, die Wohnsitz im Ausland und Einkommen in Fremdwährung annehmen — mit den Unterlagen aus Ihrem Wohnsitzland, je nach Bank mit Apostille und beglaubigter Übersetzung; die Vorauswahl der Bank ist für Sie kostenlos, die Provision zahlt in der Regel die finanzierende Bank.
Kein deutsches Gehalt, keine deutsche Steuererklärung, oft kein SCHUFA-Score — und trotzdem eine tragfähige deutsche Immobilie im Blick. Wer den Status selbst einordnen will, sollte den verbreiteten Mythos rund um Abmeldung und Steuerpflicht kennen — die Abmeldung allein beendet die beschränkte Steuerpflicht auf inländische Einkünfte nicht.
Deutsche Immobilie als Kapitalanlage, obwohl Wohnsitz und Steuerpflicht im Ausland liegen. Welche Häuser das finanzieren und welche Unterlagen zählen.
Die Zinsbindung läuft aus, während Sie im Ausland leben. Was bei einem Wechsel jetzt anders ist als beim Ersterwerb — und wie er gelingt.
Erbschaftsteuer auf eine deutsche Immobilie, wenn Erblasser oder Erbe im Ausland sitzen. Was die Finanzierungsstruktur damit zu tun hat.
Kein Vermittler kann eine Bank umstimmen, die grundsätzlich „Nein“ zu Auslandswohnsitz sagt. Was wir tun können: wissen, welche Banken das überhaupt strukturell können und wollen — statt eine Anfrage blind zu streuen und die Absage als Bonitätsurteil misszuverstehen. Der eigentliche Auslöser für die vorsichtige Haltung vieler Banken ist die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie von 2016: Sie verschärfte die Sorgfalts- und Haftungspflichten bei Auslandsbezug und Fremdwährung spürbar — seitdem meiden manche Institute diesen Aufwand pauschal, statt den Einzelfall zu prüfen.
Bei Wohnsitz im Ausland ist nicht automatisch klar, ob deutsches oder das Verbraucherrecht des Wohnsitzlandes gilt — auch innerhalb der EU nicht. Viele Häuser scheuen die rechtliche Prüfung und lehnen pauschal ab, statt den Einzelfall zu klären.
Manche Häuser nehmen Fremdwährungseinkommen nicht an — andere schon. Wo es angenommen wird, wird es mit einem Sicherheitsabschlag angesetzt. Beides steht in der Kreditrichtlinie des jeweiligen Hauses, nicht in Ihrer Bonität.
Die Identitätsprüfung bei Auslandswohnsitz ist aufwendiger, teils mit erhöhten Sorgfaltspflichten je nach Land. Manche Banken wollen diesen Aufwand grundsätzlich nicht betreiben — unabhängig von Ihrer Bonität.
Die Konsequenz: eine Absage sagt oft mehr über die interne Risikopolitik einer Bank als über Ihren Fall. Wir kennen die Häuser, die diese drei Punkte strukturell gelöst haben, und sprechen Ihren Fall gezielt mit denen durch — statt mit allen. Welcher Bankentyp das konkret ist, steht auf der Seite Welche Banken finanzieren Steuerausländer?
Fremdwährung, befristete Auslandsverträge, Vermögen im Ausland: Die Zahlen stimmen, nur die Form nicht. Hier zählt, welche Bank die tatsächliche Tragfähigkeit prüft statt nur das Feld im Antrag.
Gehalt in Fremdwährung, Kredit in Euro. Wie Banken den Währungspuffer ansetzen und welche Konstellationen sie überhaupt annehmen.
Eine lastenfreie deutsche Immobilie als Kapitalquelle für einen Kauf im Ausland — die Struktur, die Ihnen die Filiale nicht anbietet.
Variables Einkommen, Mitarbeiteraktien, befristete Verträge, Herkunft der Mittel — echte Fälle aus der Vermittlungspraxis, von London bis Singapur.
Nicht meiden, aber nicht zuerst fragen: Die meisten Hausbanken finanzieren keinen Wohnsitz im Ausland — wer dort beginnt, sammelt Absagen, die nichts über seine Bonität sagen. Die meisten gescheiterten Anfragen scheitern nicht am Fall, sondern an der Reihenfolge.
Erst mit dem von der Bank unterschriebenen Darlehensangebot. Deshalb bei Wohnsitz im Ausland: erst Finanzierbarkeit und Budget klären, dann die Immobilie suchen — und den Kaufvertrag erst unterschreiben, wenn diese Zusage vorliegt. Vorabzusagen, Zertifikate oder mündliche Aussagen ersetzen sie nicht; unsere Finanzierungsbestätigung ist eine Machbarkeitseinschätzung für Makler und Verkäufer, keine Bankzusage.
Voll zählt, was fest und unbefristet zugesagt ist. Bonus, Provision und Mitarbeiteraktien setzen Banken nur vorsichtig und oft nur teilweise an. Ein hohes Gesamtpaket überzeugt deshalb weniger als ein solides Festgehalt.
Immer seltener: Banken dürfen nur die tatsächliche, höchstens die ortsübliche Miete ansetzen — und die lässt sich für eine Wohnung in London oder Los Angeles kaum prüfen. Deshalb setzen immer mehr Banken Mieteinnahmen aus dem Ausland mit null an, während die Raten für diese Immobilien voll zählen. Das kann selbst bei hohem Einkommen die Haushaltsrechnung kippen. Einige Häuser rechnen die Miete weiterhin an, wenn Mietvertrag und Kontoauszüge sie belegen — diese Banken kennen wir.
Ja, aber nur bei wenigen Banken: Deutsche Banken müssen ein ausländisches Unternehmereinkommen prüfen können — gelingt das nicht, setzen sie es mit null an. Entscheidend ist deshalb die Aufbereitung, nicht der Zins.
Wer innerhalb von etwa sechs, höchstens zwölf Monaten zurückkehrt und die Immobilie selbst nutzen will, gilt für viele Banken als Rückkehrer — damit wird der Bankenkreis deutlich größer. Mit der Rückkehr entfallen für die Bank viele Prüf- und Überwachungspflichten.
Überwiegend Wohnimmobilien in Deutschland in normaler Lage — Eigentumswohnung, Ein- und Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus. Ob Sie selbst einziehen oder vermieten, spielt meist eine untergeordnete Rolle. Finanziert werden Kauf, Neubau, Modernisierung, Anschlussfinanzierung und Kapitalbeschaffung.
Derselbe Auslandsbezug, aber ein anderer Ausgangspunkt — je nachdem, wo Wohnsitz, Steuerpflicht und Arbeitsplatz liegen.
Sie leben und arbeiten in Deutschland — Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder befristeter Aufenthalt. Eigenheim oder Kapitalanlage, KfW-Förderung greift.
Deutscher Staatsbürger in der Schweiz, den USA, UK oder Asien — mit einer Immobilie in Deutschland im Blick. Kapitalanlage oder spätere Rückkehr.
Sie wohnen in Deutschland, arbeiten in der Schweiz, Österreich, Luxemburg oder den Niederlanden — Einkommen oft in Fremdwährung. Die Banken, die das akzeptieren.
Sie wollen nicht in Deutschland, sondern im Ausland kaufen — die Banken in Spanien, Portugal, Italien, Frankreich und Österreich und ihre Kriterien.
Erstberatung kostenlos, unsere Vergütung zahlt in der Regel die Bank — und nur, wenn die Finanzierung zustande kommt. Beratung auf Deutsch, Englisch, Russisch, Spanisch oder Französisch.
Wir — als unabhängige Vermittlerin nach §34i GewO — vergleichen über 650 Banken und kennen die Häuser, die Steuerausländer strukturell annehmen, statt pauschal abzulehnen. Entscheidend ist, welche Bank Ihren Fall überhaupt als Regelfall behandelt — genau das prüfen wir für Sie.
Banken meinen damit meist schlicht Personen, deren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands liegt — unabhängig davon, wo sie tatsächlich Steuern zahlen. Der Begriff ist unscharf und wird oft synonym mit „gebietsfremd“ oder „Non-Resident“ verwendet.
Steuerausländer haben ihren Wohnsitz im Ausland. Grenzgänger wohnen in Deutschland, beziehen ihr Einkommen aber im Ausland. Für Banken sind das zwei verschiedene Schubladen — manche finanzieren Grenzgänger, aber keine Steuerausländer, und umgekehrt.
Ja, das ist möglich. Die Prüfung hängt dann stärker vom konkreten Land, der Einkommenswährung, dem Arbeitgeber, der Bonität und der Immobilie ab. Der Kreis passender Banken ist kleiner, aber vorhanden.
Meist nicht: Die Mehrzahl der Banken, die dieses Geschäft betreiben, verlangt keine Aufschläge. Einzelne begründen einen Aufschlag mit dem höheren Bearbeitungsaufwand. Konkrete Konditionen ergeben sich immer erst aus Ihrer individuellen Konstellation.
Wir — als unabhängige Vermittlerin nach §34i GewO — kennen die Häuser, die Fremdwährungseinkommen (CHF, USD, GBP u. a.) mit einem Währungspuffer ansetzen; welche Bank welche Währung akzeptiert, unterscheidet sich stark. Bei wechselndem Wohnsitz kommt es zusätzlich darauf an, welches Institut diese Konstellation strukturell annimmt statt pauschal abzulehnen.
Bei Eigennutzung ja; bei Vermietung kommt es auf das Programm an, z. B. KfW 261. Liegt der Wohnsitz außerhalb der EU und der Schweiz, verlangt die KfW ein Rechtsgutachten, das kaum eine Bank beibringt — dann greift KfW in der Praxis erst mit Wohnsitz in Deutschland.
Nur wenn Sie bei Vertragsschluss in einem EU-Land ohne Euro wohnen, etwa in Schweden, Dänemark oder Polen. Bei Wohnsitz in der Schweiz, in Großbritannien, den USA, den Emiraten oder Asien gilt es nicht — auch wenn Banken es gern als Ablehnungsgrund nennen.
Unverbindliche Erstberatung kostenlos — Provision zahlt in der Regel die Bank. Wir ordnen ein, was das für Ihre konkrete Finanzierung bedeutet.