Schwerpunkt · Auslandsbezug

Baufinanzierung für Steuerausländer — beschränkt steuerpflichtig

Steuerausländer, Fremdwährungseinkommen, Grenzgänger, Expats, Auslandsdeutsche: Das sind die Konstellationen, für die die Kreditrichtlinie einer Filiale schlicht keine Zeile vorsieht — und die deshalb reihenweise abgelehnt werden, obwohl sie tragfähig sind. Genau diese Fälle sind hier gebündelt. Ich kenne die Banken, die sie aktiv finanzieren.

Fall besprechenAlle Finanzierungsthemen

Bekomme ich als Steuerausländer eine Baufinanzierung in Deutschland?

Ja — aber nicht bei jeder Bank. Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, sein Einkommen in Fremdwährung bezieht oder als Grenzgänger, Expat oder Auslandsdeutscher arbeitet, fällt durch das Standard-Raster einer Filiale. Die Kreditrichtlinie sieht für diese Konstellationen oft keine Zeile vor. Der Antrag wird abgelehnt, obwohl der Fall tragfähig ist. Entscheidend ist nicht die Bonität, sondern ob das finanzierende Haus solche Fälle überhaupt zeichnet und die Nachweise — ausländisches Einkommen, Wechselkurs, Aufenthaltsstatus — richtig einordnet. Genau hier liegt die Arbeit: die wenigen Häuser zu kennen, die Auslandsbezug aktiv finanzieren, und den Antrag so aufzubereiten, dass er durchgeht. Welches Haus zu welchem Fall passt, klären wir im Gespräch — das ist die Leistung, nicht die Bankwerbung. §34i-Vermittlung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die zwei Fragen zuerst

Wie viel Beleihung ist realistisch — und welche Unterlagen zählen?

Beleihung

Bis zu 80 % — nicht 50 bis 60 %

„Als Nicht-Resident bekommen Sie nur 50 bis 60 Prozent" ist die Zahl der einen Hausbank, nicht des Marktes. In unserer Vermittlungspraxis sind bis zu 80 % des Kaufpreises erreichbar — vorausgesetzt, der Bankwert entspricht dem Kaufpreis. Der Rest ist der sogenannte Blankoanteil: der Teil des Darlehens, der nicht durch den Immobilienwert gedeckt ist. Je höher dieser Anteil, desto enger wird der Kreis der Banken, die den Fall überhaupt zeichnen. Entscheidend ist, welche der über 500 verglichenen Banken den Fall überhaupt als Regelfall behandelt.

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Unterlagen

Was die Bank wirklich sehen will

Nachweisbares Einkommen, Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Jahresabschlüsse, Kontoauszüge mit Gehaltseingang, Meldenachweis im Ausland — bei fremdsprachigen Dokumenten teils amtliche Übersetzungen. Die vollständige Liste vorab spart die zweite Anfragerunde.

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Dauer

3 bis 10 Werktage bei vollständigen Unterlagen

Bei vollständigen Unterlagen dauert eine Finanzierungszusage in der Regel 3 bis 10 Werktage — ich bereite alle Unterlagen vor und reiche sie optimal bei der passenden Bank ein. Auslandsbezug allein verlängert diese Frist nicht; entscheidend ist, welche Bank den Fall überhaupt als Regelfall behandelt.

Offen gesagt

Warum manche Banken pauschal ablehnen — und wie wir das umgehen

Kein Vermittler kann eine Bank umstimmen, die grundsätzlich "nein" zu Auslandswohnsitz sagt. Was wir tun können: wissen, welche Banken das überhaupt strukturell können und wollen — statt eine Anfrage blind zu streuen und die Absage als Bonitätsurteil misszuverstehen. Der eigentliche Auslöser für die vorsichtige Haltung vieler Banken ist die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie von 2016: Sie verschärfte die Sorgfalts- und Haftungspflichten bei Auslandsbezug und Fremdwährung spürbar — seitdem meiden manche Institute diesen Aufwand pauschal, statt den Einzelfall zu prüfen.

Rechtsunsicherheit

Welches Recht gilt im Streitfall?

Bei Wohnsitz im Ausland ist nicht automatisch klar, ob deutsches oder das Verbraucherrecht des Wohnsitzlandes gilt — auch innerhalb der EU nicht. Viele Häuser scheuen die rechtliche Prüfung und lehnen pauschal ab, statt den Einzelfall zu klären.

§503 BGB

Wandlungsrecht bei Fremdwährung

Bei bestimmten Nicht-Euro-Ländern steht Ihnen ein gesetzliches Wandlungsrecht zu, wenn sich der Wechselkurs um mehr als 20 % zu Ihren Ungunsten verändert. Dieses Risiko wollen viele Banken nicht tragen — Details auf der Wandlungsrecht-Seite.

Geldwäscheprüfung

Legitimation aus der Ferne

Die Identitätsprüfung bei Auslandswohnsitz ist aufwendiger, teils mit erhöhten Sorgfaltspflichten je nach Land. Manche Banken wollen diesen Aufwand grundsätzlich nicht betreiben — unabhängig von Ihrer Bonität.

Die Konsequenz: eine Absage sagt oft mehr über die interne Risikopolitik einer Bank als über Ihren Fall. Wir kennen die Häuser, die diese drei Punkte strukturell gelöst haben, und sprechen Ihren Fall gezielt mit denen durch — statt mit allen.

Häufige Fragen

Steuerausländer, Grenzgänger, Fremdwährung — kurz beantwortet

Was bedeutet „Steuerausländer" im Bankdeutsch?
Banken meinen damit meist schlicht Personen, deren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands liegt — unabhängig davon, wo sie tatsächlich Steuern zahlen. Der Begriff ist unscharf und wird oft synonym mit „gebietsfremd" oder „Non-Resident" verwendet.
Warum lehnen deutsche Banken Kunden mit Auslandswohnsitz so oft ab?
Selten wegen der Bonität. Meist geht es um Mehraufwand und Unsicherheit: Welches Verbraucherrecht gilt, aufwändigere Prüfung, interne und regulatorische Vorgaben, Fremdwährungsthemen und schlicht fehlende Prozesse. Viele Banken vermeiden den Aufwand pauschal — obwohl der Fall finanzierbar wäre.
Heißt eine Ablehnung, dass ich nicht kreditwürdig bin?
Nein. Eine Absage der ersten Bank ist meist eine Aussage über deren internen Prozess, nicht über Sie. Andere Banken haben für genau diese Konstellationen etablierte Abläufe.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerausländer und Grenzgänger?
Steuerausländer haben ihren Wohnsitz im Ausland. Grenzgänger wohnen in Deutschland, beziehen ihr Einkommen aber im Ausland. Für Banken sind das zwei verschiedene Schubladen — manche finanzieren Grenzgänger, aber keine Steuerausländer, und umgekehrt.
Geht eine Finanzierung auch mit Wohnsitz außerhalb der EU?
Ja, das ist möglich. Die Prüfung hängt dann stärker vom konkreten Land, der Einkommenswährung, dem Arbeitgeber, der Bonität und der Immobilie ab. Der Kreis passender Banken ist kleiner, aber vorhanden.
Zahle ich mit Auslandswohnsitz automatisch mehr?
Meist nicht: Die Mehrzahl der Banken, die dieses Geschäft betreiben, verlangt keine Aufschläge. Einzelne begründen einen Aufschlag mit dem höheren Bearbeitungsaufwand. Konkrete Konditionen ergeben sich immer erst aus Ihrer individuellen Konstellation.
Was besagt das Wandlungsrecht nach §503 BGB?
§503 BGB betrifft Fremdwährungsdarlehen und räumt Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ein, das Darlehen in eine andere Währung umzuwandeln, um das Wechselkursrisiko zu begrenzen. Banken führen diese Regel gern als Ablehnungsgrund an. Die Details sind eine Rechtsfrage — dafür ist ein Fachanwalt zuständig.

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