Mythos: Abmeldung beendet die Steuerpflicht
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein melderechtlicher Akt – sie hat für sich genommen keine steuerliche Wirkung. Wer das verwechselt, kann von einer Steuerpflicht überrascht werden, die er für beendet hielt.
Meldung und Steuerpflicht sind getrennte Rechtskreise
Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (§ 1 Abs. 1 EStG) knüpft an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an – nicht an die polizeiliche Meldung. Wer sich abmeldet, aber tatsächlich weiterhin über eine Wohnung verfügt, die er jederzeit nutzen kann (z. B. nicht dauerhaft vermietete Immobilie), kann steuerlich weiterhin als in Deutschland ansässig gelten, unabhängig vom Meldestatus.
Was auch nach dem Wegzug steuerpflichtig bleibt
Selbst bei tatsächlich beendetem Wohnsitz bleiben bestimmte inländische Einkünfte beschränkt steuerpflichtig – allen voran Mieteinnahmen aus einer in Deutschland gelegenen Immobilie (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Wer eine Immobilie behält und vermietet, versteuert diese Einkünfte in Deutschland weiter, ob gemeldet oder nicht.
Warum das für die Finanzierung relevant ist
Banken und Berater, die den Unterschied zwischen Melde- und Steuerstatus nicht sauber trennen, geben mitunter falsche Auskünfte zur Finanzierbarkeit oder zu steuerlichen Folgen. Eine saubere Trennung beider Fragen – wo bin ich gemeldet, wo bin ich steuerpflichtig – ist Voraussetzung für eine belastbare Finanzierungs- und Steuerplanung bei Auslandswohnsitz.
Verwandte Begriffe im Glossar
Beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht
Wer in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in der Regel nur beschränkt steuerpflichtig und versteuert hier nur bestimmte inländische Einkünfte (§ 49 EStG) – dazu gehören Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien. Die genaue Würdigung ist Sache des Steuerberaters.
Mieteinkünfte nach dem Wegzug ins Ausland
Mieteinnahmen aus einer in Deutschland gelegenen Immobilie bleiben nach dem Belegenheitsprinzip grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig – auch wenn der Eigentümer ins Ausland zieht. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt das Verhältnis zum Wohnsitzland.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland legt fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, und verhindert so eine doppelte Besteuerung – etwa durch Anrechnung oder Freistellung. Bei Immobilien greift meist das Belegenheitsprinzip.