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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Wohnsitzland legt fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf — es soll verhindern, dass dieselbe Einnahme zweimal voll versteuert wird, nimmt damit vielen Auslandsimmobilien-Eigentümern eine der größten Sorgen.

Was bedeutet „Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)“?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Wohnsitzland legt fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf — es soll verhindern, dass dieselbe Einnahme zweimal voll versteuert wird, nimmt damit vielen Auslandsimmobilien-Eigentümern eine der größten Sorgen. Wie ein DBA die doppelte Besteuerung vermeidet. Die zwei gängigsten Mechanismen sind die Freistellungsmethode (das Wohnsitzland verzichtet auf die Besteuerung der bereits im Quellenstaat besteuerten Einkünfte, meist unter Berücksichtigung beim persönlichen Steuersatz) und die Anrechnungsmethode (die im Quellenstaat gezahlte Steuer wird auf die im Wohnsitzland fällige Steuer angerechnet). Welche Methode für welche Einkunftsart gilt, regelt das jeweilige bilaterale Abkommen individuell. Warum bei Immobilien meist das Belegenheitsprinzip greift. Für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen sehen die meisten deutschen DBA das Belegenheitsprinzip vor: Das Land, in dem die Immobilie liegt, hat das primäre Besteuerungsrecht (siehe Mieteinkünfte nach dem Wegzug ins Ausland). Deutschland behält dieses Recht für deutsche Mietimmobilien also unabhängig davon, mit welchem Land konkret ein DBA besteht — die Frage ist meist nicht ob, sondern wie das Wohnsitzland die deutschen Einkünfte behandelt.

Wie ein DBA die doppelte Besteuerung vermeidet

Die zwei gängigsten Mechanismen sind die Freistellungsmethode (das Wohnsitzland verzichtet auf die Besteuerung der bereits im Quellenstaat besteuerten Einkünfte, meist unter Berücksichtigung beim persönlichen Steuersatz) und die Anrechnungsmethode (die im Quellenstaat gezahlte Steuer wird auf die im Wohnsitzland fällige Steuer angerechnet). Welche Methode für welche Einkunftsart gilt, regelt das jeweilige bilaterale Abkommen individuell.

Warum bei Immobilien meist das Belegenheitsprinzip greift

Für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen sehen die meisten deutschen DBA das Belegenheitsprinzip vor: Das Land, in dem die Immobilie liegt, hat das primäre Besteuerungsrecht (siehe Mieteinkünfte nach dem Wegzug ins Ausland). Deutschland behält dieses Recht für deutsche Mietimmobilien also unabhängig davon, mit welchem Land konkret ein DBA besteht — die Frage ist meist nicht ob, sondern wie das Wohnsitzland die deutschen Einkünfte behandelt.

Warum Deutschland nicht mit jedem Land ein DBA hat

Deutschland unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten, aber nicht mit allen Staaten — fehlt ein Abkommen, drohen tatsächlich Doppelbesteuerungsrisiken, die dann über andere Mechanismen (etwa den unilateralen Anrechnungsparagrafen im deutschen Steuerrecht) abgemildert werden müssen. Ob mit dem konkreten Wohnsitzland ein DBA besteht und wie es im Detail wirkt, ist eine Frage für den Steuerberater, nicht pauschal zu beantworten.

Was gilt, wenn kein DBA besteht

Besteht mit dem neuen Wohnsitzland kein Doppelbesteuerungsabkommen, greift ersatzweise die einseitige deutsche Anrechnungsmethode nach § 34c EStG: Die im Ausland auf dieselben Einkünfte bereits gezahlte Steuer wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet, begrenzt auf den Betrag, der in Deutschland auf diese Einkünfte entfiele. Das verhindert zwar eine vollständige Doppelbesteuerung, ist aber administrativ aufwendiger als ein DBA, weil ausländische Steuerbescheide übersetzt und der Anrechnungsbetrag im Einzelfall berechnet werden muss. Deutschland hat mit den meisten europäischen Ländern sowie zahlreichen weiteren Staaten ein DBA, aber nicht mit jedem Land – die aktuelle Liste veröffentlicht das Bundesfinanzministerium. Vor einem Wegzug in ein Land ohne DBA lohnt sich deshalb eine frühzeitige steuerliche Prüfung, wie stark sich das auf die Gesamtbelastung der deutschen Mieteinkünfte auswirkt.

Der Progressionsvorbehalt, der trotz Freistellung wirkt

Ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden — es verhindert nicht, dass sie den Steuersatz auf andere Einkünfte anheben. Sind Mieteinkünfte im Belegenheitsstaat freigestellt, rechnet der Wohnsitzstaat sie in vielen Abkommen dennoch bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit. Aus steuerfrei wird so teuer, ohne dass jemand doppelt zahlt. Der zweite, häufiger unterschätzte Punkt: Abkommen sind nicht einheitlich, sie werden neu verhandelt, und einzelne Staaten haben in den letzten Jahren von der Freistellungs- auf die Anrechnungsmethode gewechselt. Wer eine Finanzierung über zehn oder zwanzig Jahre plant, rechnet deshalb besser nicht mit dem heutigen Abkommenstext als feste Größe.

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