Ratgeber · Neubau & Erstkauf · Förderung & Finanzierung · §34i

Klimafreundlicher Neubau — Förderung im Überblick

Im Neubau fördert der Bund anders als bei der Sanierung: nicht mit Zuschüssen, sondern mit zinsverbilligten Krediten der KfW — und die laufen über Ihre Finanzierungsbank. Hier steht, welcher Förderkredit für wen passt, welche Standards gelten, und wie sich der KfW-Baustein in eine tragfähige Gesamtfinanzierung fügt.

Welche Förderung gibt es 2026 für einen Neubau?

Im Neubau fördert der Bund nicht mit Zuschüssen, sondern mit zinsverbilligten Krediten der KfW — das ist der Unterschied, an dem die meisten Kalkulationen scheitern. Zwei Programme tragen den größten Teil: Klimafreundlicher Neubau nach KfW 297/298 und das Wohneigentumsprogramm für Familien. Beide geben Ihnen einen Kredit zu einem Zinssatz unter Marktniveau, aber keinen Betrag, der am Ende vom Darlehen abgezogen wird. Wer mit einem Tilgungszuschuss rechnet, hat die Neubau- mit der Sanierungsförderung verwechselt — dort gibt es ihn tatsächlich. Der zweite praktische Punkt ist der Weg: KfW-Mittel beantragen Sie nicht bei der KfW, sondern über Ihre Bank, und zwar bevor der Kaufvertrag oder der Bauvertrag unterschrieben ist. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Damit gehört die Förderfrage in die Finanzierungsplanung, nicht in die Zeit nach dem Notartermin. Prüfen Sie außerdem, ob sich die Programme kombinieren lassen: Klimafreundlicher Neubau und das Familienprogramm schließen einander nicht grundsätzlich aus, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen an Einkommensgrenzen und Effizienzstandard.

Grundprinzip

Zwei Wege, ein Prinzip: zinsverbilligte Kredite

Die frühere Zuschussförderung im Neubau ist Geschichte. 2026 laufen praktisch alle Neubau-Förderungen für Wohngebäude über zwei KfW-Programme — als Kredit mit spürbarem Zinsvorteil gegenüber dem Marktzins, nicht als geschenktes Geld.

KfW 297 / 298

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Für alle, die klimafreundlich bauen oder neu erstkaufen. Zinsverbilligter Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 €. 297 für Selbstnutzer, 298 für Vermieter, Kapitalanleger, WEG, Freiberufler und Einzelunternehmer.

KfW 300

Wohneigentum für Familien (WEF)

Der günstigste Förderkredit — für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und begrenztem Einkommen. Bis 270.000 € Kreditsumme, gestaffelt nach Kinderzahl. Ersetzt das frühere Baukindergeld in Kreditform.

Anders als bei der Sanierung (KfW 261) gibt es hier keinen Tilgungszuschuss — die Förderung steckt allein im vergünstigten Zins.

KfW 297 / 298

Klimafreundlicher Neubau im Detail

Ein und dasselbe Programm — die Nummer unterscheidet nur die Zielgruppe: 297 für die Selbstnutzung, 298 für Vermietung, Eigentümergemeinschaften, GbR, Freiberufler und Einzelunternehmer. Die Konditionen sind identisch.

Stufe 1

Effizienzhaus 40

Das Rückgrat des Programms: EH-40-Standard plus verpflichtende Lebenszyklus-Analyse (LCA). Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit.

Stufe 2

Effizienzhaus 40 mit QNG

Zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS/PREMIUM). Höherer Kreditrahmen: bis 150.000 € je Wohneinheit (+50.000 €), gleicher Zins.

Befristet

Effizienzhaus 55

Seit Ende 2025 zusätzlich gefördert, um genehmigte Projekte zu aktivieren. Verlängert bis spätestens 31.12.2026 — solange die dafür bereitgestellten Bundesmittel reichen. Mehr zur Verlängerung im Blog →

Bedingung

Heizung ohne Öl & Gas

Die Wärmeversorgung muss auf erneuerbaren Energien beruhen; fossile Heizungen sind ausgeschlossen. Eine separate BAFA-Heizungsförderung gibt es im Neubau nicht — die Wärmepumpe wird im KfW-Kredit mitfinanziert.

Laufzeit

Bis 35 Jahre

Lange Laufzeiten, bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der Zinsvorteil wirkt in den ersten zehn Jahren am stärksten.

Nicht förderfähig

Der Grundstückskauf

Der KfW-Kredit deckt Bau- und baunahe Kosten (inkl. Fachplanung, LCA, QNG-Zertifizierung) — nicht aber den Grundstückskauf. Der wird klassisch mitfinanziert.

KfW 300

Wohneigentum für Familien — die günstigste Variante

Wer die Voraussetzungen erfüllt, fährt mit dem Familienprogramm am besten. Die Eckpunkte:

Wer

Familien mit Kind

Mindestens ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch. Maßgeblich ist nicht der Familienstand — auch Alleinerziehende und unverheiratete Paare sind antragsberechtigt.

Einkommen

Bis 90.000 € + 10.000 €/Kind

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € pro Jahr, plus 10.000 € je weiterem Kind. Für Anträge 2026 zählt der Durchschnitt aus 2023 und 2024.

Höhe

Bis 270.000 € Kredit

Gestaffelt nach Kinderzahl und Standard (EH 40 mit QNG). Deutlich höherer Rahmen und noch günstigerer Zins als bei 297/298.

Bedingung

Erstes Wohneigentum

Kein Wohneigentums-Erwerb in den letzten fünf Jahren, Selbstnutzung mindestens fünf Jahre. Antragsfrist strikt vor jedem Vertrag.

Für dieselbe Wohneinheit lässt sich KfW 300 nicht mit KfW 297/298 kombinieren — Familien wählen in der Regel das WEF-Programm.

Wichtige Regeln

Was Sie unbedingt beachten müssen

Ein paar Punkte entscheiden darüber, ob die Förderung überhaupt gelingt:

  • Antrag vor jedem Vertrag. Der KfW-Antrag muss vorliegen, bevor Sie den Bau-, Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag unterschreiben — und er läuft über Ihre Finanzierungsbank, nicht direkt bei der KfW.
  • Energieeffizienz-Experte ist Pflicht. Für Effizienzhaus-Nachweis und LCA brauchen Sie einen gelisteten Experten (dena); für die QNG-Stufe zusätzlich einen Nachhaltigkeitsberater und eine Zertifizierungsstelle.
  • Reihenfolge einhalten. Erst Experte und Konzept, dann KfW-Antrag über die Bank, Förderzusage abwarten — erst danach der Werkvertrag. Eine aufschiebende Klausel „Förderzusage" gehört in den Vertrag.
  • Budget-Vorbehalt. Gerade die befristete EH-55-Stufe hängt an einem gedeckelten Fördertopf. Wer plant, sollte nicht auf eine günstigere Gelegenheit warten.
Hier kommen wir ins Spiel

Der KfW-Kredit läuft über die Bank — genau hier setzen wir an

Anders als ein BAFA-Zuschuss, den man selbst beantragt, wird der KfW-Förderkredit über einen Finanzierungspartner durchgeleitet. Das macht ihn zu einem Baustein Ihrer Gesamtfinanzierung — und genau da liegt unsere Aufgabe: Wir verzahnen den KfW-Kredit (297/298 oder 300) mit dem ergänzenden Bankdarlehen und Ihrem Eigenkapital, prüfen, welche der über 500 Banken den KfW-Baustein zu welchen Konditionen durchleitet, und halten die Gesamtrate tragfähig. Die Förderfähigkeit selbst — Effizienzhaus-Nachweis, LCA, QNG — bestätigt Ihr Energieeffizienz-Experte; wir bauen die Finanzierung darum herum. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich, die Provision zahlt die Bank.

Offizielle Quellen

Wo Sie die verbindlichen Details finden

Förder- und Zinskonditionen ändern sich laufend. Maßgeblich sind die KfW-Programmseiten:

  • KfW 297 — Klimafreundlicher Neubau, Selbstnutzung.
  • KfW 298 — Klimafreundlicher Neubau, Vermietung / Kapitalanlage.
  • KfW 300 — Wohneigentum für Familien (WEF).
  • KfW 124 — Wohneigentumsprogramm: zinsgünstiger Kredit für Kauf oder Bau selbstgenutzten Eigentums, ohne Effizienzhaus-Vorgabe.
  • KfW — Programmübersicht und tagesaktuelle Konditionen.

Zusätzlich stehen in vielen Bundesländern eigene Neubaudarlehen bereit (z. B. Landesförderbanken), die sich mit der KfW-Förderung kombinieren lassen.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und 298?
Es ist dasselbe Programm mit identischen Konditionen — nur die Zielgruppe unterscheidet sich. 297 beantragen natürliche Personen, die das Wohngebäude selbst bewohnen; 298 gilt für Vermietung, Kapitalanlage, Wohnungseigentümergemeinschaften, GbR, Freiberufler und Einzelunternehmer. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einer selbst bewohnten Einheit sind auch beide Anträge parallel möglich.
Familie mit Kind — 297/298 oder 300?
Wenn Sie die Voraussetzungen für „Wohneigentum für Familien" (300) erfüllen — minderjähriges Kind, Einkommensgrenze, erstes Wohneigentum, EH 40 mit QNG — ist das in der Regel die günstigere Wahl mit dem höheren Kreditrahmen. Für dieselbe Wohneinheit sind 300 und 297/298 nicht kombinierbar; es gilt: das bessere Programm wählen.
Wird der Grundstückskauf mitgefördert?
Nein. Der KfW-Förderkredit deckt die Bau- und baunahen Kosten inklusive Fachplanung, Lebenszyklus-Analyse und QNG-Zertifizierung — nicht den Grundstückskauf. Das Grundstück finanzieren wir klassisch über das Bankdarlehen und Ihr Eigenkapital mit.
Wie beantrage ich den KfW-Kredit?
Nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (Ihre Bank). Der Ablauf: Energieeffizienz-Experten beauftragen, Effizienzhaus-Konzept und LCA erstellen lassen, den KfW-Antrag über die Bank einreichen, Förderzusage abwarten — und erst danach den Vertrag unterschreiben. Genau diesen Weg begleiten wir.
Gibt es im Neubau noch eine separate Heizungsförderung?
Nein. Die KfW-Heizungsförderung 458 gilt nur für Bestandsgebäude. Im Neubau muss die Heizung ohnehin auf erneuerbaren Energien beruhen und wird als Teil der Baukosten über den KfW-Neubaukredit mitfinanziert — einen zusätzlichen Zuschuss gibt es dafür nicht.
Was kostet mich Ihre Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Bei einer Baufinanzierung zahlt die Provision die Bank — für Sie entstehen dadurch keine gesonderten Kosten.

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Unverbindliche Erstberatung kostenlos — die Provision zahlt die Bank. Ich prüfe, wie sich KfW-Förderkredit, Bankdarlehen und Eigenkapital für Ihr Bau- oder Erstkaufvorhaben zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.

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Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand (Juli 2026), ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien und tagesaktuellen Konditionen der KfW. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).