Förderung · Juli 2026

Neubauförderung 2026: EH55 verlängert, Zinsen gesenkt

Für alle, die bauen oder neu erstkaufen, ist die KfW-Förderung 2026 attraktiver geworden — durch eine verlängerte Förderstufe und einen gewachsenen Zinsvorteil. Zwei Entwicklungen, die man kennen sollte.

Effizienzhaus 55 bleibt bis Ende 2026 förderfähig

Ende 2025 hat die KfW im „Klimafreundlichen Neubau" (Programme 297/298) zusätzlich die Förderstufe Effizienzhaus 55 eingeführt — ursprünglich befristet bis 30.06.2026. Diese Frist wurde verlängert: Die EH-55-Förderung läuft nun bis spätestens 31.12.2026 weiter, solange die dafür bereitgestellten Bundesmittel reichen.

Das ist relevant, weil EH 55 einen niedrigeren technischen Standard voraussetzt als das sonst geforderte Effizienzhaus 40 — und damit vielen bereits geplanten, aber noch nicht begonnenen Bauvorhaben den Zugang zur Förderung öffnet. Wichtig: Die Stufe hängt an einem gedeckelten Fördertopf. Sind die Mittel ausgeschöpft, bleibt nur der Einstieg über Effizienzhaus 40.

Der Zinsvorteil ist gewachsen

Zusätzlich hat die KfW die Konditionen im Neubau spürbar verbessert — zuletzt mit einer deutlichen Zinssenkung zum 2. März 2026. Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend am Kapitalmarkt bewegen und erst bei Antragstellung über die Bank festgelegt werden. Entscheidend ist die Richtung: Der Abstand zwischen dem vergünstigten KfW-Zins und einem normalen Baudarlehen ist größer geworden — und dieser Abstand ist der eigentliche Wert der Förderung, denn einen Tilgungszuschuss gibt es im Neubau nicht.

Über zehn Jahre und mehrere Zehntausend Euro Kreditsumme summiert sich dieser Zinsvorteil zu einem fünfstelligen Betrag. Ob und wie stark er in Ihrem Fall wirkt, hängt vom Marktzins zum Antragszeitpunkt ab — deshalb rechnen wir das für Ihre konkrete Konstellation durch.

Für wen sich der Blick jetzt lohnt

Zwei Gruppen profitieren besonders: Familien, die über „Wohneigentum für Familien" (KfW 300) ohnehin den günstigsten Förderkredit bekommen, und Bauherren mit fertiger Planung, für die die verlängerte EH-55-Stufe das Zeitfenster offen hält. In beiden Fällen gilt: Der Antrag muss vor dem Vertrag stehen — und er läuft über die Finanzierungsbank.

Welcher Förderkredit für wen passt, welche Standards gelten und wie sich der KfW-Baustein in die Gesamtfinanzierung fügt, steht ausführlich hier: Neubauförderung im Überblick.

FAQ zu diesem Artikel

Häufige Fragen

Lohnt es sich, wegen EH 55 mit dem Bauantrag zu warten?
Eher umgekehrt: Die EH-55-Förderung ist befristet und an einen gedeckelten Topf gebunden. Wer ein baureifes Projekt hat, sollte den KfW-Antrag zeitnah über die Bank stellen, statt auf eine günstigere Gelegenheit zu warten — sonst bleibt am Ende nur das Effizienzhaus 40.
Warum nennen Sie keine konkreten KfW-Zinssätze?
Weil sie sich tagesaktuell am Kapitalmarkt orientieren und erst bei Antragstellung über die Bank verbindlich festgelegt werden. Jede feste Zahl hier wäre morgen womöglich falsch. Wir rechnen den aktuellen Zinsvorteil für Ihre Konstellation mit echten Konditionen durch.
Bekomme ich im Neubau einen Zuschuss oder nur einen Kredit?
Im Neubau fördert die KfW über zinsverbilligte Kredite (297/298 und 300), nicht über Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse. Die Ersparnis steckt allein im günstigeren Zins gegenüber einem Marktdarlehen.
Übernehmen Sie den KfW-Antrag?
Der KfW-Kredit wird über eine Finanzierungsbank durchgeleitet — genau dort begleiten wir den Weg: passende Bank finden, den KfW-Baustein mit Bankdarlehen und Eigenkapital verzahnen, Reihenfolge und Fristen einhalten. Den Effizienzhaus-Nachweis erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte.

Neubau-Finanzierung besprechen

Unverbindliche Erstberatung kostenlos — die Provision zahlt die Bank. Ich prüfe, wie sich KfW-Förderkredit, Bankdarlehen und Eigenkapital für Ihr Vorhaben zu einer tragfähigen Finanzierung fügen.

Information

Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand (Juli 2026), ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien und tagesaktuellen Konditionen der KfW. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).