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Einzelmaßnahmen-Check — welche Sanierung bleibt bei „Jung kauft Alt“ übrig?

Seit dem 3. August 2026 reicht bei KfW 308 statt der Vollsanierung auch ein Paket aus vier Einzelmaßnahmen — Fenster, Fassade, Dach und Heizung. Was am Objekt bereits nach EnEV 2001 saniert wurde, gilt als erledigt. 4 Fragen zu Ihrem Objekt zeigen, welche Bereiche schon passen und welche noch offen sind.

Was prüft der Einzelmaßnahmen-Check für KfW 308?

Seit dem 3. August 2026 reicht bei „Jung kauft Alt“ alternativ zur Vollsanierung auf Effizienzhaus 85 EE ein Paket aus vier Einzelmaßnahmen: Fenster (Uw ≤ 0,95 W/(m²K)), Fassade (U ≤ 0,20), Dach oder oberste Geschossdecke (U ≤ 0,14) und Heizung (mindestens 65 % erneuerbare Energien). Maßgeblich ist dabei nicht der heutige Zielwert, sondern die Bestandsschwelle nach EnEV 2001 — was ein Vorbesitzer bereits danach saniert hat, gilt als erledigt und muss nicht erneut angefasst werden. Für die verbleibenden Maßnahmen lässt sich der BAFA-Zuschuss der BEG Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster) mit der KfW 458 (Heizungstausch) kombinieren — beide laufen unabhängig vom 308-Kaufkredit und senken die Eigenkapitalbelastung für die Sanierung. Der Check ordnet Ihre vier Bauteile grob ein, ersetzt aber keine verbindliche Bestätigung durch Fachunternehmererklärung oder Energieberater.

Einzelmaßnahmen-Check

Ihr Objekt in 4 Fragen

Jede Frage prüft ein Bauteil gegen die technische Mindestanforderung für den Einzelmaßnahmen-Weg — und gegen den Bestandsschutz nach EnEV 2001: Was ein Vorbesitzer schon danach saniert hat, muss nicht erneut angefasst werden.

Ihr Zwischenstand

    Grobe Selbsteinschätzung anhand der vier technischen Mindestanforderungen der BEG EM und der Bestandsschwelle nach EnEV 2001 (Anlage 3). Keine verbindliche Bestätigung — die zählt erst über Fachunternehmererklärung oder Energieberater. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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    Der Teil, den kaum jemand kennt

    Bestandsschutz nach EnEV 2001 — nicht der heutige Zielwert zählt

    Maßstab für die Frage, ob eine der vier Einzelmaßnahmen überhaupt noch nötig ist, ist nicht der aktuelle Zielwert von 2026, sondern die deutlich niedrigere Anforderung der EnEV 2001 (Anlage 3). Wurde ein Bauteil bereits danach saniert, gilt es als erledigt — unabhängig davon, ob es den heutigen Zielwert exakt trifft:

    • Fenster: Bestandsschwelle 1,7 W/(m²K). Wurden die Fenster nach 2002 getauscht, ist diese Maßnahme in aller Regel erledigt.
    • Dach / oberste Geschossdecke: Bestandsschwelle 0,30 W/(m²K). Wurde schon einmal gedämmt, muss meist nicht nachgebessert werden.
    • Fassade: Bei zweischaligem Klinkermauerwerk gilt ein vollständig verfüllter Hohlraum zwischen den Schalen als erfüllt.
    • Heizung: Wärmepumpe, Pelletkessel oder Anschluss an ein Wärmenetz gelten als erfüllt; nur ein reiner Gas- oder Ölkessel muss weichen.

    Im günstigen Fall bleibt so genau eine einzige Maßnahme übrig — häufig eine, die ohnehin ansteht. Der Dachboden zum Beispiel muss unabhängig vom Förderweg gedämmt werden: § 47 GEG verpflichtet jeden neuen Eigentümer dazu, binnen zwei Jahren nach Grundbucheintrag auf 0,24 W/(m²K) zu kommen. Für den Kredit reicht dieselbe Baustelle mit etwas mehr Dämmstoff auf 0,14 W/(m²K).

    Grundlage: technische Mindestanforderungen der BEG EM sowie die Bestandsschwellen nach EnEV 2001, Anlage 3. Keine Rechts- oder Steuerberatung — die exakte Einordnung Ihres Objekts bestätigt eine Fachunternehmererklärung oder ein Energieberater.

    Kombinierbar

    Der Kredit deckt den Kauf — für die Sanierung gibt es obendrauf Zuschüsse

    KfW 308 finanziert ausschließlich den Kaufpreis. Für die Sanierung selbst lässt sich zusätzlich Zuschussförderung nutzen: der BAFA-Zuschuss der BEG Einzelmaßnahmen für Dämmung und Fenster sowie die KfW 458 für den Heizungstausch. Beides läuft unabhängig vom 308-Kaufkredit und reduziert die Eigenkapitalbelastung für die verbleibenden Maßnahmen. Wichtig: Wer für die Einzelmaßnahmen selbst Förderung beantragen will, braucht dafür weiterhin einen Energieberater — die Fachunternehmererklärung reicht nur für den reinen Nachweis gegenüber der KfW 308, nicht für den Zuschussantrag.

    Der Antrag für die Einzelmaßnahmen muss vor dem Notartermin stehen, die 4,5-Jahres-Frist läuft ab der KfW-Zusage — nicht ab Einzug.

    FAQ

    Häufige Fragen zum Einzelmaßnahmen-Check

    Reicht es, wenn drei von vier Maßnahmen bereits erfüllt sind?
    Nein. Für den Einzelmaßnahmen-Weg müssen am Ende alle vier Bereiche erfüllt sein — Fenster, Fassade, Dach und Heizung. Ist einer davon noch offen, muss genau dieser eine nachgeholt werden; die übrigen drei zählen dann bereits durch Bestandsschutz oder frühere Sanierung.
    Was, wenn ich die Baujahre der Sanierungen nicht kenne?
    Fragen Sie bei der Besichtigung gezielt nach Rechnungen zu Fenstertausch, Dämmung und Heizung — nicht nur nach dem Energieausweis. Ohne Belege lässt sich der Bestandsschutz später nicht nachweisen, selbst wenn die Maßnahme optisch bereits umgesetzt wirkt.
    Zählt der Nachweis per Fachunternehmererklärung für die Förderung der Einzelmaßnahmen selbst?
    Nein, nur für den Nachweis gegenüber KfW 308. Wer für Dämmung, Fenster oder Heizung zusätzlich den BAFA-Zuschuss bzw. KfW 458 beantragen will, braucht dafür weiterhin einen Energieberater.
    Ist das Ergebnis verbindlich?
    Nein. Der Check ordnet Ihre Angaben grob anhand der technischen Mindestanforderungen und des EnEV-2001-Bestandsschutzes ein. Verbindlich wird die Einordnung erst durch die Fachunternehmererklärung oder den Energieberater vor dem Antrag.

    Objekt konkret prüfen lassen

    Unverbindliche Erstberatung kostenlos — Provision wird von der Bank gezahlt. Ich prüfe Ihr konkretes Objekt gegen die vier Einzelmaßnahmen und koordiniere den 308-Antrag vor dem Kaufvertrag.