Rechner · Immobilienbewertung

Restnutzungsdauer berechnen: Wie lange nutzt die Bank Ihr Gebäude noch?

Baujahr, Gebäudeart und Modernisierungen eingeben — der Rechner zeigt die Restnutzungsdauer nach dem Modell der ImmoWertV als Richtwert in Jahren.

Wie berechnet man die Restnutzungsdauer einer Immobilie?

Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, die ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer der Gebäudeart nach Anlage 1 ImmoWertV, bei Wohngebäuden 80 Jahre.

Ohne Modernisierung gilt vereinfacht: Gesamtnutzungsdauer minus Gebäudealter. Wurde modernisiert, vergibt Anlage 2 ImmoWertV bis zu 20 Modernisierungspunkte; je mehr Punkte, desto länger die Restnutzungsdauer. Bei einer Kernsanierung sind bis zu 90 Prozent der Gesamtnutzungsdauer möglich.

Der Rechner unten bildet dieses Modell ab. Er ersetzt kein Gutachten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Restnutzungsdauer-Rechner

Restnutzungsdauer nach ImmoWertV berechnen

Gebäudeart und Baujahr wählen, durchgeführte Modernisierungen anhaken.

Modernisierungen der letzten Jahre (Anlage 2 ImmoWertV)
Restnutzungsdauer (Richtwert)
Restnutzungsdauer

Unverbindlicher Richtwert nach dem Modell der ImmoWertV (Anlage 1 und 2). Ersetzt kein Sachverständigengutachten. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Grundlage

Welche Gesamtnutzungsdauer gilt für ein Wohnhaus?

Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser setzt Anlage 1 ImmoWertV eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren an. Ein Haus mit Baujahr 1975 ist im Jahr 2026 also 51 Jahre alt; ohne Modernisierung bleiben rechnerisch 29 Jahre Restnutzungsdauer.

Wie viele Modernisierungspunkte hat mein Haus?

Anlage 2 ImmoWertV verteilt höchstens 20 Punkte auf acht Modernisierungselemente. Dach mit Wärmedämmung und Wärmedämmung der Außenwände zählen je bis zu 4 Punkte, Fenster, Leitungen, Heizung, Bäder, Innenausbau und Grundriss je bis zu 2 Punkte. Der Rechner zählt die angehakten Maßnahmen mit der vollen Punktzahl; liegt eine Maßnahme länger zurück, setzt ein Gutachter oft weniger Punkte an.

Was gilt bei einer Kernsanierung?

Ein kernsaniertes Gebäude wird fast wie ein Neubau behandelt: Die Restnutzungsdauer kann bis zu 90 Prozent der Gesamtnutzungsdauer betragen. Der Rechner zieht davon die Jahre seit der Kernsanierung ab.

Finanzierung

Warum ist die Restnutzungsdauer für die Finanzierung wichtig?

Die Restnutzungsdauer fließt in die Bewertung ein, mit der die Bank den Beleihungswert ermittelt. Bei vermieteten Objekten bestimmt sie im Ertragswertverfahren, über wie viele Jahre die Miete angesetzt wird. Eine kurze Restnutzungsdauer drückt den Wert und kann auch die Laufzeit begrenzen, die eine Bank für das Darlehen akzeptiert.

Wie sich das auf Ihre Finanzierung auswirkt, zeigt der Beleihungswertrechner. Für vermietete Objekte hilft zusätzlich der Mietrenditerechner.

FAQ

Häufige Fragen zur Restnutzungsdauer

Wie wird die Restnutzungsdauer berechnet?
Grundlage ist die Gesamtnutzungsdauer der Gebäudeart nach Anlage 1 ImmoWertV. Ohne nennenswerte Modernisierung gilt: Gesamtnutzungsdauer minus Gebäudealter. Mit Modernisierungspunkten nach Anlage 2 ImmoWertV verlängert sich die Restnutzungsdauer nach dem dort festgelegten Modell.
Wie viele Modernisierungspunkte sind möglich?
Höchstens 20 Punkte: Dach und Außenwanddämmung je bis zu 4 Punkte, Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizung, Bäder, Innenausbau und Grundriss je bis zu 2 Punkte.
Was gilt bei einer Kernsanierung?
Bei einem kernsanierten Gebäude kann die Restnutzungsdauer bis zu 90 Prozent der Gesamtnutzungsdauer betragen. Der Rechner setzt das Gebäudealter dann ab dem Jahr der Kernsanierung an.
Ersetzt der Rechner ein Gutachten?
Nein. Der Rechner liefert einen Richtwert nach dem Modell der ImmoWertV. Für steuerliche Zwecke oder gegenüber der Bank zählt die Einschätzung eines Sachverständigen. Steuerliche Fragen gehören zu Ihrem Steuerberater.
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