Rechner · Ablösung

Vorfälligkeitsentschädigung schätzen

Wer sein Darlehen innerhalb der Zinsbindung ablöst — etwa beim Verkauf der Immobilie — zahlt der Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Schätzung gibt eine grobe Größenordnung; die Bank rechnet nach eigener Methode.

Information

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Zinsschaden der Bank: die Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem, was die Bank heute bei sicherer Wiederanlage noch bekäme, über die verbleibende Zinsbindung. Banken berechnen sie nach der Aktiv-Passiv- oder Aktiv-Aktiv-Methode; Sondertilgungsrechte und ersparte Kosten mindern sie. Wichtig: Nach §489 BGB können Sie ein Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.

VFE-Schätzung

Grobe Größenordnung

Restschuld, verbleibende Zinsbindung, Ihren Vertragszins und einen angenommenen Wiederanlagezins eingeben.

Schätzung (sehr grob)
geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung

Sehr grobe Näherung, keine rechtsverbindliche Berechnung. Banken rechnen nach eigener Methode (Aktiv-Passiv/Aktiv-Aktiv); Sondertilgungsrechte, ersparte Verwaltungs- und Risikokosten sowie die exakte Zinsstruktur mindern den Betrag. Nach §489 BGB ist zehn Jahre nach Vollauszahlung eine Kündigung mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung möglich. Dies ist keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Wann fällt überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vor deren Ende zurückzahlen, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht greift — typischerweise beim Verkauf der Immobilie. Bei variablen Darlehen oder nach Ablauf der Zinsbindung fällt keine an.
Kann ich nach zehn Jahren kostenlos kündigen?
Nach §489 BGB dürfen Sie ein Darlehen zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen — ohne Vorfälligkeitsentschädigung, auch wenn die Zinsbindung länger läuft.
Wie genau ist diese Schätzung?
Sie liefert nur eine grobe Größenordnung. Die verbindliche Berechnung macht Ihre Bank nach anerkannter Methode. Bei Verdacht auf eine überhöhte Forderung lohnt eine unabhängige Prüfung.