Vorfälligkeitsentschädigung schätzen
Wer sein Darlehen innerhalb der Zinsbindung ablöst — etwa beim Verkauf der Immobilie — zahlt der Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Schätzung gibt eine grobe Größenordnung; die Bank rechnet nach eigener Methode.
Information
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Zinsschaden der Bank: die Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem, was die Bank heute bei sicherer Wiederanlage noch bekäme, über die verbleibende Zinsbindung. Banken berechnen sie nach der Aktiv-Passiv- oder Aktiv-Aktiv-Methode; Sondertilgungsrechte und ersparte Kosten mindern sie. Wichtig: Nach §489 BGB können Sie ein Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Grobe Größenordnung
Restschuld, verbleibende Zinsbindung, Ihren Vertragszins und einen angenommenen Wiederanlagezins eingeben.
Sehr grobe Näherung, keine rechtsverbindliche Berechnung. Banken rechnen nach eigener Methode (Aktiv-Passiv/Aktiv-Aktiv); Sondertilgungsrechte, ersparte Verwaltungs- und Risikokosten sowie die exakte Zinsstruktur mindern den Betrag. Nach §489 BGB ist zehn Jahre nach Vollauszahlung eine Kündigung mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung möglich. Dies ist keine Rechtsberatung.
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Wann fällt überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Kann ich nach zehn Jahren kostenlos kündigen?
Wie genau ist diese Schätzung?
Keine Strafe — ein Schadensersatz
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird oft für eine Bußzahlung gehalten. Sie ist etwas anderes: Die Bank hat sich für die Dauer Ihrer Zinsbindung selbst refinanziert und mit Ihren Zinszahlungen kalkuliert. Lösen Sie vorzeitig ab, muss sie das Geld zum heutigen Zinsniveau neu anlegen. Ist dieses niedriger als Ihr Vertragszins, entsteht ihr ein Zinsschaden — und genau der wird ersetzt.
Daraus folgt eine Regel, die viele überrascht: Sind die Marktzinsen seit Ihrem Abschluss gestiegen, kann die Entschädigung sehr klein oder sogar null sein. Denn dann kann die Bank das zurückgezahlte Geld teurer verleihen als vorher. Die Zahl hängt also nicht nur an Ihrer Restschuld, sondern maßgeblich an der Zinsentwicklung seit Vertragsschluss und an der Restlaufzeit der Bindung.
Vier Wege aus der Entschädigung
- Zehn Jahre sind um. Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist (§ 489 BGB) — entschädigungsfrei, unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung noch läuft. Bei einer 15- oder 20-jährigen Bindung ist das der wichtigste Ausstiegspunkt überhaupt.
- Die Zinsbindung endet ohnehin. Zum Ablauf der Bindung ist die Ablösung frei.
- Sondertilgung. Der vereinbarte jährliche Rahmen ist entschädigungsfrei — er reduziert im Übrigen auch die Bemessungsgrundlage, wenn später doch abgelöst wird.
- Fehlerhafte Widerrufsinformation. Ist sie im Vertrag unzureichend, kann ein Widerrufsrecht fortbestehen. Ob das in Ihrem Fall greift, ist eine Rechtsfrage — dafür brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, keine Finanzierungsberatung (§ 2 RDG).
Der Rechner liefert eine Überschlagsgröße, keine Nachrechnung. Banken verwenden unterschiedliche Verfahren, und die Bank ist verpflichtet, ihre Berechnung offenzulegen. Wenn eine Ablösung ansteht — Verkauf, Trennung, Umschuldung —, rechnen wir gemeinsam durch, ob sie sich trotz Entschädigung lohnt. Häufig tut sie das.