Vorfälligkeitsentschädigung schätzen
Wer sein Darlehen innerhalb der Zinsbindung ablöst — etwa beim Verkauf der Immobilie — zahlt der Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Schätzung gibt eine grobe Größenordnung; die Bank rechnet nach eigener Methode.
Information
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Zinsschaden der Bank: die Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem, was die Bank heute bei sicherer Wiederanlage noch bekäme, über die verbleibende Zinsbindung. Banken berechnen sie nach der Aktiv-Passiv- oder Aktiv-Aktiv-Methode; Sondertilgungsrechte und ersparte Kosten mindern sie. Wichtig: Nach §489 BGB können Sie ein Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Grobe Größenordnung
Restschuld, verbleibende Zinsbindung, Ihren Vertragszins und einen angenommenen Wiederanlagezins eingeben.
Sehr grobe Näherung, keine rechtsverbindliche Berechnung. Banken rechnen nach eigener Methode (Aktiv-Passiv/Aktiv-Aktiv); Sondertilgungsrechte, ersparte Verwaltungs- und Risikokosten sowie die exakte Zinsstruktur mindern den Betrag. Nach §489 BGB ist zehn Jahre nach Vollauszahlung eine Kündigung mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung möglich. Dies ist keine Rechtsberatung.
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