KfW 458 — Heizungsförderung
Der Zuschuss ist nicht das Problem. Die Finanzierung des Rests ist es. Die KfW zahlt bis zu 70 % — bei niedrigem Einkommen bis 80 % — der förderfähigen Ausgaben für die neue Heizung. Was danach übrig bleibt, muss finanziert werden. Genau das ist unsere Aufgabe.
Wie viel Heizungsförderung bekomme ich — und was kostet mich der Rest?
Über die KfW 458 werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch bezuschusst, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € sogar bis 80 %. Der Satz setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, einem Klimageschwindigkeits-Bonus (derzeit 16 Prozentpunkte) und einem einkommensabhängigen Bonus. Gerechnet wird der Prozentsatz aber nur auf die förderfähigen Ausgaben bis 28.000 € für die erste Wohneinheit — nicht auf die Gesamtkosten. Bei 80 % Förderquote sind das maximal 22.400 € Zuschuss. Alles darüber — teurere Wärmepumpe, Pufferspeicher, Flächenheizung, Nebenarbeiten — tragen Sie selbst. Und dieser Eigenanteil ist es, der die eigentliche Frage stellt: Wie wird er finanziert, ohne die monatliche Rate zu sprengen? Dafür gibt es den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit und das Bankdarlehen — beides bringen wir mit Ihrem Zuschuss in eine tragfähige Gesamtrechnung.
Was die KfW 458 seit dem 21.07.2026 zahlt
Die Heizungsförderung ist ein Zuschuss (kein Kredit) für den Austausch der Heizung gegen ein förderfähiges System — Wärmepumpe, Biomasse, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung, Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Der Zuschuss bemisst sich als Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben und setzt sich aus einer Grundförderung und Boni zusammen:
- Grundförderung: 30 % — für jede förderfähige Heizung, unabhängig vom Einkommen und davon, ob selbst genutzt oder vermietet.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: derzeit 16 Prozentpunkte — nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Heizung austauschen (Öl, Kohle, Gas-Etage, Nachtstromspeicher — oder Gas/Biomasse, wenn mindestens 20 Jahre alt). Dieser Bonus sinkt im Zeitverlauf (siehe unten).
- Einkommens-Bonus: 40 / 30 / 10 Prozentpunkte — für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € (40), über 30.000 bis 40.000 € (30), über 40.000 bis 50.000 € (10). Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € gesenkt.
- iSFP-, WPB- und Wertschöpfungs-Bonus — jeweils zusätzliche Prozentpunkte (iSFP +5, WPB +5, Wertschöpfung +15 für in der EU gefertigte Wärmepumpen); WPB und Wertschöpfung greifen ab dem 1. Quartal 2027.
Gedeckelt ist die Summe aus Grundförderung und Boni bei 70 % — beziehungsweise 80 % für ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag). Der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Berechnet wird der Prozentsatz auf die förderfähigen Ausgaben bis 28.000 € je erster Wohneinheit (15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten). Diese Höchstgrenze sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWE, gültig ab 21.07.2026, veröffentlicht am 20.07.2026 auf energiewechsel.de; KfW-Übersichtsseite ‚Anpassungen 2026‘; KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026. Geprüft am 21.07.2026. Maßgeblich ist der Bescheid der KfW; dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Warum Warten hier tatsächlich Geld kostet
Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist der einzige Förderbaustein mit eingebautem Countdown. Er wird planmäßig kleiner:
- 16 Prozentpunkte — 21.07.2026 bis 31.01.2027
- 12 Prozentpunkte — ab 01.02.2027
- 8 Prozentpunkte — ab 01.08.2027
- 4 Prozentpunkte — ab 01.02.2028
- entfällt — ab 01.08.2028
Für einen selbstnutzenden Eigentümer, der eine alte fossile Heizung ersetzt, bedeutet der Wechsel von 16 auf 12 Prozentpunkte bei 28.000 € förderfähigen Ausgaben rund 1.120 € weniger Zuschuss — allein durch ein halbes Jahr Verzögerung. Gleichzeitig sinkt ab Februar 2027 auch die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben. Das heißt nicht, dass Eile über alles geht; ein überstürzter Heizungstausch ohne solide Finanzierung des Eigenanteils ist teurer als ein paar Prozentpunkte Bonus. Aber der Zeitpunkt gehört in die Rechnung — nicht als Nebensache, sondern als eigene Größe.
Der Zuschuss deckt einen Teil — den Rest finanzieren wir
Eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus kostet mit Speicher, Anpassung der Heizflächen und Nebenarbeiten häufig deutlich mehr als die 28.000 € förderfähigen Ausgaben. Selbst bei 80 % Förderquote bleibt ein Eigenanteil — und der ist bei den meisten Vorhaben die eigentliche Hürde, nicht der Zuschuss. Für diesen Eigenanteil gibt es zwei Bausteine:
- Der KfW-Ergänzungskredit (358/359). Ein zinsgünstiges Darlehen für die förderfähigen Ausgaben. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € erhalten dafür einen zusätzlichen, aus Bundesmitteln finanzierten Zinsvorteil. Der Kredit läuft — wie alle KfW-Mittel — nicht direkt bei der KfW, sondern über eine durchleitende Bank.
- Das Bankdarlehen. Für alles, was über die förderfähigen Ausgaben hinausgeht, und für die Einbindung in eine bestehende oder neue Immobilienfinanzierung. Hier entscheidet sich, ob die Gesamtrate tragbar bleibt.
Genau an dieser Schnittstelle arbeiten wir. Der Zuschuss steht in Ihrem Bescheid; die Finanzierung des Rests entscheidet über die monatliche Belastung. Wir bringen Zuschuss, Ergänzungskredit und Bankdarlehen in eine einzige Kapitaldienstrechnung — und prüfen, welche der durchleitenden Banken das Programm überhaupt mitgeht und Ihre Konstellation finanziert. Die Beratung ist für Sie kostenlos; die Provision zahlt die Bank. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Information
BEG-Umstellung zum 21.07.2026. Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 die Eckpunkte der neu gefassten Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; sie gelten ab dem 21.07.2026. Von der KfW selbst bestätigt: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, die Erneuerbare-Energien-Klasse wird Standard (ihr bisheriger 5-Punkte-Bonus entfällt), der Förderhöchstbetrag beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, im Gegenzug wird der Zins stärker verbilligt. Die EE-Klasse ist jetzt Pflicht. Die neue Tilgungszuschuss-Staffel je Stufe: EH 40 EE 10 %, EH 55 EE und EH Denkmal EE 5 % — für EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss (es bleibt der zinsverbilligte Kredit). Obendrauf: +5 Punkte für die NH-Klasse, +10 Punkte für ein „Worst Performing Building" (EH 70/55/40 EE), serieller Sanierungsbonus 15 Punkte für EH 55/40 EE bzw. 5 Punkte für EH 70 EE (ab September 2026). Neu ist außerdem: Komplettsanierung (KfW 261 / BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BAFA / KfW 458) sind für dasselbe Vorhaben nicht mehr kombinierbar — entweder das eine oder das andere. Maßgeblich ist der Satz in Ihrer KfW-Zusage; bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Quelle: BEG-Förderrichtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWE, gültig ab 21.07.2026, veröffentlicht am 20.07.2026 auf energiewechsel.de; KfW-Übersichtsseite ‚Anpassungen 2026‘; KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026. Geprüft am 21.07.2026. Maßgeblich ist der Satz, der in Ihrer KfW-Zusage steht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Bekomme ich 70 oder 80 Prozent?
Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus?
Kann ich Heizungsförderung (458) und Komplettsanierung (261) kombinieren?
Wer finanziert den Teil, den der Zuschuss nicht deckt?
Information
Weiterführende Seiten
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Unverbindliche Erstberatung kostenlos — Provision wird von der Bank gezahlt. Ich bringe Ihren Heizungszuschuss, den Ergänzungskredit und das Bankdarlehen in eine tragfähige Gesamtrate.