Warum liegt das halbe Internet hier falsch?
Weil viele Ratgeberseiten, Foren und Gesetzessammlungen noch den Freibetrag von 2.000 Euro nennen, der bis 2017 galt. Heute gilt nach § 16 Abs. 2 ErbStG der Freibetrag eines unbeschränkt Steuerpflichtigen, quotal gekürzt.
- Der 2.000-€-Freibetrag gilt seit 2017 nicht mehr: Das war die Rechtslage bis 2017. Heute gilt § 16 Abs. 2 ErbStG: Sie erhalten denselben Freibetrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, aber quotal gekürzt im Verhältnis des nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögens zum Gesamterwerb, über zehn Jahre betrachtet. Welche Banken finanzieren Steuerausländer?.
- Bin ich nach dem Wegzug sofort Steuerausländer? Für die Erbschaftsteuer meist nicht. Deutsche Staatsangehörige gelten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer — mit unbeschränkter Steuerpflicht auf das Weltvermögen. Die Frist läuft ab dem dauerhaften Aufenthalt im Ausland, nicht ab der Abmeldung. Welche Banken finanzieren Steuerausländer?.
- Ein Darlehen auf die deutsche Immobilie kann abzugsfähig sein: Nach § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG sind Schulden bei beschränkter Steuerpflicht nur abzugsfähig, soweit sie mit dem Inlandsvermögen zusammenhängen. Ein grundpfandrechtlich auf der deutschen Immobilie gesichertes Darlehen, das ihrem Erwerb diente, erfüllt das am klarsten. Das ist keine Steuerberatung (§ 34i GewO) — verbindlich entscheidet Ihr Steuerberater.
Welcher Erbschaftsteuer-Freibetrag gilt für Steuerausländer mit einer deutschen Immobilie? Für die Erbschaftsteuer gilt bei Steuerausländern mit deutscher Immobilie heute der volle persönliche Freibetrag, quotal gekürzt nach § 16 Abs. 2 ErbStG.
Zwei Fallen bleiben: Nachlassverbindlichkeiten ohne direkten Bezug zum Inlandsvermögen sind nur anteilig abziehbar (§10 Abs. 6 ErbStG), und ein Wegzug innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall kann die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht fortbestehen lassen.
Das ist eine steuerrechtliche Frage — wir liefern die Finanzierungsseite; die verbindliche Würdigung trifft Ihr Steuerberater oder Fachanwalt.
Bis 2017 stand in § 16 Abs. 2 ErbStG ein Satz, der leicht zu merken und leicht zu zitieren war: Bei beschränkter Steuerpflicht tritt an die Stelle des normalen Freibetrags ein Freibetrag von 2.000 Euro. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel mehrfach kassiert — sie verstieß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Der Gesetzgeber hat sie mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz gestrichen; die Neufassung gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 24.06.2017 entstanden ist.
Trotzdem finden Sie die 2.000 Euro bis heute auf Ratgeberseiten, in Foren und sogar in Gesetzessammlungen, die ihren Textstand nie nachgezogen haben. Das ist kein Randproblem: Wer mit dieser Zahl plant, plant mit einer Rechtslage, die es seit über neun Jahren nicht mehr gibt — und kommt zu einem Ergebnis, das entweder viel zu pessimistisch oder, je nach Konstellation, gefährlich optimistisch ist.
Dieser Text ordnet die Rechtslage ein, damit Sie die richtigen Fragen stellen können — die verbindliche Auskunft erteilt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt. Was wir beurteilen können und beurteilen: welche Rolle die Finanzierung dabei spielt.