Kann ich als Steuerausländer eine Immobilie als Kapitalanlage in Deutschland kaufen?
Ja — wer im Ausland wohnt, kann als Steuerausländer weiterhin eine Immobilie als Kapitalanlage in Deutschland kaufen; Denkmal-AfA (§ 7i), QNG-Neubau und Bestandsobjekte bleiben grundsätzlich offen. Die deutschen Mieteinkünfte unterliegen nur der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 EStG), die Gebäudeabschreibung wirkt wie beim Inländer — linear 2 % ab Baujahr 1925, 2,5 % davor.
Der Unterschied liegt in der Finanzierung: Nicht jede Bank finanziert einen Kreditnehmer mit ausländischem Wohnsitz, und die Beleihung hängt stärker an der Einkommensstärke als bei Inländern. Der Beleihungsauslauf liegt typisch bei 60 bis 100 %, das Eigenkapital entsprechend bei bis zu 40 % plus Nebenkosten; aktiv sind je nach Wohnsitzland und Einkommen rund 6 bis 10 Banken. Auch der Mietertrag geht nicht vollständig in die Bankrechnung ein — wie viel angerechnet wird, unterscheidet sich je Institut erheblich. Deshalb entscheidet die spezialisierte Bankenauswahl, ob der Fall zustande kommt — nicht der Zins. Keine Rechts- oder Steuerberatung.