Kapitalanlage für Selbstständige und Steuerausländer
Selbstständige Einkommen und ein Wohnsitz im Ausland sind kein Ausschluss — nur eine Frage der richtigen Bank und Aufbereitung. Zwei Praxisberichte zeigen den Weg.
Information
Selbstständig und im Ausland ansässig und eine Kapitalanlage in Deutschland: Das ist die Konstellation, bei der die meisten Vergleichsportale gar keine Zahl mehr ausspucken. Nicht weil sie unfinanzierbar wäre, sondern weil sich drei Hürden überlagern, die einzeln schon einen Teil der Banken ausschließen.
Erstens die Einkommensart. Es gibt keine Gehaltsabrechnung, sondern Jahresabschlüsse. Die Bank sucht darin nicht die höchste Zahl, sondern die nachhaltige — und ein Investitionsjahr, das den Gewinn drückt, liest sie ohne Erläuterung als Abwärtstrend.
Zweitens der Wohnsitz. Ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind Sie beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG). Das ändert das anwendbare Recht, die Zustellbarkeit und die Anforderungen an die dokumentierte Kreditwürdigkeitsprüfung.
Drittens — und das ist der Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat — die Nachweisform. Ein ausländischer Jahresabschluss folgt anderen Rechnungslegungsregeln als ein deutscher. Was dort „Gewinn“ heißt, ist nicht dasselbe, was eine deutsche Bank unter Gewinn versteht. Ohne Überleitung liest sie eine Zahl, die es so nicht gibt.
Wo der Hebel wirklich liegt
Nicht im Zins. Er liegt in der Aufbereitung und in der Auswahl.
- Aufbereitung: die Ergebnisse mehrerer Jahre in einer Linie darstellen, Sondereffekte benennen statt verstecken, Privatentnahmen und betriebliche Verbindlichkeiten trennen, die Systematik des ausländischen Abschlusses erklären. Die Frage nach der Nachhaltigkeit des Einkommens beantworten, bevor sie gestellt wird.
- Auswahl: Häuser, die einen ausländischen Selbstständigen prüfen wollen. Es gibt sie. Sie werben nicht damit, weil sie keine Werbung dafür brauchen. Eine Kette von Absagen bei den falschen Häusern erschwert die Anfrage bei den richtigen — deshalb steht die Auswahl am Anfang und nicht am Ende.
Kommt Fremdwährungseinkommen dazu, greift zusätzlich das Wandlungsrecht nach § 503 BGB — es knüpft an die Währung Ihres Wohnsitzstaats, nicht an die Ihres Honorars. Siehe Wandlungsrecht für Steuerausländer.
Häufig gestellte Fragen
Können Selbstständige eine Kapitalanlage finanzieren?
Geht das auch mit Wohnsitz im Ausland?
Was ist mit steuerlichen Themen?
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