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Welche Bank nimmt Einkommen in Fremdwährung an?

Wer sein Gehalt in Franken, Dollar, Pfund oder Singapur-Dollar bezieht, bekommt bei deutschen Banken sehr unterschiedliche Antworten. Manche Häuser nehmen Fremdwährungseinkommen nicht an — andere schon. Entscheidend ist die Kreditrichtlinie des einzelnen Hauses, nicht die Höhe Ihres Gehalts.

Kurz beantwortet

Zählt ein Gehalt in Fremdwährung?

Bei den Häusern, deren Kreditrichtlinie das vorsieht: ja. Manche Häuser nehmen Fremdwährungseinkommen nicht an — andere schon. Welche Währungen angenommen werden, ist von Bank zu Bank verschieden.

Wird es voll angerechnet?

Nein. Wo finanziert wird, rechnen Banken das Fremdwährungseinkommen mit einem Sicherheitsabschlag. Das verkleinert das Budget, ist aber kein Ausschlusskriterium. Wie hoch der Abschlag ausfällt, steht in der Richtlinie des Hauses.

Warum sagen so viele Häuser ab?

Weil die Kreditrichtlinie den Fall gar nicht vorsieht — häufig eng gefasst als „Wohnsitz EU, Einkommen Euro“. Dazu kommen Prozessfragen: Legitimation ohne PostIdent, Zustellung ins Ausland, deutsches Abrechnungskonto, Geldwäscheprüfung.

Die kurze Antwort

Zählt Ihr Einkommen in Fremdwährung bei einer deutschen Bank?

Es kommt auf die Kreditrichtlinie des einzelnen Hauses an, nicht auf die Höhe Ihres Gehalts. Manche Häuser nehmen Fremdwährungseinkommen nicht an — andere schon, und die Liste der akzeptierten Währungen ist von Bank zu Bank verschieden. Wo ein Gehalt in Franken, Dollar, Pfund oder Singapur-Dollar angenommen wird, wird es nicht voll angerechnet: Die Bank setzt einen Sicherheitsabschlag auf das umgerechnete Einkommen an und rechnet mit dem verbleibenden Betrag. Das verkleinert das Budget, ist aber kein Ausschlusskriterium. Neben der Währung steht in derselben Richtlinie das Wohnsitzland — viele Häuser haben ihre Länderlisten eng gefasst, und der Berater darf einen Fall außerhalb dieser Liste gar nicht erst prüfen. Deshalb bringt es selten etwas, gegen eine Absage zu argumentieren; es bringt etwas, von vornherein die Häuser anzusprechen, die genau diese Konstellation im Prozess abgebildet haben.

Der Rechenweg

Wie Banken ein Gehalt in Fremdwährung rechnen

Ein Fremdwährungsgehalt landet nicht so in der Haushaltsrechnung, wie es auf der Abrechnung steht. Die Bank rechnet es um und zieht anschließend einen Sicherheitsabschlag ab — was übrig bleibt, trägt die Rate.

  • Akzeptierte Währungen: Jedes Haus führt eine eigene Liste. CHF, USD und GBP stehen häufiger darauf als seltener gehandelte Währungen. Ob Ihre Währung dabei ist, entscheidet sich vor jeder Bonitätsprüfung.
  • Sicherheitsabschlag: Das umgerechnete Einkommen wird gekürzt angesetzt. Die Höhe steht in der Richtlinie und ist von Bank zu Bank verschieden. Planen Sie mit dem angesetzten Betrag, nicht mit dem Bruttobetrag.
  • Nachhaltigkeit: Gefragt ist nicht der höchste Monat, sondern das dauerhaft verfügbare Einkommen. Befristungen, Boni und variable Anteile werden unterschiedlich gewichtet.
  • Nachweisform: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge des Gehaltskontos gehören zusammen. Bei Selbstständigen treten Jahresabschlüsse an diese Stelle — mit einer Überleitung, wenn sie ausländischen Rechnungslegungsregeln folgen.
Zwei waagerechte Spannenbalken. Einkommen in fremder Währung bei Wohnsitz im Ausland: Abschlag 20 % bis 25 %. Grenzgänger in die Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland: 10 % bis 15 %.

Das Einkommen zählt, aber nicht in voller Höhe. Wer in fremder Währung verdient, dessen Einkommen wird in Euro umgerechnet und dann um 20 % bis 25 % gekürzt, bevor die Bank die Rate daran misst. Für Grenzgänger in die Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland ist der Abschlag mit 10 % bis 15 % deutlich kleiner — die beiden Fälle werden regelmäßig verwechselt, und wer den falschen Wert ansetzt, rechnet sein Budget um mehrere zehntausend Euro falsch. Welcher Wert gilt, hängt am Wohnsitz, nicht an der Währung.

Quelle: Eigene Vermittlungspraxis Perini nach § 34i GewO · Stand 07.09.2026

Praktische Folge: Zwei Häuser können aus demselben Gehalt zwei deutlich verschiedene Budgets errechnen — ohne dass sich an Ihrer Lage etwas geändert hätte.

Konstellationen

Drei Konstellationen — und was die Kreditrichtlinien daraus machen

EinkommenswährungTypische FälleAnnahmePraxis
EuroWohnsitz Spanien, Portugal, Österreich, Niederlande, Italien, ZypernBreitIm Einkommensnachweis gibt es nichts umzurechnen, kein Abschlag aus der Währung. Der einfachste Auslandsfall; es bleiben Legitimation und Bonitätsnachweis.
CHF, GBP, USD, SGD, AEDWohnsitz Schweiz, UK, USA, Singapur, VAEJe nach HausDiese Währungen kennen die Häuser mit eingespieltem Fremdwährungsprozess; angesetzt wird das umgerechnete Einkommen mit dem Sicherheitsabschlag. Ob ein Haus den Fall zeichnet, steht in seiner Kreditrichtlinie — die Schweiz ist der eingespielteste Fall, die USA der aufwendigste.
DKK, SEK, PLN, CZK, HUF, RONWohnsitz Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Ungarn, RumänienJe nach HausDiese Wohnsitzländer stehen in deutlich weniger Länderlisten, und der Abschlag kommt obendrauf. Der Bankenkreis ist damit enger als bei den großen Währungen — es bleiben die Häuser, deren Kreditrichtlinie Wohnsitzland und Währung zugleich zulässt.

Die Tabelle ordnet nach der Währung, in der Sie bezahlt werden. In derselben Kreditrichtlinie steht aber auch das Wohnsitzland — beide Angaben müssen passen, damit ein Haus den Fall überhaupt annimmt.

Der wahre Ablehnungsgrund

Warum Banken trotzdem Nein sagen

Ein hohes, sicheres Gehalt und trotzdem eine Absage — das kommt häufig vor. Die Begründung am Telefon ist meist die kürzeste verfügbare, nicht die richtige. Was tatsächlich dahintersteht:

  • Interne Länderlisten: Viele Häuser haben ihre Kreditrichtlinien eng gefasst („Wohnsitz EU + Einkommen Euro“). Der Berater darf den Fall dann gar nicht erst prüfen — die Anfrage ist erledigt, bevor jemand Ihre Unterlagen ansieht.
  • Kein Fremdwährungsprozess: Umrechnung, Abschlag und laufende Beobachtung müssen im System des Hauses abgebildet sein. Wo das fehlt, wird die ganze Fallgruppe ausgeschlossen — unabhängig vom einzelnen Kunden.
  • Prozess statt Bonität: Legitimation ohne PostIdent, Zustellung ins Ausland, deutsches Abrechnungskonto, Geldwäscheprüfung. Vieles davon ist lösbar — aber nicht im Standardprozess einer Filiale.
  • Fremdwährungsabschlag: Wo finanziert wird, rechnen Banken das Auslandseinkommen nicht voll an, sondern mit einem Sicherheitsabschlag. Das verkleinert das Budget, ist aber kein Ausschlusskriterium.

Praktische Folge: Es lohnt sich selten, gegen eine Absage zu argumentieren. Es lohnt sich, die Häuser anzusprechen, die diese Konstellation im Prozess abgebildet haben. Genau das ist meine Arbeit.

Gestaltung

Der Zweitwohnsitz-Hebel — und was er kostet

Ein naheliegender Gedanke: Mit einem Wohnsitz in Deutschland lösen sich Legitimation, Postzustellung und Gerichtsstand, und der Fall fällt in deutlich mehr Kreditrichtlinien. Aus Banksicht wird aus dem Auslandsfall ein Inlandsfall.

Der Preis steht im Steuerrecht.

Ein tatsächlich innegehabter Wohnsitz in Deutschland begründet nach §8 AO die unbeschränkte Steuerpflicht — also die Besteuerung des Welteinkommens. Bei einem Expat mit hohem Auslandsgehalt kann eine Zweitwohnung, die jederzeit zur Verfügung steht, zusätzlich die Ansässigkeit nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen in Frage stellen. Der Weg, den die Bank am liebsten mag, ist damit steuerlich der heikelste. Er gehört gerechnet, bevor er beschritten wird — mit einem Steuerberater, nicht mit der Bank.

Die anderen Wege, die je nach Fall tragen: eine deutsche Besitzgesellschaft als Darlehensnehmerin (erst ab entsprechender Größenordnung sinnvoll), nachweisbare Euro-Einkünfte oder Euro-Vermögen neben dem Fremdwährungsgehalt, oder eine Kapitalbeschaffung über bereits vorhandenes deutsches Eigentum.

Diese Seite beschreibt die Bankpraxis allgemeinverständlich. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung (§1 StBerG, RDG) und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch Fachanwalt oder Steuerberater. Ich bin Immobiliardarlehensvermittlerin nach §34i GewO und ordne ein, welche Bank Ihren Fall annimmt.

Häufige Fragen

Fremdwährungseinkommen — kurz beantwortet

Ich lebe in der Schweiz und verdiene in Franken — zählt das Einkommen?
Bei den Häusern, deren Kreditrichtlinie Fremdwährungseinkommen vorsieht: ja. Manche Häuser nehmen Fremdwährungseinkommen nicht an — andere schon. Wo es angenommen wird, wird es nicht voll angerechnet, sondern mit einem Sicherheitsabschlag. Das verkleinert das Budget, schließt die Finanzierung aber nicht aus.
Ich lebe in Dänemark und verdiene in Euro — ist das einfacher?
Im Einkommensnachweis ja: Es gibt nichts umzurechnen. Über die Annahme entscheidet trotzdem die Kreditrichtlinie des jeweiligen Hauses, und dort steht neben der Einkommenswährung auch das Wohnsitzland. Manche Häuser fassen ihre Länderlisten eng, andere weit. Die Auswahl beginnt deshalb bei der Richtlinie, nicht beim Zins.
Wie viel vom Fremdwährungsgehalt rechnet die Bank an?
Das steht in der Kreditrichtlinie des Hauses und ist von Bank zu Bank verschieden — ebenso wie die Liste der akzeptierten Währungen. Gerechnet wird mit einem Sicherheitsabschlag auf das umgerechnete Einkommen. Planen Sie deshalb nicht mit dem Bruttobetrag Ihrer Gehaltsabrechnung, sondern mit dem Betrag, den das jeweilige Haus ansetzt.
Warum sagt eine Bank ab, obwohl mein Einkommen hoch ist?
Weil die Höhe selten der Punkt ist. Viele Häuser haben ihre Kreditrichtlinien eng gefasst („Wohnsitz EU, Einkommen Euro“). Der Berater darf den Fall dann gar nicht erst prüfen — die Anfrage ist erledigt, bevor jemand Ihre Unterlagen ansieht. Dazu kommen Prozessfragen: Legitimation ohne PostIdent, Zustellung ins Ausland, deutsches Abrechnungskonto, Geldwäscheprüfung.
Lohnt es sich, gegen eine Absage zu argumentieren?
Selten. Wenn die Kreditrichtlinie eines Hauses Ihre Konstellation nicht vorsieht, ändert kein Argument die Richtlinie. Es lohnt sich, die Häuser anzusprechen, die genau diese Konstellation im Prozess abgebildet haben. Eine Kette von Absagen bei den falschen Häusern erschwert außerdem die Anfrage bei den richtigen — deshalb steht die Auswahl am Anfang.
Hilft ein Zweitwohnsitz in Deutschland?
Bankseitig oft ja: Legitimation, Postzustellung und Gerichtsstand sind gelöst, und der Fall fällt in mehr Kreditrichtlinien. Steuerlich ist genau das der heikelste Weg — ein tatsächlich innegehabter Wohnsitz begründet nach §8 AO die unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Diese Rechnung gehört vor die Bankanfrage, nicht danach, und zum Steuerberater.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Gehalt aus dem Ausland?
Regelmäßig: Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge des Gehaltskontos und ein Nachweis über die Dauerhaftigkeit der Anstellung. Bei Selbstständigen treten die Jahresabschlüsse an diese Stelle. Je klarer die Unterlagen die Nachhaltigkeit des Einkommens zeigen, desto weniger Rückfragen entstehen — und desto eher passt der Fall in eine Richtlinie.
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Was danach kommt

Die Kreditrichtlinie entscheidet, ob Sie finanzieren können. Eine zweite Frage entscheidet, was Ihre Familie später davon hat: Erbschaftsteuer bei deutscher Immobilie und Wohnsitz im Ausland — nach § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG sind Schulden nur abzugsfähig, soweit sie mit dem Inlandsvermögen zusammenhängen. Wie Sie finanzieren, entscheidet mit, was am Ende versteuert wird.

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