Kaufnebenkosten · Notar · Grundbuch

Notarkosten beim Hauskauf — was wirklich anfällt

Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich festgelegt. Vergleichen bringt nichts, Verhandeln auch nicht. Was zählt, ist zu wissen, wann sie anfallen und warum sie aus Eigenkapital kommen müssen.

Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf in Deutschland?

Die Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar — sie richten sich nach dem Geschäftswert, also im Kern nach dem Kaufpreis. Ein Preisvergleich zwischen Notaren bringt deshalb nichts. Als Faustwert rechnen Sie mit rund 1,5 % des Kaufpreises für den Notar und rund 0,5 % für das Grundbuch einschließlich Eintragung der Grundschuld. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt, und einer eventuellen Maklerprovision ergeben sich daraus die Kaufnebenkosten. Wichtig für die Finanzierung: Diese Kosten werden von Banken in aller Regel nicht mitfinanziert, sondern müssen aus Eigenkapital kommen — bei Steuerausländern gilt das erfahrungsgemäß umso strikter. Wer diese Kosten von Anfang an fest in die Eigenkapitalplanung einrechnet, vermeidet eine böse Überraschung kurz vor dem Notartermin.

Grundregel

Warum ein Preisvergleich zwischen Notaren sinnlos ist

Anders als bei fast jeder anderen Dienstleistung beim Immobilienkauf gibt es beim Notar keinen Preiswettbewerb. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert — im Kern also nach dem Kaufpreis. Jeder Notar in Deutschland rechnet für denselben Vorgang dasselbe ab.

Eine Übersicht aller Kaufnebenkosten als Begriff steht im Wiki-Eintrag Kaufnebenkosten; diese Seite geht auf den Notaranteil im Detail ein.

Das ist eine gute Nachricht: Sie können den Notar nach Erreichbarkeit, Sprache und Termintreue aussuchen statt nach Preis. Gerade bei einem Kauf aus dem Ausland ist das relevant — ein Notar, der Vollmachten und Apostillen routiniert bearbeitet, spart Ihnen mehr Zeit, als ein Preisvergleich je Geld sparen könnte.

Größenordnung

Womit Sie rechnen sollten

  • Notar: üblich rund 1,5 % des Kaufpreises für die Beurkundung.
  • Grundbuch: üblich rund 0,5 %, einschließlich Eintragung der Grundschuld.
  • Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % — sie richtet sich allein nach der Lage der Immobilie, nicht nach Ihrem Wohnsitz.
  • Maklerprovision: falls ein Makler beteiligt ist, je nach Vereinbarung.

Notar- und Grundbuchkosten schwanken im Einzelfall, weil sie vom Umfang der Beurkundung und von der Höhe der eingetragenen Grundschuld abhängen. Die genannten Werte sind übliche Richtwerte, keine Zusage. Mit unserem Nebenkostenrechner können Sie Ihre konkrete Konstellation durchrechnen.

Finanzierung

Der Punkt, der Käufer am häufigsten überrascht

Ein zweiter Kostenblock hängt nicht am Kaufpreis, sondern an der Höhe der eingetragenen Sicherheit: Grundschuld eintragen, Zweckerklärung und Löschung.

Kaufnebenkosten werden von Banken in aller Regel nicht mitfinanziert. Sie müssen aus Eigenkapital kommen — zusätzlich zu dem Eigenkapitalanteil, den die Bank ohnehin am Kaufpreis erwartet.

Der Grund liegt in der Sicherheit: Notargebühr und Grunderwerbsteuer erhöhen den Wert der Immobilie nicht. Sie sind aus Sicht der Bank verlorener Aufwand, der im Verwertungsfall nicht zurückkommt. Deshalb bleiben sie außen vor.

Für Steuerausländer gilt das umso strikter. Wer aus dem Ausland finanziert, bringt ohnehin einen höheren Eigenkapitalanteil mit — die Nebenkosten kommen oben drauf. Wer sie beim Budget vergisst, steht kurz vor dem Notartermin vor einer Lücke, die sich dann nicht mehr schließen lässt. Rechnen Sie sie deshalb von Anfang an ein, nicht am Ende.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich beim Notar sparen, wenn ich vergleiche?
Nein. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert. Jeder Notar rechnet dasselbe ab. Suchen Sie ihn deshalb nach Erreichbarkeit und Erfahrung aus — bei einem Kauf aus dem Ausland ist Routine mit Vollmachten und Apostillen mehr wert als jeder Preisvergleich.
Werden die Notarkosten mitfinanziert?
In aller Regel nicht. Kaufnebenkosten müssen aus Eigenkapital kommen, weil sie den Wert der Immobilie nicht erhöhen und der Bank im Verwertungsfall keine Sicherheit bieten. Bei Auslandswohnsitz ist das besonders konsequent.
Richtet sich die Grunderwerbsteuer nach meinem Wohnsitz?
Nein, ausschließlich nach der Lage der Immobilie. Wo Sie leben, spielt für diese Steuer keine Rolle — der Satz des Bundeslandes entscheidet, in dem das Objekt steht.
Was kostet die Eintragung der Grundschuld?
Sie ist Teil der Grundbuchkosten und hängt von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab, nicht vom Kaufpreis. Deshalb schwankt dieser Posten je nach Finanzierungshöhe.
Muss ich als Steuerausländer zum Notartermin nach Deutschland?
In der Regel nicht. Der Termin lässt sich über eine im Wohnsitzland beglaubigte und apostillierte Vollmacht abwickeln. Planen Sie dafür Vorlauf ein — Beglaubigung, Apostille und Postlauf brauchen Zeit.
Was kostet die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld?
Für die Löschung fallen Notar- und Grundbuchgebühren an, die sich nach der eingetragenen Höhe des Rechts richten, nicht nach dem Kaufpreis. Nötig ist eine Löschungsbewilligung der Bank. Häufig lohnt es sich, eine bezahlte Grundschuld stehen zu lassen statt sie zu löschen — sie lässt sich später für eine neue Finanzierung wiederverwenden.
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