Förderung · Juli 2026

Energetische Sanierung 2026 — was jetzt neu ist

Die Förderlandschaft ist im Kern stabil — BAFA für die Gebäudehülle, KfW für Heizung und Komplettsanierung, dazu der Steuerbonus. 2026 gibt es aber zwei befristete Neuerungen, die für Käufer und Sanierer bares Geld bedeuten können.

Neu ab 1. Juli 2026: „Gewerbe zu Wohnen"

Leerstehende Büro- und Gewerbeflächen zu Wohnraum machen — genau das fördert das neue KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen" (266). Wer ein bislang nicht zu Wohnzwecken genutztes, beheiztes Gebäude oder einen Gebäudeteil zu Wohnraum umbaut, erhält 30 % Zuschuss von maximal 100.000 € pro Wohneinheit — also bis zu 30.000 € je neuer Wohnung. Wichtig: Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2026 — wer umwidmen will, sollte den Antrag nicht ins nächste Jahr schieben.

Die Bedingung: Der entstehende Wohnraum wird auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE saniert, umzusetzen in maximal 4,5 Jahren. Ohne EE-Klasse geht es, wenn die Heizung höchstens fünf Jahre alt ist oder der Anteil erneuerbarer Energien bereits bei 65 % liegt. Wichtig: Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2026.

Ab 3. August 2026: bessere Konditionen bei „Jung kauft Alt"

Das Programm „Jung kauft Alt" (308) richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die eine sanierungsbedürftige Immobilie (Energieklasse F, G oder H) als selbstgenutztes Wohneigentum kaufen und anschließend sanieren — auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE, innerhalb von maximal 4,5 Jahren.

Bisher gab es dafür einen zinsgünstigen Kredit von 100.000 bis 150.000 €. Ab dem 3.8.2026 verbessern sich die Konditionen deutlich: Der Kredit steigt auf maximal 140.000 bis 180.000 €, und es werden auch Einzelmaßnahmen möglich, ohne dass der volle Effizienzhaus-Standard erreicht werden muss. Das öffnet das Programm für schrittweise Sanierungen.

Der Rahmen bleibt: drei Töpfe

Unabhängig von den Neuerungen gilt die bekannte Aufteilung: Das BAFA fördert Gebäudehülle und Anlagentechnik (15 %, mit Sanierungsfahrplan +5 %), der KfW-Kredit die Heizung (Programm 458, seit 21.07.2026 bis zu 80 %) und die Komplettsanierung (261), und das Finanzamt bietet mit §35c EStG einen Steuerbonus von 20 % über drei Jahre für Selbstnutzer. Eine wichtige Regel dabei: Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder Förderung oder Steuerbonus — nicht beides.

Den vollständigen Überblick — welcher Topf für welche Maßnahme, wie hoch die Zuschüsse, und wie die Boni beim Heizungstausch auf bis zu 80 % kommen — haben wir hier zusammengestellt: Förderung energetische Sanierung im Überblick.

FAQ zu diesem Artikel

Häufige Fragen

Lohnt sich „Gewerbe zu Wohnen" auch für kleine Umbauten?
Das Programm zielt auf die Umwandlung bislang nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Flächen in Wohnraum — pro geschaffener Wohneinheit sind bis zu 30.000 € Zuschuss möglich. Ob sich das im Einzelfall trägt, hängt vom Sanierungsziel (EH 85 EE bzw. Denkmal EE) und der Frist bis Ende 2026 ab. Die Finanzierung des nicht geförderten Teils rechnen wir gern mit Ihnen durch.
Warum lohnt es sich, mit „Jung kauft Alt" bis August zu warten?
Ab dem 3.8.2026 steigt der zinsgünstige Kredit auf bis zu 140.000–180.000 €, und es werden auch Einzelmaßnahmen ohne vollen Effizienzhaus-Standard förderfähig. Wer ohnehin plant, sollte die verbesserten Konditionen mitnehmen — die genaue Terminierung hängt aber von Kaufvertrag und Sanierungszeitplan ab.
Kann ich diese Programme mit anderer Förderung kombinieren?
Grundsätzlich ist die Kombination öffentlicher Fördermittel möglich, aber gedeckelt, und für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden. Was sich sinnvoll kombinieren lässt, hängt vom konkreten Vorhaben ab — maßgeblich sind die KfW-Richtlinien.
Übernehmen Sie die Förderanträge?
Nein — die Förderanträge laufen über Ihren Energieeffizienz-Experten und den Fachbetrieb. Wir kümmern uns um die Finanzierung: die passende Bank aus über 500, den KfW-Ergänzungskredit und eine tragfähige Ratenstruktur. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

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Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand (Juli 2026), ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien von KfW und BAFA. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).