Gibt es einen Fahrplan zum Kombinieren der Förderungen?
Ja — sieben Programme (KfW 124/300/308/261/159, BEG 458, Ergänzungskredit 358/359) in vier Schritten sortiert, kostenlos als PDF.
Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 stehen die Förderzahlen fest. Dieser Fahrplan zeigt in vier Schritten, welches der sieben Programme zu Ihrem Vorhaben passt und wie sich KfW-Kredit, BEG und Steuerbonus kombinieren lassen — mit den aktuellen Beträgen, nicht mit Näherungswerten. Kostenlos per E-Mail, ohne Verkaufsdruck.
Das hängt am Vorhaben, nicht am Wunsch. Kauf einer Bestandsimmobilie → Wohneigentumsprogramm 124 (bis 100.000 €, auflagenfrei). Neubau oder Erstkauf mit Kindern → Wohneigentum für Familien (300), 170.000 € bis 270.000 €, einkommensabhängig. Kauf eines sanierungsbedürftigen Altbaus mit Kindern → Jung kauft Alt (308), gestaffelt nach Kinderzahl, mit Sanierungspflicht binnen 4,5 Jahren.
Heizungstausch → BEG EM 458, Zuschuss aus 30 % Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei 70 %. Komplettsanierung zum Effizienzhaus → KfW 261, das einzige mit Tilgungszuschuss, seit 21.07.2026 mit EE-Klasse-Pflicht und nicht mit 458 kombinierbar. Barrierereduzierung → Altersgerecht umbauen (159), bis 50.000 €. Für den Eigenanteil, den ein Zuschuss nicht deckt → Ergänzungskredit 358/359 bis 120.000 €. Passt keines, bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre, bis 40.000 €, nur für Selbstnutzer. Keine Förder- oder Steuerberatung.
Ja — sieben Programme (KfW 124/300/308/261/159, BEG 458, Ergänzungskredit 358/359) in vier Schritten sortiert, kostenlos als PDF.
Nein — der läuft über die finanzierende Bank bzw. bei 458 über den Fachbetrieb; wir kümmern uns um die Bankfinanzierung des Eigenanteils.
Dann bleibt der Steuerbonus §35c EStG als Alternative — 20 % der Kosten über drei Jahre.
PDF direkt öffnen — ohne Formular: Förderung für Eigennutzer 2026 — Fahrplan (PDF, 4 Seiten) · Alle KfW-Programme 2026 mit Beträgen · KfW Förderung Übersicht 2026 (PDF, 4 Seiten)
Kauf einer Bestandsimmobilie oder eines sanierungsbedürftigen Altbaus zielt auf Programm 124, 300 oder 308. Eine Sanierungs-, Heizungs- oder Umbaumaßnahme am eigenen Objekt zielt auf 458, 261 oder 159.
Bei Jung kauft Alt (308) und bei Wohneigentum für Familien (300) staffelt sich der Betrag nach Kinderzahl — ohne Kind greifen beide nicht, und bei 300 kommt die Einkommensgrenze von 90.000 € (ein Kind) dazu. Beim Wohneigentumsprogramm 124 spielt beides keine Rolle.
Bei 458 und 261 bleibt fast immer ein Eigenanteil. Dafür gibt es den Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 € je Wohneinheit) oder ein Bankdarlehen — hier beginnt unsere Arbeit als Vermittlerin.
Dann bleibt der Steuerbonus §35c EStG als Alternative — ausführlich erklärt auf Förderung energetische Sanierung.
Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand, ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA, KfW und §35c EStG. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).