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Förder-Fahrplan Eigennutzer 2026

Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 stehen die Förderzahlen fest. Dieser Fahrplan zeigt in vier Schritten, welches der sieben Programme zu Ihrem Vorhaben passt und wie sich KfW-Kredit, BEG und Steuerbonus kombinieren lassen — mit den aktuellen Beträgen, nicht mit Näherungswerten. Kostenlos per E-Mail, ohne Verkaufsdruck.

Welches Förderprogramm passt zu meinem Vorhaben als Eigennutzer?

Das hängt am Vorhaben, nicht am Wunsch. Kauf einer Bestandsimmobilie → Wohneigentumsprogramm 124 (bis 100.000 €, auflagenfrei). Neubau oder Erstkauf mit Kindern → Wohneigentum für Familien (300), 170.000 € bis 270.000 €, einkommensabhängig. Kauf eines sanierungsbedürftigen Altbaus mit Kindern → Jung kauft Alt (308), gestaffelt nach Kinderzahl, mit Sanierungspflicht binnen 4,5 Jahren.

Heizungstausch → BEG EM 458, Zuschuss aus 30 % Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei 70 %. Komplettsanierung zum Effizienzhaus → KfW 261, das einzige mit Tilgungszuschuss, seit 21.07.2026 mit EE-Klasse-Pflicht und nicht mit 458 kombinierbar. Barrierereduzierung → Altersgerecht umbauen (159), bis 50.000 €. Für den Eigenanteil, den ein Zuschuss nicht deckt → Ergänzungskredit 358/359 bis 120.000 €. Passt keines, bleibt der Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre, bis 40.000 €, nur für Selbstnutzer. Keine Förder- oder Steuerberatung.

Kurz beantwortet

Förder-Fahrplan Eigennutzer in drei Punkten

Gibt es einen Fahrplan zum Kombinieren der Förderungen?

Ja — sieben Programme (KfW 124/300/308/261/159, BEG 458, Ergänzungskredit 358/359) in vier Schritten sortiert, kostenlos als PDF.

Stellen Sie auch den Förderantrag?

Nein — der läuft über die finanzierende Bank bzw. bei 458 über den Fachbetrieb; wir kümmern uns um die Bankfinanzierung des Eigenanteils.

Was, wenn keines der Programme passt?

Dann bleibt der Steuerbonus §35c EStG als Alternative — 20 % der Kosten über drei Jahre.

Was im Fahrplan steht

  • Kauf Bestandsimmobilie. Wohneigentumsprogramm 124 — bis 100.000 €, auflagenfrei, kein Tilgungszuschuss.
  • Neubau oder Erstkauf mit Kindern. Wohneigentum für Familien (300) — 170.000 € bis 270.000 €, einkommensabhängig; die Grenze liegt bei 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind.
  • Kauf sanierungsbedürftiger Altbau. Jung kauft Alt (308) — Betrag gestaffelt nach Kinderzahl, neue Staffel ab 03.08.2026.
  • Heizungstausch. BEG EM 458 — Zuschuss aus Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus, gedeckelt bei 70 % (80 % bei niedrigem Einkommen).
  • Komplettsanierung. KfW 261 — Kredit mit Tilgungszuschuss, seit 21.07.2026 mit EE-Klasse-Pflicht.
  • Barrierereduzierung im Bestand. Altersgerecht umbauen (159) — bis 50.000 €, weder Pflegegrad noch Altersgrenze nötig.
  • Der Eigenanteil. Ergänzungskredit 358/359 — bis 120.000 € je Wohneinheit, zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung.
  • Keines passt? Der Steuerbonus §35c EStG als Alternative — 20 % der Kosten über drei Jahre.
0 €Honorar — Provision von der Bank
7Programme mit aktuellen Beträgen
30 sbis zum Download

PDF direkt öffnen — ohne Formular: Förderung für Eigennutzer 2026 — Fahrplan (PDF, 4 Seiten) · Alle KfW-Programme 2026 mit Beträgen · KfW Förderung Übersicht 2026 (PDF, 4 Seiten)

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In vier Schritten

Von Jung kauft Alt bis KfW 261: wie der Fahrplan zum Programm führt

1

Kauf oder Sanierung?

Kauf einer Bestandsimmobilie oder eines sanierungsbedürftigen Altbaus zielt auf Programm 124, 300 oder 308. Eine Sanierungs-, Heizungs- oder Umbaumaßnahme am eigenen Objekt zielt auf 458, 261 oder 159.

2

Kinder im Haushalt?

Bei Jung kauft Alt (308) und bei Wohneigentum für Familien (300) staffelt sich der Betrag nach Kinderzahl — ohne Kind greifen beide nicht, und bei 300 kommt die Einkommensgrenze von 90.000 € (ein Kind) dazu. Beim Wohneigentumsprogramm 124 spielt beides keine Rolle.

3

Reicht die Förderung für den Eigenanteil?

Bei 458 und 261 bleibt fast immer ein Eigenanteil. Dafür gibt es den Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 € je Wohneinheit) oder ein Bankdarlehen — hier beginnt unsere Arbeit als Vermittlerin.

4

Passt keines der sieben Programme?

Dann bleibt der Steuerbonus §35c EStG als Alternative — ausführlich erklärt auf Förderung energetische Sanierung.

Häufige Fragen

Fragen zum Förder-Fahrplan

Ist der Fahrplan für mein Bundesland gültig?
Ja — die genannten Programme sind Bundesprogramme des Bundes (KfW und BAFA). Landesförderung kommt zusätzlich in Frage; eine Übersicht dazu steht unter Landesförderung nach Bundesland.
Stellen Sie auch den Förderantrag?
Nein. Förderanträge laufen über die finanzierende Bank (KfW-Programme) bzw. bei 458 über den ausführenden Fachbetrieb. Wir kümmern uns um die Bankfinanzierung des Eigenanteils und die passende Bank mit KfW-Durchleitung.
Was kostet mich Ihre Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Bei einer Baufinanzierung zahlt die Provision die Bank — für Sie entstehen dadurch keine gesonderten Kosten.
Gibt es einen Überblick/Fahrplan, welche Förderungen ich als Eigennutzer kombinieren kann?
Ja — genau das ist dieser Förder-Fahrplan. Er zeigt in vier Schritten, welches von sieben Programmen (KfW 124, 300, 308, BEG 458, KfW 261, KfW 159, Ergänzungskredit 358/359) zu Ihrem Vorhaben passt und wie sich KfW-Kredit, BEG-Zuschuss und Steuerbonus §35c EStG kombinieren lassen. Kostenlos als PDF per E-Mail.

Hinweis. Angaben nach aktuellem Programmstand, ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA, KfW und §35c EStG. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen über die Erlaubnis nach §34i GewO (Olga Nikushkina).