Förderung · Heilberufe

Fördermittel für Arztpraxen — KfW, ERP, Bürgschaftsbank

Fördermittel für die Praxis kommen aus drei Töpfen: den KfW-Programmen für Gründung und Nachfolge, dem KfW-Unternehmerkredit für spätere Investitionen und der Bürgschaftsbank, wenn Sicherheiten fehlen. Welcher passt, entscheidet sich am Vorhaben.

Welche Förderung gibt es für die Praxisgründung?

Drei Schienen, und eine Regel, die über allen steht. Der ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) reicht bis 200.000 Euro, davon bis 80.000 Euro Betriebsmittel, und trägt eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Reicht das nicht, folgt KfW 077 mit bis zu 500.000 Euro je Antragsteller, abgesichert über eine Bürgschaftsbank. Dazu kommt die Niederlassungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung, die je Bezirk völlig unterschiedlich ausgestaltet ist. Die Regel darüber: Förderkredite werden immer über die Hausbank und immer vor Vorhabensbeginn beantragt — und als Beginn gilt bereits der Abschluss eines der Maßnahme zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Fast alle Förderfehler, die mir begegnen, sind deshalb keine Programmfehler, sondern Reihenfolgefehler. Der Fördercheck gehört vor das erste Bankgespräch, nicht danach. Wer sie in dieser Reihenfolge geht, verliert nichts. Wer sie umdreht, verliert den günstigsten Baustein der gesamten Finanzierung — und zwar endgültig.

Die eine Regel

Antrag vor Vorhabensbeginn — sonst ist die Förderung weg

Diese Regel kostet jährlich Gründer viel Geld — und sie ist nicht heilbar.

Förderkredite werden immer über die Hausbank beantragt und immer vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines der Maßnahme zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags — der unterschriebene Praxisübernahmevertrag, der Mietvertrag für die Räume, die Bestellung der Behandlungseinheit. Danach gibt es keine Förderung mehr. Kein Nachreichen, keine Kulanz, keine Ausnahme.

Fast alle Förderfehler, die ich sehe, sind Reihenfolgefehler. Nicht der falsche Kredit — die falsche Abfolge. Deshalb steht der Fördercheck bei mir vor dem ersten Bankgespräch, nicht danach.

Die Programme

Was für Heilberufe in Frage kommt

Zwei oft übersehene Bausteine daneben: Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung übernimmt einen Teil der Kosten für Businessplan- und Steuerberatung (Bemessungsgrundlage bis 3.500 € netto je Beratung, bis zu fünf Beratungen pro Praxis förderfähig — Antrag zwingend vor Beratungsbeginn über das BAFA-Portal, Förderrichtlinie befristet bis 31.12.2026). Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann zusätzlich den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen — eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch, die die ersten Monate der Selbstständigkeit finanziell abfedert.

Die Niederlassungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist ein Zuschuss, kein Darlehen — und in jedem der 17 KV-Bezirke anders geregelt. Dazu kommen die Programme der Landesförderbanken für Ihr privates Standbein. Beides prüfe ich für Ihren Planungsbereich mit.

Die Struktur

Welches Programm zu welchem Vorhaben passt

Ihr VorhabenGrößenordnungPassender Weg
Hausarztübernahmerund 188.000 € Gesamtinvestition (Ø)Passt vollständig in den Rahmen des KfW 067 — häufig genügt ein Förderdarlehen plus kleiner Bankanteil.
Psychotherapeutische PraxisgeringKfW 067 mit Betriebsmittelanteil — der Engpass ist hier die Anlaufphase, nicht die Investition.
Zahnarztübernahmerund 450.000 € Gesamtinvestition (Ø)KfW 067 reicht nicht. Struktur aus KfW 077 (mit Bürgschaftsbank), Bankdarlehen und Leasing für die Geräte.
Neugründung mit hoher Apparatemedizinsechs- bis siebenstelligBankdarlehen als Rückgrat, Förderdarlehen als Baustein, Leasing zur Schonung der Kreditlinie.
Bestandspraxis, länger als 5 Jahre am Marktje nach VorhabenNicht mehr StartGeld — dafür der ERP-Förderkredit KMU (365/366).

Investitionswerte: apoBank-Existenzgründungsanalysen (Zahnmedizin gemeinsam mit dem IDZ), Berichtsjahre 2024 bzw. 2022/2023 — Durchschnitte, keine Zusagen. Details unter Kosten nach Fachrichtung.

Förderbedingungen ändern sich. Alle Angaben nach dem Stand der KfW-Programmunterlagen vom Juli 2026 — ohne Gewähr und ohne Zinsangaben, da diese vom Vorhaben, der Hausbank und Ihrer Bonität abhängen. Diese Seite ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (§1 StBerG, RDG). Maßgeblich sind die Merkblätter der KfW in der zum Antragszeitpunkt gültigen Fassung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wo beantrage ich ein Förderdarlehen?
Nicht bei der KfW. Förderkredite laufen immer über eine durchleitende Bank — Ihre Hausbank stellt den Antrag, trägt einen Teil des Risikos und ist Ihr Vertragspartner. Das ist der Grund, warum die Wahl der Hausbank auch über die Förderung entscheidet: Nicht jedes Haus reicht jedes Programm ein.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Nicht beliebig. Der ERP-Gründerkredit — StartGeld (067) ist ausdrücklich nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinierbar. Andere Kombinationen — etwa Landesförderung neben einem KfW-Programm — können möglich sein und hängen von den jeweiligen Programmbedingungen ab. Das gehört vor den Antrag geprüft, nicht danach.
Gibt es Zuschüsse — also Geld, das ich nicht zurückzahlen muss?
Bei der KfW im Gründungsbereich handelt es sich um Kredite, nicht um Zuschüsse. Echte Zuschüsse gibt es teilweise über die Kassenärztlichen Vereinigungen bei Niederlassung in unterversorgten Gebieten und über einzelne Landesprogramme — wer wo wie viel gibt, unterscheidet sich je Bundesland und KV-Bezirk erheblich.
Was ist eine Haftungsfreistellung?
Eine Risikoteilung zwischen KfW und Ihrer Hausbank: Die KfW übernimmt beim StartGeld 80 % des Kreditausfallrisikos, die Bank trägt nur den Rest. Für Sie ändert sich an der Rückzahlungspflicht nichts — aber die Bank sagt sehr viel eher zu. Für Gründer ohne Sicherheiten ist das oft der entscheidende Mechanismus.

Fördercheck vor der Unterschrift

Kostenlos und unverbindlich: Ich prüfe, welche Förderprogramme Ihr Vorhaben trägt — und stelle den Antrag über die Hausbank, bevor Sie etwas unterschreiben, das die Förderfähigkeit kostet.