KfW-Gründerkredit StartGeld 067 beantragen: Kredit bis 200.000 €
Der KfW-Gründerkredit StartGeld, bei der KfW als Programm 067 geführt, ist ein wichtiger Einstieg in die Praxisfinanzierung, vor allem wegen der Haftungsfreistellung der KfW: Sie nimmt der Hausbank einen Teil des Risikos ab, und das beeinflusst oft, ob sie den Fall annimmt. Der Rahmen beträgt bis zu 200.000 € je Vorhaben, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel; eine Hausarztübernahme liegt mit rund 190.000 € Gesamtinvestition im Schnitt darin. Sicherheiten entfallen dadurch nicht: Die KfW verlangt bankübliche Sicherheiten, die Haftungsfreistellung entlastet die Bank.
Bis zu welchem Bedarf reicht KfW StartGeld 067?
Wer den KfW-Gründerkredit beantragt, kommt mit StartGeld 067 bis 200.000 € Gesamtfremdfinanzierungsbedarf je Vorhaben aus, davon bis 80.000 € Betriebsmittel (KfW-Merkblatt, Stand 18.06.2026). Eine Hausarztübernahme liegt mit rund 190.000 € im Schnitt darin, eine Zahnarztübernahme mit rund 450.000 € darüber. Dann führt der Weg meist über KfW 077 mit Bürgschaftsbank oder über ein Bankdarlehen mit Leasing; 067 und 077 lassen sich nach dem 067-Merkblatt nicht kombinieren. Das Programm im Original finden Sie bei der KfW unter kfw.de/067. Die Bürgschaftsbanken finden Sie beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
StartGeld 067: Welche Eckdaten gelten?
Das StartGeld (KfW 067) deckt bis 200.000 € Gesamtfremdfinanzierungsbedarf je Vorhaben, davon bis 80.000 € Betriebsmittel (KfW-Merkblatt, Stand 18.06.2026). Die KfW trägt über die Haftungsfreistellung 80 % des Kreditrisikos, beantragt wird über die Hausbank vor Vorhabensbeginn.
Was ist das StartGeld (KfW 067) und für wen? Der ERP-Gründerkredit StartGeld finanziert bis 200.000 € Gesamtfremdfinanzierungsbedarf, davon bis 80.000 € Betriebsmittel. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler (dazu zählen Ärztinnen und Ärzte; das Wort Heilberufe nennt die KfW an dieser Stelle nicht ausdrücklich), junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der ersten Umsatzerzielung sowie Nachfolger und Übernehmer. Der Antrag läuft über die Hausbank, vor Vorhabensbeginn. Siehe auch KV Praxisübernahme: Ablauf von Ausschreibung bis Zulassung und Zweigpraxis und Jobsharing.
Was ist das eigentliche Argument des Programms? Nicht der Betrag, sondern die 80-prozentige Haftungsfreistellung: Die KfW trägt 80 % des Kreditrisikos, die Hausbank nur 20 %. Eigenmittel sind keine Voraussetzung, sollen nach dem Merkblatt aber nach Möglichkeit eingebracht werden und fließen in die Bonitätsbeurteilung ein. Die Haftungsfreistellung entlastet die Bank, sie ersetzt nicht die Besicherung.
Wie viel wird finanziert? Bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs. Der Investitionsbetrag darf höher sein, wenn der übersteigende Teil aus eigenen Mitteln kommt. Kontokorrent- und Lieferantenkredite werden auf die 200.000 € nicht angerechnet. Die Grenze gilt je Vorhaben. Mehrere Kredite einer antragstellenden Person sind nur bis zu einer Summe von 200.000 € möglich, und ein weiterer Antrag setzt voraus, dass das frühere Vorhaben abgeschlossen und die Mittelverwendung geprüft ist.
Laufzeit und Tilgung: Die KfW kennt zwei Laufzeitvarianten: bis zu 5 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr oder bis zu 10 Jahre mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre, die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit, die Rückzahlung erfolgt in gleichen monatlichen Raten. Sondertilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Den Zinssatz setzt die KfW am Tag der Zusage fest; die Maximalzinssätze stehen auf kfw.de/konditionen, diese Seite nennt bewusst keine Zinsen.
Weitere Voraussetzungen: fachliche und kaufmännische Qualifikation, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis und hinreichender unternehmerischer Einfluss. Förderschädlich ist zum Beispiel, wenn ein Dritter einen Stimmenanteil hält, mit dem er Satzungsänderungen durchsetzen kann. Das Unternehmen darf weniger als 50 Mitarbeiter haben, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme ausweisen und muss seinen Sitz in Deutschland haben.
KfW Gründerkredit beantragen: Wie helfen wir?
Olga Nikushkina prüft im kostenlosen Fördercheck, ob 067 trägt oder ob der Weg über KfW 077 plus Bürgschaftsbank führt, und stellt den Antrag über die Hausbank, bevor eine Unterschrift die Förderfähigkeit kostet. Förderung von Bund und Ländern.
Was bringt der KfW-Gründerkredit StartGeld 067 für die Praxisgründung? Wer den KfW-Gründerkredit beantragt, nutzt mit StartGeld 067 ein zentrales Förderprogramm für Praxisgründer, und sein Wert liegt nicht dort, wo die meisten ihn suchen.
Der Rahmen beträgt bis zu 200.000 Euro je Vorhaben, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel; Freiberufler, zu denen Ärztinnen und Ärzte zählen, sind antragsberechtigt. Das eigentliche Instrument ist die 80-prozentige Haftungsfreistellung: Die KfW trägt vier Fünftel des Ausfallrisikos, Ihre Hausbank nur ein Fünftel.
An Ihrer Rückzahlungspflicht ändert das nichts. Verändert wird die Risikoposition der Bank, und damit oft ihre Bereitschaft, einen jungen Arzt ohne Immobilie zu begleiten. Die Bank wird dennoch bankübliche Sicherheiten besprechen; wie viel sie davon verlangt, ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und ihr.
Bei einer Gründung zu mehreren gilt die Grenze von 200.000 € für das Vorhaben insgesamt. Ob und wie sich bei einer Berufsausübungsgemeinschaft mehrere Anträge aufteilen lassen, klären Sie vor dem Antrag mit der Hausbank; das Merkblatt nennt keinen eigenen Rahmen je Gesellschafter.
Höchstbetrag — laut Merkblatt (Stand 18.06.2026): 200.000 € Gesamtfremdfinanzierungsbedarf je Vorhaben (angehoben zum 01.12.2025, zuvor 125.000 €). davon Betriebsmittel — bis 80.000 € (zuvor 50.000 €). Haftungsfreistellung — 80 % des Kreditrisikos übernimmt die KfW.
Antragsberechtigt — Existenzgründer, Freiberufler (Ärztinnen und Ärzte eingeschlossen), junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren; auch Nachfolger und Übernehmer. Eigenmittel — nicht erforderlich, nach Möglichkeit einzubringen und bonitätsrelevant. Kombination — nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinierbar, andere Fördermittel wie Zuschüsse sind grundsätzlich möglich. Antragsweg — über die Hausbank, vor Vorhabensbeginn.
Warum sind die 80 % Haftungsfreistellung das eigentliche Argument?
Der Höchstbetrag klingt zunächst nach der Hauptsache. Das eigentliche Instrument ist die Haftungsfreistellung: Die KfW trägt 80 % des Ausfallrisikos, Ihre Hausbank nur 20 %.
Für Sie ändert das an der Rückzahlungspflicht nichts. Für die Bank ändert es viel. Ein junger Arzt ohne Vermögen und ohne Immobilie ist für die Bank ein Risiko, das mit 80 % Haftungsfreistellung tragbarer wird. Deshalb kommen Praxisgründungen mit geringem Eigenkapital über dieses Programm häufiger zustande, auch wenn Eigenmittel nach dem Merkblatt nicht verlangt, aber erwünscht sind.
Sicherheiten bleiben ein Thema. Das Merkblatt verlangt bankübliche Sicherheiten, deren Art und Umfang Sie mit der Bank vereinbaren. Wird die Praxis als GmbH oder GmbH & Co. KG geführt, kommt die anteilige Mithaft der Gesellschafter für die gesamte Laufzeit hinzu. Die KfW-Produktseite beschreibt es so, dass Banken bei geringen Sicherheiten eher bereit sind, ein Vorhaben zu finanzieren. Das ist eine Chance, keine Zusage.
Modellrechnung, keine Zusage: Angenommen, Kaufpreis und Umbau einer Praxis kosten 150.000 € und Sie planen 40.000 € Betriebsmittel für die Anlaufphase. Der Fremdfinanzierungsbedarf läge bei 190.000 € und damit unter der Grenze von 200.000 €; die Betriebsmittel von 40.000 € liegen unter der Grenze von 80.000 €. Bei 80 % Haftungsfreistellung trüge die Hausbank rechnerisch 20 % des Ausfallrisikos, also 38.000 € von 190.000 €. Die Zahlen sind frei gewählt, nur die Grenzen stammen aus dem Merkblatt.
Wo der Rahmen endet. Eine Hausarztübernahme liegt mit rund 190.000 € Gesamtinvestition im Schnitt innerhalb des Rahmens. Eine zahnärztliche Übernahme mit rund 450.000 € liegt weit darüber. Dort führt der Weg meist über KfW 077 mit Bürgschaftsbank, das nach dem 067-Merkblatt nicht zusätzlich zum StartGeld genutzt werden kann, oder über ein Bankdarlehen mit Leasing. Eine Praxis, die länger als fünf Jahre am Markt ist, gehört nicht mehr zu den jungen Unternehmen. Dann nennt die KfW als Alternative den ERP-Förderkredit KMU (365/366).
Was sollten Sie wissen, bevor Sie beantragen?
Vor dem Antrag gilt: Betriebsmittel sind förderfähig, der zugesagte Betrag muss innerhalb der Abruffrist abgerufen werden, und für nicht abgerufene Beträge fällt nach einer Karenzzeit eine Bereitstellungsprovision an.
Betriebsmittel sind förderfähig. Die KfW nennt Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratung, Leasingraten und Warenlager. Damit lässt sich die Anlaufphase mitfinanzieren, aber nur, wenn der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt wird. Auch der Kaufpreis einer übernommenen Praxis ist förderfähig, weil die KfW den Erwerb von Unternehmen und Vermögenswerten anderer Unternehmen zulässt. Abruffrist: Der zugesagte Betrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, eine Verlängerung ist laut Merkblatt nicht möglich.
Für nicht abgerufene Beträge fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % je Monat an, und zwar ab 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach der Zusage. Wer zu früh zusagt und zu spät baut, zahlt dafür. Haupt- oder Nebenerwerb: Beides ist laut KfW förderfähig. Eine Bedingung, dass die Tätigkeit nach einer bestimmten Zeit in den Vollerwerb führt, nennt die KfW in Merkblatt und Produktseite nicht.
Tilgungsfreie Anlaufjahre sind darstellbar, bei 5 Jahren Laufzeit höchstens ein Jahr, bei 10 Jahren höchstens zwei. Subventionserhebliche Tatsachen: Die Angaben im Antrag sind subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz. Das ist kein Formalsatz, falsche Angaben sind strafbewehrt.
Was ausgeschlossen ist: Entgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern, zwischen einem Unternehmen und seinen Gesellschaftern und zwischen verbundenen Unternehmen sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt für Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen Dritter sowie die Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben. Eine Praxisübernahme vom Ehepartner oder aus dem eigenen Gesellschafterkreis scheidet damit aus. Eine erneute Gründung ist möglich, wenn keine Verbindlichkeiten aus der früheren Selbstständigkeit mehr bestehen.
Beihilfe und Rechtsanspruch: Der Zinsvorteil gilt als De-minimis-Beihilfe (Grenze 300.000 € in drei Jahren; seit 01.01.2026 erfolgt eine Veröffentlichung im EU-De-minimis-Register). Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Kombinieren lässt sich das StartGeld grundsätzlich mit anderen Fördermitteln wie Zuschüssen, etwa einem Zuschuss der KV, solange die Beihilferegeln eingehalten werden.
KfW-StartGeld-Antrag: Welche Schritte führen über die Hausbank zum Kredit?
Zuerst prüft der kostenlose Fördercheck, ob StartGeld 067 trägt oder der Weg über KfW 077 plus Bürgschaftsbank führt.
Dann wird der Antrag über die Hausbank gestellt, und zwar vor Vorhabensbeginn, bevor eine Unterschrift die Förderfähigkeit kostet. Die Hausbank erstellt den Antrag und leitet ihn an die KfW weiter, die KfW prüft, danach folgt der Kreditvertrag. Der zugesagte Betrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abgerufen werden.
Unterlagen: Die KfW nennt Lebenslauf, Businessplan und eine Selbstauskunft über Vermögen und Verbindlichkeiten. Dazu kommen die KMU-Selbsterklärung, die De-minimis-Erklärung, die Datenliste der subventionserheblichen Tatsachen und gegebenenfalls eine SCHUFA-Einwilligung. Wer diese Unterlagen früh vollständig hat, verkürzt das Gespräch mit der Bank.
Verträge nach der Antragstellung: Nach Angabe der KfW-Produktinfo (Stand 01.02.2026) können Sie nach der Antragstellung beim Finanzierungspartner erste Verträge abschließen, etwa Räume mieten oder Ausstattung bestellen. Welche Verträge vorher unschädlich sind und was als Beginn des Vorhabens zählt, prüft die Hausbank für Ihren Fall. Im Zweifel gilt: erst Antrag, dann Unterschrift.
Stand und Geltung. Angaben nach dem KfW-Merkblatt Kredit Nr. 067 (Stand 18.06.2026), der KfW-Produktinfo 067 (Stand 01.02.2026), der KfW-Pressemitteilung vom 01.12.2025 zur Anhebung des Rahmens und der KfW-Produktseite zum ERP-Gründerkredit StartGeld, geprüft am 04.10.2026. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG), ohne Gewähr und ohne Zinsangaben, da diese vom Vorhaben, der Hausbank und Ihrer Bonität abhängen. Es gibt keine verbindliche Zusage.
Häufige Fragen
KfW-StartGeld beantragen: Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Freiberufler, zu denen Ärztinnen und Ärzte zählen, auch Nachfolger und Übernehmer sowie junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren. Auch der Kaufpreis einer übernommenen Praxis ist förderfähig. Nicht gefördert wird die Übernahme von Ehepartner oder aus dem eigenen Gesellschafterkreis. Der Antrag läuft über die Hausbank.
StartGeld KfW: Wann reicht der Rahmen nicht mehr aus?
Der Rahmen reicht nicht mehr, sobald der Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 200.000 € je Vorhaben übersteigt. Eine zahnärztliche Übernahme mit rund 450.000 € liegt weit darüber. Dann führt der Weg meist über KfW 077 mit Bürgschaftsbank oder über Bankdarlehen und Leasing, nicht über ein zusätzliches StartGeld.
KfW 067: Was steckt hinter der Programmnummer 067?
067 ist die Programmnummer, unter der die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld führt. Dahinter stehen ein Rahmen bis 200.000 €, davon bis 80.000 € Betriebsmittel (Merkblatt Stand 18.06.2026), und eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.
KfW-Gründerkredit StartGeld: Welche Laufzeit und Tilgung gelten?
Es gibt Laufzeiten bis zu 5 Jahren mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr und bis zu 10 Jahren mit höchstens zwei. Die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit, die Rückzahlung erfolgt in gleichen monatlichen Raten. Sondertilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Brauche ich Eigenkapital?
Nein, das Programm verlangt keinen Eigenmitteleinsatz. Das Merkblatt sieht aber vor, Eigenmittel nach Möglichkeit einzubringen, und sie fließen in die Bonitätsbeurteilung ein. Bankübliche Sicherheiten bleiben Teil des Verfahrens, die Haftungsfreistellung entlastet nur die Bank.
Reichen 200.000 € für meine Praxis?
Für eine hausärztliche Übernahme häufig ja, der Durchschnitt der Gesamtinvestition liegt bei rund 190.000 €. Für eine Zahnarztpraxis in der Regel nicht: Dort liegt die durchschnittliche Gesamtinvestition bei rund 450.000 €. Dann sind KfW 077 mit Bürgschaftsbank, Bankdarlehen und Leasing die Alternativen.
Kann ich das StartGeld mit einem anderen KfW-Kredit kombinieren?
Nach dem 067-Merkblatt nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen. Mit anderen Fördermitteln wie Zuschüssen ist eine Kombination grundsätzlich möglich. Deshalb muss vorher feststehen, welches KfW-Programm das richtige ist.
Was passiert, wenn ich den Kredit nicht sofort abrufe?
Der Betrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage abgerufen werden, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Auf den nicht abgerufenen Teil fällt ab sechs Monaten nach der Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % je Monat an.
Gibt es einen KfW-Gründerkredit-Rechner für die Praxis?
Für die Rate und die Deckung durch den Praxisgewinn nutzen Sie den Praxisfinanzierung Rechner. Er rechnet mit gleichbleibender Rate; tilgungsfreie Anlaufjahre und die Programmgrenzen von KfW 067 und 077 bildet er nicht ab. Maßgeblich bleibt das gültige Merkblatt der KfW.
Fördercheck vor der Unterschrift
Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen, welche Förderprogramme Ihr Vorhaben trägt — und stellen den Antrag über die Hausbank, bevor Sie etwas unterschreiben, das die Förderfähigkeit kostet.
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