Betriebsmittel und Anlaufphase
Nicht die Investition bringt junge Praxen in Schwierigkeiten. Es ist die Lücke zwischen dem ersten Gehalt, das Sie zahlen, und dem ersten Honorar, das ankommt.
Ihre Kosten starten sofort. Ihr Honorar nicht.
Die Praxis zahlt ab dem ersten Tag: Personal, Miete, Leasingraten, Versicherungen, Material. Das Honorar aus der vertragsärztlichen Abrechnung folgt dem Quartalsrhythmus — abgerechnet wird nach Quartalsende, die Restzahlung kommt mit weiterem Abstand. Zwischen Praxisstart und dem ersten wirklich tragfähigen Geldeingang liegt eine Lücke, die überbrückt werden muss.
Womit die Lücke geschlossen wird
- Betriebsmittelanteil im Förderkredit: Im ERP-Gründerkredit — StartGeld (KfW 067) sind bis zu 80.000 € für Betriebsmittel vorgesehen (Stand 07/2026). Zu Betriebsmitteln zählen unter anderem Personalkosten, Mieten und laufende Aufwendungen. Das ist der günstigste Weg — aber nur, wenn er vor Vorhabensbeginn beantragt wird.
- Kontokorrentlinie: als Puffer sinnvoll, als Dauerlösung teuer.
- Privatliquidation / Factoring: Wer privatärztliche Honorare über eine Abrechnungsstelle vorfinanzieren lässt, verkürzt den Zahlungseingang deutlich. Das ist kein Kredit, sondern ein Forderungsverkauf — und für Praxen mit hohem Privatanteil oft der wirksamste Liquiditätshebel überhaupt.
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: im Förderdarlehen darstellbar — die Rate startet niedriger, solange die Praxis noch anläuft.
Was in die Liquiditätsplanung gehört
Praxiskosten ab Tag eins. Privater Lebensunterhalt, bis die Entnahmen tragen. Die Steuervorauszahlungen des zweiten Jahres — der zweite große blinde Fleck, weil sie oft dann kommen, wenn die Praxis gerade erst läuft. Und ein Puffer für das, was ausfällt: ein Gerät, eine Krankheit, eine Abrechnungsverzögerung.
Diese Planung ist keine Formalie für die Bank. Sie ist der Grund, warum manche Praxen im dritten Jahr wachsen und andere im ersten um Verlängerung bitten.
Diese Seite erklärt Finanzierungsstrukturen allgemeinverständlich. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (§1 StBerG, RDG). Die steuerliche Würdigung Ihres Vorhabens gehört zu Ihrem Steuerberater — ich strukturiere die Finanzierung passend dazu.
Kurz beantwortet
Wie lange dauert es bis zum ersten Honorar?
Ist die Betriebsmittellinie förderfähig?
Lohnt sich Factoring über eine Abrechnungsstelle?
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