Praxisfinanzierung · Übernahme

Praxisübernahme finanzieren

Bei der Übernahme kaufen Sie zwei Dinge: Substanz und Goodwill. Das eine ist nachprüfbar, das andere verhandelbar — und genau daran entscheidet sich, ob die Bank mitgeht.

Was Sie kaufen

Der Preis besteht aus zwei sehr ungleichen Teilen

Substanzwert: Geräte, Einrichtung, Warenlager. Nachprüfbar, abschreibbar, verhandelbar über Alter und Zustand.

Ideeller Wert (Goodwill): der eingespielte Patientenstamm, der Standort, der Ruf. Hier entsteht der Streit — und hier verlieren Übernehmer Geld. Der Goodwill ist keine feste Größe, sondern das Ergebnis einer Bewertungsmethode. Wird er aus Übergewinnen der Vergangenheit abgeleitet, ist entscheidend, ob diese Gewinne überhaupt auf die übertragbare Praxis zurückgehen — oder auf die Person des Abgebers, die morgen nicht mehr da ist.

Die Bank prüft den Goodwill mit. Ein überhöhter ideeller Wert ist für das Institut kein Sicherheitenwert — er ist Luft. Wird zu viel bezahlt, verlangt die Bank mehr Eigenkapital oder lehnt ab. Ein realistisch bewerteter Kaufpreis ist damit nicht nur Verhandlungssache, sondern eine Finanzierungsvoraussetzung.
Marktlage

Was Übernehmer tatsächlich bezahlt haben

Die Übernahme ist der Regelfall, nicht die Ausnahme: Bei Zahnärzten wurden zuletzt rund 93 % der Existenzgründungen als Übernahme oder Einstieg in eine bestehende Praxis realisiert, bei Ärzten ist die Einzelpraxis-Übernahme der häufigste Weg in die Niederlassung.

  • Zahnärztliche Einzelpraxis: Kaufpreis Ø 226.000 €, Gesamtinvestition inklusive Umbau, Geräten und Betriebsmitteln Ø 450.000 € (Berichtsjahr 2024). Der Kaufpreis ist gegenüber dem Vorjahr um rund 9 % gesunken — die Gesamtinvestition blieb trotzdem auf Höchststand.
  • Hausarztpraxis: Kaufpreis Ø 110.100 €, Gesamtinvestition Ø 188.200 € (Auswertung 2022/2023). Ländlich deutlich günstiger (Ø 91.100 €) als in der Großstadt (Ø 124.900 €).
  • Die Spreizung ist die eigentliche Information: Ein Viertel der zahnärztlichen Übernehmer zahlte höchstens 100.000 €, ein weiteres Viertel über 300.000 €. Bei jeder fünften Übernahme lag die Gesamtinvestition über 600.000 €.

Quelle: apoBank-Existenzgründungsanalysen, Zahnmedizin gemeinsam mit dem IDZ. Durchschnittswerte begleiteter Finanzierungen, keine Zusagen.

Was diese Zahlen bedeuten: Der Kaufpreis ist bei einer Übernahme selten der größte Posten. Umbau, neue Geräte und Betriebsmittel verdoppeln ihn regelmäßig. Wer nur den Kaufpreis finanziert, steht nach der Übergabe ohne Liquidität da — daran scheitern Übernahmen, nicht am Preis.
Kassensitz

Die Zulassung ist der eigentliche Vermögenswert

In gesperrten Planungsbereichen entsteht der Wert der Praxis wesentlich aus dem Kassensitz. Die Nachbesetzung läuft über das Verfahren des Zulassungsausschusses — und der ausgeschriebene Sitz geht nicht automatisch an den Wunschnachfolger des Abgebers. Diese Unsicherheit ist finanzierungsrelevant: Sie erwerben unter Umständen eine Praxis, deren zentraler Wert von einer Entscheidung abhängt, die noch aussteht.

Praktische Folge für die Finanzierung: Der Kaufvertrag gehört mit einer Bedingung für den Fall der Nichtzulassung versehen, und die Finanzierungszusage muss zu dieser Bedingung passen. Wer beides unabhängig voneinander verhandelt, bekommt im schlechtesten Fall ein Darlehen für eine Praxis, die er nicht führen darf.

Struktur

Wie die Übernahme finanziert wird

  • KfW 067 deckt Übernahmen bis 200.000 € Gesamtfremdfinanzierungsbedarf ab — inklusive Kaufpreis und Betriebsmitteln (bis 80.000 €), Stand 07/2026.
  • KfW 077 geht bis 500.000 €, abgesichert über eine Bürgschaftsbank — der Weg für größere Praxen und Zahnarztpraxen mit hoher Gerätequote.
  • Bankdarlehen für den Rest, mit Zinsbindung passend zur Amortisation.
  • Betriebsmittellinie für den Übergang — Honorarzyklus und Abrechnungsumstellung kosten Liquidität.

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Diese Seite erklärt Finanzierungsstrukturen allgemeinverständlich. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (§1 StBerG, RDG). Die steuerliche Würdigung Ihres Vorhabens gehört zu Ihrem Steuerberater — ich strukturiere die Finanzierung passend dazu.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie wird der Praxiswert ermittelt?
Üblich sind ertragswertorientierte Verfahren: Der ideelle Wert wird aus den nachhaltig übertragbaren Übergewinnen abgeleitet, der Substanzwert aus Geräten und Einrichtung. Entscheidend ist die Frage, welcher Teil des Gewinns an der Praxis hängt und welcher an der Person des Abgebers — letzterer ist nichts wert, sobald er geht. Die Bewertung selbst gehört in fachkundige Hände; ich prüfe, ob das Ergebnis finanzierbar ist.
Finanziert die Bank den Goodwill mit?
Ja, aber nicht als Sicherheit. Der ideelle Wert ist im Verwertungsfall wenig wert — die Bank finanziert ihn gegen Ihre Bonität und die Ertragskraft der Praxis, nicht gegen den Kaufgegenstand. Ein deutlich überhöhter Goodwill führt deshalb schnell zur Ablehnung oder zur Forderung nach mehr Eigenkapital.
Was passiert, wenn ich den Kassensitz nicht bekomme?
Dann steht die gesamte Kalkulation in Frage. Genau deshalb gehört in den Kaufvertrag eine Regelung für den Fall der Nichtzulassung — und die Finanzierung muss dazu passen. Diese Verzahnung von Vertrag und Darlehen wird häufig übersehen, weil Anwalt und Bank getrennt arbeiten.
Übernahme oder Neugründung — was ist günstiger?
Die Übernahme bringt Umsatz ab Tag eins, kostet dafür den Goodwill. Die Neugründung spart den ideellen Wert, verlangt aber einen längeren Anlauf mit entsprechender Liquidität. Wirtschaftlich entscheidet nicht der Kaufpreis, sondern die Zeit bis zur tragfähigen Scheinzahl.

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