Praxisübernahme finanzieren
Bei der Übernahme kaufen Sie zwei Dinge: Substanz und Goodwill. Das eine ist nachprüfbar, das andere verhandelbar — und genau daran entscheidet sich, ob die Bank mitgeht.
Der Preis besteht aus zwei sehr ungleichen Teilen
Substanzwert: Geräte, Einrichtung, Warenlager. Nachprüfbar, abschreibbar, verhandelbar über Alter und Zustand.
Ideeller Wert (Goodwill): der eingespielte Patientenstamm, der Standort, der Ruf. Hier entsteht der Streit — und hier verlieren Übernehmer Geld. Der Goodwill ist keine feste Größe, sondern das Ergebnis einer Bewertungsmethode. Wird er aus Übergewinnen der Vergangenheit abgeleitet, ist entscheidend, ob diese Gewinne überhaupt auf die übertragbare Praxis zurückgehen — oder auf die Person des Abgebers, die morgen nicht mehr da ist.
Was Übernehmer tatsächlich bezahlt haben
Die Übernahme ist der Regelfall, nicht die Ausnahme: Bei Zahnärzten wurden zuletzt rund 93 % der Existenzgründungen als Übernahme oder Einstieg in eine bestehende Praxis realisiert, bei Ärzten ist die Einzelpraxis-Übernahme der häufigste Weg in die Niederlassung.
- Zahnärztliche Einzelpraxis: Kaufpreis Ø 226.000 €, Gesamtinvestition inklusive Umbau, Geräten und Betriebsmitteln Ø 450.000 € (Berichtsjahr 2024). Der Kaufpreis ist gegenüber dem Vorjahr um rund 9 % gesunken — die Gesamtinvestition blieb trotzdem auf Höchststand.
- Hausarztpraxis: Kaufpreis Ø 110.100 €, Gesamtinvestition Ø 188.200 € (Auswertung 2022/2023). Ländlich deutlich günstiger (Ø 91.100 €) als in der Großstadt (Ø 124.900 €).
- Die Spreizung ist die eigentliche Information: Ein Viertel der zahnärztlichen Übernehmer zahlte höchstens 100.000 €, ein weiteres Viertel über 300.000 €. Bei jeder fünften Übernahme lag die Gesamtinvestition über 600.000 €.
Quelle: apoBank-Existenzgründungsanalysen, Zahnmedizin gemeinsam mit dem IDZ. Durchschnittswerte begleiteter Finanzierungen, keine Zusagen.
Die Zulassung ist der eigentliche Vermögenswert
In gesperrten Planungsbereichen entsteht der Wert der Praxis wesentlich aus dem Kassensitz. Die Nachbesetzung läuft über das Verfahren des Zulassungsausschusses — und der ausgeschriebene Sitz geht nicht automatisch an den Wunschnachfolger des Abgebers. Diese Unsicherheit ist finanzierungsrelevant: Sie erwerben unter Umständen eine Praxis, deren zentraler Wert von einer Entscheidung abhängt, die noch aussteht.
Praktische Folge für die Finanzierung: Der Kaufvertrag gehört mit einer Bedingung für den Fall der Nichtzulassung versehen, und die Finanzierungszusage muss zu dieser Bedingung passen. Wer beides unabhängig voneinander verhandelt, bekommt im schlechtesten Fall ein Darlehen für eine Praxis, die er nicht führen darf.
Wie die Übernahme finanziert wird
- KfW 067 deckt Übernahmen bis 200.000 € Gesamtfremdfinanzierungsbedarf ab — inklusive Kaufpreis und Betriebsmitteln (bis 80.000 €), Stand 07/2026.
- KfW 077 geht bis 500.000 €, abgesichert über eine Bürgschaftsbank — der Weg für größere Praxen und Zahnarztpraxen mit hoher Gerätequote.
- Bankdarlehen für den Rest, mit Zinsbindung passend zur Amortisation.
- Betriebsmittellinie für den Übergang — Honorarzyklus und Abrechnungsumstellung kosten Liquidität.
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Diese Seite erklärt Finanzierungsstrukturen allgemeinverständlich. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (§1 StBerG, RDG). Die steuerliche Würdigung Ihres Vorhabens gehört zu Ihrem Steuerberater — ich strukturiere die Finanzierung passend dazu.
Kurz beantwortet
Wie wird der Praxiswert ermittelt?
Finanziert die Bank den Goodwill mit?
Was passiert, wenn ich den Kassensitz nicht bekomme?
Übernahme oder Neugründung — was ist günstiger?
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