KV Schleswig-Holstein: Was fördert der Strukturfonds ab 2026 bei der Niederlassung?
Bei der Niederlassungsförderung Schleswig-Holstein hat sich zum 01.01.2026 viel geändert. Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hat den Strukturfonds am 19.11.2025 neu gefasst. Die frühere Förderung von Strukturen, nämlich Teampraxis und zentraler Ort, ist entfallen. Stattdessen gibt es einen Investitionskostenzuschuss für Niederlassung, Praxisübernahme und Anstellung in zwei Förderstufen, in Förderstufe 1 bis zu 80.000 €. Für Ihre Finanzierung ist vor allem wichtig, wann der Antrag zu stellen ist und was die Bank bis zur Auszahlung vorstreckt.
Was fördert die KV Schleswig-Holstein bei der Niederlassung?
Der Strukturfonds in der Fassung ab 01.01.2026 bezuschusst Investitionen bei Niederlassung, Praxisübernahme und Anstellung. In Förderstufe 1 (festgestellte drohende oder bestehende Unterversorgung oder lokaler Versorgungsbedarf) zahlt er bis zu 80.000 € zu 100 % der bezahlten Rechnungen. In Förderstufe 2 (seit zwölf Monaten geöffnete Planungsbereiche) sind es 50 % der Rechnungen, höchstens 40.000 €. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit zu stellen, gefordert sind drei Jahre Tätigkeit im Fördergebiet.
Was fördert der neu gefasste Strukturfonds der KVSH ab 2026?
Die KVSH hat den Strukturfonds zum 01.10.2019 gebildet und stellt 0,2 Prozent der Gesamtvergütung jährlich zur Verfügung. Die Neufassung vom 19.11.2025 gilt seit dem 01.01.2026. Sie ersetzt die frühere Förderung von Teampraxen durch einen Investitionskostenzuschuss in zwei Förderstufen.
Was fördert die KV Schleswig-Holstein bei der Niederlassung? Gefördert wird einmalig die Investition in die Praxis. Förderpositionen sind Umbau und Modernisierung, medizinische Ausstattung und IT, je Position höchstens 50 Prozent des Förderbetrags. Der Zuschuss gilt für die einzelne Niederlassung, die Praxisübernahme und die Anstellung, er ist nicht mehr an eine Kooperation gebunden. Mehr zur Förderung von Bund und Ländern. Siehe auch Bedarfsplanung für Ärzte und Niederlassungssperre und Nachbesetzungsverfahren und Zulassungsausschuss.
Der Einzelzuschuss ist heute nicht niedriger, sondern höher: Früher stand die Teampraxis im Mittelpunkt, die Einzelförderung war nachrangig. In der Neufassung gibt es kein Teampraxis-Programm mehr. Der Zuschuss für eine einzelne Niederlassung oder Übernahme beträgt in Förderstufe 1 bis zu 80.000 €. Wer allein gründet, ist nicht mehr schlechter gestellt als wer kooperiert.
Welche Planungsbereiche zählen: Welche Planungsbereiche in Förderstufe 1 oder 2 fallen, veröffentlicht die KVSH auf ihrer Website. Bei der Antragstellung muss der entsprechende Beschluss des Landesausschusses vorliegen. Prüfen Sie die aktuelle Liste, bevor Sie einen Standort festlegen.
Wiederholte Förderung: Für denselben Sachverhalt gibt es innerhalb von fünf Jahren keine zweite Förderung. Wer in Etappen investieren will, sollte deshalb prüfen, welche Rechnungen in einen Antrag gehören.
| Merkmal | Förderstufe 1 | Förderstufe 2 |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Festgestellte drohende oder bestehende Unterversorgung oder lokaler Versorgungsbedarf | Planungsbereich seit zwölf Monaten ununterbrochen für mindestens 1,0 Stellen geöffnet, oder Hausarzt-Bereich mit 10 % Verzichten ohne Nachfolger |
| Förderhöhe | 100 % der bezahlten Rechnungen | 50 % der bezahlten Rechnungen |
| Höchstbetrag | bis zu 80.000 € | bis zu 40.000 € |
| Zweigpraxis | höchstens 50 % des Betrags | höchstens 50 % des Betrags |
| Gemeinsame Bedingungen | mindestens halber Versorgungsauftrag, drei Jahre Tätigkeit im Fördergebiet | mindestens halber Versorgungsauftrag, drei Jahre Tätigkeit im Fördergebiet |
Antrag, Fristen und Bindung: Wann kommt das Geld?
Anders als in früheren Fassungen wird der Antrag nicht mehr vor der Maßnahme gestellt, sondern danach. Er ist im eKVSH-Mitgliederportal binnen sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit, der Anstellung oder der Genehmigung der Zweigpraxis einzureichen. Eine rückwirkende Förderung gibt es nicht.
- Antrag im eKVSH-Mitgliederportal: innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit, der Anstellung oder der Zweigpraxis-Genehmigung.
- Belege nachreichen: Die Rechnungen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung vorzulegen. Gezahlt wird nach dem Erstattungsprinzip auf bezahlte Rechnungen.
- Bindung: drei Jahre Tätigkeit im Fördergebiet.
- Sperre: keine zweite Förderung für denselben Sachverhalt innerhalb von fünf Jahren.
Für Ihre Planung heißt das: Die Investition wird zuerst getätigt, bezahlt und nachgewiesen, danach folgt die Auszahlung. Die Zwischenfinanzierung liegt bei der Bank. Das Förderrecht der KVSH ändert sich mit jeder Fassung. Die Fassung vom 18.06.2025 verlangte noch den Antrag vor der Maßnahme, deshalb sollten Sie sich nicht auf ältere Merkblätter verlassen.
Bedarfsplanung und offene Sitze: Für Hausärzte wird nach Mittelbereichen geplant, für die allgemeine fachärztliche Versorgung nach Kreisen und kreisfreien Städten. Im Oktober 2026 waren Hausarztsitze unter anderem in den Mittelbereichen Schleswig, Plön, Oldenburg in Holstein, Norderstedt, Tönning, Neumünster, Lübeck, Bad Segeberg und Wahlstedt, Pinneberg, Eutin, Westerland und Rendsburg ausgeschrieben. Auch Fachärzte sind gesucht, zum Beispiel in Chirurgie und Orthopädie, bei Frauenärzten, Hautärzten und HNO. Die aktuelle Ausschreibungsliste veröffentlicht die KVSH.
Voraussetzungen für den Start: Für den Eintrag ins Arztregister sind Approbation und Facharztweiterbildung nötig, die Eintragungsgebühr beträgt 100 €. Zuständig für Zulassung und Praxisberatung ist die Abteilung Zulassung und Praxisberatung der KVSH. Die KV bietet eine kostenlose Praxisbörse und einen Niederlassungsfahrplan als Orientierung.
Kredit für Ärzte: Wer finanziert die Lücke bis zur Auszahlung?
Perini Finance & Property — Praxisdarlehen und Baufinanzierung nach § 34i und § 34c GewO, über 650 Banken im Vergleich. Wir kennen die Banken, deren Kreditrichtlinie die Vorfinanzierung eines KV-Zuschusses und die KfW-Programme als Regelfall behandelt. Olga Nikushkina prüft im kostenlosen Fördercheck, was die KV Schleswig-Holstein in Ihrem Planungsbereich tatsächlich ausgeschrieben hat, ordnet den Zuschuss richtig in die Struktur ein und stellt die Förderanträge über die Hausbank vor Vorhabensbeginn. Förderung von Bund und Ländern.
Was bedeutet die Neufassung für die Finanzierung? Der Zuschuss wird nach der Investition erstattet. Die Bank finanziert deshalb den vollen Betrag vor, und der Zuschuss wirkt später als Sondertilgung oder Liquiditätspolster. Weil der Antrag erst nach Tätigkeitsbeginn gestellt wird und die Belege nach der Bewilligung folgen, sollten Sie Zeit zwischen Rechnung und Auszahlung einplanen.
Modellrechnung, keine Zusage: Angenommen, Sie investieren nach der Übernahme 60.000 € in Umbau, medizinische Ausstattung und IT und alle Rechnungen sind bezahlt. In Förderstufe 2 ergäben 50 % der Rechnungen 30.000 €, die Obergrenze von 40.000 € wäre nicht erreicht. In Förderstufe 1 wären bis zu 100 % der Rechnungen förderfähig, höchstens 80.000 €, vorbehaltlich der Grenze von 50 Prozent je Förderposition. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet allein der Bescheid der KVSH.
Finanzierungsanfrage zur Praxisübernahme: Wer eine Praxis in Schleswig-Holstein übernimmt, stellt die Finanzierungsanfrage sinnvollerweise, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist. Die Bank braucht dafür Angaben zur Praxis, zu Ihrer Person und zum geplanten Investitionsvolumen. Den Förderantrag der KVSH können Sie erst nach der Aufnahme der Tätigkeit stellen, die Bankzusage kommt also deutlich früher. Unterlagen und Ablauf zeigt die Seite zur Praxisübernahme.
Immobilie als Altersvorsorge neben der Praxis: Viele Praxisinhaber überlegen, ob sie zusätzlich eine Immobilie als Altersvorsorge erwerben. Der Wert einer Praxis zeigt sich erst bei der Abgabe an einen Nachfolger. Eine vermietete Wohnung kann das ergänzen, sie belastet aber dieselbe Kapitaldienstfähigkeit wie der Praxiskredit. Die Bank rechnet Mieteinnahmen nur mit Abschlägen an. Mehr dazu auf der Seite für Kapitalanleger.
Praxisnetze und weitere Bausteine: Was bleibt von der Strukturförderung?
Neben dem Investitionskostenzuschuss fördert der Strukturfonds weiter Praxisnetze, Weiterbildung und einzelne Sonderbereiche. Entfallen sind die Teampraxis-Förderung mit ihren zentralen Orten und der Zuschuss zur Kinderbetreuung für Ärzte in Weiterbildung, den noch die Fassung von Juni 2025 kannte.
Praxisnetze: Für 2026 gelten für anerkannte Praxisnetze weiter 20.000 € jährlich und weitere 20.000 €, wenn Fach- und Hausärzte im Netz vertreten sind, wobei der Anteil jeder Gruppe mindestens ein Drittel betragen soll. Ab 2027 werden beide Beträge halbiert. Nach der Zeitschrift Nordlicht (Ausgabe 12/2025) wurde eine Streichung ab 2028 nur knapp abgelehnt. Die Praxisnetzseite der KVSH nennt noch die alten Beträge ohne Halbierung, maßgeblich ist die Neufassung.
Weiterbildung und Nachwuchs: In Förderstufe 1 werden bisherige Ärzte in Weiterbildung bei Weiterbeschäftigung mit 3.000 € im Monat gefördert, höchstens sechs Monate. Für nichtärztliche Praxisassistenz übernimmt der Fonds die volle Kursgebühr. Studierende erhalten für die Famulatur 100 € pro Woche außerhalb von Kiel und Lübeck, für das Blockpraktikum 200 € pro Woche, und für das Praktische Jahr in Förderstufe 2 gibt es 150 € pro Woche.
Suchtmedizin und Gebiete in besonderer Lage: Für die Suchtmedizin sieht der Fonds eine Pauschale von 1.800 € und bis zu 15.000 € für Ausstattung vor. Für Gebiete in besonderer Lage sind Förderungen bis 30.000 € möglich.
Was entfallen ist: Die Teampraxis mit mindestens zwei Vollzeitäquivalenten verlangte einen zentralen Ort im Sinne der Landesplanung und war bis zur Fassung vom 18.06.2025 gefördert, bis zu 30.000 € je Vollzeitäquivalent bei Neugründung und 20.000 € bei Erweiterung. Die frühere Anlage mit den zentralen Orten entfällt mit der Neufassung. Eine Angabe von mindestens rund 100.000 € je Teampraxis finden wir in keiner Fassung des Textes und führen sie deshalb nicht mehr.
Wer mitfinanziert, redet mit: Wer sich dennoch in einer Kooperation, BAG oder einem MVZ niederlässt, braucht Verträge zu Gesellschaftern, Stimmrechten und Ausstiegsklauseln. Das ist gesellschaftsrechtlich zu gestalten (§ 1 RDG, Sache des Anwalts). Wir tragen die Finanzierungsseite bei: welche Struktur eine Bank mitgeht und wie sich der Kapitaldienst auf die Beteiligten verteilt.
Versorgungssicherungsfonds des Landes: Warum er keine KV-Praxisübernahme in Schleswig-Holstein finanziert
Neben der KVSH gibt es einen Versorgungssicherungsfonds des Landes Schleswig-Holstein. Nach den Angaben zum Start im Jahr 2018 waren unter anderem Praxen, MVZ, Ärztehäuser, die KVSH, die Ärztekammer und weitere Organisationen antragsberechtigt, die Förderung war auf höchstens 500.000 € je Projekt in bis zu drei Jahren begrenzt. Aktuelle Beträge und Fristen stehen in der Richtlinie des Ministeriums.
Das klingt gewaltig und wird regelmäßig missverstanden. Eine Projektförderung ist keine Praxisfinanzierung: Sie ist zweckgebunden, befristet, nachweispflichtig und endet. Sie finanziert weder Ihren Kaufpreis noch Ihre Rate. Für die Bank ist sie deshalb kein Ersatz für Kapitaldienstfähigkeit, sie kann ein Vorhaben ermöglichen, aber sie trägt kein Darlehen. Wer sie in die Tilgungsrechnung schreibt, baut auf Sand.
Stand und Quelle. Angaben nach den öffentlich zugänglichen Unterlagen der KV Schleswig-Holstein (kvsh.de: Strukturfonds, Neufassung der Abgeordnetenversammlung vom 19.11.2025, gültig ab 01.01.2026, Seiten Praxisnetze, Niederlassung und Ausschreibungsliste, Stand Oktober 2026), der Berichterstattung des Deutschen Ärzteblatts zum Start des Versorgungssicherungsfonds 2018 und der Förderdatenbank des Bundes zur Richtlinie des Landes, geprüft am 04.10.2026. Beträge, Fördergebiete und Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist ausschließlich die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie der jeweiligen KV. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG) — ohne Gewähr.
60.000 € — verteilt auf fünf Jahre (KV Thüringen)
Umsatzgarantie statt Einmalzahlung (KV Sachsen)
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Niederlassungsförderung der KV Schleswig-Holstein 2026?
In Förderstufe 1 gibt es bis zu 80.000 € zu 100 % der bezahlten Rechnungen, in Förderstufe 2 sind es 50 % der Rechnungen, höchstens 40.000 €. Eine Zweigpraxis wird mit höchstens 50 % dieser Beträge gefördert. Voraussetzung ist ein mindestens halber Versorgungsauftrag.
Was sind Förderstufe 1 und Förderstufe 2 im Strukturfonds?
Förderstufe 1 gilt bei festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung oder lokalem Versorgungsbedarf. Förderstufe 2 gilt für Planungsbereiche, die seit zwölf Monaten ununterbrochen für mindestens 1,0 Stellen geöffnet sind, oder für Hausarzt-Bereiche mit 10 % Verzichten ohne Nachfolger. Welche Planungsbereiche aktuell zählen, veröffentlicht die KVSH auf ihrer Website.
Bis wann muss ich den Förderantrag stellen, und wie lange muss ich bleiben?
Der Antrag ist im eKVSH-Mitgliederportal binnen sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit, der Anstellung oder der Zweigpraxis-Genehmigung zu stellen. Die Belege folgen binnen sechs Monaten nach der Bewilligung. Sie müssen drei Jahre im Fördergebiet tätig bleiben.
Wird die Übernahme einer Praxis in Schleswig-Holstein gefördert?
Ja, der Investitionskostenzuschuss gilt für Niederlassung, Praxisübernahme und Anstellung. Gefördert werden bezahlte Rechnungen für Umbau und Modernisierung, medizinische Ausstattung und IT, je Position höchstens 50 Prozent des Förderbetrags. Den Kaufpreis für den Praxissitz deckt der Zuschuss nicht ab.
Lohnt sich die Praxisnetz-Förderung für mich?
Die jährliche Förderung fließt an das anerkannte Netz, nicht an die einzelne Praxis. In der Kapitaldienstrechnung Ihrer Praxis taucht sie deshalb nicht als Einnahme auf. Ab 2027 werden die Beträge halbiert. Das ist wichtig, wenn Sie mit der Bank sprechen.
Kann ich den Versorgungssicherungsfonds für meine Praxisübernahme nutzen?
Er ist als Projektförderung ausgelegt, nicht als Übernahmefinanzierung, mit Antragsberechtigten wie Praxen, MVZ und Ärztehäusern und einer Höchstsumme je Projekt. Für eine klassische Nachbesetzung ist er in der Regel nicht das passende Instrument. Die tragenden Bausteine bleiben KfW, Bürgschaftsbank und Bankdarlehen.
Wann sollte ich die Finanzierungsanfrage für eine Praxisübernahme stellen?
Stellen Sie die Finanzierungsanfrage, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Der Förderantrag der KVSH folgt erst nach der Aufnahme der Tätigkeit, die Bank muss also die Investition vorfinanzieren. Planen Sie zwischen Rechnung und Auszahlung einen Liquiditätspuffer ein.
Ist eine Immobilie als Altersvorsorge für Praxisinhaber sinnvoll?
Sie kann die Praxis als Vorsorge ergänzen, weil sich der Wert einer Praxis erst bei der Abgabe zeigt. Die Bank prüft Kapitaldienst und Mieteinnahmen im Einzelfall, eine Zusage gibt es nicht. Planen Sie die Immobilie zusammen mit dem Praxiskredit. Mehr auf der Seite für Kapitalanleger.
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Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderstufe für Ihren Planungsbereich gilt, und bauen die Vorfinanzierung so, dass Antragsfrist, Rechnungsnachweis und Bankzusage zusammenpassen.
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