Gesundheitsimmobilien · MVZ

MVZ gründen oder kaufen: Gründerkreis, Zulassung und Bankprüfung beim Versorgungszentrum

Ein medizinisches Versorgungszentrum zu gründen oder zu kaufen ist ein eigener Finanzierungsfall: Gründerkreis, Rechtsform und Eigenkapital entscheiden früher über die Bank als die Ertragsplanung. Geprüft wird nicht nur die Bonität der Beteiligten, sondern ob die Konstruktion zulassungsrechtlich dauerhaft trägt. Zum Jahresende 2024 waren nach der KBV-Statistik 5.085 MVZ zugelassen. Diese Seite zeigt, was § 95 SGB V für Gründung und Kauf vorgibt und was die Bank daraus für die Finanzierung ableitet.

Womit beginnt die Prüfung, wenn Sie ein MVZ gründen oder kaufen wollen?

Wer ein MVZ gründen oder kaufen will, wird zuerst am Gründerkreis geprüft. § 95 Abs. 1a SGB V nennt ihn abschließend: zugelassene Ärzte, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen (nur für fachbezogene MVZ), anerkannte Praxisnetze, gemeinnützige Träger und Kommunen. Ein Investor ohne eine dieser Eigenschaften kann ein MVZ nicht selbst gründen, das Eigenkapital kommt deshalb von den beteiligten Trägern.

Wer darf ein MVZ gründen?

Den Gründerkreis eines MVZ regelt § 95 Abs. 1a SGB V abschließend: zugelassene Ärzte, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, anerkannte Praxisnetze, gemeinnützige Träger und Kommunen. Ein Investor ohne eine dieser Eigenschaften kann ein MVZ nicht selbst gründen. Zulässig sind nur bestimmte Rechtsformen, und bei der GmbH haften die Gesellschafter über eine Bürgschaft mit.

Wie finanziere ich ein MVZ? Ein MVZ ist ein eigener Finanzierungsfall: Gründerkreis, Rechtsform, Trägerschaft und Eigenkapital entscheiden früher über die Bank als die Ertragsplanung. Eigenkapital kommt von den beteiligten Ärzten, von einem Krankenhaus als Träger oder von den weiteren im Gesetz genannten Trägern. Die Erstberatung ist kostenlos. Finanzierung für Ärzte. Siehe auch Berufsausübungsgemeinschaft gründen und Nachbesetzungsverfahren und Zulassungsausschuss.

Wie viele MVZ gibt es, und wer trägt sie? Nach der KBV-Statistik waren am 31.12.2024 bundesweit 5.085 MVZ zugelassen, im Schnitt mit 6,3 Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten. 42 Prozent standen in vertragsärztlicher Trägerschaft, 45 Prozent hatten ein Krankenhaus als Träger, 13 Prozent einen sonstigen Träger (Mehrfachträgerschaft möglich). Vorwiegende Rechtsformen sind GmbH und GbR. Für die Bank heißt das: Die Trägerform entscheidet, woher das Eigenkapital kommen kann und wer für Verbindlichkeiten einsteht.

Seit wann sind fachgleiche MVZ möglich? Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23.07.2015 in Kraft trat, hat die Pflicht zu einem fachübergreifenden MVZ abgeschafft und Kommunen in den Gründerkreis aufgenommen. Seitdem kann auch ein reines Hausarzt-MVZ oder ein MVZ einer einzigen Fachgruppe zugelassen werden. Der Gründerkreis selbst blieb dabei begrenzt.

Wer leitet ein MVZ? Ein MVZ ist nach § 95 Abs. 1 SGB V eine ärztlich geleitete Einrichtung. Der ärztliche Leiter muss selbst im MVZ als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei sein. Gehören Angehörige unterschiedlicher Berufsgruppen zum MVZ, ist auch eine kooperative Leitung möglich. Die Leitung gehört in den Gesellschaftsvertrag und damit in die Kreditunterlagen.

Gründerkreis, Rechtsform und Leitung eines MVZ nach § 95 SGB V (abgerufen 04.10.2026)
PunktRegel nach § 95 SGB V
GründerkreisZugelassene Ärzte, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, anerkannte Praxisnetze, gemeinnützige Träger mit Zulassung oder Ermächtigung, Kommunen (Abs. 1a Satz 1)
Dialyse-ErbringerNur fachbezogene MVZ (Abs. 1a Satz 2)
RechtsformPersonengesellschaft, eingetragene Genossenschaft, GmbH oder öffentlich-rechtliche Rechtsform (Abs. 1a Satz 3)
Ärztliche LeitungDer Leiter ist selbst im MVZ tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei (Abs. 1 Satz 3)
GmbH-GesellschafterSelbstschuldnerische Bürgschaft oder andere Sicherheit für Forderungen von KV und Krankenkassen, auch für nach der Auflösung fällige (Abs. 2 Satz 5)
Zahnärztliches MVZ eines KrankenhausesVersorgungsanteil im Planungsbereich grundsätzlich höchstens 10 Prozent, mit Ausnahmen (Abs. 1b)

Schafft ein MVZ neue Vertragsarztsitze?

Durch die Gründung eines MVZ entstehen keine neuen Vertragsarztsitze — bestehende Zulassungen werden eingebracht oder Anstellungsgenehmigungen beantragt.

Wer darf ein MVZ gründen — und warum fragt die Bank danach? Ein MVZ gründen dürfen nur die in § 95 SGB V genannten Träger, denn der Gesellschafterkreis eines Medizinischen Versorgungszentrums ist gesetzlich begrenzt: Nicht jeder Investor darf Gesellschafter werden, und die Gründereigenschaft ist an zulassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft.

Für die Bank ist die Struktur damit ein Prüfpunkt eigener Art — geprüft wird nicht nur die Bonität der Beteiligten, sondern ob die Konstruktion zulassungsrechtlich dauerhaft trägt.

Fällt ein Gesellschafter aus, kann die Zulassung selbst in Frage stehen, und damit die Grundlage der Rückzahlung.

Hinzu kommt ein angekündigter, aber noch nicht ausgestalteter Regulierungsrahmen für investorengetragene MVZ; solange die konkrete Fassung aussteht, kalkulieren Häuser vorsichtiger.

Praktisch heißt das: Gesellschaftsvertrag, Nachfolgeregelung und Anstellungsverhältnisse gehören mit in die Kreditunterlagen — und die Struktur sollte stehen, bevor über Beträge gesprochen wird.

Mehrere Fachrichtungen verstetigen zwar die Erlöse, bringen aber auch mehrere Zulassungen ins Spiel — jede mit eigenen Voraussetzungen und eigenem Ausfallszenario. Das gehört in die Unterlagen, bevor es im Gespräch auffällt.

Der Europäische Gerichtshof hat am 19.12.2024 (Rechtssache C-295/23) entschieden, dass Mitgliedstaaten Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften ausschließen dürfen. Das Urteil betrifft Anwaltsgesellschaften, nicht MVZ; für Ihre Finanzierung ist es nur ein Hinweis auf die Richtung der Debatte.

Für die Finanzierung heißt das: Eigenkapital für ein MVZ kann nicht beliebig von außen eingeworben werden. Es muss entweder von den beteiligten Ärzten selbst kommen, von einem Krankenhaus als Träger, oder über die im Gesetz vorgesehenen weiteren Trägerformen — eine strukturelle Einschränkung, die bei keiner klassischen Einzel- oder Gemeinschaftspraxis in dieser Form besteht.

Wie läuft die Zulassung eines MVZ ab? Das MVZ bewirbt sich um die Zulassung beim Zulassungsausschuss. Je nach Rechtsform gehören dazu Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug mit Gesellschafterliste, bei der GmbH die Bürgschaftserklärungen der Gesellschafter, der Nachweis der Gründereigenschaft, die Einverständniserklärung des ärztlichen Leiters, der Nachweis geeigneter Räume mit Zustimmung des Vermieters und die Berufshaftpflichtversicherung (so das Antragsformular der KZV Berlin für zahnärztliche MVZ; für ärztliche MVZ nennt die zuständige KV die Unterlagen). Die Anstellung jedes Arztes im zugelassenen MVZ braucht zusätzlich die Genehmigung des Zulassungsausschusses.

Wie kommt ein MVZ an Arztsitze? Anträge auf Zulassung eines MVZ und auf Anstellungsgenehmigung sind abzulehnen, wenn für die dort tätigen Ärzte Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (§ 95 Abs. 2 SGB V; Ausnahme bei Festlegungen nach § 101 Abs. 1 Satz 8). Die Landesausschüsse ordnen solche Beschränkungen bei Überversorgung an (§ 103 Abs. 1 SGB V), und sie treffen zusätzlich eine Feststellung, wenn der Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist. In gesperrten Planungsbereichen führen deshalb in der Regel nur die Nachbesetzung eines bestehenden Sitzes oder der Verzicht eines Vertragsarztes zugunsten einer Anstellung im MVZ zum Ziel.

Praxisübernahme durch MVZ: Ist das möglich? Soll die vertragsärztliche Tätigkeit nach Tod, Verzicht oder Entziehung der Zulassung von einem Praxisnachfolger weitergeführt werden, kann ein MVZ den Vertragsarztsitz übernehmen und die Tätigkeit durch einen angestellten Arzt fortführen, wenn Gründe der Versorgung nicht entgegenstehen (§ 103 Abs. 4c SGB V, abgerufen 04.10.2026). Der Zulassungsausschuss kann die Nachbesetzung auch hier ablehnen. Bei der Bewerberauswahl wird ein MVZ nachrangig berücksichtigt, wenn die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte nicht bei den dort tätigen Vertragsärzten liegt, mit einer Ausnahme für bestimmte MVZ, die schon am 31.12.2011 zugelassen waren. Für die Bank heißt das: Der Kaufpreis einer Praxis, die ein MVZ übernimmt, ist erst finanzierbar, wenn die Zulassungsperspektive geklärt ist. Zur Bewertung siehe Praxisübernahme finanzieren.

Was gilt bei Verzicht auf die Zulassung und Wechsel ins MVZ? Verzichtet ein Vertragsarzt in einem gesperrten Planungsbereich auf seine Zulassung, um im MVZ tätig zu werden, genehmigt der Zulassungsausschuss die Anstellung, wenn Gründe der Versorgung nicht entgegenstehen; die Fortführung als eigene Praxis ist dann ausgeschlossen (§ 103 Abs. 4a SGB V). Ein MVZ kann eine Arztstelle auch bei Zulassungsbeschränkungen nachbesetzen. Nach mindestens fünf Jahren im MVZ kann der Arzt unter den Voraussetzungen des Gesetzes eine eigene Zulassung beantragen. Bei der Nachbesetzung eines Sitzes entscheidet der Zulassungsausschuss und kann sie ablehnen; dann zahlt die KV eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts der Praxis (§ 103 Abs. 3a SGB V). Beides gehört in die Planung, weil Sitz und Anstellungsgenehmigung die Erlösgrundlage sind.

Was bringt das geplante iMVZ-Regulierungsgesetz?

Das steht noch nicht fest: Der Koalitionsvertrag vom April 2025 sieht Transparenz über die Eigentümerstruktur vor, ein eigenständiger Gesetzentwurf liegt nach den uns vorliegenden Veröffentlichungen bislang nicht vor.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom April 2025 sieht ein „Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz)“ vor, das Transparenz über die Eigentümerstruktur und eine systemgerechte Verwendung der Mittel sicherstellen soll.

Für die Finanzierungsplanung eines MVZ bedeutet das: Die bestehende Gesellschafterbeschränkung nach § 95 SGB V gilt schon heute uneingeschränkt und ist die maßgebliche Leitplanke. Zusätzliche Transparenzpflichten zur Eigentümerstruktur sind absehbar, auch wenn ihr genauer Zuschnitt noch offen ist — wer jetzt gründet, sollte die Gesellschafterstruktur von Anfang an so dokumentieren, dass sie auch künftigen Offenlegungspflichten standhält.

Wie ist der Stand im Oktober 2026? Nach den uns vorliegenden Veröffentlichungen (Fachblog Medizinrecht, Herbst 2026) gibt es bislang keinen eigenständigen Gesetzentwurf. Konkrete Inhalte wie ein MVZ-Register, Grenzen für Gründungsbefugnisse oder Versorgungsanteile sind deshalb nicht belegt. Für die Bank bleibt die Frage, ob die Struktur auch bei strengeren Transparenzpflichten trägt. Fragen Sie vor dem Kreditantrag Ihre Kanzlei nach dem aktuellen Stand.

Was ist beim MVZ mit mehreren Fachrichtungen der größte Posten?

Bei einem Zusammenschluss bestehender Praxen zu einem MVZ ist der Erwerb bzw. Ausbau der zusammengeführten Flächen typischerweise der größte Einzelposten — deutlich vor der Medizintechnik.

In der Modellrechnung (keine Zusage) für den Zusammenschluss dreier Praxen mit 4,2 Millionen Euro entfallen auf Erwerb und Ausbau der Flächen 1,6 Millionen Euro, das sind rund 38 Prozent, auf die Medizintechnik mehrerer Fachrichtungen 1,1 Millionen Euro und auf die Liquiditätsreserve 350.000 Euro. Die Reserve deckt die Integrationsphase: Bis Abrechnung, Anstellungsgenehmigungen und Abläufe stehen, laufen Personal-, Miet- und Zinskosten bereits. Die Betriebsmittel-Finanzierung gehört deshalb von Anfang an in den Plan.

Was prüft die Bank außer der Bonität?

Zu den Punkten gehören Zulässigkeit und Dokumentation des Gesellschafterkreises nach § 95 SGB V, die vertragsärztliche Bedarfsplanung, die Organisationsstruktur und die Liquiditätsplanung für die Integrationsphase beim Zusammenschluss bestehender Praxen.

Zulässigkeit und Dokumentation des Gesellschafterkreises nach § 95 SGB V; Bedarfsplanung — auch ein MVZ unterliegt der vertragsärztlichen Bedarfsplanung, neue Sitze entstehen dadurch nicht automatisch; Organisationsstruktur bei mehreren Fachrichtungen und angestellten Ärzten; Liquiditätsplanung für die Integrationsphase beim Zusammenschluss bestehender Praxen.

Diese Seite erklärt Finanzierungsstrukturen allgemeinverständlich. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung des Gesellschafterkreises gehört vor eine spezialisierte Kanzlei — wir strukturieren die Finanzierung passend zur gewählten Struktur.

MVZ kaufen: Was prüft die Bank zusätzlich? Wer ein bestehendes MVZ kaufen will, übernimmt Zulassung, Anstellungsgenehmigungen, Mietverträge und Gesellschaftsstruktur. Die Bank verlangt dafür die Zulassungs- und Genehmigungsbescheide, den Gesellschaftsvertrag, die Laufzeit der Mietverträge und eine Planung, die den Wechsel der Gesellschafter überlebt. Ob der Käufer als Gesellschafter dieselben Voraussetzungen wie ein Gründer erfüllen muss und wie der Zulassungsausschuss einen Gesellschafterwechsel behandelt, ist eine Rechtsfrage für Ihre Kanzlei; eine pauschale Antwort geben wir nicht.

Modellrechnung

Zusammenschluss dreier Praxen zum MVZ

Modellrechnung · kein Mandat

PositionBetrag
Erwerb und Ausbau der Praxisflächen1.600.000 €
Medizintechnik mehrerer Fachrichtungen1.100.000 €
Labor- und Diagnostikbereich450.000 €
Digitale Patientenverwaltung und IT380.000 €
Einrichtung, Empfang und Wartebereiche320.000 €
Liquiditätsreserve350.000 €
Gesamt4.200.000 €

Keine verbindliche Zusage. Konditionen bonitätsabhängig.

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Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Stand und Quelle. Angaben nach § 95 und § 103 SGB V (gesetze-im-internet.de), den KBV-Statistiken „Medizinische Versorgungszentren aktuell“ (Stichtag 31.12.2024), dem Antragsformular der KZV Berlin für zahnärztliche MVZ, dem Koalitionsvertrag 2025, dem Fachblog medizinrecht-blog.de (Herbst 2026) und dem EuGH-Urteil C-295/23 vom 19.12.2024, geprüft am 04.10.2026. Maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Fassung der Gesetze und Richtlinien. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG), ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Medizinisches Versorgungszentrum Beratung: Was gehört zur kostenlosen Erstberatung?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Dabei klären wir das Vorhaben, die nötigen Unterlagen und welche Finanzierungswege infrage kommen.

Was ändert sich durch das geplante iMVZ-Regulierungsgesetz?

Laut Koalitionsvertrag sollen vor allem Transparenzpflichten zur Eigentümerstruktur kommen — kein pauschales Verbot investorengetragener MVZ. Die konkrete Ausgestaltung steht noch aus.

Kann man eine Arztpraxis oder ein MVZ eröffnen, ohne selbst Arzt zu sein?

Eine Arztpraxis nicht — die vertragsärztliche Zulassung ist an die Approbation gebunden. Bei einem MVZ ist der Gründerkreis gesetzlich geregelt und umfasst neben Ärzten auch bestimmte weitere Träger; die ärztliche Leitung muss aber in ärztlicher Hand bleiben. Für die Finanzierung ist genau diese Trägerfrage der erste Prüfpunkt.

MVZ gründen: Welche Rechtsform ist zulässig?

Nach § 95 Abs. 1a SGB V ist die Gründung nur als Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft oder GmbH oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform möglich. Nach der KBV-Statistik (Stichtag 31.12.2024) sind GmbH und GbR die häufigsten Rechtsformen. Welche Form zu Ihrem Gesellschafterkreis passt, klären Sie vor der Finanzierung mit Ihrer Kanzlei.

Brauchen Gesellschafter einer MVZ-GmbH eine Bürgschaft?

Ja, für die Zulassung einer GmbH verlangt § 95 Abs. 2 SGB V selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder andere Sicherheitsleistungen der Gesellschafter für Forderungen von KV und Krankenkassen aus der vertragsärztlichen Tätigkeit, auch für Forderungen, die erst nach der Auflösung fällig werden. Das belastet den Rahmen der Gesellschafter und gehört in die Kreditplanung.

Kann ich in einem gesperrten Planungsbereich ein MVZ gründen?

Anträge auf Zulassung eines MVZ sind nach § 95 Abs. 2 SGB V abzulehnen, wenn für die dort tätigen Ärzte Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Möglich bleiben die Nachbesetzung eines Sitzes, die Praxisübernahme durch ein MVZ nach § 103 Abs. 4c SGB V und die Anstellung nach Verzicht eines Vertragsarztes (§ 103 Abs. 4a SGB V). Welche Planungsbereiche gesperrt sind, sagt die zuständige KV.

Kredit für Ärzte: Was verlangt die Bank für ein MVZ?

Ein Kredit für Ärzte als MVZ-Gründer ist in der Regel ein Projektkredit: Die Bank wertet Gesellschaftsvertrag, Zulassungs- und Anstellungsunterlagen, Mietverträge und Liquiditätsplanung aus. Bei einem Volumen wie in unserer Modellrechnung (4,2 Millionen Euro) reicht der Rahmen von KfW StartGeld 067 mit bis zu 200.000 Euro je Vorhaben nicht aus. Eine Zusage gibt es erst nach der Bankprüfung.

Privatpraxis gründen oder MVZ gründen: Was ist der Unterschied?

Eine reine Privatpraxis nimmt nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teil und braucht keine Zulassung nach § 95 SGB V; Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen betreffen sie nicht. Ein MVZ nimmt als zugelassene Einrichtung an der vertragsärztlichen Versorgung teil und braucht dafür die Zulassung des Zulassungsausschusses. Das bestimmt Erlöse, Genehmigungsweg und Bankenkreis.

MVZ kaufen und finanzieren

Unverbindliche Erstberatung kostenlos. Wir strukturieren die Finanzierung entlang dem, was der Gesellschafterkreis überhaupt hergibt.
Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (§ 1 StBerG, RDG).

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