Gesundheitsimmobilien · MKG-Chirurgie

MKG-Praxis oder Klinik finanzieren

Kein anderes Fach in Deutschland verlangt zwei Approbationen. Das öffnet Ihnen finanzierungsseitig mehr Türen als anderen Fachärzten — verlangt aber auch, dass Sie von Anfang an wissen, über welchen Weg Sie abrechnen.

Die Besonderheit

Arzt und Zahnarzt zugleich — die einzige Doppelapprobation im deutschen Gesundheitswesen

Die Fachrichtung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist die einzige in Deutschland, die zwingend beide Approbationen voraussetzt: ein abgeschlossenes Medizin- und ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium, bevor die eigentliche Facharztweiterbildung überhaupt beginnen kann. Bis zum Facharzttitel vergehen dadurch häufig 15 Jahre oder mehr — ein Ausbildungsweg, den kein anderes Fach kennt.

Für die Finanzierung ist diese Doppelqualifikation zunächst ein Vorteil: MKG-Chirurgen können sich sowohl an spezialisierte Ärzte- als auch an Zahnärzte-Finanzierer wenden — der Kreis der infrage kommenden Häuser ist damit strukturell größer als bei einer einfachen Facharztqualifikation.

Die Kehrseite

Das Splittingverbot: KV oder KZV, nie beides im selben Fall

Wer sowohl die ärztliche als auch die zahnärztliche Zulassung besitzt, muss sich bei jedem einzelnen Behandlungsfall entscheiden, ob über die Kassenärztliche Vereinigung (KV, nach EBM) oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV, nach BEMA/GOZ) abgerechnet wird. Der Bundessozialgerichtshof hat 2016 in einem vielzitierten Urteil (Az. B 6 KA 16/15 R) ein striktes Splittingverbot bestätigt: Ein einheitlicher Behandlungsfall darf nicht in zwei Abrechnungsfälle aufgeteilt werden, um Leistungen teils über die eine, teils über die andere Gebührenordnung abzurechnen.

Für die Praxisplanung bedeutet das, dass die Umsatzstruktur nicht beliebig zwischen beiden Abrechnungswegen wechseln kann. Wer sein Leistungsspektrum plant — etwa mehr implantologisch-zahnärztlich oder mehr tumorchirurgisch-ärztlich ausgerichtet —, legt damit indirekt auch fest, welcher Kassenweg über welchen Anteil des Umsatzes entscheidet. Diese Weichenstellung gehört in die Wirtschaftlichkeitsplanung, nicht erst in die laufende Abrechnung.

Konsequenz für die Finanzierung

Zwei Zulassungen bedeuten zwei mögliche Förderwege — nicht doppelte Förderung

Weil MKG-Chirurgen sowohl ärztlich als auch zahnärztlich zugelassen sein können, kommen grundsätzlich Förderprogramme aus beiden Welten infrage — etwa KfW 067 für den freiberuflichen Bereich generell. Welcher Weg tatsächlich passt, hängt von der gewählten Zulassungskonstellation und dem geplanten Leistungsschwerpunkt ab — hier lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung, bevor die Investitionsplanung steht, nicht erst danach.

Modellrechnung

MKG-Praxis mit chirurgischem Schwerpunkt

Modellrechnung

Neugründung mit OP-Bereich

Modellrechnung · kein Mandat
  • OP-Bereich und Sterilisation680.000 €
  • Bildgebende Diagnostik (DVT)420.000 €
  • Behandlungs- und Sprechzimmer310.000 €
  • IT und Dokumentation90.000 €
  • Einrichtung150.000 €
  • Liquiditätsreserve150.000 €
  • Gesamt1.800.000 €

Keine verbindliche Zusage. Konditionen bonitätsabhängig.

Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

OP-Bereich und bildgebende Diagnostik (üblicherweise digitale Volumentomographie, DVT) machen zusammen mehr als die Hälfte der Investition aus — Ausdruck des chirurgischen Schwerpunkts der Fachrichtung.

Worauf Banken achten

Die Zulassungskonstellation muss von Anfang an feststehen

  • Umfang und Art der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Zulassung
  • Geplantes Leistungsspektrum und dessen Auswirkung auf die Erlösverteilung KV/KZV
  • Qualifikation und Erfahrung, insbesondere im operativen Bereich
  • Investitions- und Liquiditätsplanung für die bildgebende Diagnostik und den OP-Bereich

Diese Seite erklärt Finanzierungsstrukturen allgemeinverständlich. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (§1 StBerG, RDG). Die Frage, welcher Abrechnungsweg für Ihr konkretes Leistungsspektrum passt, gehört zu Ihrer Kammer bzw. Ihrem Steuerberater — ich strukturiere die Finanzierung passend dazu.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Stimmt es, dass MKG-Chirurgen zwei Approbationen brauchen?
Ja — Medizin- und Zahnmedizinstudium müssen beide abgeschlossen sein, bevor die eigentliche Facharztweiterbildung beginnen kann. Das ist bundesweit einzigartig unter den medizinischen Fachrichtungen.
Was bedeutet das Splittingverbot konkret?
Ein einzelner, zusammenhängender Behandlungsfall darf nicht teilweise über die KV und teilweise über die KZV abgerechnet werden — der Bundessozialgerichtshof hat das 2016 ausdrücklich bestätigt. Pro Fall gilt entweder der eine oder der andere Weg.
Bringt die Doppelapprobation Finanzierungsvorteile?
Grundsätzlich ja — der Kreis der infrage kommenden Finanzierungspartner ist strukturell größer, da sowohl ärztlich als auch zahnärztlich spezialisierte Häuser passen können. Entscheidend bleibt aber die konkrete Zulassungskonstellation.
Welche Rolle spielt die bildgebende Diagnostik in der Finanzierung?
Eine erhebliche — digitale Volumentomographie (DVT) und OP-Ausstattung machen bei einer MKG-Neugründung häufig den größten Teil der Investition aus.

MKG-Praxis oder Klinik finanzieren

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