Der eigentliche Engpass
Nicht das Kapital ist knapp, sondern der Versorgungsauftrag
Dialyseversorgung unterliegt einer eigenen, besonders strengen Marktzugangslogik: Bevor überhaupt ein Zentrum entstehen kann, muss ein Versorgungsauftrag zugeteilt sein — anders als bei der allgemeinen vertragsärztlichen Bedarfsplanung findet die Steuerung hier bereits auf Ebene des Versorgungsauftrags selbst statt, nicht erst bei der Zulassung. Bestehende Zentren können die Zuteilung eines Versorgungsauftrags an einen Konkurrenten anfechten, wenn ihre eigene Auslastung kontinuierlich über der maßgeblichen Schwelle liegt — das hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt. Eine Ausnahme bilden Ermächtigungen des Kuratoriums für Dialyse (KfH), die unabhängig vom Bedarf erteilt werden.
Für die Finanzierung bedeutet das: Der wirtschaftlich entscheidende Schritt ist nicht die Gerätebeschaffung, sondern die gesicherte Zuteilung des Versorgungsauftrags. Erst wenn dieser rechtssicher steht, beginnt die eigentliche Investitionsplanung.