Die Erlösstruktur
Die Patienten selbst zahlen oft nur die Hälfte — der Rest ist Ihr Ausfallrisiko
Nach § 27a SGB V übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich 50 % der Kosten für bis zu drei bis acht Behandlungsversuche, abhängig von der Methode. Einzelne Bundesländer fördern zusätzlich bis zu 25 % des nach der Kassenabrechnung verbleibenden Eigenanteils. Was danach übrig bleibt — der Eigenanteil selbst, weitere Versuche über das geförderte Kontingent hinaus, unverheiratete Paare oder Personen über den Altersgrenzen — trägt der Patient direkt.
Für die Wirtschaftlichkeitsplanung eines Kinderwunschzentrums bedeutet das: Der Umsatz je Behandlungsfall ist keine einfache Zahl, sondern setzt sich aus einer Mischung von Kassenanteil, Landesförderung und Selbstzahleranteil zusammen — und die Bereitschaft der Patienten, einen erfolglosen Zyklus aus eigener Tasche zu wiederholen, ist wirtschaftlich weniger planbar als eine Kassenleistung. Eine seriöse Umsatzplanung rechnet deshalb mit Abbruchraten zwischen den Behandlungsversuchen, nicht mit einer linearen Fortsetzung bis zum Erfolg.