Praxisübernahme Mitarbeiter: Wer geht mit, und was kostet das?
Bei einer Praxisübernahme gehen die Arbeitsverträge auf Sie über, mit allen Ansprüchen. Das gehört in den Kaufpreis und in die Finanzierung. Rechtsgrundlage ist § 613a BGB. Diese Seite zeigt, was das Gesetz regelt, welche Ansprüche Sie vor dem Kauf prüfen sollten und welche Personalkosten die Bank in der Finanzierung sehen will.
Was passiert mit bestehenden Arbeitsverträgen?
Bei der Praxisübernahme gehen alle Mitarbeiter mit ihren Verträgen auf Sie über: Nach § 613a BGB treten Sie in alle Arbeitsverhältnisse ein, mit Gehalt, Urlaub und Betriebszugehörigkeit. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, aus anderen Gründen bleibt sie möglich. Offene Urlaubstage und Überstunden gehen mit über, deshalb gehört eine Aufstellung in die Kaufpreisverhandlung.
Praxisübernahme Personal: Was § 613a BGB regelt, von Kündigung bis Widerspruch
Nach § 613a BGB ist eine Kündigung wegen des Übergangs unwirksam. Die Mitarbeiter müssen vorher in Textform unterrichtet werden und können binnen eines Monats schriftlich widersprechen.
Gehen die Mitarbeiter bei einer Praxisübernahme mit über? Ja. Nach § 613a BGB treten Sie in alle Arbeitsverhältnisse ein, die beim Übergang bestehen, mit Gehalt, Urlaub und Betriebszugehörigkeit. Das Gesetz gilt, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht. Der Kaufvertrag über die Praxis ist ein solches Rechtsgeschäft. Siehe auch Checkliste für die Praxisübernahme und Praxisbewertung: Praxiswert berechnen.
Praxisübernahme Mitarbeiter kündigen: Kann ich Mitarbeitern wegen der Übernahme kündigen? Nein. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, und zwar gleich, ob sie vom bisherigen Inhaber oder von Ihnen kommt. Eine Kündigung aus anderen Gründen bleibt möglich, etwa aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Für Praxisübernahme Kündigung Personal gilt deshalb: Der Übergang allein trägt keine Kündigung.
Unterrichtung in Textform. Der bisherige Inhaber oder Sie als Erwerber müssen die Mitarbeiter vor dem Übergang unterrichten: über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und die vorgesehenen Maßnahmen. Ist die Unterrichtung lückenhaft oder fehlerhaft, beginnt die Monatsfrist für den Widerspruch nach der Darstellung im Deutschen Ärzteblatt gar nicht erst zu laufen.
Widerspruch binnen eines Monats. Jeder Mitarbeiter kann dem Übergang innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen, gegenüber dem bisherigen Inhaber oder gegenüber Ihnen. Dann bleibt sein Arbeitsverhältnis beim Abgeber. Wer seine Praxis aufgibt, kann dem Mitarbeiter dann aus anderen Gründen kündigen, etwa weil der Arbeitsplatz entfällt.
Änderungen in den ersten zwölf Monaten. Sind Rechte und Pflichten durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt, dürfen sie nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Übergang zum Nachteil der Mitarbeiter geändert werden. Fehlt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, bleiben nach Medizinio die einzelvertraglichen Bedingungen unverändert bestehen.
Gilt das auch ohne Personalübernahme? Nicht in jedem Fall. Ein Betriebsübergang liegt nur vor, wenn die Praxis als Einheit weitergeführt wird. Übernehmen Sie weder wesentliche Betriebsmittel wie Inventar und Patientenstamm noch das Personal, kann der Schutz des § 613a BGB entfallen. Medizinio nennt dazu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen 8 AZR 107/10. Ob das für Ihren Fall zutrifft, klärt der Anwalt.
Praxisübernahme MFA und Praxisübernahme Arzthelferin: Gehen sie mit über? Ja. Die Personalübernahme bei Praxisübernahme folgt § 613a Abs. 1 BGB, der alle beim Übergang bestehenden Arbeitsverhältnisse erfasst, ohne nach Berufsgruppen zu trennen. Die Medizinische Fachangestellte und die Arzthelferin gehen also mit ihrem Vertrag über. Für die Praxisübernahme Zahnarzthelferin und die Praxisübernahme Zahnarzt Personal gilt das ebenso: Auch die Zahnarzthelferin oder Zahnmedizinische Fachangestellte einer Zahnarztpraxis wechselt mit dem Betrieb zum neuen Inhaber, sofern ein Betriebsübergang vorliegt.
Abfindung bei Praxisübernahme. Allein durch die Übernahme entsteht kein Abfindungsanspruch, denn § 613a BGB lässt die Arbeitsverhältnisse bestehen und regelt keine Abfindung. Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG setzt eine betriebsbedingte Kündigung voraus, in der der Arbeitgeber darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. Die Höhe beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses, ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Zugesagte oder vereinbarte Abfindungen gehören in die Kaufpreisverhandlung, wenn Sie als Erwerber dafür einstehen sollen. Die Regelung klärt der Anwalt.
Praxisübernahme neue Arbeitsverträge: Müssen Sie neue Verträge schließen? Nein, die bestehenden Arbeitsverträge gehen mit allen Rechten und Pflichten über (§ 613a Abs. 1 BGB). Neue Verträge sind keine Voraussetzung für den Übergang. Änderungen zum Nachteil der Mitarbeiter sind nur eingeschränkt möglich, siehe die Hinweise zum ersten Jahr nach dem Übergang. Wie die Verträge im Einzelnen geändert werden dürfen, klärt der Anwalt. Für Praxisübernahme Verträge Mitarbeiter heißt das: Die Verträge laufen unverändert weiter, Änderungen zum Nachteil sind nur eingeschränkt möglich.
§ 613a Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 BGB (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.10.2026)
Was das Team für den Kaufpreis bedeutet
Offene Urlaubstage, Überstunden und lange Betriebszugehörigkeit gehen mit über. Für Ansprüche, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden, haften Abgeber und Übernehmer gemeinsam. Deshalb gehört eine Aufstellung dieser Ansprüche in die Kaufpreisverhandlung. Die Regelung im Vertrag klärt der Anwalt.
Ein eingespieltes Team ist zugleich ein Grund, warum eine Übernahme sicherer anläuft als eine Neugründung: Die Patienten kennen die Praxis und die Menschen darin.
Arbeitsverträge allein reichen nicht. Die Arbeitsbedingungen gehen so über, wie der Abgeber sie mit jedem Mitarbeiter tatsächlich vereinbart hat. Dazu zählen Resturlaub aus Vorjahren und Überstunden, die sich über Jahre ansammeln können. Das schreibt der Deutsche Zahnärztliche Mitarbeiterverband (DZMB) in einem Ratgeber zur Praxisübernahme.
Gehaltsabrechnungen eines ganzen Jahres. Lassen Sie sich nach demselben Ratgeber nicht nur einzelne aktuelle Abrechnungen zeigen, sondern alle eines ganzen Jahres. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein 13. Gehalt werden oft nur ein- oder zweimal im Jahr gezahlt und stehen nicht immer im Arbeitsvertrag. Sie fallen bei wenigen Abrechnungen nicht auf.
Betriebliche Übung. Hat der Abgeber eine Leistung mehrfach gewährt, kann daraus ein Anspruch auf künftige Zahlung entstehen, auch ohne schriftliche Abrede. Solche Ansprüche bleiben nach dem Ratgeber im Fall der Übernahme erhalten. Andere Dinge können Sie neu ordnen, etwa Lage der Arbeitszeit und Pausen oder die Organisation der Abläufe, wenn der Abgeber dazu keine verbindlichen Zusagen gemacht hat.
Personalliste vor der Übergabe. Chance Praxis empfiehlt, vor der Übergabe eine Liste aller Mitarbeiter mit Eintrittsdatum, Gehalt, Urlaubsstand und Kündigungsfrist zu erstellen. Mit der Liste lässt sich auch der Widerspruch eines Mitarbeiters zeitlich einplanen.
Kündigungsschutz in kleinen Praxen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nach § 23 nur eingeschränkt, wenn in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei fünf oder weniger gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Teilzeitkräfte zählen mit 0,5 oder 0,75. Wie viele Beschäftigte Ihre Praxis zählt, rechnen Sie vor dem Kauf nach.
Quellen: § 23 KSchG (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.10.2026); DZMB, Ratgeber „Praxisübernahme: Arbeitsverhältnisse“; Chance Praxis, Beitrag „Betriebsübergang bei Praxis- und Laborkauf“
Personalkosten gehören in die Betriebsmittelplanung
Die Gehälter laufen ab dem ersten Tag, das volle Honorar kommt mit Verzögerung.
Die Personalkosten der ersten Quartale gehören deshalb in die Betriebsmittelplanung, nicht in den Kaufpreis. Die Bank sieht sich dafür die Personalaufstellung und die Gehälter an.
Was Sie der Bank vorlegen: Die Bank sieht Personalaufstellung und Gehälter an. Stellen Sie dafür eine Liste der Mitarbeiter mit Stellenanteil und Bruttogehalt zusammen, dazu die Summe der offenen Urlaubs- und Überstundenansprüche und Ihre Planung der ersten Quartale. Am besten liegt das schon bei der ersten Kreditanfrage vor.
Warum die Planung eng sein kann: Die Gehälter laufen ab dem Übergang, das Honorar der Kassenärztlichen Vereinigung kommt mit Verzögerung. Wie lange diese Lücke dauert, hängt von Ihrer KV und Ihrem Abrechnungsrhythmus ab. Fragen Sie bei Ihrer KV nach den Terminen der Honorarzahlungen und rechnen Sie die Lücke mit Ihren Personalkosten durch.
Finanzierung der Praxisübernahme: Was gehört vom Personal in den Kredit?
Die Personalkosten der ersten Quartale gehören in die Betriebsmittelplanung, nicht in den Kaufpreis.
Die Gehälter laufen ab dem ersten Tag, das volle Honorar kommt mit Verzögerung. Die Bank sieht sich dafür die Personalaufstellung und die Gehälter an.
Zwei Töpfe. Der Kaufpreis für Praxiswert, Sitz und Inventar wird mit einem Investitionsdarlehen finanziert. Gehälter der Anlaufphase laufen über einen Betriebsmittelanteil. Beim ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) sind bis zu 80.000 € für Betriebsmittel möglich, bei einem Höchstbetrag von 200.000 € je Vorhaben und 80 % Haftungsfreistellung (Merkblatt Stand 18.06.2026). Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Was nicht in den Kaufpreis gehört: Der Kaufpreis soll den Wert der Praxis abbilden. Offene Urlaubs- und Überstundenansprüche, die der Abgeber nicht abgegolten hat, sind eine eigene Position der Verhandlung. Wie sie im Preis oder im Vertrag berücksichtigt werden, klärt der Anwalt.
Mehr zum Aufbau der Finanzierung steht auf der Seite Finanzierung der Praxisübernahme und im Überblick zu KfW 067.
Preis der Praxisübernahme: Wie fließen Personalansprüche ein?
Offene Urlaubstage, Überstunden und lange Betriebszugehörigkeit gehen mit über, deshalb gehört eine Aufstellung dieser Ansprüche in die Kaufpreisverhandlung.
Für Ansprüche, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden, haften Abgeber und Übernehmer gemeinsam. Die Regelung im Vertrag klärt der Anwalt.
Die Haftung im Außenverhältnis. Nach § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Arbeitgeber neben Ihnen als Gesamtschuldner für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden. Werden sie später fällig, haftet er nur anteilig für den Zeitraum bis zum Übergang. Für den Mitarbeiter ist das eine Absicherung. Für Sie bedeutet es: Im Außenverhältnis kann der Mitarbeiter sich an Sie halten.
Der Ausgleich im Innenverhältnis. Wer am Ende zahlt, regeln Abgeber und Erwerber im Kaufvertrag. Dafür bietet sich eine Klausel an, wer für Ansprüche aus der Zeit vor dem Übergang einsteht, etwa für Resturlaub oder eine Gratifikation. Das Deutsche Ärzteblatt rät außerdem, im Vertrag festzulegen, wer die Mitarbeiter wann und in welcher Form unterrichtet.
Was Sie vor der Unterschrift abfragen: die Personalliste, die Gehaltsabrechnungen eines Jahres, den Stand von Urlaub und Überstunden, Zusagen wie Weihnachtsgeld oder Fahrtkostenzuschuss und eine betriebliche Altersversorgung, falls es sie gibt. Lassen Sie sich die Richtigkeit dieser Angaben im Kaufvertrag zusichern.
Stand und Quelle. Angaben nach § 613a BGB und §§ 1a, 23 KSchG (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.10.2026), dem Beitrag „Praxisübernahme/-abgabe: Ausweitung der Informationspflicht“ (Deutsches Ärzteblatt 43/2002), dem Ratgeber des DZMB zu Arbeitsverhältnissen bei der Praxisübernahme, dem Beitrag von Chance Praxis zum Betriebsübergang, dem Beitrag von Medizinio zu Mitarbeitern bei der Praxisübernahme und dem KfW-Merkblatt Nr. 067 (Stand 18.06.2026), geprüft am 04.10.2026. Gesetze und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG), ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Kredit für die Praxisübernahme: Welche Personalkosten gehören in die Finanzierung?
Die Gehälter der ersten Quartale gehören in die Betriebsmittelplanung der Finanzierung. Sie laufen ab dem ersten Tag, während das volle Honorar erst mit Verzögerung ankommt. Die Bank prüft dafür Personalaufstellung und Gehälter.
Praxisübernahme Personal: Gehen MFA, Arzthelferin und Zahnarzthelferin mit über, und wie werden sie informiert?
Ja, die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB auf Sie über, das Gesetz unterscheidet nicht nach Berufsgruppen. Die Mitarbeiter müssen vorher in Textform über Zeitpunkt, Grund, Folgen und vorgesehene Maßnahmen unterrichtet werden, durch den bisherigen oder den neuen Inhaber. Binnen eines Monats nach Zugang der Unterrichtung können sie schriftlich widersprechen, dann bleibt ihr Arbeitsverhältnis beim Abgeber.
Praxisübernahme Mitarbeiter kündigen: Gibt es eine Abfindung bei Praxisübernahme?
Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 BGB), aus anderen Gründen bleibt sie möglich. Eine Abfindung sieht § 613a für den Betriebsübergang nicht vor. Nach § 1a KSchG entsteht ein Anspruch bei betriebsbedingter Kündigung nur, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweist und der Arbeitnehmer nicht klagt, er beträgt 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. In Betrieben mit in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmern gilt der allgemeine Kündigungsschutz nicht (§ 23 KSchG).
Wie lange haftet der Abgeber für Ansprüche der Mitarbeiter?
Für Ansprüche, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden, haftet der Abgeber neben Ihnen als Gesamtschuldner. Werden sie später fällig, haftet er nur für den Teil bis zum Übergang. Wer am Ende zahlt, regeln Sie im Kaufvertrag.
Praxisübernahme neue Arbeitsverträge: Darf ich die Arbeitsverträge ändern?
Nur eingeschränkt. Rechte aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dürfen im ersten Jahr nicht zum Nachteil der Mitarbeiter geändert werden. Ansprüche aus betrieblicher Übung bleiben bestehen. Einseitig anordnen können Sie Dinge wie Lage der Arbeitszeit oder Abläufe, soweit der Abgeber dazu nichts zugesagt hat.
Welche Unterlagen sollte ich vor dem Kauf zum Personal verlangen?
Verlangen Sie eine Personalliste mit Eintrittsdatum, Gehalt, Urlaubsstand und Kündigungsfrist, die Arbeitsverträge und die Gehaltsabrechnungen eines ganzen Jahres. So erkennen Sie Zahlungen wie Weihnachtsgeld, die nur ein- oder zweimal im Jahr fließen. Fragen Sie auch nach mündlichen Zusagen.
Zählt der Betriebsübergang auch bei einer Praxis, deren Personal ich nicht übernehme?
Das hängt davon ab, ob die Praxis als Einheit weitergeführt wird. Übernehmen Sie weder Inventar und Patientenstamm noch das Personal, kann § 613a BGB entfallen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden (Aktenzeichen 8 AZR 107/10, nach Medizinio). Lassen Sie das im Einzelfall anwaltlich prüfen.
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