Zahnmedizin · Neugründung

Zahnarztpraxis gründen: Was kostet eine Neugründung im Detail?

Die Gründung ist der teurere der beiden Wege, dafür entsteht die Praxis genau so, wie Sie sie wollen. Wer eine eigene Zahnarztpraxis eröffnen will, muss die Reihenfolge der Investitionen im Detail planen: was am Anfang stehen muss und was warten kann.

Kosten der Zahnarztpraxis: Wie teuer ist die Neugründung, und was ist der größte Posten?

Die Neugründung einer Zahnarztpraxis ist der teuerste Weg in die Niederlassung: Die Gesamtinvestition lag 2024 im Median bei rund 690.000 Euro, im Mittelwert bei 853.000 Euro (apoBank/IDZ, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024, 24 auswertbare Fälle). Knapp 41 % entfallen auf medizinisch-technische Geräte, sie sind der größte Posten. Der tatsächliche Bedarf streut je nach Standort, Praxisgröße, Zahl der Behandlungszimmer und technischem Konzept stark.

Bei der Gründung fehlt alles, was die Übernahme mitbringt

Bei der Neugründung ist nichts vorhanden: Räume, Ausbau, Geräte, IT und Einrichtung sind vollständig zu finanzieren, 2024 im Median rund 690.000 €. Anders als bei der Übernahme gibt es am ersten Tag keinen Umsatz.

Neugründung: rund 690.000 € im Median: Die Gesamtinvestition lag 2024 im Median bei rund 690.000 € (apoBank/IDZ, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024). Der Mittelwert betrug 853.000 €. Knapp 41 % entfielen auf medizinisch-technische Geräte. Der tatsächliche Bedarf streut je nach Standort, Praxisgröße, Zahl der Behandlungszimmer und technischem Konzept stark. Siehe auch Praxisräume mieten: Mietvertrag und Ausbau und Berufsausübungsgemeinschaft gründen.

Bei der Gründung ist alles zu finanzieren — nichts ist vorhanden: Räume, Ausbau, Behandlungseinheiten, digitales Röntgen, Sterilisationstechnik, IT und Einrichtung werden vollständig neu aufgebaut – nichts ist vorhanden, alles ist zu finanzieren. Bei einer Übernahme ist vieles da, dafür wird der Goodwill bezahlt. Der Unterschied ist auch der Zeitpunkt des ersten Umsatzes.

Welches Förderdarlehen passt zur Neugründung? Infrage kommen KfW 067 (bis 200.000 €) oder KfW 077 (bis 500.000 €, höchstens 35 % der förderfähigen Kosten, mit Garantie der Bürgschaftsbank), ergänzt um Investitionsdarlehen, Leasing oder Mietkauf für schnell alternde Technik und eine Betriebsmittellinie für die Anlaufphase. Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn über die Hausbank gestellt werden. Förderung von Bund und Ländern.

Worauf kommt es bei der Finanzierung einer Neugründung an? Eine Zahnarztpraxis zu gründen kostete 2024 im Median rund 690.000 Euro Gesamtinvestition, der seltenste und der teuerste Weg in die Niederlassung: Reine Neugründungen machten etwas mehr als 7 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründungen aus (apoBank/IDZ, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024), davon etwa 5 % Einzelpraxen und 2 % Berufsausübungsgemeinschaften. Knapp 41 % des Volumens entfielen auf medizinisch-technische Geräte, also auf Behandlungseinheiten, Röntgen, Sterilisations- und Hygienetechnik.

Der Rest verteilt sich auf Räume und Ausbau, Praxissoftware und Netzwerk sowie den Start des Praxismarketings. Dafür entsteht eine Praxis ohne Altlasten — aber auch ohne Umsatz am ersten Tag, und das ist der eigentliche Unterschied zur Übernahme.

Die Liquidität für die ersten Monate ist deshalb kein Anhang der Rechnung, sondern ihr Kern: Sie entscheidet, ob die Praxis die Zeit bis zur ersten vollen Abrechnung übersteht. Weil knapp 41 % des Kapitals in Technik mit begrenztem Lebenszyklus fließen, gehört außerdem früh geklärt, welche Geräte über die Bank und welche über Leasing laufen sollen.

Räume, Ausbau, Behandlungseinheiten, digitales Röntgen, Intraoralscanner, Sterilisations- und Hygienetechnik, Praxissoftware, Server, Netzwerk, Möblierung, Marketing zum Start — und Betriebsmittel für die Monate, in denen der Patientenstamm erst entsteht. Nichts davon ist vorhanden, alles davon ist zu finanzieren.

apoBank/IDZ, InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024. Reine Neugründungen machten etwas mehr als 7 % der zahnärztlichen Existenzgründungen aus. Durchschnitts- bzw. Medianwerte ausgewerteter Gründungen, keine Zusagen.

Die Digitalisierung ist der Treiber. Digitale Patientenakte, digitales Röntgen, Intraoralscanner, CAD/CAM, Online-Terminverwaltung, IT-Sicherheit und Backup gehören heute zum Standard, nicht zur Kür. Sie erhöhen den Kapitalbedarf sofort — und senken die laufenden Kosten erst später.

Der Median ist nicht der Normalfall. Der Mittelwert von 853.000 € liegt über dem Median von 690.000 €, einige große Praxen ziehen ihn nach oben. Ein Drittel der Fälle weicht um mehr als 400.000 € vom Mittelwert ab, liegt also unter 453.000 € oder bei mindestens 1.253.000 €. Der Median stützt sich dabei nur auf 24 auswertbare Einzelpraxis-Neugründungen, das IDZ spricht von Tendenzen. 2023 lag der Median bei 757.000 €.

Mit angestellten Zahnärzten wird es teurer. Planen Sie von Anfang an angestellte Zahnärzte ein, lag das Investitionsvolumen 2024 im Schnitt bei 1.002.000 € statt bei 727.000 €. Solche Praxen sind im Schnitt 338 statt 222 Quadratmeter groß. Einzelpraxen ohne angestellte Zahnärzte wurden schon ab 350.000 € realisiert, solche mit geplanter Anstellung erforderten mindestens 485.000 €.

Die Praxisräume sind nicht eingerechnet. Die Positionen des InvestMonitors sind Modernisierung und Umbau, Geräte, Einrichtung und IT sowie sonstige Investitionen einschließlich Betriebsmittel. Mieten Sie die Räume, ist das die Rechnung. Kaufen Sie die Praxisräume, kommt die Finanzierung einer Gewerbeimmobilie hinzu, die die Bank getrennt prüft. Mehr dazu unter Gesundheitsimmobilien.

Vor der Finanzierung steht die Zulassung

Die vertragszahnärztliche Zulassung nach der Zahnärzte-Zulassungsverordnung (Zahnärzte-ZV) i. V. m. § 95 SGB V setzt neben der Approbation eine Vorbereitungszeit voraus, davon mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter bei Kassenzahnärzten, dazu die Pflicht zur Sprechstunde am Praxissitz und eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 18 Abs. 2 Nr. 6 Zahnärzte-ZV. Wer diese Kette nicht von Anfang an mitplant, verliert wertvolle Zeit, nicht bei der Finanzierung, sondern schon davor.

  1. Voraussetzungen erfüllen. Eintragungsvoraussetzungen sind die Approbation als Zahnarzt und eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit, die eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Kassenzahnärzte umfasst (§ 3 Abs. 2 und 3 Zahnärzte-ZV).
  2. Eintrag ins Zahnarztregister. Das Register führt die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) für jeden Zulassungsbezirk. Sie tragen sich in das Register des Zulassungsbezirks ein, in dem Sie wohnen (§ 4).
  3. Zulassungsantrag stellen. Schriftlich, mit Registerauszug, Bescheinigungen über Ihre Tätigkeiten, Lebenslauf, Führungszeugnis und Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (§ 18).
  4. Beschluss und Aufnahme der Tätigkeit. Der Zulassungsausschuss entscheidet durch Beschluss und setzt die Frist für die Aufnahme der Tätigkeit fest (§ 19). Die Zulassung gilt für den Ort der Niederlassung, dort halten Sie Ihre Sprechstunde (§ 24 Abs. 1 und 2).

Die Konsequenz für die Finanzierungsplanung: Förderanträge, Angebote und Bankgespräche gehören erst dann terminiert, wenn die Zulassung absehbar steht. Wer umgekehrt plant, also erst finanziert und dann die Zulassung abwartet, riskiert ausgelaufene Angebote und veraltete Kalkulationen.

Kein Sitz zu kaufen. Für Zahnärzte gelten die Absätze 1 bis 7 des § 103 SGB V nicht (§ 103 Abs. 8). Es gibt also keine Zulassungsbeschränkungen und kein Nachbesetzungsverfahren. Anders als bei Ärzten müssen Sie weder einen Sitz kaufen noch auf eine Ausschreibung warten. Mit der Neugründung beginnen Sie bei null, mit allen Kosten und ohne Patientenstamm.

Versorgungsauftrag und Zweigpraxis. Die Zulassung verpflichtet zur vollzeitigen vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Sie können den Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung auf die Hälfte beschränken (§ 19a). Tätigkeiten an weiteren Orten sind zulässig, wenn sie die Versorgung der Versicherten dort verbessern und die Versorgung am Vertragszahnarztsitz nicht beeinträchtigen (§ 24 Abs. 3). Planen Sie Personal, Öffnungszeiten und Umsatz mit diesem Rahmen.

Zeitplan. Auch ohne Beschränkungen brauchen Registereintrag und Zulassungsantrag ihre Zeit. Fragen Sie Ihre KZV nach Terminen der Zulassungsausschüsse und nach der Dauer der Registereintragung. Diese Angaben stehen nicht im Gesetz.

Quellen: § 103 Abs. 8 SGB V; §§ 3, 4, 18, 19, 19a und 24 Zahnärzte-ZV (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.10.2026)

Kosten Zahnarztpraxis: Wie setzt sich der Bedarf zusammen?

In der Modellrechnung für eine vollständig digitale Neugründung ergibt sich ein Gesamtbedarf von 690.000 € aus Praxisausbau, Behandlungstechnik, IT, Einrichtung, Liquiditätsreserve und sonstigen Investitionen.

Die Aufteilung ist ein Modell, kein Marktwert: Je nach Standort, Praxisgröße, Zahl der Behandlungszimmer und technischem Konzept verschieben sich die Positionen erheblich. Belastbar wird der Plan erst mit Ihren Angeboten — deshalb verlangt die Bank sie auch.

Was die Marktdaten zeigen. Im Mittel entfielen 2024 auf Modernisierung und Umbau 24 % des Investitionsvolumens, auf medizinisch-technische Geräte knapp 41 %, auf Einrichtung und IT 13 % und auf sonstige Investitionen einschließlich Betriebsmittel knapp 22 %. Die Modellrechnung oben setzt die Technik niedriger an. Ihr Plan sollte sich an Ihren Angeboten orientieren und nicht an einem Modell.

Betriebsmittel zählen zur Investition. Nach dem InvestMonitor sind Betriebsmittel wie Material und Warenlager, Mieten, Gehälter und laufende Kosten Teil der sonstigen Investitionen. Der Bericht weist sie gesondert vom Kontokorrentkredit aus.

Investitionsvolumen einer zahnärztlichen Einzelpraxisneugründung in 1.000 € (IDZ/apoBank, InvestMonitor 2024, 24 Fälle)
Position20232024
Modernisierung und Umbau129208
Medizinisch-technische Geräte356348
Einrichtung und IT129112
Sonstige Investitionen (inkl. Betriebsmittel)156185
Praxisinvestitionen (Mittelwert)770853

Die Liquidität entscheidet über die ersten Monate

Keine neue Praxis erreicht im ersten Monat die geplanten Umsätze. Patienten kommen nach und nach, Abrechnungen folgen dem Quartalszyklus — Gehälter, Miete, Material, Labor, Versicherungen und Marketing laufen ab Tag eins. Genau diese Lücke ist der Grund, aus dem Neugründungen scheitern, nicht die Ausstattung.

Eine zu knapp kalkulierte Betriebsmittelreserve erzeugt Druck in der empfindlichsten Phase. Mehr dazu unter Betriebsmittel und Anlaufphase.

Ein konkretes Instrument dagegen: tilgungsfreie Anlaufjahre. Beim StartGeld (KfW 067) sind bei einer Laufzeit bis 5 Jahre bis zu 1 und bei einer Laufzeit bis 10 Jahre bis zu 2 tilgungsfreie Jahre vorgesehen. In dieser Zeit zahlen Sie nur Zinsen, keine Tilgung. Die Rate ist niedriger, während sich der Patientenstamm erst aufbaut. Ob und in welcher Länge Ihre Bank das anbietet, gehört in jedes Finanzierungsgespräch zur Neugründung.

Wie wird die Neugründung finanziert?

Die Neugründung wird aus KfW 067 (bis 200.000 €) oder KfW 077 (bis 500.000 € mit Bürgschaftsbank-Garantie), einem Investitionsdarlehen, Leasing oder Mietkauf und einer Betriebsmittellinie für die Aufbauphase finanziert.

KfW 067 bis 200.000 €, davon bis 80.000 € Betriebsmittel, mit 80 % Haftungsfreistellung (KfW-Merkblatt, Stand 18.06.2026). Bei einer Neugründung mit rund 690.000 € Median deckt das nur einen Teil. KfW 077 bis 500.000 € je Antragsteller, höchstens 35 % der förderfähigen Kosten, mit 100 % Garantie einer Bürgschaftsbank (Merkblatt Stand 10.12.2025). Bei 690.000 € wären 35 % rechnerisch 241.500 €. Investitionsdarlehen für langlebige Einheiten, Leasing oder Mietkauf für schnell alternde Technik (die drei Wege im Vergleich). Betriebsmittellinie für die Aufbauphase.

Die Reihenfolge ist die eigentliche Beratung: Der Förderantrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Was als Vorhabensbeginn zählt, regelt das KfW-Merkblatt. Klären Sie deshalb vor jeder Unterschrift mit der Hausbank, ob ein Mietvertrag oder eine Bestellung bereits darunterfällt (Fördermittel für die Praxis).

Unterlagen: Businessplan, Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung, Lebenslauf, Approbation, Angebote für Geräte und Einrichtung, Mietvertrag oder Bauunterlagen, private Vermögensübersicht — was die Bank daraus liest.

Diese Seite erklärt Finanzierungsstrukturen allgemeinverständlich. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (§1 StBerG, RDG). Die steuerliche Würdigung Ihres Vorhabens gehört zu Ihrem Steuerberater — wir strukturieren die Finanzierung passend dazu.

Leasing oder Mietkauf: Wie finanzieren Sie die Geräte? Schnell alternde Technik wird über Leasing oder Mietkauf finanziert, ergänzt um ein Investitionsdarlehen. Weil knapp 41 % des Kapitals in Technik mit begrenztem Lebenszyklus fließen, gehört früh geklärt, welche Geräte über die Bank und welche über Leasing laufen sollen.

Mietkauf von Geräten: Wann lohnt er sich für die neue Praxis? Mietkauf kommt wie Leasing für schnell alternde Technik in Betracht, während langlebige Einheiten über das Investitionsdarlehen laufen. Welche Geräte über die Bank und welche über Leasing oder Mietkauf finanziert werden, gehört bei der Neugründung früh geklärt. Der Vergleich der drei Wege steht auf der Seite Medizintechnik Leasing.

Neugründung als Zahnarzt: Welche Posten gehören zur Gesamtinvestition? Zur Gesamtinvestition gehören Räume und Ausbau, Behandlungseinheiten, digitales Röntgen, Intraoralscanner, Sterilisations- und Hygienetechnik, Praxissoftware, Server, Netzwerk, Möblierung und das Marketing zum Start. Dazu kommen Betriebsmittel für die Monate, in denen der Patientenstamm erst entsteht. Nichts davon ist vorhanden, alles ist zu finanzieren.

Stand und Quelle. Angaben nach dem InvestMonitor Zahnarztpraxis 2024 (Klingenberger/Köhler, IDZ/apoBank, Zahnmedizin, Forschung und Versorgung, Online-Journal 03/2025), § 103 SGB V und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (§§ 3, 4, 18, 19, 19a, 24, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.10.2026) sowie den KfW-Merkblättern Nr. 067 (Stand 18.06.2026) und Nr. 077 (Stand 10.12.2025) und der KfW-Produktseite zu 067, geprüft am 04.10.2026. Kosten und Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG), ohne Gewähr.

Neugründung

Vollständig digitale Praxis

Modellrechnung · kein Mandat

PositionBetrag
Praxisausbau150.000 €
Behandlungstechnik250.000 €
IT und Digitalisierung60.000 €
Möbel und Einrichtung40.000 €
Liquiditätsreserve110.000 €
Sonstige Investitionen80.000 €
Gesamtbedarf690.000 €

Beispielhafte Aufteilung an der Größenordnung des Medians. Keine verbindliche Kalkulation.

Diese Rechnung mit Ihren Zahlen durchrechnen →

Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine verbindlichen Angebote. Konditionen variieren je nach Bonität, Objekt und Bank. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gründerservice für Zahnarztpraxen: Was leistet die Vermittlung?

Wir prüfen die Förderfähigkeit vor dem ersten Vertrag und holen die Angebote bei mehreren Häusern parallel ein. Der Förderantrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Diese Reihenfolge ist die eigentliche Beratung. Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos.

Kann eine Neugründung vollständig finanziert werden?

Das hängt von der Tragfähigkeit des Konzepts, der persönlichen Situation und den Kreditrichtlinien des jeweiligen Hauses ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — Förderbausteine mit Haftungsfreistellung verbessern die Ausgangslage jedoch spürbar.

Welche Kosten werden am häufigsten unterschätzt?

Betriebsmittel, IT und Digitalisierung, Umbau und Marketing zum Praxisstart. Die Behandlungseinheiten stehen in jedem Plan — die Liquidität für den vierten Monat selten.

Kosten Zahnarztpraxis: Was kostet die Neugründung im Durchschnitt?

Die Gesamtinvestition einer Einzelpraxis-Neugründung lag 2024 im Median bei rund 690.000 € und im Mittelwert bei 853.000 € (IDZ/apoBank, InvestMonitor 2024). Die Werte stützen sich auf nur 24 auswertbare Fälle. Ohne angestellte Zahnärzte waren Neugründungen schon ab 350.000 € möglich, mit geplanter Anstellung ab 485.000 €.

Muss ich für die Neugründung einen Kassensitz kaufen oder auf eine Ausschreibung warten?

Nein. Nach § 103 Abs. 8 SGB V gelten die Absätze 1 bis 7 nicht für Zahnärzte, es gibt also keine Zulassungsbeschränkungen und kein Nachbesetzungsverfahren. Sie brauchen aber eine Zulassung. Dafür tragen Sie sich ins Zahnarztregister Ihrer KZV ein und stellen den Antrag beim Zulassungsausschuss.

Wie hoch ist der Anteil der Geräte an den Kosten einer Zahnarztpraxis-Gründung?

2024 entfielen im Mittel knapp 41 % des Investitionsvolumens auf medizinisch-technische Geräte, das waren 348.000 €. Auf Modernisierung und Umbau entfielen 24 %, auf Einrichtung und IT 13 % und auf sonstige Investitionen einschließlich Betriebsmittel knapp 22 %. Der Geräteanteil ist damit der größte Posten, aber nicht die Hälfte.

Finanzierung einer Gewerbeimmobilie: Gehört der Kauf der Praxisräume zur Neugründung?

Nein, die Zahlen des InvestMonitors enthalten Umbau, Geräte, Einrichtung, IT und Betriebsmittel, aber keinen Immobilienkauf. Wer die Praxisräume erwirbt, braucht zusätzlich die Finanzierung einer Gewerbeimmobilie. Die Bank prüft sie getrennt von der Praxisfinanzierung. Mehr dazu unter Gesundheitsimmobilien.

Reicht das StartGeld (KfW 067) für die Neugründung einer Zahnarztpraxis?

Meist nicht allein. Das StartGeld reicht bis 200.000 €, davon bis 80.000 € für Betriebsmittel. Beim ERP-Förderkredit 077 sind bis 500.000 € möglich, höchstens aber 35 % der förderfähigen Kosten. Bei 690.000 € Gesamtinvestition wären das rechnerisch 241.500 €. Den Rest decken Investitionsdarlehen, Leasing und Betriebsmittellinie.

Neugründung strukturieren lassen

Unverbindliche Erstberatung kostenlos. Wir prüfen die Förderfähigkeit vor dem ersten Vertrag und holen die Angebote bei mehreren Häusern parallel ein.

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