Berufsausübungsgemeinschaft (BAG Arzt): Wie gründen Sie eine Gemeinschaftspraxis?
Wer gemeinsam mit anderen Ärzten praktizieren will, braucht mehr als einen Vertrag: Die Berufsausübungsgemeinschaft muss der Zulassungsausschuss genehmigen, und wer einsteigt, haftet unter Umständen auch für Altverbindlichkeiten. Diese Seite zeigt, welche Formen es nach § 33 Ärzte-ZV gibt, welche Rechtsform und welcher Gesellschaftsvertrag dazu passen, wie der Einstieg bewertet wird und wie Sie den Eintritt und die gemeinsamen Geräte finanzieren.
Berufsausübungsgemeinschaft: Was brauchen Sie, um eine Gemeinschaftspraxis zu gründen?
Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), früher Gemeinschaftspraxis genannt, ist die gemeinsame Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Sie bedarf nach § 33 Abs. 3 Ärzte-ZV der vorherigen Genehmigung des Zulassungsausschusses. Dafür brauchen Sie einen unterschriebenen Gesellschaftsvertrag, den Nachweis der Berufshaftpflicht und je nach Planungsbereich einen Zugang zu einem freien oder frei werdenden Sitz. Finanziert werden Eintrittspreis und gemeinsame Ausstattung, zum Beispiel über KfW 077 mit Antrag je Gesellschafter.
BAG Arzt: Welche Formen der Berufsausübungsgemeinschaft gibt es?
Die Ärzte-ZV unterscheidet die örtliche BAG mit gemeinsamem Vertragsarztsitz, die überörtliche BAG mit mehreren Sitzen und die Teil-BAG für einzelne Leistungen. Davon abzugrenzen sind die Praxisgemeinschaft, die nur Räume und Personal teilt, und das medizinische Versorgungszentrum.
Was eine BAG ausmacht. Die Partner üben die vertragsärztliche Tätigkeit gemeinsam aus. Sie teilen sich nach den Angaben der KV Baden-Württemberg Chancen und Risiken, haben einen gemeinsamen Patientenstamm und rechnen gemeinsam ab. Die Ärzte-ZV lässt die gemeinsame Ausübung unter allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern zu.
Überörtlich nur mit Präsenz. Bei einer überörtlichen BAG müssen die Mitglieder ihre Versorgungspflicht am eigenen Vertragsarztsitz erfüllen, gegebenenfalls mit Hilfe angestellter Ärzte. An den Sitzen der anderen Mitglieder dürfen sie nur zeitlich begrenzt tätig werden. Bei mehreren Sitzen im Bezirk einer KV bestimmen die Partner eine Betriebsstätte und Nebenbetriebsstätten. Diese Wahl gilt nach dem Bundesmantelvertrag zwei Jahre und kann nur zum Quartalsbeginn geändert werden.
Teil-BAG mit Grenzen. Eine Teil-BAG ist zulässig, wenn sie nicht der Umgehung des Verbots dient, Versicherte gegen Entgelt zuzuweisen. Eine Umgehung liegt nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV insbesondere vor, wenn sich der Beitrag eines Arztes auf medizinisch-technische Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder beschränkt oder der Gewinn ohne Grund nicht dem Anteil der persönlich erbrachten Leistungen entspricht. Die bloße Anordnung etwa von Labor-, Pathologie- oder Bildgebungsleistungen gilt nicht als persönlich erbrachte Leistung.
Praxisgemeinschaft ist keine BAG. Wer nur Räume, Geräte und Personal teilt, braucht keine Genehmigung, muss die KV aber informieren. Ärzte und Zahnärzte dürfen nicht gemeinsam Hilfspersonal beschäftigen, außer im MVZ. Für die Finanzierung ist der Unterschied wichtig: In der Praxisgemeinschaft bleibt jeder Arzt für seine Praxis allein verantwortlich.
BAG oder MVZ? Ein medizinisches Versorgungszentrum kann nur von dem in § 95 Abs. 1a SGB V genannten Gründerkreis betrieben werden, und zwar in einer Personengesellschaft, als Genossenschaft, als GmbH oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform. Wie die Bank ein MVZ prüft, steht auf der Seite MVZ gründen und kaufen.
Zahnärzte kurz. Für Zahnärzte gilt § 33 Zahnärzte-ZV mit gleicher Systematik: Die BAG braucht die vorherige Genehmigung des Zulassungsausschusses. Bei der Teil-BAG nennt die Verordnung als Grenze überweisungsgebundene medizinisch-technische Leistungen. Zulassungsbeschränkungen und Nachbesetzung nach § 103 Abs. 1 bis 7 SGB V gibt es für Zahnärzte nicht (§ 103 Abs. 8). Siehe Zahnarztpraxis übernehmen.
| Form | Was gemeint ist | Genehmigung | Norm |
|---|---|---|---|
| Örtliche BAG | Gemeinsame Tätigkeit an einem gemeinsamen Vertragsarztsitz, ein Patientenstamm, gemeinsame Abrechnung. | Zulassungsausschuss, vorab | § 33 Abs. 2 und 3 Ärzte-ZV |
| Überörtliche BAG | Mitglieder haben verschiedene Vertragsarztsitze. Die Versorgungspflicht am eigenen Sitz muss erfüllt bleiben, an den anderen Sitzen wird nur zeitlich begrenzt gearbeitet. | Zulassungsausschuss, vorab | § 33 Abs. 2 und 3 Ärzte-ZV |
| Teil-BAG | Gemeinsame Berufsausübung nur für einzelne Leistungen. Sie darf nicht dazu dienen, Zuweisungen gegen Entgelt zu umgehen. | Zulassungsausschuss, vorab | § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV, § 15a Abs. 5 BMV-Ä |
| Praxisgemeinschaft | Gemeinsame Nutzung von Räumen, Einrichtung und Hilfspersonal. Jeder Arzt behält seine Patienten und rechnet selbst ab. | Keine Genehmigung, die KV ist zu unterrichten | § 33 Abs. 1 Ärzte-ZV |
| Jobsharing-BAG | Eintritt in eine BAG in einem gesperrten Planungsbereich mit Leistungsbegrenzung. | Zulassungsausschuss | § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V |
Gemeinschaftspraxis gründen: Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und Haftung
Als Rechtsform kommen je nach Berufsrecht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), gegebenenfalls mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), in Betracht. Welche Form zulässig ist, entscheidet das Berufsrecht Ihrer Landesärztekammer.
- Eigentum und Einlagen: Wer bringt welche Geräte, Räume und Liquidität ein, und wie wird der Eintritt eines neuen Partners bewertet.
- Gewinnverteilung: Nach Köpfen, nach Anteilen oder nach persönlich erbrachten Leistungen. Bei der Teil-BAG ist der Leistungsbezug sogar rechtlich vorgegeben.
- Vertretung und Entscheidungen: Wer darf allein Verträge unterschreiben, wer entscheidet über Investitionen und Personal.
- Sprechzeiten, Urlaub und Vertretung: Verteilung der Präsenz, Regeln für Krankheit und Elternzeit.
- Ausscheiden und Auflösung: Kündigungsfristen, Abfindung, Umgang mit dem Sitz und dem Patientenstamm.
Was in den Vertrag gehört. Nach den Angaben der KV Baden-Württemberg und des Virchowbunds sollten die Gründer vor allem Eigentumsverhältnisse, Gewinnverteilung, Vertretungsbefugnis, Haftung, Urlaub, Personaleinsatz und die Auflösung regeln. Die Genehmigung setzt einen unterschriebenen Vertrag voraus, einen Entwurf akzeptiert die KV Berlin in ihrem Antragsformular nicht.
GbR: persönliche Haftung. Die Gesellschafter einer GbR haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Wer in eine bestehende Gesellschaft eintritt, haftet nach § 721a BGB wie die anderen Gesellschafter auch für die Verbindlichkeiten, die vor seinem Eintritt entstanden sind. Das gilt gegenüber Dritten auch dann, wenn der Gesellschaftsvertrag etwas anderes sagt. Wer ausscheidet, haftet nach § 728b BGB für bis dahin begründete Verbindlichkeiten, die innerhalb von fünf Jahren fällig werden und gegen ihn festgestellt oder vollstreckt werden. Lassen Sie diese Haftung vor dem Eintritt von einem Anwalt prüfen.
PartG und PartG mbB. Die Partnerschaftsgesellschaft steht natürlichen Personen aus Freien Berufen offen, Ärzte gehören dazu (§ 1 PartGG). Bei Fehlern in der Berufsausübung haften grundsätzlich die Partner, die den Auftrag bearbeitet haben, neben der Gesellschaft (§ 8 PartGG). Bei der PartG mbB haftet für Berufsfehler nur die Gesellschaft, wenn sie die gesetzlich vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. Der Name muss dann den Zusatz „mbB“ oder „PartG“ tragen. Ob und unter welchen Voraussetzungen das für Ärzte zulässig ist, hängt vom Berufsrecht ab. Die Bayerische Landesärztekammer nennt GbR, PartG und PartG mbB als mögliche Formen und weist darauf hin, dass dort eine ärztliche Praxis als juristische Person des Privatrechts unzulässig ist.
Berufshaftpflicht. Jeder Vertragsarzt muss nach § 95e SGB V ausreichend gegen Haftpflichtgefahren versichert sein. Die Mindestversicherungssumme beträgt drei Millionen Euro je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden, die Jahresleistung darf nicht unter das Doppelte begrenzt werden. Die Versicherungsbescheinigung gehört zum Antrag.
Steuern als Hinweis. Übt eine Personengesellschaft neben der ärztlichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ihre gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Der Virchowbund spricht von gewerblicher Abfärbung. Steuerberater klären das vor dem Vertrag, diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Genehmigung durch den Zulassungsausschuss: Wie läuft der Antrag?
Die BAG darf erst starten, wenn der Zulassungsausschuss sie genehmigt hat. Der Antrag braucht einen unterschriebenen Gesellschaftsvertrag und den Haftpflichtnachweis, Beginn ist in der Praxis ein Quartalsbeginn.
- Planungsbereich klären. Fragen Sie bei der KV, ob für Ihre Arztgruppe Zulassungsbeschränkungen bestehen. In einem offenen Bereich können sich zugelassene Ärzte zusammenschließen. In einem gesperrten Bereich kommt ein neuer Partner nur über einen Sitz, die Anstellung oder das Jobsharing hinein.
- Gesellschaftsvertrag schließen. Alle Partner unterschreiben den Vertrag. Die Genehmigungsfähigkeit nach § 33 Abs. 3 Ärzte-ZV sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht vor der Unterschrift bestätigen.
- Antrag stellen. Nach dem Formular der KV Berlin (Version 2023) gehören der unterschriebene Vertrag, die Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG und der Gebührennachweis dazu. Der Antrag wird nur beraten, wenn er vollständig ist. Gewünschter Beginn ist ein Quartal.
- Beschluss abwarten. Der Ausschuss kann die Genehmigung mit Auflagen erteilen, wenn dies zur Sicherung der Versorgungspflicht nötig ist (§ 33 Abs. 3 Ärzte-ZV). Bei überörtlichen BAG mit Mitgliedern in mehreren KVen wählt die BAG einen maßgeblichen Vertragsarztsitz für mindestens zwei Jahre.
- Betriebsstätte festlegen und starten. Haben die Partner denselben Vertragsarztsitz, ist dieser die Betriebsstätte der BAG. Bei mehreren Sitzen zeigen sie der KV die gewählte Betriebsstätte an.
Zuständig ist der Zulassungsausschuss. Nach den Angaben der KV Sachsen ist er mit Vertretern der Krankenkassen und der Ärzte in gleicher Zahl besetzt. Bei überörtlichen BAG mit Sitzen in mehreren Zulassungsbezirken einer KV bestimmt eine Vereinbarung zwischen KV, Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, welcher Ausschuss zuständig ist.
Zeitplan. Die Ärzte-ZV nennt keine Bearbeitungsdauer. Die KV Berlin weist für Jobsharing-Anträge darauf hin, dass zwischen Antrag und Beginn ein Quartal Bearbeitungszeit eingeplant werden muss und der Antrag mindestens drei Monate vor Quartalsbeginn vorliegen soll. Fragen Sie Ihren Zulassungsausschuss nach den Sitzungsterminen, bevor Sie Mietverträge oder Kreditverträge zum Starttermin abschließen.
Gesperrter Bereich. Dort bleibt der Weg in eine bestehende BAG der Kauf eines ausgeschriebenen Sitzes im Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V, das Jobsharing mit Leistungsbegrenzung oder die Anstellung. Mehr dazu auf der Seite Zweigpraxis, Jobsharing und Anstellung.
Einstieg in eine BAG: Praxiswert, Eintrittspreis und Nachfolge
Beim Einstieg zahlen Sie für einen Anteil am Substanzwert und am ideellen Wert der Praxis. Als Orientierung für den ideellen Wert nennen die Hinweise von Bundesärztekammer und KBV bei der BAG einen Prognosemultiplikator von in der Regel 2,5 Jahren, bezogen auf den nachhaltig erzielbaren Gewinn.
Bewertung als Orientierung. Die Hinweise der Bundesärztekammer und der KBV zur Bewertung von Arztpraxen (Stand 09.09.2008) sind keine verbindliche Grundlage. Danach ergibt sich der ideelle Wert aus dem nachhaltig erzielbaren Gewinn unter Berücksichtigung eines alternativen Arztgehalts, multipliziert mit dem Prognosemultiplikator. Er beträgt bei der Einzelpraxis in der Regel zwei Jahre, bei der BAG 2,5 Jahre. Zu- und Abschläge ändern den Wert in der Regel um höchstens 20 Prozent. Eine neuere Fassung der Hinweise haben wir nicht gefunden. Ein Wertgutachten ersetzt diese Rechnung nicht.
Was Einsteiger gezahlt haben. Der Eintritt in eine bestehende hausärztliche BAG kostete nach der apoBank 2023/2024 rund drei Viertel des Kaufpreises einer vollen Niederlassung. Jede fünfte Überführung einer Einzelpraxis in eine BAG erfolgte mit halben Zulassungen, dann lag der Preis im Schnitt unter der Hälfte. Für 2022/2023 nannte die apoBank für den hausärztlichen BAG-Eintritt im Schnitt 124.300 € Kaufpreis und 145.900 € Praxisinvestitionen. Bei Zahnärzten entfielen 2024 laut IDZ knapp 14 Prozent der Gründungen auf die BAG-Übernahme und 11 Prozent auf den BAG-Einstieg, die Praxisinvestitionen lagen bei der BAG-Übernahme bei 429.000 € je Inhaber. Das sind Durchschnittswerte begleiteter Finanzierungen einer einzelnen Bank, keine Zusagen und keine Preise für Ihre Praxis.
Haftung für Altverbindlichkeiten. Bei einer GbR haften Sie nach § 721a BGB für die vor Ihrem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten mit. Fragen Sie im Eintrittsvertrag nach einer Freistellung durch die bisherigen Partner und lassen Sie die Schulden, offenen Honorarrückforderungen und Leasingverträge der Gesellschaft offenlegen. Eine Rechtsberatung gehört nicht zu unserer Leistung.
Wenn ein Partner ausscheidet. Endet die Zulassung eines Partners, entscheidet der Zulassungsausschuss wie bei jeder Nachbesetzung (§ 103 Abs. 4 und 5 SGB V). Die Interessen der verbleibenden Ärzte sind nach § 103 Abs. 6 SGB V angemessen zu berücksichtigen. Als Auswahlkriterium zählt, ob ein Bewerber Vertragsarzt ist, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich betrieben wurde. Der Ausschuss kann den Antrag auf Nachbesetzung grundsätzlich ablehnen, wenn sie aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Das gilt nicht für einen Nachfolger, der zuvor angestellter Arzt oder Mitbetreiber der Praxis war, wenn Anstellung oder gemeinsamer Betrieb mindestens drei Jahre bestanden haben (§ 103 Abs. 3a SGB V). Der gemeinsame Betrieb ist damit ein Weg, sich einen späteren Sitz zu sichern.
Kaufpreis und Verkehrswert. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen des Abgebers nur, soweit der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt (§ 103 Abs. 4 SGB V). Wer einen ausgeschriebenen Sitz kauft, sollte den Preis deshalb am Verkehrswert prüfen lassen.
Finanzierung der BAG: Eintritt, gemeinsame Geräte und der Weg zum Kredit
Finanziert werden der Eintrittspreis, die gemeinsame Ausstattung und die Anlaufliquidität. Förderdarlehen der KfW stehen am Anfang und werden vor dem Vertrag beantragt, KfW 077 sieht bei Gründung zu mehreren einen Antrag je Gesellschafter vor.
Förderdarlehen zuerst. KfW 067 bietet bis zu 200.000 € je Vorhaben, KfW 077 bis zu 500.000 € mit Garantie der Bürgschaftsbank. Beide werden vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank beantragt. Nach dem Merkblatt zu KfW 077 (Stand 10.12.2025) kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner prozentualen Beteiligung stellen. Jeder Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein oder werden und haftet persönlich.
Einfluss in der Gesellschaft. Das Merkblatt zu KfW 067 (Stand 18.06.2026) verlangt hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist unter anderem ein Stimmenanteil eines Dritten, der Satzungsänderungen ermöglicht. Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag deshalb mit der Hausbank abstimmen, bevor er unterschrieben wird.
Gemeinsame Geräte. Anschaffungen können die Gesellschaft oder einzelne Partner tragen. Das beeinflusst, wer haftet, wer die Raten zahlt und was beim Ausscheiden passiert. Sachlich geklärt sein sollte auch, ob Leasing infrage kommt, siehe Medizintechnik-Leasing. Die steuerliche Zurechnung ist Sache des Steuerberaters.
Was die Bank sehen will. Bei einer Übernahme oder einem Eintritt verlangen Banken nach den Unterlagenlisten von Instituten wie der Deutschen Bank unter anderem Vorhabenbeschreibung, Selbstauskunft, Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung, Jahresabschluss mit Vorjahr, Praxismietvertrag und den Kauf- oder Gesellschaftsvertrag. Bei einer BAG gehört der Gesellschaftsvertrag damit zu den ersten Dokumenten. Ein Fachautor nennt die Mithaftung bei Gemeinschaftspraxen als mögliche Sicherheit (Stand 02.03.2026). Das ist eine Einschätzung, keine feste Regel.
Reihenfolge. Zuerst Zulassungsfrage und Planungsbereich, dann Gesellschaftsvertrag und Eintrittspreis, dann der Antrag bei der Hausbank vor jeder Unterschrift, zuletzt der Antrag beim Zulassungsausschuss. Eine Betriebsmittellinie sichert die ersten Quartale, siehe Betriebsmittel und Liquidität. Weiteres zur Übernahme auf der Seite Finanzierung der Praxisübernahme.
Stand und Quelle. Angaben nach § 33 Ärzte-ZV, §§ 95, 95e, 101 und 103 SGB V, § 33 Zahnärzte-ZV, §§ 721, 721a und 728b BGB, §§ 1 und 8 PartGG, § 15 EStG (gesetze-im-internet.de), dem Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 01.04.2026 (KBV), dem Antragsformular der KV Berlin (Version 2023), der Seite der Bayerischen Landesärztekammer zu beruflichen Kooperationen (Stand 01.06.2026), den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV zur Bewertung von Arztpraxen (Stand 09.09.2008), den Pressemitteilungen der apoBank (20.11.2025) und dem IDZ-Online-Journal 03/2025 sowie den KfW-Merkblättern 067 (Stand 18.06.2026) und 077 (Stand 10.12.2025), jeweils abgerufen und geprüft am 04.10.2026. Beträge und Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG), ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Berufsausübungsgemeinschaft: Was ist das, und worin unterscheidet sie sich von der Praxisgemeinschaft?
Eine Berufsausübungsgemeinschaft ist die gemeinsame Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit mit gemeinsamem Patientenstamm und gemeinsamer Abrechnung. Sie braucht die Genehmigung des Zulassungsausschusses. Eine Praxisgemeinschaft teilt nur Räume, Geräte und Personal, jeder Arzt rechnet selbst ab, und die KV wird lediglich unterrichtet (§ 33 Abs. 1 Ärzte-ZV).
BAG Arzt: Welche Formen gibt es, und wann ist eine Teil-BAG sinnvoll?
Die Ärzte-ZV kennt die örtliche BAG an einem gemeinsamen Sitz, die überörtliche BAG mit mehreren Sitzen und die Teil-BAG für einzelne Leistungen. Eine Teil-BAG ist sinnvoll, wenn Ärzte nur einen Leistungsbereich gemeinsam erbringen. Sie darf nicht der Umgehung des Zuweisungsverbots dienen, etwa wenn ein Partner nur Leistungen auf Veranlassung der anderen erbringt.
Gemeinschaftspraxis gründen: Wer genehmigt die BAG, und wie lange dauert es?
Der Zulassungsausschuss genehmigt die BAG vorab (§ 33 Abs. 3 Ärzte-ZV). Eine feste Bearbeitungsdauer nennt die Verordnung nicht. Die KV Berlin empfiehlt bei Jobsharing-Anträgen mindestens drei Monate Vorlauf vor dem Quartalsbeginn. Klären Sie Sitzungstermine und Fristen bei Ihrem Zulassungsausschuss, bevor Sie Verträge mit Starttermin unterschreiben.
Welche Rechtsform eignet sich für eine Berufsausübungsgemeinschaft, GbR oder PartG mbB?
Üblich sind die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft, teils mit beschränkter Berufshaftung. Bei der GbR haften die Gesellschafter persönlich (§ 721 BGB). Bei der PartG mbB haftet für Berufsfehler nur die Gesellschaft, wenn sie die vorgegebene Berufshaftpflicht unterhält (§ 8 Abs. 4 PartGG). Ob die Form für Ärzte zulässig ist, klärt das Berufsrecht der Landesärztekammer.
Haftet ein neuer Partner für die Schulden der BAG, die vor seinem Eintritt entstanden sind?
Bei einer GbR ja: Wer in eine bestehende Gesellschaft eintritt, haftet nach § 721a BGB gleich den anderen Gesellschaftern für Verbindlichkeiten, die vor dem Eintritt begründet wurden. Eine abweichende Vereinbarung gilt Dritten gegenüber nicht. Lassen Sie sich vor dem Eintritt Schulden und Leasingverträge offenlegen und im Innenverhältnis freistellen.
Kann ich in einem gesperrten Planungsbereich in eine bestehende BAG einsteigen?
Nur über einen Zugang, den das Gesetz vorsieht: Sie übernehmen einen ausgeschriebenen Sitz im Nachbesetzungsverfahren, treten im Jobsharing mit Leistungsbegrenzung ein oder werden angestellt. Einen freien Sitz gibt es dort nicht. Zahnärzte kennen diese Sperre nicht, für sie gilt § 103 Abs. 8 SGB V.
Was kostet der Einstieg in eine BAG?
Das hängt von Fach, Standort und Praxiswert ab. Nach der apoBank kostete der Eintritt in eine bestehende hausärztliche BAG 2023/2024 rund drei Viertel des Kaufpreises einer vollen Niederlassung. Für Zahnärzte nannte das IDZ 2024 bei der BAG-Übernahme 429.000 € Praxisinvestitionen je Inhaber. Das sind Durchschnittswerte, keine Zusagen.
Wie finanziere ich den Einstieg in eine BAG, und kann jeder Gesellschafter KfW 077 beantragen?
Nach dem Merkblatt zu KfW 077 kann jeder Gesellschafter einen eigenen Antrag entsprechend seiner Beteiligung stellen, mit Garantie der Bürgschaftsbank und vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Für KfW 067 gilt ein Rahmen von 200.000 € je Vorhaben. Dazu kommen Bankdarlehen für den Eintrittspreis und eine Betriebsmittellinie für die ersten Quartale.
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