Neugründung: der Vorlauf ist länger als die Finanzierung selbst
Eine Neugründung braucht neben der Approbation eine eigene Betriebserlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 Abs. 2 und 3 ApoG). Die Hamburger Behörde nennt ca. 6 Wochen Vorlaufzeit, nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen, und verlangt bei der Abnahmebesichtigung eine vollständig betriebsbereite Apotheke (Merkblatt, Stand 10/2025). Ladenbau und Einrichtung müssen also weitgehend fertig sein, bevor die Erlaubnis erteilt wird.
Für die Finanzierungsplanung heißt das: Die Investitionssumme steht meist früh fest, der Zeitpunkt, zu dem Sie das Geld brauchen, hängt dagegen an Bau- und Genehmigungsfortschritt. Eine Finanzierungszusage, die zu früh oder zu spät kommt, kostet in beide Richtungen Geld: zu früh gebundenes Kapital oder eine Bank, die bei Verzögerung nachverhandeln will. Wie lange Standortsuche und Umbau insgesamt dauern, hängt vom Einzelfall ab.
Keine stille Beteiligung. Nach § 8 ApoG sind Beteiligungen als Stille Gesellschaft sowie umsatz- oder gewinnabhängige Vergütungen für Darlehen und Mietverträge unzulässig. Das begrenzt, wie sich eine Neugründung mit Geldgebern darstellen lässt.
Neugründung, eine typische Zusammensetzung: Die Gesamtsumme der Modellrechnung entspricht dem apoBank-Durchschnitt 2023; die Aufteilung auf die einzelnen Posten ist illustrativ und variiert stark mit Standort, Flächengröße und Automatisierungsgrad.