KV-Förderung · Bayern

KV Bayerns: Wie funktioniert die Niederlassungsförderung mit Bewerberauswahl?

Die Förderbeträge der KV Bayerns stehen nicht auf der Übersichtsseite der KVB. Sie stehen in Anhang 1 der Sicherstellungsrichtlinie und in den Merkblättern. Daneben liegt ein Dokument, das erklärt, nach welchen Kriterien unter mehreren Bewerbern ausgewählt wird, wenn die Sitze oder Mittel nicht für alle reichen. Für Ihre Finanzierung zählt vor allem der Zeitpunkt. Der Antrag kommt nach der Zulassung, der Zuschuss nach der Tätigkeitsaufnahme.

Wie oft schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns ihre Förderprogramme aus?

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns schreibt ihre Förderprogramme in der Regel zweimal jährlich aus, wenn der Landesausschuss ein Versorgungsdefizit festgestellt hat, und wählt unter den Bewerbern aus, wenn die Zahl der Sitze oder die Mittel überschritten werden. Der Zuschuss zur Niederlassung beträgt nach der Sicherstellungsrichtlinie (Stand 04.07.2026) bis zu 120.000 € bei festgestellter Unterversorgung und bis zu 72.000 € bei drohender Unterversorgung oder lokalem Versorgungsbedarf. Er wird einmalig nach der Tätigkeitsaufnahme gezahlt. Eine verbindliche Zusage vorab gibt es nicht: Für die Finanzierungsanfrage ist der Zuschuss eine Chance, keine Position in der Kalkulation.

Ausgeschrieben, nicht abrufbar

Die KV Bayerns schreibt ihre Förderprogramme meist zweimal jährlich aus, mit Bewerberauswahl. Die Beträge stehen in Anhang 1 der Sicherstellungsrichtlinie und in den Merkblättern der KVB, nicht auf der Übersichtsseite „Regionale finanzielle Förderungen“.

Was fördert die KV Bayerns bei der Niederlassung? KV Bayerns: Förderprogramme werden meist zweimal jährlich ausgeschrieben, mit Bewerberauswahl. Die Beträge stehen in Anhang 1 der Sicherstellungsrichtlinie. Förderung von Bund und Ländern. Siehe auch Bedarfsplanung für Ärzte und Niederlassungssperre und Nachbesetzungsverfahren und Zulassungsausschuss. Praxisübernahme vor Ort: Praxisübernahme München.

Die Beträge stehen in der Sicherstellungsrichtlinie, nicht auf der Förderseite: Die Beträge sind Teil der Sicherstellungsrichtlinie – Strukturfonds und werden mit ihr geändert. Zuletzt wurde die Richtlinie zum 04.07.2026 geändert. Die KVB verlinkt sie samt Anhang 1, dazu Merkblätter, FAQ und Antragsformulare je Fördermaßnahme. Wer eine Zahl aus einem Zeitungsartikel oder einem Portal übernimmt, rechnet mit einem Stand, den niemand garantiert.

Die folgende Übersicht fasst die Höchstbeträge zusammen, die die Richtlinie und das Merkblatt nennen. Sie gelten je Planungsbereich und je Arztgruppe, jeweils nur dort, wo ein Förderprogramm aufgestellt wurde, und bei vollem Versorgungsauftrag. Bei einem halben oder dreiviertel Versorgungsauftrag wird anteilig gezahlt. Der Vorstand der KVB kann den Niederlassungszuschuss um bis zu 25 % erhöhen.

Nicht gefördert werden mit dem Niederlassungszuschuss laufende Betriebskosten und der Kauf einer Immobilie. Das ist für Ihre Finanzierung wichtig: Der Zuschuss ersetzt weder den Kaufpreis der Praxis noch die Immobilienfinanzierung. Er kommt zusätzlich, nicht anstelle.

Förderprogramme der KVB und Höchstbeträge (Sicherstellungsrichtlinie, Stand 04.07.2026)
ProgrammHöchstbetragAnhang
Niederlassung Arzt, Einmalzahlung120.000 € bei Unterversorgung, 72.000 € bei drohender Unterversorgung oder lokalem Bedarf1.1
Niederlassung Psychotherapeut, Einmalzahlung40.000 € bzw. 24.000 €1.1
Zweigpraxis Arzt30.000 € bzw. 18.000 €1.3
Zweigpraxis Psychotherapie10.000 € bzw. 6.000 €1.3
Angestellter Arzt, Beschäftigungskosten5.300 € je Quartal bzw. 4.800 € je Quartal1.4
Investitionskosten bei Anstellung20.000 € bzw. 18.000 €1.5
Praxisfortführung nach dem 63. Lebensjahr5.400 € je Quartal, bis zu 2 Jahre1.7

Unterversorgung allein begründet keinen Anspruch

Voraussetzung ist die Feststellung eines Versorgungsdefizits durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und die anschließende Aufstellung eines Förderprogramms für diesen Planungsbereich durch den Vorstand der KVB.

Erst dann existiert eine Fördermaßnahme, die Sie nutzen können, und auch dann gilt das Auswahlverfahren, wenn mehr Anträge vorliegen als Sitze oder Mittel. Die Richtlinie knüpft die Förderung an die Reihenfolge: Ihre Zulassung muss nach der Feststellung des Landesausschusses und nach der Aufstellung des Förderprogramms erteilt worden sein. Wer sich vor diesem Zeitpunkt zugelassen hat, kann den Niederlassungszuschuss für diesen Planungsbereich nicht mehr erhalten.

Die Förderprogramme gelten je Planungsbereich und je Arztgruppe. Ein Bereich kann für Hausärzte ausgeschrieben sein und für eine Facharztgruppe nicht. Nachrangig behandelt die Richtlinie Medizinische Versorgungszentren, in denen Ärzte nicht die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte halten.

Wo die Versorgung nach den Zahlen der KVB steht, sehen Sie auf deren Seiten. Die KVB veröffentlicht Übersichten der Versorgungssituation für Hausärzte, allgemeine Fachärzte und spezialisierte Fachärzte sowie Förderlandkarten. Für Fachfragen gibt es ein Funktionspostfach zur Sicherstellungsrichtlinie, dazu das Beratungscenter der KVB.

Zulassungsausschuss und Nachbesetzung gehören zum selben Verfahren: Über die Zulassung und die Nachbesetzung eines Sitzes entscheidet der Zulassungsausschuss. In gesperrten Planungsbereichen läuft die Nachbesetzung nur auf Antrag, die Ausschreibung erfolgt in der KVB-Börse. Liegt der Versorgungsgrad ab 140 %, soll der Antrag in der Regel abgelehnt werden, der Abgeber erhält dann eine Entschädigung zum Verkehrswert. Wer sich um einen Sitz bewirbt, kann in die Warteliste des Zulassungsbezirks eingetragen sein, die allein aus dem Arztregistereintrag folgt und keine Zulassung voraussetzt. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Approbationsalter, Dauer der Tätigkeit, fünf Jahren in einem unterversorgten Gebiet, Angehörigen und weiteren Kriterien. Hausarztsitze gehen vorrangig an Allgemeinärzte.

Kredit für Ärzte: Wer finanziert die Lücke bis zur Auszahlung?

Perini Finance & Property — Praxisdarlehen und Baufinanzierung nach § 34i und § 34c GewO, über 650 Banken im Vergleich. Wir kennen die Banken, deren Kreditrichtlinie die Vorfinanzierung eines KV-Zuschusses und die KfW-Programme als Regelfall behandelt. Olga Nikushkina prüft im kostenlosen Fördercheck, was die KV Bayerns in Ihrem Planungsbereich tatsächlich ausgeschrieben hat, ordnet den Zuschuss richtig in die Struktur ein und stellt die Förderanträge über die Hausbank vor Vorhabensbeginn. Förderung von Bund und Ländern.

Wo stehen die Förderbeträge der KV Bayerns? Die Förderbeträge der KV Bayerns stehen nicht auf der Förderseite, sondern in Anhang 1 der Sicherstellungsrichtlinie und in den Merkblättern. Das ist der Grund, warum in Ratgebern zu Bayern häufig veraltete oder gar keine Zahlen stehen. Wer die tatsächlichen Sätze kennen will, muss in die Richtlinie selbst schauen und dort den Abschnitt für seine Fachgruppe und seinen Planungsbereich suchen.

Für die Finanzierungsplanung folgt daraus zweierlei. Erstens: Verlassen Sie sich nicht auf sekundäre Quellen, sondern auf den aktuellen Richtlinientext, weil Anhänge fortgeschrieben werden. Zweitens: Der Niederlassungszuschuss ist in Bayern eine Einmalzahlung, die erst ausgezahlt wird, wenn die Tätigkeit aufgenommen wurde. Nachweise müssen Sie dem Antrag nicht beilegen, die KVB kann sie im Einzelfall anfordern, und Investitionen dürfen auch noch nach der Tätigkeitsaufnahme anfallen. Praxisausstattung, Umbau und Übernahmepreis bezahlen Sie aber zuerst, denn der Antrag wird erst nach der Zulassung gestellt und die KVB sagt vorab nichts verbindlich zu.

Die Zwischenfinanzierung dieser Phase ist Aufgabe der Bank und gehört in die Kalkulation, bevor der Übernahme- oder Mietvertrag unterschrieben ist. Lassen Sie sich den einschlägigen Abschnitt der Richtlinie zeigen, bevor Sie einen Betrag in die Kalkulation übernehmen. Planen Sie zusätzlich einen Liquiditätspuffer ein. Die Raten der Bank laufen ab dem ersten Monat, der Zuschuss kommt frühestens nach der Aufnahme der Tätigkeit und nach der Prüfung des Antrags.

Die KV Bayerns bietet Förderprogramme in zahlreichen Regionen an: Niederlassungsförderung, Praxisaufbauförderung, Zuschuss für die Errichtung einer Zweigpraxis, Zuschuss für die Beschäftigung eines angestellten Arztes, Zuschuss für Investitionskosten im Rahmen einer Anstellung, Zuschuss für die Beschäftigung einer Assistentin sowie ein Zuschuss für die Praxisfortführung über das 63. Lebensjahr hinaus. Ein Zuschuss für Weiterbildungsassistenten nach Anhang 1.8 ist nicht mehr möglich, weil die zugrunde liegende Weiterbildungsrichtlinie außer Kraft ist. Viele Anhänge schließen sich für denselben Arzt gegenseitig aus, so ist etwa die Anstellungsförderung nach Anhang 1.4 und 1.5 neben einer bewilligten Förderung nach Anhang 1.1 oder 1.2 nicht zu haben. Prüfen Sie die Ausschlüsse je Anhang, bevor Sie Beträge addieren.

Daneben, unabhängig von der halbjährlichen Ausschreibung, gibt es den Sicherstellungszuschlag von 4.500 € je Quartal und Arzt bei vollem Versorgungsauftrag. Er ist ein laufender Honorarzuschlag, keine Einmalzahlung, und ein anderes Instrument als der Investitionszuschuss. Er gilt aber nicht pauschal für jeden, der sich in einem Planungsbereich mit Versorgungsproblemen niederlässt. Bei festgestellter Unterversorgung wird er nur gezahlt, wenn Ihre Fallzahl über 100 % der durchschnittlichen Fallzahl Ihrer Fachgruppe liegt. Bei drohender Unterversorgung gilt er nur für Ärzte ab 63 Jahren, die eine erfolglose Suche nach einem Nachfolger nachweisen und mindestens 50 % der durchschnittlichen Fallzahl erreichen. Ein Antrag ist nicht nötig. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise mit dem Honorarbescheid, die KVB schreibt berechtigte Ärzte an (FAQ der KVB, Stand 06/2022). Die Praxisfortführung ab dem 63. Lebensjahr nach Anhang 1.7 schließt ihn aus.

Der entscheidende Satz auf der KVB-Seite lautet: Die Ausschreibung von Förderprogrammen erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Voraussetzung ist die Feststellung eines Versorgungsdefizits durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Die Rechtsgrundlagen stehen in Anhang 1 der „Sicherstellungsrichtlinie – Strukturfonds“; die Regelungen für die Auswahl unter mehreren Antragstellern in einem eigenen Dokument, den Bewerberauswahlkriterien (Stand 03/2024).

Wer also fragt „Wie viel bekomme ich in Bayern?“, stellt die zweitwichtigste Frage. Die wichtigste lautet: Ist mein Planungsbereich gerade mit einem Förderprogramm hinterlegt, und gehört mein Sitz zu den Sitzen, für die Mittel da sind?

Ein Auswahlverfahren ist keine Finanzierungsquelle

Ein KfW-Programm ist kalkulierbar: Die Bedingungen stehen im Merkblatt, wer sie erfüllt, bekommt die Zusage über die Hausbank. Ein Förderprogramm der KVB mit Bewerberauswahl ist etwas anderes. Die Auswahl greift, wenn mehr Anträge vorliegen als Sitze oder Mittel. Dann kann es sein, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen und trotzdem nicht zum Zuge kommen.

Die Bewerberauswahlkriterien (Stand 03/2024) legen die Reihenfolge fest. Erstes Kriterium ist die Reihenfolge, in der die vollständigen Anträge eingehen. Nur bei Gleichrang entscheidet eine Gesamtabwägung aus Versorgungsgrad, Eignung und Fachgebiet, Standort und Stabilität der Versorgung. Danach gilt der Grundsatz Niederlassung vor Anstellung oder Zweigpraxis. Ein vollständiger und früh eingereichter Antrag ist deshalb der wirksamste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben.

Deshalb hat der bayerische Zuschuss in einer sauberen Finanzierungsplanung nur einen Platz: als Chance, nicht als Position. Er darf die Rate nicht tragen und den Kapitaldienst nicht rechtfertigen. Wenn er kommt, leisten Sie eine Sondertilgung oder polstern die Liquiditätsreserve auf. Wenn er nicht kommt, ändert das an Ihrer Praxis nichts.

Der zeitliche Ablauf ist anders, als viele erwarten. Es gibt keine Bewerbung auf eine Ausschreibung mit Frist. Zuerst entscheidet der Zulassungsausschuss über Ihre Zulassung. Danach stellen Sie den vollständigen Antrag, spätestens sechs Monate nach der Aufnahme der Tätigkeit, auf dem Formular der KVB. Die KVB bestätigt den Eingang und prüft erst, nachdem die Zulassungsentscheidung vorliegt. Danach folgt der Bescheid. Wie lange das dauert, nennt die KVB nicht in Wochen oder Monaten. Ihre Praxisübernahme richtet sich nach dem Zulassungsausschuss und dem Übergabetermin des Abgebers, nicht nach dem Förderkalender. Wer beides synchronisieren will, plant zuerst die Zulassung.

Mit dem Zuschuss übernehmen Sie Pflichten. Sie müssen mindestens fünf Jahre im Planungsbereich tätig bleiben und ab dem fünften Quartal mindestens 60 % der durchschnittlichen Fallzahl Ihrer Fachgruppe erreichen, wobei die Quartale über vier Quartale saldiert werden dürfen. Bei einem Verstoß ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Für Ihre Bank ist das wichtig, denn ein ausgezahlter Zuschuss, der zurückverlangt werden kann, ist kein sicheres Eigenkapital.

Modellrechnung, keine Zusage: Bei drohender Unterversorgung und vollem Versorgungsauftrag nennt die Richtlinie für einen Arzt 72.000 €. Auf die fünf Jahre Bindung verteilt sind das 14.400 € je Jahr oder 3.600 € je Quartal. Das ist nur eine Rechengröße, um die Größenordnung gegen Ihren Kapitaldienst zu halten. Tatsächlich wird einmalig gezahlt, und nur, wenn Ihr Antrag zum Zuge kommt und die Bindung eingehalten wird.

KV-Praxisübernahme in Bayern: KVB und Freistaat fördern nebeneinander

Bayern kennt neben der KVB-Förderung eine staatliche Niederlassungsförderung, die Landarztprämie, die über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) läuft. Die beiden Schienen sind verzahnt: Im staatlichen Antragsformular ist anzugeben, ob und in welcher Höhe bereits Fördermittel der KVB gewährt oder in Aussicht gestellt wurden, und der KVB-Bewilligungsbescheid ist nachzureichen.

Das ist die praktische Konsequenz: Es gibt keine stille Doppelförderung. Wer bei beiden Stellen beantragt, muss beides offenlegen. Angaben in Förderanträgen sind subventionserheblich. Für Ihre Kalkulation heißt das, dass die Beträge sich nicht einfach addieren lassen, sondern das Zusammenspiel vorab zu klären ist. Die Förderdatenbank des Bundes weist für die Kombination mit KVB-Förderung auf Kürzungsregeln hin. Für Ihre Bank heißt es, dass ein in Aussicht gestellter Zuschuss noch kein Zufluss ist.

Auch der Stand der Landarztprämie muss vor der Planung geklärt werden. Die Richtlinie lief nach der Förderdatenbank bis zum 31.12.2025. Der bayerische Ministerrat hat am 21.04.2026 eine Weiterentwicklung beschlossen. Wann die Neufassung in Kraft tritt, geht aus der veröffentlichten Meldung nicht hervor. Das Antragsformular des LGL, das wir eingesehen haben, trägt den Stand 25.05.2020. Fragen Sie deshalb beim LGL oder beim Bayerischen Gesundheitsministerium nach, welche Fassung zum Zeitpunkt Ihres Antrags gilt.

Das private Standbein läuft davon unabhängig: Die LfA Förderbank Bayern adressiert Ihr Vorhaben als Unternehmerin, nicht Ihren Versorgungsauftrag. Wer parallel eine Immobilie plant, sollte beide Kapitaldienste in einer Rechnung sehen, nicht in zweien. Wie das zusammenspielt, steht auf der Seite zu Praxis und Eigenheim. Wie Sie die Praxis selbst finanzieren, zeigt die Seite zur Praxisübernahme.

Stand und Quelle. Angaben nach den öffentlich zugänglichen Informationen der KV Bayerns (kvb.de, Seite „Regionale finanzielle Förderungen“ vom Abruf am 04.10.2026, Sicherstellungsrichtlinie – Strukturfonds, Stand 04.07.2026, zuletzt geändert 17.06.2026, Bewerberauswahlkriterien Stand 03/2024, Merkblatt und FAQ Zuschuss Niederlassung Stand 07/2026, FAQ Sicherstellungszuschläge Stand 06/2022, Seite „Praxisabgabe“) sowie dem Antragsformular des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21.04.2026, geprüft am 04.10.2026. Ausschreibungen, Beträge und Fördergebiete ändern sich; maßgeblich ist ausschließlich die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG) — ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es in Bayern bei Niederlassung in einem unterversorgten Gebiet?

Nach der Sicherstellungsrichtlinie (Stand 04.07.2026) bis zu 120.000 € für einen Arzt bei festgestellter Unterversorgung und bis zu 72.000 € bei drohender Unterversorgung oder lokalem Versorgungsbedarf, jeweils bei vollem Versorgungsauftrag und als Einmalzahlung. Psychotherapeuten erhalten 40.000 € bzw. 24.000 €. Voraussetzung ist, dass für Ihren Planungsbereich und Ihre Arztgruppe ein Förderprogramm aufgestellt wurde und Ihre Zulassung danach erteilt wurde.

Wann muss ich den Förderantrag bei der KVB stellen, vor oder nach der Zulassung?

Nach der Zulassung. Der vollständige Antrag muss spätestens sechs Monate nach der Aufnahme der Tätigkeit bei der KVB eingehen. Geprüft wird erst, wenn die Zulassungsentscheidung vorliegt. Eine verbindliche Zusage vorab gibt die KVB nicht.

Wie hoch ist der Sicherstellungszuschlag der KV Bayerns bei drohender Unterversorgung?

Der Sicherstellungszuschlag beträgt 4.500 € je Quartal und Arzt bei vollem Versorgungsauftrag. Bei drohender Unterversorgung erhalten ihn nur Ärzte ab 63 Jahren, die eine erfolglose Nachfolgersuche nachweisen und mindestens 50 % der durchschnittlichen Fallzahl erreichen. Bei festgestellter Unterversorgung braucht es mehr als 100 % der Fachgruppen-Durchschnittsfallzahl. Ein Antrag ist nicht nötig, die KVB schreibt berechtigte Ärzte an. Für neu niedergelassene Ärzte ist er also nicht automatisch sicher.

Was ist die Praxisaufbauförderung?

Sie ist ein eigenes Instrument neben dem Niederlassungszuschuss und setzt an der Anlaufphase an, dort, wo die Fallzahlen noch nicht tragen. Gezahlt wird die Differenz zwischen 85 % des Fachgruppen-Durchschnittshonorars und Ihrem eigenen Honorar, acht Quartale lang, mit Verlängerung um bis zu vier Quartale. Sie gilt nur bei festgestellter Unterversorgung oder lokalem Bedarf, nicht bei drohender Unterversorgung. Merkblatt, FAQ und Antrag veröffentlicht die KVB je Maßnahme getrennt.

Darf ich KVB-Förderung und staatliche Förderung kombinieren?

Die staatliche Antragstellung fragt ausdrücklich ab, ob und in welcher Höhe KVB-Mittel gewährt oder in Aussicht gestellt wurden; der Bewilligungsbescheid der KVB ist zu übermitteln. Beide Stellen kennen also die jeweils andere Förderung. Ob und wie sich die Programme addieren, entscheidet sich nach den geltenden Richtlinien. Geklärt gehört das vor dem ersten Antrag, auch weil der Stand der Landarztprämie 2026 im Wandel ist.

Welche Pflichten habe ich nach Erhalt des Zuschusses?

Sie müssen mindestens fünf Jahre im Planungsbereich tätig bleiben. Ab dem fünften Quartal sind mindestens 60 % der durchschnittlichen Fallzahl Ihrer Fachgruppe zu erreichen, die Saldierung über vier Quartale ist zulässig. Bei einem Verstoß ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Kalkulieren Sie diese Bindung in Ihren Finanzierungsplan ein.

Wie läuft das Nachbesetzungsverfahren in einem gesperrten Planungsbereich in Bayern?

Der Zulassungsausschuss entscheidet über die Nachbesetzung, die Ausschreibung erfolgt auf Antrag in der KVB-Börse. Bei einem Versorgungsgrad ab 140 % soll der Antrag in der Regel abgelehnt werden. Unter mehreren Bewerbern wählt der Ausschuss nach Eignung, Approbationsalter, Dauer der Tätigkeit und weiteren Kriterien. Hausarztsitze gehen vorrangig an Allgemeinärzte.

Was gehört in die Finanzierungsanfrage, wenn ein KVB-Zuschuss geplant ist?

Setzen Sie den Zuschuss in der Finanzierungsanfrage nicht als Eigenkapital an, sondern als mögliche Sondertilgung oder Liquiditätsreserve. Nennen Sie den Planungsbereich, Ihre Arztgruppe und den Stand von Zulassung und Antrag. Die Bank finanziert die Investition vor, weil der Zuschuss erst nach der Tätigkeitsaufnahme kommt und vorab nicht zugesagt wird.

Planen Sie mit dem, was sicher ist

Wir stellen Ihre Finanzierung auf die Bausteine, die zusagbar sind, und behandeln den KVB-Zuschuss als das, was er ist: eine Chance, die Sie mitnehmen, wenn sie kommt.

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