Praxisbericht · Japan · befristeter Vertrag

Ingenieur aus Japan: Hauskauf mit befristetem Arbeitsvertrag

Gleich beim ersten Termin hörte der japanische Ingenieur, dass sein befristeter Arbeitsvertrag ein Problem sei. Seine Entsendung nach Deutschland war auf fünf Jahre befristet, die erste Bank konzentrierte sich fast ausschließlich auf diesen Punkt und lehnte die Finanzierung ab.

Können entsandte Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag in Deutschland Wohneigentum finanzieren?

Ja, entsandte Mitarbeiter können in Deutschland Wohneigentum finanzieren, denn viele Banken begleiten entsprechende Finanzierungen. Im Praxisfall endete nach fünf Jahren nur die Entsendung, das unbefristete Arbeitsverhältnis mit dem Mutterkonzern bestand weiter. Die Zusage erfolgte, nachdem der Arbeitsvertrag des Mutterkonzerns, die Entsendungsvereinbarung und die Einkommensnachweise vollständig vorlagen.

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt einen anonymisierten Praxisfall. Personenbezogene Daten sowie einzelne Finanzierungsdetails wurden zum Schutz der Beteiligten verändert. Der Ablauf entspricht einer typischen Beratungssituation.

Das passende Haus war schnell gefunden

Dabei hatte er gerade erst die Nachricht erhalten, auf die er jahrelang hingearbeitet hatte.

Sein Arbeitgeber – ein weltweit führender Automobilzulieferer – versetzte ihn als Entwicklungsleiter nach Deutschland.

Gemeinsam mit seiner Ehefrau und den beiden Kindern sollte er für zunächst fünf Jahre nach Baden-Württemberg wechseln.

Die Familie wollte nicht zur Miete wohnen.

Sie wollte ankommen.

Und ein Zuhause kaufen.

Nach mehreren Besichtigungen entschied sich die Familie für ein Einfamilienhaus im Raum Stuttgart.

Die Lage war ideal.

Die internationale Schule lag nur wenige Minuten entfernt.

Auch der neue Arbeitsplatz war schnell erreichbar.

Die Eckdaten:

Kaufpreis: 845.000 Euro; Eigenkapital: 285.000 Euro; Finanzierungsbedarf: 620.000 Euro.

Für die Familie war die Entscheidung gefallen.

Für die Bank noch nicht.

Warum die Befristung plötzlich wichtiger war als das Einkommen

Der Ingenieur gehörte seit siebzehn Jahren demselben Unternehmen an.

Seine Karriere verlief kontinuierlich.

Die Versetzung nach Deutschland war Teil eines langfristigen internationalen Entwicklungsprogramms.

Trotzdem konzentrierte sich die erste Bank fast ausschließlich auf einen Punkt.

Der deutsche Arbeitsvertrag war auf fünf Jahre befristet.

Weitere Unterlagen wurden kaum noch geprüft.

Die Finanzierung wurde abgelehnt.

Was die Bank nicht gesehen hatte

Der eigentliche Arbeitsvertrag endete nach fünf Jahren nicht.

Lediglich die Entsendung nach Deutschland.

Das unbefristete Arbeitsverhältnis mit dem japanischen Mutterkonzern bestand unabhängig davon weiter.

Zusätzlich übernahm der Arbeitgeber:

Umzugskosten; internationale Krankenversicherung; Schulgeld für die Kinder; Wohnkostenzuschüsse.

Diese Informationen lagen der Bank zunächst überhaupt nicht vor.

Fast zwei Jahrzehnte im selben Konzern, Rücklagen vorhanden: Vor einer erneuten Finanzierungsanfrage wurde die gesamte berufliche Situation aufgearbeitet.

Dabei wurde deutlich:

Der Ingenieur arbeitete seit fast zwei Jahrzehnten für denselben Konzern.

Die Einkommensentwicklung war stabil.

Das Eigenkapital war vollständig vorhanden.

Die Familie verfügte zusätzlich über erhebliche Rücklagen.

Auch die monatliche Haushaltsrechnung ließ ausreichend Spielraum.

Die eigentliche Befristung stellte wirtschaftlich kein Risiko dar.

Die Lösung

Statt nur den deutschen Entsendungsvertrag einzureichen, wurden sämtliche Vertragsunterlagen vollständig erläutert.

Die Bank erhielt:

Arbeitsvertrag des Mutterkonzerns; Entsendungsvereinbarung; Einkommensnachweise; Arbeitgeberbestätigung; Vermögensübersicht; Eigenkapitalnachweise.

Dadurch konnte die wirtschaftliche Gesamtsituation erstmals vollständig bewertet werden.

Kaufvertrag drei Wochen nach der Zusage, Entsendung verlängert: Nach Abschluss der Prüfung erfolgte die Finanzierungszusage.

Nur drei Wochen später unterschrieb die Familie den Kaufvertrag.

Heute leben die Kinder dauerhaft in Deutschland.

Der Ingenieur arbeitet weiterhin für denselben Konzern – inzwischen wurde seine Entsendung sogar verlängert.

Was internationale Fachkräfte daraus lernen können

Befristete Entsendungen werden häufig vorschnell als Risiko bewertet.

Dabei unterscheiden sich klassische Zeitverträge erheblich von internationalen Konzernentsendungen.

Wer seine berufliche Situation vollständig erklärt, verbessert seine Finanzierungschancen oft erheblich.

Fünfjährige Befristung wird nicht wie jeder Vertrag bewertet: Dieser Praxisfall zeigt, dass nicht jede Befristung gleich zu bewerten ist.

Internationale Entsendungen folgen anderen Regeln als klassische Zeitverträge.

Wer seine berufliche Situation nachvollziehbar dokumentiert und mit einem Finanzierungspartner zusammenarbeitet, der internationale Arbeitsmodelle kennt, kann auch während einer befristeten Entsendung erfolgreich ein Eigenheim in Deutschland erwerben.

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Häufige Fragen

Können entsandte Mitarbeiter in Deutschland Wohneigentum finanzieren?

Ja. Viele Banken begleiten entsprechende Finanzierungen.

Ist ein befristeter Entsendungsvertrag automatisch ein Ausschlusskriterium?

Nein. Entscheidend ist die gesamte arbeitsvertragliche Situation.

Werden internationale Arbeitsverträge berücksichtigt?

Ja. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation.

Kann auch während einer Entsendung ein Eigenheim gekauft werden?

Ja. Gerade internationale Fachkräfte entscheiden sich häufig bewusst gegen dauerhaftes Wohnen zur Miete.

Welche Unterlagen sind besonders wichtig?

Neben Einkommensnachweisen spielen Arbeitsvertrag, Entsendungsvereinbarung und Arbeitgeberbestätigungen häufig eine zentrale Rolle.

Ähnliche Situation? Sprechen wir darüber.

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