Praxisbericht · Großbritannien · Brexit

"Seit dem Brexit finanzieren wir solche Fälle nur noch sehr eingeschränkt."

Diesen Satz hörte das Ehepaar bereits beim ersten Bankgespräch.

Information

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt einen anonymisierten Praxisfall. Personenbezogene Daten sowie einzelne Finanzierungsdetails wurden zum Schutz der Beteiligten verändert. Der Ablauf entspricht einer typischen Beratungssituation.

Eigentlich hatte alles perfekt zusammengepasst.

Er war britischer Staatsbürger und leitete seit vielen Jahren die europäische Vertriebsorganisation eines internationalen Medizintechnikunternehmens in London.

Seine Ehefrau war deutsche Staatsbürgerin und arbeitete vollständig im Homeoffice für einen deutschen Softwarehersteller.

Nach der Geburt ihres zweiten Kindes beschlossen beide, dauerhaft nach Deutschland umzuziehen.

Ein Einfamilienhaus am Stadtrand von Köln war bereits gefunden.

Der Kaufvertrag sollte zwei Wochen später unterschrieben werden.

Dann kam die erste Absage.

Der Brexit spielte plötzlich eine größere Rolle als gedacht

Vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union wären vergleichbare Finanzierungen für viele Banken Routine gewesen.

Jetzt stellten mehrere Kreditinstitute zusätzliche Fragen.

Wie lange galt die Aufenthaltserlaubnis?

Wann sollte der Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Deutschland verlegt werden?

Bleibt das Einkommen künftig in Großbritannien?

Welches Steuerrecht gilt nach dem Umzug?

Wie entwickelt sich das Arbeitsverhältnis nach der Übersiedlung?

Für die Familie war das überraschend.

Sie wollte schließlich kein kompliziertes Investment finanzieren.

Sondern einfach ein Zuhause.

Die Immobilie

Nach fast einem Jahr Suche hatte die Familie ein modernes Einfamilienhaus gefunden.

Ruhige Wohnlage.

Großer Garten.

Kurze Wege zur Schule.

Die Eckdaten:

  • Kaufpreis: 782.000 Euro
  • Eigenkapital: 242.000 Euro
  • Finanzierungsbedarf: 598.000 Euro

Die monatliche Rate lag sogar unter den bisherigen Wohnkosten in London.

Dennoch verlangten die Banken immer neue Unterlagen.

Die eigentliche Herausforderung

Nicht die Bonität bereitete Schwierigkeiten.

Auch nicht das Einkommen.

Die Unsicherheit entstand durch den bevorstehenden Wechsel des Lebensmittelpunktes.

Ein Teil der Banken wollte zunächst abwarten, bis die Familie tatsächlich nach Deutschland gezogen war.

Das Problem:

Dann wäre die Immobilie längst verkauft gewesen.

Die Analyse

Gemeinsam wurde zunächst die gesamte Zukunftsplanung dokumentiert.

Dazu gehörten:

  • neuer Wohnsitz
  • deutscher Arbeitsvertrag der Ehefrau
  • Fortführung des Arbeitsverhältnisses des Ehemanns
  • geplante steuerliche Situation
  • Eigenkapitalnachweise
  • Haushaltsrechnung
  • Nachweis ausreichender Liquiditätsreserven

Erst dadurch entstand für die Bank ein vollständiges Bild.

Die Lösung

Statt Banken anzusprechen, die internationale Umzüge nur gelegentlich begleiten, wurde gezielt ein Finanzierungspartner ausgewählt, der regelmäßig grenzüberschreitende Wohnsitzwechsel begleitet.

Bereits vor Einreichung wurden sämtliche Besonderheiten erläutert.

Dadurch entfielen viele Rückfragen.

Nach knapp zwei Wochen lag die Finanzierungszusage vor.

Der Kaufvertrag konnte wie geplant unterschrieben werden.

Was dieser Praxisfall zeigt

Seit dem Brexit haben sich die Anforderungen bei einigen Banken verändert.

Das bedeutet jedoch keineswegs, dass britische Staatsangehörige oder Familien mit Bezug zum Vereinigten Königreich keine Immobilie in Deutschland finanzieren können.

Entscheidend ist vielmehr, die zukünftige Lebens- und Einkommenssituation nachvollziehbar darzustellen und den richtigen Finanzierungspartner auszuwählen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Können britische Staatsangehörige nach dem Brexit Immobilien in Deutschland finanzieren?
Ja. Zahlreiche Banken begleiten entsprechende Finanzierungen.
Ist der Brexit automatisch ein Nachteil?
Nein. Allerdings prüfen einige Banken Wohnsitz, Aufenthaltsstatus und Einkommenssituation heute genauer als früher.
Muss der Umzug bereits erfolgt sein?
Nicht zwingend. Entscheidend ist, dass die zukünftige Situation nachvollziehbar dokumentiert wird.
Können Einkommen aus Großbritannien berücksichtigt werden?
Ja. Voraussetzung ist eine vollständige Dokumentation der Einkommensverhältnisse.
Können auch selbstgenutzte Einfamilienhäuser finanziert werden?
Ja. Gerade bei geplanten Wohnsitzwechseln gehören selbstgenutzte Immobilien zu den häufigsten Finanzierungsanfragen.

Fazit

Dieser Praxisfall zeigt, dass internationale Lebensläufe heute differenzierter bewertet werden als noch vor einigen Jahren.

Der Brexit hat die Anforderungen einzelner Banken verändert, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, Wohneigentum in Deutschland zu finanzieren.

Wer seine persönliche Situation transparent darstellt und auf einen Finanzierungspartner mit Erfahrung bei internationalen Konstellationen setzt, kann auch nach dem Brexit erfolgreich den Traum vom Eigenheim in Deutschland verwirklichen.

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