Anästhesist — warum die Bereitschaftsdienste den Unterschied machten
Bei einem Anästhesisten hing die Finanzierung als Altersvorsorge an einem Detail, das viele Banken falsch einordnen: der Bewertung seiner Bereitschaftsdienste. Die erste Bank stellte fast ausschließlich auf das tarifliche Grundgehalt ab und berücksichtigte Bereitschaftsdienste nur teilweise.
Warum machten die Bereitschaftsdienste bei der Finanzierung des Anästhesisten den Unterschied?
Die erste Bank stellte fast ausschließlich auf das tarifliche Grundgehalt ab und berücksichtigte die Bereitschaftsdienste nur teilweise. Seit sieben Jahren erzielte der Anästhesist nahezu gleiche Dienstvergütungen, die mit der Einkommenshistorie und der Haushaltsrechnung belegt wurden. Danach erfolgte die Zusage über 100 % des Kaufpreises, die Kaufnebenkosten brachte er aus Eigenmitteln auf.
Eckdaten auf einen Blick
- Kaufpreis: 338.000 €
Anonymisierte Fallangaben · keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben.
Die Dienste zählten mit — der Kaufpreis war voll finanziert
„Mit Ihrem Grundgehalt wird das bei einer 100-%-Finanzierung schwierig.“
Der Anästhesist schaute den Berater überrascht an.
„Aber das ist doch gar nicht mein tatsächliches Einkommen.“
Seit Jahren arbeitete er an einer großen Klinik.
Sein Grundgehalt war nur ein Teil seines Einkommens.
Hinzu kamen:
Bereitschaftsdienste,; Rufbereitschaften,; Wochenenddienste,; Feiertagsdienste.
Am Jahresende machten diese Vergütungen fast ein Drittel seines Gesamteinkommens aus.
Für ihn völlig normal.
Für manche Banken offenbar nicht.
Warum eine Kapitalanlage?
Der Mediziner wohnte weiterhin zur Miete.
Nicht weil er sich kein Eigenheim leisten konnte.
Sondern weil er seine erste Immobilie bewusst als Kapitalanlage kaufen wollte.
Er war überzeugt:
Ein Eigenheim könne später folgen.
Mit einer vermieteten Wohnung beginne dagegen sofort der Vermögensaufbau.
Die Immobilie: Nach längerer Suche fand er eine moderne Eigentumswohnung.
Die Wohnung war langfristig vermietet.
Die Nachfrage nach vergleichbaren Mietwohnungen war hoch.
Die Eckdaten:
Kaufpreis: 338.000 Euro; Finanzierung: 100 % des Kaufpreises; Kaufnebenkosten: vollständig aus Eigenmitteln.
Warum die erste Bank ablehnte
Die erste Bank stellte fast ausschließlich auf das tarifliche Grundgehalt ab.
Bereitschaftsdienste wurden nur teilweise berücksichtigt.
Dadurch wirkte die Haushaltsrechnung deutlich schlechter, als sie tatsächlich war.
Der Käufer konnte das nicht nachvollziehen.
Seit sieben Jahren erzielte er nahezu identische Dienstvergütungen.
Sie gehörten faktisch zu seinem regelmäßigen Einkommen.
Bereitschaftsdienste über Jahre stabil und planbar: Vor einer erneuten Finanzierungsanfrage wurde die Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre ausgewertet.
Dabei zeigte sich:
Die Bereitschaftsdienste schwankten nur geringfügig.
Die zusätzlichen Vergütungen waren dauerhaft planbar.
Auch ohne außergewöhnlich viele Zusatzdienste blieb die Finanzierung langfristig tragbar.
Hinzu kamen:
unbefristeter Arbeitsvertrag,; stabile Beschäftigung,; keine Konsumentenkredite,; hohe Sparquote,; ausreichende Liquiditätsreserve.
Zusage nach Einkommenshistorie: 100 % des Kaufpreises
Die vollständige Einkommenshistorie wurde gemeinsam mit der Haushaltsrechnung eingereicht.
Dadurch entstand erstmals ein realistisches Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgte die Zusage.
Die Wohnung wurde mit 100 Prozent des Kaufpreises finanziert.
Die Kaufnebenkosten brachte der Käufer selbst auf.
Wohnung vermietet, Rücklagen für die nächste Anlage: Die Wohnung ist dauerhaft vermietet.
Die Finanzierung läuft planmäßig.
Der Anästhesist investiert inzwischen regelmäßig einen Teil seiner zusätzlichen Diensteinnahmen in Rücklagen für die nächste Kapitalanlage.
Warum Zusatzdienste in die Einkommensdarstellung gehören
Viele Klinikärzte erzielen einen erheblichen Teil ihres Einkommens außerhalb des tariflichen Grundgehalts.
Werden diese Einkommensbestandteile nicht richtig bewertet, entsteht schnell ein falscher Eindruck von der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit.
Eine vollständige Darstellung der Einkommensentwicklung kann deshalb entscheidend sein.
Bereitschaftsdienste zählen neben dem Grundgehalt als Einkommen: Dieser Praxisfall zeigt, dass nicht allein das tarifliche Grundgehalt über eine Finanzierung entscheidet.
Gerade bei Ärzten gehören Bereitschafts- und Rufdienste häufig dauerhaft zum Einkommen.
Wer diese Einkommensstruktur vollständig dokumentiert, kann auch mit einer 100-%-Finanzierung erfolgreich in den langfristigen Vermögensaufbau mit Wohnimmobilien einsteigen.
Ähnliche Fälle nach Kategorie und Preisklasse: Fälle aus derselben Kategorie und Preisklasse — zur Einordnung, keine Zusage des gleichen Ergebnisses.
Häufige Fragen
Muss ich zuerst ein Eigenheim kaufen?
Nein. Viele Ärzte beginnen bewusst mit einer vermieteten Wohnimmobilie.
Können variable Einkommensbestandteile anerkannt werden?
Ja. Entscheidend ist häufig, ob sie langfristig regelmäßig erzielt werden.
Eignet sich eine Eigentumswohnung als erste Kapitalanlage?
Für viele Anleger stellt sie den Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau dar.
Ähnliche Situation? Sprechen wir darüber.
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Anonymisierter Einzelfall, keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben · Beratung kostenlos · Provision in der Regel von der Bank · §34i GewO · keine Rechts- oder Steuerberatung · keine Finanzierungszusage; Konditionen abhängig von Bonität, Beleihung und Bank
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