Forward-Darlehen — den Zins sichern, bevor die Bindung endet
Ein Forward-Darlehen legt den Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung schon heute fest — bis zu 66 Monate vor dem Ende der laufenden Zinsbindung. Sie zahlen dafür einen Zinsaufschlag, unabhängig davon, wie sich der Markt bis zur Auszahlung entwickelt.
Was ein Forward-Darlehen ist
Ein Forward-Darlehen ist ein Bankdarlehen, dessen Zinssatz schon jetzt fest vereinbart wird — ausgezahlt wird es aber erst später, zum Ende der laufenden Zinsbindung Ihrer bestehenden Finanzierung. Sie kennen die künftige Rate, bevor die alte Bindung überhaupt endet.
Wie weit im Voraus
Üblich sind Vorlaufzeiten von 1 bis 66 Monaten vor dem Ende der aktuellen Zinsbindung, abhängig von der jeweiligen Bank. Je länger der Vorlauf, desto höher der Zinsaufschlag — die Bank trägt schließlich das Zinsänderungsrisiko über einen entsprechend längeren Zeitraum.
Was der Forward-Aufschlag ausmacht
Der Aufschlag liegt üblicherweise zwischen 0,01 und 0,03 % pro Monat Vorlauf auf den heutigen Zinssatz. Bei 36 Monaten Vorlauf und einem Aufschlag von 0,02 % pro Monat ergeben sich rechnerisch rund 0,72 Prozentpunkte zusätzlich zum aktuellen Zinsniveau — die genaue Höhe hängt von der einzelnen Bank und der Marktlage ab und wird erst mit dem konkreten Angebot verbindlich.
Wann sich Warten mehr lohnt
Ein Forward-Darlehen ist eine Wette gegen steigende Zinsen — bezahlt wird sie über den Aufschlag, unabhängig davon, ob die Zinsen tatsächlich steigen. Erwarten Sie stabile oder fallende Zinsen, zahlen Sie den Aufschlag ohne Gegenwert und wären mit dem regulären Anschlussvergleich kurz vor Ablauf der Zinsbindung besser bedient. Das Forward-Darlehen ist zudem für beide Seiten bindend — ein späterer Rücktritt ist nicht vorgesehen, bei Nichtabnahme drohen Entschädigungszahlungen. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Entscheidung nicht allein an der Zinserwartung, sondern auch an der eigenen Planungssicherheit festmachen.
Forward-Darlehen mit Auslandsbezug
Bei Wohnsitz oder Einkommen im Ausland gelten für die Anschlussfinanzierung dieselben Grundsätze wie bei der Erstfinanzierung: nicht jede Bank finanziert Steuerausländer, Auslandsdeutsche oder Fremdwährungseinkommen weiter — auch nicht bei einer bereits laufenden, unauffälligen Finanzierung. Ein Forward-Darlehen bei einer neuen, passenden Bank kann hier zusätzlich die Gelegenheit sein, die Finanzierung insgesamt auf einen Kreditgeber umzustellen, der die individuelle Situation dauerhaft mitträgt.
Häufige Fragen
Was ist ein Forward-Darlehen?
Wie hoch ist der Zinsaufschlag?
Wie weit im Voraus kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?
Kann ich vom Forward-Darlehen zurücktreten?
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei einem Forward-Darlehen?
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