Anschlussfinanzierung

Forward-Darlehen — den Zins sichern, bevor die Bindung endet

Ein Forward-Darlehen legt den Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung schon heute fest — bis zu 66 Monate vor dem Ende der laufenden Zinsbindung. Sie zahlen dafür einen Zinsaufschlag, unabhängig davon, wie sich der Markt bis zur Auszahlung entwickelt.

Was es ist

Was ein Forward-Darlehen ist

Ein Forward-Darlehen ist ein Bankdarlehen, dessen Zinssatz schon jetzt fest vereinbart wird — ausgezahlt wird es aber erst später, zum Ende der laufenden Zinsbindung Ihrer bestehenden Finanzierung. Sie kennen die künftige Rate, bevor die alte Bindung überhaupt endet.

Vorlaufzeit

Wie weit im Voraus

Üblich sind Vorlaufzeiten von 1 bis 66 Monaten vor dem Ende der aktuellen Zinsbindung, abhängig von der jeweiligen Bank. Je länger der Vorlauf, desto höher der Zinsaufschlag — die Bank trägt schließlich das Zinsänderungsrisiko über einen entsprechend längeren Zeitraum.

Kosten

Was der Forward-Aufschlag ausmacht

Der Aufschlag liegt üblicherweise zwischen 0,01 und 0,03 % pro Monat Vorlauf auf den heutigen Zinssatz. Bei 36 Monaten Vorlauf und einem Aufschlag von 0,02 % pro Monat ergeben sich rechnerisch rund 0,72 Prozentpunkte zusätzlich zum aktuellen Zinsniveau — die genaue Höhe hängt von der einzelnen Bank und der Marktlage ab und wird erst mit dem konkreten Angebot verbindlich.

Ehrlich betrachtet

Wann sich Warten mehr lohnt

Ein Forward-Darlehen ist eine Wette gegen steigende Zinsen — bezahlt wird sie über den Aufschlag, unabhängig davon, ob die Zinsen tatsächlich steigen. Erwarten Sie stabile oder fallende Zinsen, zahlen Sie den Aufschlag ohne Gegenwert und wären mit dem regulären Anschlussvergleich kurz vor Ablauf der Zinsbindung besser bedient. Das Forward-Darlehen ist zudem für beide Seiten bindend — ein späterer Rücktritt ist nicht vorgesehen, bei Nichtabnahme drohen Entschädigungszahlungen. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Entscheidung nicht allein an der Zinserwartung, sondern auch an der eigenen Planungssicherheit festmachen.

FP-Nische

Forward-Darlehen mit Auslandsbezug

Bei Wohnsitz oder Einkommen im Ausland gelten für die Anschlussfinanzierung dieselben Grundsätze wie bei der Erstfinanzierung: nicht jede Bank finanziert Steuerausländer, Auslandsdeutsche oder Fremdwährungseinkommen weiter — auch nicht bei einer bereits laufenden, unauffälligen Finanzierung. Ein Forward-Darlehen bei einer neuen, passenden Bank kann hier zusätzlich die Gelegenheit sein, die Finanzierung insgesamt auf einen Kreditgeber umzustellen, der die individuelle Situation dauerhaft mitträgt.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen sichert heute den Zinssatz für die Anschlussfinanzierung in 1 bis 66 Monaten. Sie zahlen einen Zinsaufschlag, bekommen dafür Planungssicherheit — unabhängig davon, wie sich der Markt bis zum Auszahlungszeitpunkt entwickelt.
Wie hoch ist der Zinsaufschlag?
Zwischen 0,01 und 0,03 % pro Monat Vorlauf — je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Aufschlag. Bei einem Vorlauf von 36 Monaten und einem Aufschlag von 0,02 % pro Monat ergeben sich rechnerisch rund 0,72 Prozentpunkte auf den heutigen Zinssatz.
Wie weit im Voraus kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?
Üblich sind 1 bis 66 Monate vor dem Ende der laufenden Zinsbindung, abhängig von der Bank. Je näher am Ende der Zinsbindung, desto geringer der Aufschlag.
Kann ich vom Forward-Darlehen zurücktreten?
Nein, ein Forward-Darlehen ist für beide Seiten bindend — anders als eine unverbindliche Zinsindikation. Wer sich für ein Forward-Darlehen entscheidet, muss es zum vereinbarten Zeitpunkt auch abnehmen, sonst drohen Nichtabnahme-Entschädigungen.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei einem Forward-Darlehen?
Das Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB betrifft die bestehende, laufende Zinsbindung — nach 10 Jahren Laufzeit können Sie unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Zinsbindungsdauer kündigen. Das Forward-Darlehen selbst schließt daran an, sobald die alte Zinsbindung endet oder gekündigt wird.

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