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Effektivzins berechnen: Soll- vs. Effektivzins

Der Sollzins ist der reine Zins auf die Darlehenssumme, der Effektivzins enthält zusätzlich bestimmte Nebenkosten der Finanzierung — wer nur den Sollzins vergleicht, vergleicht Angebote nicht wirklich fair.

Was bedeutet „Effektivzins berechnen: Soll- vs. Effektivzins“?

Der Sollzins ist der reine Zins auf die Darlehenssumme, der Effektivzins enthält zusätzlich bestimmte Nebenkosten der Finanzierung — wer nur den Sollzins vergleicht, vergleicht Angebote nicht wirklich fair. Was jeweils in die Berechnung einfließt. Der Sollzins bestimmt allein die laufende Zinszahlung auf die Restschuld — er ist die Zahl, die in der monatlichen Ratenberechnung direkt sichtbar wird. Der Effektivzins bezieht zusätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Kostenbestandteile ein, etwa Bearbeitungsgebühren oder bestimmte Auszahlungsmodalitäten, und macht dadurch die tatsächliche jährliche Gesamtbelastung eines Kredits sichtbar — nicht nur den nominalen Zinssatz. Warum der Effektivzins der bessere Vergleichsmaßstab ist. Zwei Angebote mit identischem Sollzins können unterschiedliche Effektivzinsen haben, wenn sich Nebenkosten oder Auszahlungsbedingungen unterscheiden — wer nur den Sollzins vergleicht, übersieht diese Unterschiede leicht. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt Banken vor, den Effektivzins in Werbung und Vertragsunterlagen für Verbraucherdarlehen transparent auszuweisen, gerade damit ein fairer Vergleich möglich ist.

Was jeweils in die Berechnung einfließt

Der Sollzins bestimmt allein die laufende Zinszahlung auf die Restschuld — er ist die Zahl, die in der monatlichen Ratenberechnung direkt sichtbar wird. Der Effektivzins bezieht zusätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Kostenbestandteile ein, etwa Bearbeitungsgebühren oder bestimmte Auszahlungsmodalitäten, und macht dadurch die tatsächliche jährliche Gesamtbelastung eines Kredits sichtbar — nicht nur den nominalen Zinssatz.

Warum der Effektivzins der bessere Vergleichsmaßstab ist

Zwei Angebote mit identischem Sollzins können unterschiedliche Effektivzinsen haben, wenn sich Nebenkosten oder Auszahlungsbedingungen unterscheiden — wer nur den Sollzins vergleicht, übersieht diese Unterschiede leicht. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt Banken vor, den Effektivzins in Werbung und Vertragsunterlagen für Verbraucherdarlehen transparent auszuweisen, gerade damit ein fairer Vergleich möglich ist.

Was der Effektivzins nicht abbildet

Nicht enthalten sind zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Kosten für ein separates Bewertungsgutachten oder individuell vereinbarte Sondertilgungsrechte — der Effektivzins ist ein wichtiger, aber kein vollständiger Vergleichsmaßstab. Für die Gesamtkostenbetrachtung eines Finanzierungsangebots lohnt sich deshalb zusätzlich ein Blick auf diese individuellen Vertragsdetails, nicht nur auf die eine ausgewiesene Prozentzahl.

Was der Effektivzins bei unterschiedlichen Zinsbindungen noch nicht zeigt

Der Effektivzins macht zwei Angebote mit identischer Zinsbindung gut vergleichbar, stößt aber an Grenzen, wenn die Zinsbindungen selbst unterschiedlich lang sind: Ein Angebot mit fünf Jahren Zinsbindung und niedrigem Effektivzins ist nicht automatisch günstiger als eines mit fünfzehn Jahren und leicht höherem Effektivzins, weil das Zinsänderungsrisiko nach Ablauf der kürzeren Bindung unberücksichtigt bleibt. Auch enthält der Effektivzins keine Aussage über flexible Sondertilgungsrechte, kostenlose Ratenpausen oder die Möglichkeit eines Tilgungssatzwechsels während der Laufzeit – Faktoren, die den tatsächlichen Wert eines Darlehens über die Laufzeit erheblich beeinflussen können, ohne im Effektivzins sichtbar zu werden. Ein vollständiger Vergleich braucht deshalb neben dem Effektivzins immer auch einen Blick auf die Zinsbindungsdauer und die vertraglichen Nebenbedingungen – ein niedrigerer Effektivzins allein ist kein verlässliches alleiniges Auswahlkriterium.

Was zwei gleiche Effektivzinsen trotzdem unterscheidet

Der Effektivzins ist auf eine bestimmte Annahme gerechnet — auf die vereinbarte Laufzeit, den vereinbarten Tilgungssatz und die planmäßige Rückzahlung. Er sagt nichts darüber, was passiert, wenn davon abgewichen wird. Zwei Angebote mit identischem Effektivzins können sich deshalb erheblich unterscheiden: im eingeräumten Sondertilgungsrecht, in der bereitstellungszinsfreien Zeit, in der Möglichkeit, den Tilgungssatz während der Laufzeit zu ändern, und in den Kosten einer Übertragung auf ein anderes Objekt. Der zweite Punkt: Bei Bindungen über zehn Jahre ist der Effektivzins ohnehin nur bis zum Kündigungsrecht nach § 489 BGB aussagekräftig — danach beginnt eine neue Rechnung, die er nicht abbildet.

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