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Bereitstellungszins

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein zugesagtes Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde — typisch bei Neubau oder Sanierung, wo die Auszahlung in Etappen nach Baufortschritt erfolgt, nicht auf einmal wie beim Kauf eines Bestandsobjekts.

Was bedeutet „Bereitstellungszins“?

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein zugesagtes Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde — typisch bei Neubau oder Sanierung, wo die Auszahlung in Etappen nach Baufortschritt erfolgt, nicht auf einmal wie beim Kauf eines Bestandsobjekts. Warum diese Kosten überhaupt entstehen. Sobald die Bank ein Darlehen zusagt, muss sie die entsprechende Liquidität bereithalten — auch für den noch nicht abgerufenen Teil, der bei Bauprojekten oft erst über Monate hinweg nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Für diese Bereitstellung berechnen Banken üblicherweise einen separaten Zinssatz auf den noch nicht abgerufenen Darlehensteil, zusätzlich zum regulären Zins auf den bereits ausgezahlten Anteil. Wie sich das mit einer bereitstellungsfreien Zeit abfedern lässt. Die meisten Banken gewähren eine bereitstellungsfreie Zeit — meist zwischen drei und zwölf Monaten —, innerhalb derer keine Bereitstellungszinsen anfallen. Erst wenn die Auszahlung über diesen Zeitraum hinausgeht, etwa weil sich der Bau verzögert, greift der Bereitstellungszins auf den noch offenen Betrag.

Warum diese Kosten überhaupt entstehen

Sobald die Bank ein Darlehen zusagt, muss sie die entsprechende Liquidität bereithalten — auch für den noch nicht abgerufenen Teil, der bei Bauprojekten oft erst über Monate hinweg nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Für diese Bereitstellung berechnen Banken üblicherweise einen separaten Zinssatz auf den noch nicht abgerufenen Darlehensteil, zusätzlich zum regulären Zins auf den bereits ausgezahlten Anteil.

Wie sich das mit einer bereitstellungsfreien Zeit abfedern lässt

Die meisten Banken gewähren eine bereitstellungsfreie Zeit — meist zwischen drei und zwölf Monaten —, innerhalb derer keine Bereitstellungszinsen anfallen. Erst wenn die Auszahlung über diesen Zeitraum hinausgeht, etwa weil sich der Bau verzögert, greift der Bereitstellungszins auf den noch offenen Betrag.

Was das für die Planung eines Bauvorhabens bedeutet

Wer realistisch mit möglichen Bauverzögerungen rechnet — etwa durch Materialengpässe, Wetter oder Handwerkerauslastung —, sollte bereits bei Vertragsabschluss auf eine ausreichend lange bereitstellungsfreie Zeit achten, statt sie zu knapp zu kalkulieren. Ein zu kurzer Zeitraum kann bei realistisch häufigen Bauverzögerungen unerwartete Zusatzkosten erzeugen, die sich mit der richtigen Vertragsgestaltung von Anfang an vermeiden lassen.

Wie sich die bereitstellungsfreie Zeit verhandeln lässt

Die Länge der bereitstellungsfreien Zeit ist zwischen Banken unterschiedlich und in vielen Fällen verhandelbar – Standardwerte liegen oft zwischen zwei und zwölf Monaten, wobei manche Banken bei Bauvorhaben mit realistisch längerem Vorlauf von vornherein eine großzügigere Frist anbieten. Wer die voraussichtliche Bauzeit schon bei Vertragsabschluss möglichst realistisch einschätzt und kommuniziert, kann eine passende bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren, statt später Bereitstellungszinsen für eine zu kurz kalkulierte Frist zu zahlen. Umgekehrt lohnt es sich, bei absehbaren Bauverzögerungen frühzeitig mit der Bank zu sprechen – manche Institute verlängern die bereitstellungsfreie Zeit auf Nachfrage kulant, wenn die Verzögerung plausibel begründet ist, etwa durch Lieferengpässe oder Gewerkeausfälle. Wer den Baufortschritt aktiv dokumentiert und mit der Bank abstimmt, vermeidet in der Praxis oft einen erheblichen Teil der sonst anfallenden Bereitstellungszinsen.

Warum die Frist beim Neubau zweimal zu kurz ist

Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird bei Vertragsschluss vereinbart, der Bauzeitplan entsteht aber erst danach — und er hält selten. Verzögert sich der Baubeginn wegen Genehmigung, Erschließung oder Handwerkerkapazität, läuft die Frist, ohne dass ein Cent abgerufen wurde. Der zweite, teurere Fall betrifft das Ende: Auch die letzte Rate wird erst nach Fertigstellung fällig, und die Schlussrate liegt oft Monate nach dem geplanten Termin. Verlängerungen sind meist möglich, aber sie sind Verhandlungssache und werden nachträglich schlechter verhandelt als vorher. Wer beim Neubau plant, sollte die Frist deshalb nicht am optimistischen Bauzeitplan ausrichten, sondern an dem, was bei Verzug noch trägt.

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