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Steuerausländer

Steuerausländer sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind (§ 1 Abs. 4 EStG). Für die Finanzierung ist dieser Status kein Ausschlussgrund — Banken prüfen Bonität und Sicherheiten, nicht den Steuerstatus. Steuerlich relevant sind die beschränkte Steuerpflicht auf inländische Einkünfte nach § 49 EStG und ein möglicher Steuerabzug (Quellensteuer) bei Mieteinnahmen.

Was bedeutet „Steuerausländer“?

Steuerausländer sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind (§ 1 Abs. 4 EStG). Für die Finanzierung ist dieser Status kein Ausschlussgrund — Banken prüfen Bonität und Sicherheiten, nicht den Steuerstatus. Steuerlich relevant sind die beschränkte Steuerpflicht auf inländische Einkünfte nach § 49 EStG und ein möglicher Steuerabzug (Quellensteuer) bei Mieteinnahmen. Was „Steuerausländer“ bedeutet. Steuerausländer ist, wer in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat und deshalb nach § 1 Abs. 4 EStG nur beschränkt steuerpflichtig ist. Die beschränkte Steuerpflicht erfasst ausschließlich die inländischen Einkünfte, die im Katalog des § 49 EStG aufgezählt sind — dazu gehören insbesondere Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung einer in Deutschland gelegenen Immobilie (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das weltweite Einkommen wird in Deutschland dagegen nicht besteuert. Der Begriff knüpft also an Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt an, nicht an die Staatsangehörigkeit.

Was „Steuerausländer“ bedeutet

Steuerausländer ist, wer in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat und deshalb nach § 1 Abs. 4 EStG nur beschränkt steuerpflichtig ist. Die beschränkte Steuerpflicht erfasst ausschließlich die inländischen Einkünfte, die im Katalog des § 49 EStG aufgezählt sind — dazu gehören insbesondere Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung einer in Deutschland gelegenen Immobilie (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das weltweite Einkommen wird in Deutschland dagegen nicht besteuert. Der Begriff knüpft also an Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt an, nicht an die Staatsangehörigkeit.

Was das für die Finanzierung heißt

Der Status als Steuerausländer ist kein Ausschlussgrund für eine Immobilienfinanzierung in Deutschland. Banken prüfen Bonität, Einkommensnachweisbarkeit und Sicherheiten — nicht, in welchem Land jemand steuerpflichtig ist. Entscheidend ist deshalb weniger der Steuerstatus als die Frage, welche Bank die Konstellation mit Auslandswohnsitz überhaupt annimmt. Genau hier setzt die unabhängige Vermittlung nach § 34i GewO an: Aus über 650 verglichenen Banken lässt sich das Haus finden, das den Fall als Regelfall behandelt statt pauschal abzulehnen.

Steuerabzug (Quellensteuer) bei Mieteinnahmen

Erzielt ein Steuerausländer inländische Einkünfte — etwa Mieteinnahmen aus einer vermieteten Immobilie in Deutschland (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG) —, unterliegen diese der beschränkten Steuerpflicht und sind in Deutschland zu erklären. Ob und in welcher Form ein Steuerabzug an der Quelle greift und wie ein Doppelbesteuerungsabkommen den Fall beeinflusst, ist eine Steuer- und Rechtsfrage, die im Einzelfall ein Steuerberater klären sollte. Die Finanzierung selbst wird davon nicht ausgeschlossen; die steuerliche Behandlung der Mieteinnahmen ist davon getrennt zu betrachten.

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