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Legitimation / Unterschrift aus dem Ausland

Banken müssen jeden Kreditnehmer rechtssicher identifizieren — aus dem Ausland geschieht das je nach Institut per Video-Ident, über Konsulate und Notare vor Ort oder bei einem Termin in Deutschland, ohne dass für jeden Schritt zwingend eine Reise nötig wäre.

Was bedeutet „Legitimation / Unterschrift aus dem Ausland“?

Banken müssen jeden Kreditnehmer rechtssicher identifizieren — aus dem Ausland geschieht das je nach Institut per Video-Ident, über Konsulate und Notare vor Ort oder bei einem Termin in Deutschland, ohne dass für jeden Schritt zwingend eine Reise nötig wäre. Die drei gängigen Wege der Legitimation. Video-Ident-Verfahren ermöglichen die Identifikation per Videoanruf mit Ausweisvorlage, ohne physische Anwesenheit — inzwischen von vielen, aber nicht allen Banken akzeptiert. Alternativ lässt sich die Legitimation über ein deutsches Konsulat oder einen lokalen Notar im Wohnsitzland durchführen, der die Identität amtlich bestätigt. Bei manchen Banken bleibt ein persönlicher Termin in Deutschland die einzige akzeptierte Variante. Warum der Notartermin zum Kauf eine Sonderrolle hat. Anders als die Bank-Legitimation erfordert der notarielle Kaufvertrag in Deutschland in der Regel persönliche Anwesenheit oder eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertretung — eine Vollmacht muss dafür meist notariell beglaubigt sein, was im Ausland über ein deutsches Konsulat oder einen mit Apostille versehenen lokalen Notar erfolgen kann. Diese Vollmachtlösung erspart häufig eine eigene Reise zum Notartermin, muss aber rechtzeitig vorbereitet werden.

Die drei gängigen Wege der Legitimation

Video-Ident-Verfahren ermöglichen die Identifikation per Videoanruf mit Ausweisvorlage, ohne physische Anwesenheit — inzwischen von vielen, aber nicht allen Banken akzeptiert. Alternativ lässt sich die Legitimation über ein deutsches Konsulat oder einen lokalen Notar im Wohnsitzland durchführen, der die Identität amtlich bestätigt. Bei manchen Banken bleibt ein persönlicher Termin in Deutschland die einzige akzeptierte Variante.

Warum der Notartermin zum Kauf eine Sonderrolle hat

Anders als die Bank-Legitimation erfordert der notarielle Kaufvertrag in Deutschland in der Regel persönliche Anwesenheit oder eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertretung — eine Vollmacht muss dafür meist notariell beglaubigt sein, was im Ausland über ein deutsches Konsulat oder einen mit Apostille versehenen lokalen Notar erfolgen kann. Diese Vollmachtlösung erspart häufig eine eigene Reise zum Notartermin, muss aber rechtzeitig vorbereitet werden.

Der zweite Weg: unterschreiben lassen und nachträglich genehmigen

Neben der Vollmacht vorab gibt es den Weg über die Genehmigung. Ein Vertreter unterschreibt beim Notartermin, ohne in diesem Moment bevollmächtigt zu sein, und Sie genehmigen den Vertrag danach (§ 177 Abs. 1 BGB). Die Genehmigung selbst ist an die Form des Vertrags nicht gebunden (§ 182 Abs. 2 BGB) — das Grundbuchamt trägt aber nur ein, was öffentlich beglaubigt vorliegt (§ 29 Abs. 1 GBO). Praktisch heißt das: Die Genehmigung wird beglaubigt, im Ausland bei der deutschen Auslandsvertretung oder bei einem Notar vor Ort mit Apostille. Dieser Weg hilft, wenn der Termin steht, bevor die Vollmacht fertig ist. Er verschiebt den Formaufwand hinter die Beurkundung, statt ihn davor zu erledigen — welcher der beiden Wege besser passt, entscheidet der beurkundende Notar mit Ihnen, nicht die Bank.

Was der Online-Notartermin nicht abdeckt

Notarielle Online-Verfahren gibt es, und die Frage, ob eines davon die Reise ersetzt, ist berechtigt. Für den Immobilienkauf gilt sie nicht: Die Bundesnotarkammer schreibt auf ihrer eigenen Seite zu den Online-Verfahren, dass der Immobilienkauf davon nicht erfasst ist. Die Frage lautet deshalb nicht online oder persönlich, sondern welchen der beiden Wege aus der Ferne Sie gehen — Vollmacht vorher oder Genehmigung hinterher. Wer Ihnen einen Video-Notartermin für den Kaufvertrag in Aussicht stellt, meint ein anderes Verfahren als das, um das es hier geht.

Warum das keinen Reisezwang für jeden Schritt bedeutet

Die verbreitete Sorge, für jeden Formalschritt der Finanzierung nach Deutschland reisen zu müssen, trifft in dieser Pauschalität nicht zu — welche Legitimationswege im konkreten Fall bei welcher Bank akzeptiert werden, unterscheidet sich institutsabhängig und ist Teil der Bankenauswahl, nicht eine feste, unveränderliche Regel für alle Fälle.

Was bei Videoident aus dem Ausland zu beachten ist

Das Video-Identverfahren funktioniert grundsätzlich aus jedem Land mit stabiler Internetverbindung, setzt aber ein gültiges, von der Bank akzeptiertes Ausweisdokument voraus – bei manchen ausländischen Pässen oder Aufenthaltstiteln kommt es zu technischen Ablehnungen, weil das Dokument vom Prüfsystem nicht erkannt wird. Ein Test vorab, ob das eigene Dokument im jeweiligen Verfahren akzeptiert wird, erspart Frust in letzter Minute. Auch Zeitzonenunterschiede spielen eine praktische Rolle: Die meisten Videoident-Anbieter haben feste Servicezeiten nach deutscher Zeit, die bei einem Wohnsitz mit großem Zeitunterschied ungünstig liegen können. Für den Notartermin selbst gilt zusätzlich: Eine Vollmacht für die notarielle Beurkundung aus dem Ausland muss in der Regel von einem deutschen Konsulat oder einem Notar vor Ort mit Apostille beglaubigt werden – ein Schritt, der je nach Land mehrere Wochen Vorlauf braucht und früh eingeplant werden sollte.

Die Beglaubigung, die im Zielland nicht anerkannt wird

Eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen ausländischen Notar reicht der deutschen Bank oder dem Grundbuchamt nur, wenn sie ihrerseits legalisiert ist — je nach Staat durch eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen oder, bei Nichtvertragsstaaten, durch die konsularische Legalisation. Letztere dauert deutlich länger und läuft über die deutsche Auslandsvertretung. Wer das erst nach der Beglaubigung erfährt, verliert Wochen. Der zweite Punkt: Für die Eintragung im Grundbuch gelten strengere Formanforderungen als für die Bankunterlagen, und beides wird oft in einem Aufwasch erledigt, obwohl es zwei verschiedene Adressaten mit zwei verschiedenen Maßstäben sind. Die Reihenfolge und die Form gehören vor dem Termin geklärt, nicht danach.

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