Benötigte Unterlagen für die Finanzierung
Die Bank prüft drei Dinge — Person, Einkommen und Objekt — und braucht für jedes dieser drei Felder eigene Unterlagen. Vollständigkeit von Anfang an ist der wirksamste Hebel für eine schnelle Zusage.
Was bedeutet „Benötigte Unterlagen für die Finanzierung“?
Die Bank prüft drei Dinge — Person, Einkommen und Objekt — und braucht für jedes dieser drei Felder eigene Unterlagen. Vollständigkeit von Anfang an ist der wirksamste Hebel für eine schnelle Zusage. Unterlagen zur Person und zum Einkommen. Zur Person gehören Ausweisdokument und je nach Fall Nachweise zum Familienstand oder Wohnsitz. Zum Einkommen zählen bei Angestellten die letzten Gehaltsabrechnungen und der aktuellste Einkommensteuerbescheid, bei Selbstständigen und Ärztinnen/Ärzten in eigener Praxis üblicherweise die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die Steuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre — hier prüft jede Bank etwas unterschiedlich streng, ein Grund, warum ein breiterer Bankenvergleich gerade bei unregelmäßigem Einkommen hilft. Unterlagen zum Eigenkapital. Ein Eigenkapitalnachweis (Kontoauszüge, Depotauszüge oder eine Finanzierungsbestätigung eines anderen Instituts) zeigt der Bank, dass die geplanten Eigenmittel tatsächlich vorhanden und liquide verfügbar sind — reine Absichtserklärungen reichen nicht. Bei Wohnsitz im Ausland kommt hier häufig die Frage nach einem deutschen Abrechnungskonto hinzu, über das der laufende Zahlungsverkehr der Finanzierung abgewickelt wird.
Unterlagen zur Person und zum Einkommen
Zur Person gehören Ausweisdokument und je nach Fall Nachweise zum Familienstand oder Wohnsitz. Zum Einkommen zählen bei Angestellten die letzten Gehaltsabrechnungen und der aktuellste Einkommensteuerbescheid, bei Selbstständigen und Ärztinnen/Ärzten in eigener Praxis üblicherweise die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die Steuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre — hier prüft jede Bank etwas unterschiedlich streng, ein Grund, warum ein breiterer Bankenvergleich gerade bei unregelmäßigem Einkommen hilft.
Unterlagen zum Eigenkapital
Ein Eigenkapitalnachweis (Kontoauszüge, Depotauszüge oder eine Finanzierungsbestätigung eines anderen Instituts) zeigt der Bank, dass die geplanten Eigenmittel tatsächlich vorhanden und liquide verfügbar sind — reine Absichtserklärungen reichen nicht. Bei Wohnsitz im Ausland kommt hier häufig die Frage nach einem deutschen Abrechnungskonto hinzu, über das der laufende Zahlungsverkehr der Finanzierung abgewickelt wird.
Unterlagen zum Objekt
Für die Objektbewertung braucht die Bank ein aussagekräftiges Exposé mit Grundriss, den aktuellen Grundbuchauszug sowie bei Bestandsobjekten idealerweise Angaben zu Baujahr, Modernisierungsstand und – bei Eigentumswohnungen – der Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft. Vollständige Objektunterlagen ermöglichen eine zügige Ermittlung des Beleihungswerts, der wiederum die Konditionen mitbestimmt.
Warum vollständige Unterlagen den Prozess beschleunigen
Der häufigste Grund für Verzögerungen in der Kreditprüfung ist nicht die Bonität, sondern unvollständige Unterlagen: Fehlt ein einzelner Kontoauszug oder eine Seite der Gehaltsabrechnung, muss die Bank nachfragen – und die Bearbeitung springt in der internen Warteschlange oft ans Ende zurück. Deshalb lohnt es sich, alle Unterlagen von Anfang an vollständig und in der von der Bank gewünschten Form einzureichen, etwa als durchsuchbares PDF statt als Foto. Bei Selbstständigen und Freiberuflern kommen typischerweise die letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen hinzu, bei Beamten die letzte Ernennungsurkunde oder Übernahmemitteilung als Nachweis der Verbeamtung auf Lebenszeit. Bei Auslandsbezug prüfen Banken zusätzlich, ob ausländische Einkommensnachweise übersetzt und in einer für die jeweilige Bank nachvollziehbaren Form vorliegen. Eine vollständige Mappe zu Beginn erspart in der Praxis oft mehrere Tage bis Wochen an Bearbeitungszeit.
Was passiert, wenn Unterlagen in Scheiben nachgereicht werden
Banken prüfen einen Antrag nicht fortlaufend, sondern in Durchgängen. Jede unvollständige Einreichung erzeugt deshalb keinen Teilfortschritt, sondern eine neue Warteschleife — der Vorgang fällt aus der Bearbeitung und wird beim nächsten Durchgang von vorn aufgesetzt. Wer drei Dokumente einzeln nachreicht, verliert damit nicht einen, sondern drei Bearbeitungszyklen. Hinzu kommt die Aktualitätsgrenze: Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Selbstauskünfte gelten den meisten Häusern nur wenige Monate. Zieht sich ein Fall, sind ausgerechnet die zuerst eingereichten Unterlagen als Erste veraltet und müssen erneut beschafft werden. Vollständigkeit beim ersten Einreichen ist deshalb keine Ordnungsliebe, sondern der wirksamste Hebel auf die Bearbeitungsdauer.
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