Selbstauskunft
Die Selbstauskunft ist die strukturierte, eigene Zusammenstellung von Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten — die Bank verlässt sich dabei nicht allein auf externe Auskünfte wie die SCHUFA, sondern auf die vollständige, vom Antragsteller selbst gelieferte Gesamtübersicht.
Was eine vollständige Selbstauskunft enthält
Neben dem laufenden Nettoeinkommen gehören dazu bestehende monatliche Verpflichtungen (Kredite, Unterhaltszahlungen, Leasingraten), das vorhandene Vermögen (Sparguthaben, Wertpapierdepots, weitere Immobilien) sowie eine ehrliche Aufstellung der laufenden Lebenshaltungskosten. Banken verwenden dieses Gesamtbild für die sogenannte Haushaltsrechnung — die Grundlage, um zu prüfen, ob die geplante monatliche Kreditrate neben allen bestehenden Verpflichtungen realistisch tragbar ist.
Warum Vollständigkeit wichtiger ist als Schönfärberei
Eine Selbstauskunft, die bewusst niedrige Ausgaben oder verschwiegene Verbindlichkeiten enthält, fliegt spätestens beim Kontoauszug-Check auf und kostet dann mehr Zeit als eine von Anfang an vollständige, ehrliche Aufstellung — im schlimmsten Fall führt eine aufgedeckte Unstimmigkeit zur direkten Ablehnung, unabhängig davon, ob die eigentliche Bonität ausgereicht hätte.
Wie sie die Verhandlungsposition stärkt
Eine sauber und vollständig vorbereitete Selbstauskunft beschleunigt nicht nur die Bearbeitung, sondern signalisiert der Bank auch Verlässlichkeit — ein weicher, aber real wirksamer Faktor bei der Konditionsverhandlung, besonders bei Selbstständigen oder Ärztinnen und Ärzten mit komplexerem Einkommensbild (siehe Niedergelassener Arzt – Einkommensnachweis).
Verwandte Begriffe im Glossar
Bonitaet / SCHUFA
Die SCHUFA und vergleichbare Auskunfteien bewerten die Kreditwürdigkeit. Banken ziehen diese Bonitätsauskunft heran, um Zahlungsverhalten und bestehende Verpflichtungen einzuschätzen.
Benoetigte Unterlagen
Für die Finanzierung benötigt die Bank Unterlagen zu Person, Einkommen und Objekt – etwa Ausweis, Einkommensnachweise, Eigenkapitalnachweis sowie Objektunterlagen (Exposé, Grundriss, Grundbuch).
Niedergelassener Arzt – Einkommensnachweis
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind Freiberufler. Banken bewerten ihr Einkommen anhand von Steuerbescheiden mehrerer Jahre, betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt anhand von Gehaltsabrechnungen.