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Deutsche in Singapur und Hongkong — Immobilie in Deutschland kaufen

Ein SGD- oder HKD-Gehalt trägt eine deutsche Finanzierung — nur rechnet die Bank es nicht zum vollen Kurs. Was der Fremdwährungsabschlag bedeutet, welche Unterlagen den Unterschied machen und warum die Bankenwahl hier über Ja oder Nein entscheidet.

Kurz beantwortet

Wer finanziert Deutschen in Singapur/Hongkong eine Immobilie in Deutschland?

Olga Nikushkina vermittelt unabhängig nach §34i GewO an über 650 Banken und findet die wenigen Häuser, die einen Wohnsitz in Singapur oder Hongkong annehmen — kostenlos, vergütet wird sie von der finanzierenden Bank. Die stärkste Ausgangslage ist eine Festanstellung bei einem bekannten Arbeitgeber.

Was die Beratung kostet →

Wie viel wird beliehen?

60–100 % des Beleihungswerts sind erreichbar, je nach Einkommensart und Bonität, wenn Objekt und Einkommen zusammenpassen; Eigenkapital bis 40 % je nach Fall, zuzüglich Nebenkosten. Die Differenz zum Kaufpreis plus Nebenkosten kommt aus Eigenmitteln — deren Herkunft muss lückenlos belegt sein.

Wie der Beleihungswert entsteht →

Wie wird mein SGD/HKD-Gehalt gerechnet?

Nicht zum vollen Kurs: Wegen des Währungsrisikos kürzt die Bank das Einkommen vor der Tragfähigkeitsrechnung um einen Sicherheitsabschlag, in der Praxis oft rund ein Viertel. Wir planen von diesem gekürzten Wert aus.

Trägt ein SGD- oder HKD-Gehalt eine deutsche Baufinanzierung?

Grundsätzlich ja — mit einer wichtigen Einschränkung. Singapur-Dollar und Hongkong-Dollar sind Fremdwährungen, deshalb wird das Einkommen nicht zum vollen Kurs angerechnet, sondern mit einem Fremdwährungsabschlag, der Wechselkursschwankungen abfedern soll — in der Praxis oft rund ein Viertel. Ein hohes Netto-Gehalt in Singapur oder Hongkong führt also nicht automatisch zu einem entsprechend hohen anrechenbaren Einkommen in der deutschen Haushaltsrechnung; geplant wird von diesem gekürzten Wert aus.

Erreichbar sind 60 bis 100 % des Beleihungswerts, je nach Einkommensart und Bonität, das Eigenkapital entsprechend bis 40 % zuzüglich Nebenkosten — und dessen Herkunft muss lückenlos belegt sein. Bei den Unterlagen zählen andere Nachweise als im Inland: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen im lokalen Format und Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum, da eine SCHUFA-Historie fehlt. Die stärkste Ausgangslage ist eine Festanstellung bei einem bekannten Arbeitgeber. Entscheidend ist am Ende die Bankenwahl — nicht jedes Institut bearbeitet diesen Wohnsitz routinemäßig.

Der Fremdwährungsabschlag ist der ganze Punkt

Ihr Einkommen kommt in Singapur-Dollar oder Hongkong-Dollar, das Darlehen läuft in Euro. Diese Währungsdifferenz ist ein Risiko für die Bank — und sie preist es ein, indem sie Ihr Einkommen vor der Tragfähigkeitsrechnung um einen Sicherheitsabschlag kürzt. In der Praxis liegt dieser Abschlag oft in der Größenordnung von rund einem Viertel. Ein Gehalt, das auf dem Papier locker trägt, kann danach knapper aussehen, als Sie erwarten.

Das ist kein Ausschlussgrund, sondern eine Rechengröße. Wer sie vorher kennt, plant die Finanzierung von der richtigen Seite: nicht „was verdiene ich", sondern „was setzt die Bank davon an".

Was hier funktioniert

Konzern-Anstellung schlägt alles andere

  • Festanstellung bei einem bekannten Arbeitgeber ist die stärkste Ausgangslage. Ein unbefristeter Vertrag mit stabilem SGD/HKD-Gehalt und nachvollziehbarer Historie ist das, womit die wenigen infrage kommenden Häuser arbeiten.
  • Selbstständigkeit vor Ort ist deutlich schwerer — nicht unmöglich, aber die Bankenauswahl wird noch enger, und der Nachweisaufwand steigt.
  • Beleihung 60–100 % des Beleihungswerts ist erreichbar, je nach Einkommensart und Bonität, wenn Objekt und Einkommen zusammenpassen. Die Differenz zum Kaufpreis plus Nebenkosten kommt aus Eigenmitteln.
  • Eigenkapitalnachweis: Herkunft und Weg des Geldes müssen lückenlos belegt sein — bei Überweisungen aus Singapur/Hongkong prüft die Bank genau, und das kostet Zeit, wenn die Kette erst auf Nachfrage zusammengesucht wird.
Wie ich vorgehe

Erst prüfen, welche Bank den Fall macht — dann bieten

Bei Wohnsitz in Singapur oder Hongkong kommt nur ein kleiner Kreis von Häusern überhaupt in Frage, und sie behandeln Fremdwährung und Drittstaatswohnsitz unterschiedlich. Genau darin liegt die Arbeit: den Fall zu den Häusern zu bringen, die eine Konstellation wie Ihre annehmen — statt bei der eigenen Bank eine Absage zu kassieren, die nur über diese eine Bank etwas aussagt.

Welche Häuser das sind, gehört ins persönliche Gespräch, nicht auf eine Website. Was ich Ihnen hier gebe, ist die Einschätzung, ob und in welcher Größenordnung Ihr Fall trägt.

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FAQ

Häufige Fragen

Wird mein SGD/HKD-Gehalt voll angerechnet?
Nein. Wegen des Währungsrisikos setzt die Bank einen Sicherheitsabschlag an, bevor sie die Tragfähigkeit rechnet. Wir planen von diesem gekürzten Wert aus, nicht vom Bruttogehalt.
Geht es auch als Selbstständiger vor Ort?
Eingeschränkt. Angestellte mit stabilem Konzern-Vertrag haben deutlich bessere Chancen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall.
Muss ich für den Termin nach Deutschland reisen?
Nein. Erstgespräch und Unterlagen laufen digital. Nur einzelne Schritte wie die Beurkundung erfordern Präsenz oder eine Vollmacht.
Löst die Anfrage eine SCHUFA-Abfrage aus?
Nein. Die erste Anfrage erfasst nur Eckdaten und löst keine SCHUFA-Meldung aus.
Ich plane die Rückkehr aus Singapur/Hongkong — was ändert sich?
Konzern-Entsendungen nach Singapur oder Hongkong sind häufig von vornherein befristet — die Rückkehr ist bei vielen Mandanten von Anfang an Teil der Planung. Wird die Immobilie zur eigenen Selbstnutzung nach der Rückkehr gekauft, erweitert das den Bankenkreis gegenüber reiner Kapitalanlage, und reguläre KfW-Programme können bei feststehendem Rückkehrtermin zugänglich werden. Die Zinsbindung sollte so gewählt werden, dass die Anschlussfinanzierung nicht in die Übergangsphase zwischen Entsendungsende und neuem Arbeitsvertrag in Deutschland fällt.